- Qualifikation
- Zulassung seit 1986
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwaltskanzlei Hans-Jürgen Binder
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Hans-Jürgen Binder ist seit 1986 als Rechtsanwalt zugelassen und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seine Kanzlei befindet sich in der Bessunger Straße 106 in Darmstadt. Er ist ausschließlich im Mietrecht und Immobilienrecht tätig. Die Beratung und Vertretung umfasst Wohnraummietrecht, insbesondere Kündigungen von Mietverträgen und Räumungsklagen, sowie Gewerberaummietrecht, Pachtrecht, Maklerrecht und Immobilienrecht. Zu seinem Mandantenkreis gehören Mieter, Vermieter, Immobilienmakler, Maklerkunden und Hausverwalter. Sein Angebot richtet sich an Mandanten in Darmstadt und der umliegenden Region, darunter Pfungstadt, Weiterstadt, Griesheim, Riedstadt und Dieburg. Als Arbeitsweise nennt die Kanzlei persönliche Beratung und Prozessführung. Termine finden nur nach Vereinbarung statt. Binder ist zudem mietrechtlicher Fachautor und veröffentlicht Beiträge für die Fachanwaltsfortbildung. Die Webseite nennt seine mietrechtliche Beratung für die Technische Universität Darmstadt seit 2000 sowie für den Mieterbund Darmstadt bis 2019. Fristgebundene Aufträge nimmt die Kanzlei nicht per E-Mail entgegen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rabinder.de, rabinder.de
Beratung in Darmstadt – Einordnung der Redaktion
Die Rechtsanwaltskanzlei Hans-Jürgen Binder befindet sich in der Bessunger Straße 106 in 64285 Darmstadt. Hans-Jürgen Binder ist seit 1986 als Rechtsanwalt zugelassen und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Nach der belegten Kanzleibeschreibung arbeitet er ausschließlich im Mietrecht und Immobilienrecht. Die zusätzliche Profilzuordnung „Arbeitsrecht“ als Hauptschwerpunkt steht dazu im Widerspruch und lässt sich anhand dieser Beschreibung nicht bestätigen. Für eine Anfrage ist deshalb das ausdrücklich beschriebene Tätigkeitsfeld maßgeblich: Wohnraummietrecht, Gewerberaummietrecht, Pachtrecht, Maklerrecht und Immobilienrecht. Zum genannten Mandantenkreis zählen Mieter, Vermieter, Immobilienmakler, Maklerkunden und Hausverwalter. Im Wohnraummietrecht geht es insbesondere um Kündigungen von Mietverträgen und Räumungsklagen. Typische weitere Fragen dieses Rechtsgebiets betreffen Mietzahlungen, Betriebskosten, Mängel oder die Rückgabe einer Wohnung. Ratsuchende können hinter diesem Schwerpunkt die rechtliche Einordnung von Mietverhältnissen und der daraus entstehenden Konflikte erwarten. Bei Gewerberäumen stehen häufig die vertraglich vereinbarte Nutzung, Laufzeiten und die Beendigung des Mietverhältnisses im Mittelpunkt. Das Pachtrecht betrifft darüber hinaus die Möglichkeit, Erträge aus dem überlassenen Gegenstand zu ziehen; beim Maklerrecht sind beispielsweise Vermittlungsleistungen und Provisionsfragen von Bedeutung. Als Arbeitsweise nennt die Kanzlei persönliche Beratung und Prozessführung. Binder veröffentlicht zudem als mietrechtlicher Fachautor Beiträge für die Fachanwaltsfortbildung. Die Kanzleiwebseite nennt seine mietrechtliche Beratung für die Technische Universität Darmstadt seit 2000 und für den Mieterbund Darmstadt bis 2019. Diese Angaben beschreiben seinen fachlichen Hintergrund, erlauben aber keine Aussage über den Ausgang eines einzelnen Verfahrens. Welche Unterlagen und Schritte im konkreten Anliegen erforderlich sind, kann erst anhand des Sachverhalts geklärt werden. Der Standort liegt in Darmstadt-Bessungen. Das Angebot richtet sich auch an Ratsuchende aus Pfungstadt, Weiterstadt, Griesheim, Riedstadt und Dieburg. Für mietrechtliche Verfahren hängt die gerichtliche Zuständigkeit unter anderem von der Art des Mietverhältnisses und der Lage des Objekts ab; konkrete Gerichte sind in den Profilangaben nicht benannt. Die Anreise sollte anhand der Kanzleiadresse mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können zunächst das Anliegen, der Objektort und etwaige laufende Fristen benannt werden. Termine finden ausschließlich nach Vereinbarung statt. Wichtig ist dabei der Kanzleihinweis, dass fristgebundene Aufträge nicht per E-Mail entgegengenommen werden; eine bloße Anfrage bestätigt noch keine Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Darmstadt
