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- Rechtsanwaltskanzlei Sonja Plückebaum
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Sonja Plückebaum führt eine Anwaltskanzlei in der Brüder-Knauss-Str. 54 in Darmstadt. Als Ziel ihrer Tätigkeit nennt sie die rechtliche Beratung und Vertretung ihrer Mandanten. Darüber hinaus möchte sie auch in oft sehr persönlichen Belangen Unterstützung leisten. Bei der Beratung legt sie Wert auf eine offene und angenehme Situation, sowohl in räumlicher als auch in persönlicher Hinsicht. Im Vordergrund ihrer Arbeitsweise stehen eine gewissenhafte und zuverlässige, zügige Sachbearbeitung sowie persönliches Engagement. Regelmäßige Fortbildungen bezeichnet sie als selbstverständlich. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Die angegebenen Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 9:00 bis 13:00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr. Konkrete Rechtsgebiete oder näher abgegrenzte Mandantengruppen werden in den vorliegenden Seiteninhalten nicht genannt. Die Angaben beschreiben damit vor allem ihr Beratungsverständnis und die Erreichbarkeit der Kanzlei.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-plueckebaum.de, ra-plueckebaum.de
Beratung in Darmstadt – Einordnung der Redaktion
Sonja Plückebaum führt die Rechtsanwaltskanzlei Sonja Plückebaum in der Brüder-Knauss-Str. 54, 64285 Darmstadt. Als Hauptschwerpunkt weist ihr Profil das Familienrecht aus. Dieses Rechtsgebiet betrifft persönliche Beziehungen und ihre rechtlichen Folgen, insbesondere bei Trennung, Scheidung oder Fragen zur Verantwortung für Kinder. Ratsuchende suchen dabei häufig zunächst eine Einordnung ihrer Situation: Welche Themen müssen voneinander getrennt betrachtet werden, welche Unterlagen sind relevant und welche Fragen bedürfen einer weiteren Klärung? Familienrechtliche Beratung kann helfen, die rechtlichen Aspekte einer emotional belastenden Lebensphase zu ordnen. Typische Anliegen im Familienrecht sind der Ablauf einer Scheidung, Unterhaltsfragen sowie das Sorge- und Umgangsrecht. Hinzu kommen mögliche vermögensrechtliche Folgen einer Trennung, etwa der Zugewinnausgleich, oder Fragen zur Ehewohnung und zu Haushaltsgegenständen. Beim Versorgungsausgleich geht es grundsätzlich um während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte. Welche dieser Themen im einzelnen Fall zusammenhängen, hängt von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Nicht jedes Anliegen führt unmittelbar zu einem gerichtlichen Verfahren; auch die Klärung unterschiedlicher Positionen und die Vorbereitung einer einvernehmlichen Regelung gehören allgemein zum familienrechtlichen Tätigkeitsfeld. In ihrer Kanzleibeschreibung nennt Sonja Plückebaum die rechtliche Beratung und Vertretung als Ziel ihrer Tätigkeit. Zugleich betont sie, Mandantinnen und Mandanten auch bei oft sehr persönlichen Belangen unterstützen zu wollen. Sie legt nach eigener Darstellung Wert auf eine offene und angenehme Beratungssituation, sowohl räumlich als auch im persönlichen Austausch. Als Merkmale ihrer Arbeitsweise beschreibt sie gewissenhafte, zuverlässige und zügige Sachbearbeitung sowie persönliches Engagement. Regelmäßige Fortbildungen gehören ebenfalls zu ihrem beschriebenen beruflichen Selbstverständnis. Der örtliche Bezug liegt in Darmstadt; als Stadtteile am Standort sind Mitte, Bessungen und Nordstadt genannt. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Für familienrechtliche Verfahren ist grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig, bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Darmstadt. Das ebenfalls am Standort vorhandene Landgericht Darmstadt ist dagegen nicht die übliche Eingangsinstanz für Familiensachen. Die konkrete Anfahrt zur Brüder-Knauss-Str. 54 lässt sich abhängig vom Ausgangspunkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben heranziehen. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Eine kurze Schilderung des familienrechtlichen Anliegens und ein Hinweis auf bereits vorliegende gerichtliche Schreiben oder Termine erleichtern die erste Abstimmung. Angegeben sind Öffnungszeiten montags bis donnerstags von 9:00 bis 13:00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr. Ob ein Mandat übernommen wird und wie ein Beratungstermin abläuft, ist unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Darmstadt
