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- Rechtsanwaltskanzlei Celebi-Kaya
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei Celebi-Kaya hat ihren Sitz am Luisenplatz 4 in Darmstadt. Als Tätigkeitsschwerpunkte nennt die Kanzlei insbesondere Familienrecht und Arbeitsrecht. Daneben ist sie im Verkehrsrecht, Strafrecht und allgemeinen Zivilrecht tätig. Im Arbeitsrecht richtet sich das Angebot an Arbeitnehmer, Führungskräfte und Betriebsräte. Im Verkehrsrecht werden Unfallabwicklung, Bußgeld und Führerschein als Themen genannt. Die Kanzlei vertritt Interessen in Darmstadt und steht Mandanten deutschlandweit beratend zur Seite. Ihre Tätigkeit umfasst sowohl die Beratung als auch die Durchsetzung und Geltendmachung von Ansprüchen. Die Arbeitsweise wird als persönlich und individuell beschrieben; die Rechtsanwältin betont ihren Einsatz von Erfahrung und Engagement in den Fällen ihrer Mandanten. Kontakt ist telefonisch, per E-Mail oder über ein Kontaktformular möglich. Persönliche Gespräche können nach Terminvereinbarung stattfinden. Die Sprechzeiten sind montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr. Individuelle Termine sind nach Absprache möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-celebikaya.de, kanzlei-celebikaya.de
Beratung in Darmstadt – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Kaya Nüket Kaya ist in der Rechtsanwaltskanzlei Celebi-Kaya am Luisenplatz 4 in 64283 Darmstadt tätig. Ihr Profil nennt das Familienrecht als Hauptschwerpunkt. In diesem Rechtsgebiet geht es häufig um persönliche Veränderungen und deren rechtliche Folgen: um Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen, die elterliche Sorge oder den Umgang mit gemeinsamen Kindern. Auch die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehepartnern können Gegenstand einer Beratung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet dabei grundsätzlich eine Auseinandersetzung mit familiären Verhältnissen, wirtschaftlichen Grundlagen und möglichen Wegen zur Klärung eines Konflikts. Welche Fragen im Einzelfall zu bearbeiten sind, hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Die Kanzlei nennt neben dem Familienrecht insbesondere das Arbeitsrecht als Tätigkeitsschwerpunkt. Ihr Angebot richtet sich dort an Arbeitnehmer, Führungskräfte und Betriebsräte. Typische Themen dieses Rechtsgebiets sind Kündigungen, Arbeitsverträge, Vergütungsansprüche und betriebliche Mitbestimmung. Daneben gehören Verkehrsrecht, Strafrecht und allgemeines Zivilrecht zu den angegebenen Tätigkeitsfeldern der Kanzlei. Für das Verkehrsrecht werden ausdrücklich Unfallabwicklung, Bußgeld und Führerschein genannt. Im allgemeinen Zivilrecht können beispielsweise vertragliche Ansprüche eine Rolle spielen; im Strafrecht stehen strafrechtliche Vorwürfe und die damit verbundenen Verfahren im Mittelpunkt. Diese Angaben zum Kanzleispektrum sind vom persönlichen Profilschwerpunkt Familienrecht zu unterscheiden. Der Kanzleistandort am Luisenplatz liegt in Darmstadt-Mitte und damit im innerstädtischen Umfeld. Auch für Ratsuchende aus Bessungen und der Nordstadt ist die Adresse ein Anlaufpunkt innerhalb Darmstadts. Für familiengerichtliche Angelegenheiten ist bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit regelmäßig das Familiengericht beim Amtsgericht Darmstadt relevant. Das ebenfalls am Standort vorhandene Landgericht Darmstadt übernimmt andere Aufgaben, insbesondere in bestimmten Zivil- und Strafverfahren. Die zentrale Lage lässt grundsätzlich eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw zu; die konkrete Verbindung und mögliche Parkgelegenheiten sollten vor einem persönlichen Termin geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de lässt sich das dortige Profil als Ausgangspunkt nutzen: Über die angegebenen Kontaktmöglichkeiten kann zunächst das Anliegen geschildert und um einen Termin gebeten werden. Die Kanzlei nennt Telefon, E-Mail und Kontaktformular als Kontaktwege. Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Sachverhalts, Hinweise auf bereits laufende Verfahren und gegebenenfalls bekannte Fristen. Persönliche Gespräche finden nach Terminvereinbarung statt. Als Sprechzeiten sind montags bis freitags 9:00 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 18:00 Uhr angegeben; individuelle Termine sind nach Absprache möglich. Neben der Interessenvertretung in Darmstadt nennt die Kanzlei auch eine deutschlandweite beratende Tätigkeit.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Darmstadt
Die Rechtsanwaltskanzlei Celebi-Kaya befindet sich am Luisenplatz 4 in Darmstadt-Mitte. Der Standort ist damit dem zentralen Stadtgebiet zuzuordnen. Für Ratsuchende aus Mitte, Bessungen und der Nordstadt liegt die Kanzlei innerhalb ihres städtischen Umfelds; die Beratungstätigkeit ist nach den Kanzleiangaben zugleich nicht auf Darmstadt beschränkt. Bei einem Besuch kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel ebenso wie eine Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Konkrete Verbindungen, die aktuelle Verkehrslage und Parkmöglichkeiten sollten bei der Terminplanung gesondert geprüft werden. Persönliche Gespräche sind nach vorheriger Vereinbarung vorgesehen. Für den Hauptschwerpunkt Familienrecht ist von den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Darmstadt von Bedeutung. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge, Umgang und Versorgungsausgleich geführt, sofern die jeweilige Zuständigkeit gegeben ist. Entscheidend ist nicht allein die Lage der Kanzlei: Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach gesetzlichen Regeln und kann beispielsweise an den gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder anknüpfen. Das Landgericht Darmstadt ist dagegen nicht das reguläre Eingangsgericht für Familiensachen. Bei den weiteren Tätigkeitsfeldern der Kanzlei können sowohl Amtsgericht als auch Landgericht relevant werden. Allgemeine zivilrechtliche Streitigkeiten und Ansprüche nach Verkehrsunfällen fallen abhängig von Streitwert und Sachgebiet in deren Zuständigkeitsbereich. Strafverfahren werden je nach Tatvorwurf und gesetzlicher Zuständigkeitsverteilung ebenfalls vor unterschiedlichen Gerichten geführt. Bußgeldsachen gelangen regelmäßig zum Amtsgericht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören hingegen grundsätzlich zur eigenständigen Arbeitsgerichtsbarkeit und nicht vor die beiden genannten Gerichte.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet darum, das Kontaktformular möglichst vollständig auszufüllen und eine Telefonnummer zu hinterlassen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet darum, das Kontaktformular möglichst vollständig auszufüllen und eine Telefonnummer zu hinterlassen.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen können für ein erstes Gespräch zu Trennung oder Scheidung hilfreich sein?