Die Rechtsanwaltskanzlei Sonja Plückebaum hat ihre Anschrift in der Brüder-Knauss-Str. 54, 64285 Darmstadt. Zum genannten städtischen Umfeld gehören Mitte, Bessungen und Nordstadt. Die vorliegenden Angaben belegen jedoch weder eine genaue Stadtteilzuordnung der Adresse noch eine Innenstadtlage. Für die Planung eines persönlichen Termins ist daher die konkrete Anschrift maßgeblich. Eine Anreise innerhalb Darmstadts oder aus dem Umland kann allgemein mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geprüft werden. Welche Verbindung geeignet ist und welche Abstellmöglichkeiten vor Ort bestehen, sollte anhand aktueller Verkehrs- und Karteninformationen geklärt werden; konkrete Haltestellen oder Parkmöglichkeiten sind nicht dokumentiert. Für den im Profil ausgewiesenen Hauptschwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Darmstadt von Bedeutung. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte. Dort werden unter anderem Scheidungsverfahren, Verfahren zum Versorgungsausgleich sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt. Ob das Amtsgericht Darmstadt im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den jeweiligen Lebensumständen. Die Lage der beauftragten Kanzlei entscheidet darüber nicht allein. Je nach Verfahrensart können beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes oder die Aufenthaltsverhältnisse der Ehegatten eine Rolle spielen. Das Landgericht Darmstadt gehört ebenfalls zur örtlichen Gerichtslandschaft, ist für die genannten familienrechtlichen Verfahren aber regelmäßig weder Eingangs- noch Beschwerdegericht. Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen werden grundsätzlich vom zuständigen Oberlandesgericht behandelt. Für Ratsuchende ist deshalb die Unterscheidung zwischen Kanzleistandort, zuständigem Gericht und konkreter Verfahrensart wichtig. Ein Termin in der Darmstädter Kanzlei bedeutet nicht automatisch, dass ein mögliches Gerichtsverfahren ebenfalls in Darmstadt geführt wird.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt häufig eine knappe Darstellung der familiären Situation und der offenen Fragen. Für ein späteres Beratungsgespräch können die Heiratsurkunde, Angaben zum Trennungszeitpunkt, vorhandene Vereinbarungen und bereits geführter Schriftverkehr relevant sein. Geht es auch um Unterhalt oder Vermögen, kommen Einkommensnachweise und Unterlagen zu wirtschaftlichen Verhältnissen hinzu. Gerichtliche Schreiben und darin genannte Termine sollten frühzeitig erwähnt werden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Terminabstimmung klären.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein Kind, insbesondere Entscheidungen zu seiner Person und seinem Vermögen. Dazu können etwa Fragen der Gesundheit oder der schulischen Entwicklung gehören. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und einem Elternteil oder anderen umgangsberechtigten Personen. Beide Bereiche sind rechtlich zu unterscheiden, auch wenn sie im Alltag eng zusammenhängen. Eine Trennung beendet die gemeinsame elterliche Sorge nicht automatisch. Bei gerichtlichen Entscheidungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt; die konkrete Ausgestaltung hängt von den Umständen der Familie ab.
- Welche Informationen spielen bei familienrechtlichen Unterhaltsfragen eine Rolle?
- Zunächst ist zu unterscheiden, ob es um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt geht. Diese Ansprüche haben unterschiedliche Voraussetzungen. Typischerweise sind Einkommen, bestimmte finanzielle Belastungen, Betreuungsverhältnisse und weitere Unterhaltspflichten relevant. Je nach Fragestellung können auch Vermögen, Erwerbsmöglichkeiten oder bereits bestehende Unterhaltstitel Bedeutung haben. Tabellen und Leitlinien bieten allgemeine Orientierung, ersetzen aber keine Prüfung der individuellen Verhältnisse. Für eine Mandatsanfrage ist hilfreich, die betroffenen Personen und vorhandene Vereinbarungen oder Entscheidungen zu benennen, ohne bereits eine eigene Berechnung voraussetzen zu müssen.
- Müssen bei einer einvernehmlichen Scheidung beide Ehegatten anwaltlich vertreten sein?
- Der Scheidungsantrag muss grundsätzlich durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Wer der Scheidung lediglich zustimmt, benötigt dafür regelmäßig keine eigene anwaltliche Vertretung. Für eigene Anträge kann hingegen eine Vertretung erforderlich sein. Wichtig ist außerdem: Eine beauftragte Anwältin vertritt nicht automatisch beide Ehegatten gemeinsam, sondern die Interessen der eigenen Mandantschaft. Auch bei grundsätzlichem Einvernehmen können Unterhalt, Vermögensausgleich oder Versorgungsanrechte gesonderte Fragen aufwerfen. Ob eine zusätzliche unabhängige Beratung sinnvoll ist, hängt von der jeweiligen Situation und dem Klärungsbedarf ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Sonja Plückebaum
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,5 von 5 · 52 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Brüder-Knauss-Str. 54, 64285 Darmstadt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-plueckebaum.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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