- Für ein erstes Gespräch sind vor allem eine kurze Übersicht zur familiären Situation und die wichtigsten offenen Fragen hilfreich. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen, Einkommensunterlagen und bereits eingegangene Schreiben Bedeutung haben. Bei Fragen zu gemeinsamen Kindern können deren Betreuungsalltag und bisherige Absprachen wichtig sein. Nicht jedes Dokument wird in jedem Fall benötigt. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, lässt sich bei der Terminabstimmung klären. Bereits bekannte gerichtliche Termine oder Fristen sollten bei der Anfrage ausdrücklich erwähnt werden.
- Werden Unterhalt, Sorgerecht und Umgang automatisch mit einer Scheidung geregelt?
- Eine Scheidung klärt nicht automatisch sämtliche Fragen, die mit einer Trennung verbunden sind. Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang sind rechtlich voneinander zu unterscheidende Themen. Bestimmte Angelegenheiten können unter gesetzlichen Voraussetzungen zusammen mit der Scheidung behandelt werden, andere werden gesondert geklärt. Der Versorgungsausgleich ist grundsätzlich Teil des Scheidungsverfahrens, wobei Ausnahmen bestehen. Für die Vorbereitung einer Mandatsanfrage ist es deshalb hilfreich, die einzelnen offenen Punkte getrennt aufzuführen und anzugeben, ob bereits Vereinbarungen, gerichtliche Entscheidungen oder laufende Verfahren existieren.
- Was ist vor einer Anfrage zu einer Kündigung oder einem anderen arbeitsrechtlichen Konflikt wichtig?
- Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen. Eine Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, worum es geht, wann ein Schreiben zugegangen ist und ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Zur Einordnung können Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Abrechnungen und relevante Korrespondenz beitragen. Bei Betriebsratsangelegenheiten können andere Unterlagen und Zuständigkeitsfragen maßgeblich sein als bei individuellen Ansprüchen von Beschäftigten. Ob und welche Schritte erforderlich sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich nicht allein aus der Bezeichnung des Konflikts ableiten.
- Welche Angaben helfen bei einer Anfrage nach einem Verkehrsunfall oder wegen eines Bußgelds?
- Zunächst ist die Unterscheidung zwischen Unfallregulierung, Bußgeldverfahren und einer Angelegenheit rund um die Fahrerlaubnis wichtig. Nach einem Unfall können Angaben zum Ablauf, zu Beteiligten, Versicherungen und vorhandenen Schadensunterlagen helfen. Bei einem Bußgeldbescheid oder behördlichen Schreiben sind insbesondere dessen Inhalt und das Zustellungsdatum relevant. Fragen zur Fahrerlaubnis können unabhängig von der Regulierung eines Unfalls entstehen. Für die erste Anfrage genügt eine sachliche Zusammenfassung mit Hinweis auf vorhandene Unterlagen und erkennbare Fristen; welche weiteren Informationen benötigt werden, hängt vom Verfahren ab.
- Welche Informationen sind bei einem strafrechtlichen Vorwurf oder einer zivilrechtlichen Forderung für die erste Anfrage relevant?
- Bei einem strafrechtlichen Anliegen ist für die erste Einordnung wichtig, welche Behörde geschrieben hat, welcher Vorwurf genannt wird und in welcher Rolle die betroffene Person am Verfahren beteiligt ist. Im allgemeinen Zivilrecht stehen dagegen häufig die Grundlage einer Forderung, getroffene Vereinbarungen und der bisherige Schriftwechsel im Vordergrund. In beiden Bereichen können Aktenzeichen, Zustellungsdaten und anstehende Termine hilfreich sein. Eine erste Kontaktanfrage muss noch keine vollständige rechtliche Bewertung enthalten. Sie sollte vor allem das Anliegen und eine mögliche zeitliche Dringlichkeit verständlich machen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Kaya Nüket
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4,8 von 5 · 26 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-celebikaya.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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