Die Kanzleianschrift Bessunger Straße 106, 64285 Darmstadt, verortet die Rechtsanwaltskanzlei Hans-Jürgen Binder im Stadtteil Bessungen. Damit liegt der Standort innerhalb des Darmstädter Stadtgebiets und nicht in einer der ebenfalls angesprochenen Umlandkommunen. Zum genannten regionalen Einzugsbereich gehören Pfungstadt, Weiterstadt, Griesheim, Riedstadt und Dieburg. Für miet- und immobilienrechtliche Anliegen ist neben dem Kanzleisitz häufig der Standort der betroffenen Wohnung, Gewerbeeinheit oder Immobilie bedeutsam. Er kann insbesondere die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts bestimmen. Konkrete Gerichte werden in den vorliegenden Angaben nicht genannt. Allgemein werden Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen unabhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht geführt, in dessen Bezirk sich der Wohnraum befindet. Dazu zählen etwa Verfahren über Räumung, Mietzahlungen oder Betriebskosten. Bei Gewerberaummietverhältnissen und vielen anderen immobilienbezogenen Zivilsachen hängt die sachliche Zuständigkeit insbesondere vom Streitwert und möglichen Sonderregelungen ab; in Betracht kommen Amtsgericht oder Landgericht. Wohnungseigentumssachen werden regelmäßig dem Amtsgericht am Ort des Grundstücks zugeordnet. Die bloße Profilzuordnung zum Arbeitsrecht begründet angesichts der ausdrücklich anderslautenden Tätigkeitsbeschreibung keinen belegten arbeitsgerichtlichen Schwerpunkt. Für einen vereinbarten Besuch lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Adresse planen. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Linien, barrierefreien Zugängen oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Diese Einzelheiten sollten bei Bedarf vorab geklärt werden. Da Termine nur nach Vereinbarung stattfinden, empfiehlt sich eine Abstimmung, bevor die Anreise aus Darmstadt oder dem Umland organisiert wird.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Anrede, Vorname, Nachname, E-Mail, Telefon- oder Mobilfunknummer, Wohnort und eine Schilderung des Anliegens abgefragt. Für den elektronischen Schriftverkehr wird um Übersendung des unterschriebenen Formulars „Einverständnis-Erklärung elektronischer Schriftverkehr“ gebeten. Telefaxzusendungen sollen nur mit Begleitschreiben oder Vorabinfo erfolgen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Termine finden nur nach Vereinbarung statt. Die Kanzlei weist darauf hin, dass keine kostenlose Rechtsberatung erfolgt, auch nicht bei kurzen rechtlich relevanten Fragen.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Termine finden nur nach Vereinbarung statt. Die Kanzlei weist darauf hin, dass keine kostenlose Rechtsberatung erfolgt, auch nicht bei kurzen rechtlich relevanten Fragen.
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Anrede, Vorname, Nachname, E-Mail, Telefon- oder Mobilfunknummer, Wohnort und eine Schilderung des Anliegens abgefragt. Für den elektronischen Schriftverkehr wird um Übersendung des unterschriebenen Formulars „Einverständnis-Erklärung elektronischer Schriftverkehr“ gebeten. Telefaxzusendungen sollen nur mit Begleitschreiben oder Vorabinfo erfolgen.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Mietkündigung oder Räumungsklage hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der vollständige Mietvertrag mit Nachträgen, das Kündigungsschreiben und der bisherige Schriftwechsel wichtig. Bei Zahlungsstreitigkeiten können Zahlungsbelege und eine nachvollziehbare Aufstellung der geforderten Beträge hinzukommen. Liegt bereits eine Klage oder ein anderes gerichtliches Schreiben vor, sind auch dessen Anlagen und das Zustellungsdatum relevant. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Laufende Fristen sollten bei der Anfrage ausdrücklich erwähnt werden. Ob ein Auftrag angenommen wurde und wer die Fristen bearbeitet, muss gesondert geklärt sein.
- Was unterscheidet die Prüfung eines Gewerberaummietvertrags von der eines Wohnungsmietvertrags?
- Wohnraummietverhältnisse unterliegen zahlreichen gesetzlichen Schutzvorschriften, die insbesondere die Nutzung als Lebensmittelpunkt berücksichtigen. Bei Gewerberaummietverhältnissen hat die individuelle Vertragsgestaltung häufig größeres Gewicht. Typische Themen sind der vereinbarte Nutzungszweck, feste Laufzeiten, Verlängerungsoptionen, Betriebskosten und die Verteilung von Instandhaltungspflichten. Für eine Anfrage ist deshalb der gesamte Vertrag einschließlich Anlagen und späterer Vereinbarungen hilfreich. Auch Angaben zur tatsächlichen Nutzung der Räume können wichtig sein. Welche Regelungen wirksam sind und welche Folgen sie haben, lässt sich nicht allein aus der Vertragsüberschrift ableiten.
- Welche Informationen sind bei einem Streit über eine Maklerprovision wichtig?
- Bei Provisionsfragen kommt es unter anderem darauf an, welche Maklerleistung vereinbart wurde, wie der Kontakt zum Objekt zustande kam und ob ein Hauptvertrag geschlossen wurde. Hilfreich sind der Maklervertrag, Exposés, Nachrichten, Besichtigungsnachweise und gegebenenfalls der Kauf- oder Mietvertrag. Auch die Art des Objekts und die Beteiligten können für die rechtliche Einordnung bedeutsam sein, weil nicht für alle Vermittlungssituationen dieselben Regeln gelten. Eine Provisionsforderung allein beantwortet daher noch nicht, ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht.
- Worin liegt der Unterschied zwischen Miete und Pacht, und was sollte eine Anfrage dazu enthalten?
- Bei einer Miete steht die Überlassung einer Sache zum Gebrauch im Vordergrund. Eine Pacht umfasst zusätzlich grundsätzlich die Möglichkeit, daraus Erträge zu ziehen. Die Abgrenzung kann etwa bei gewerblich genutzten Objekten mit überlassenem Betrieb oder Inventar relevant werden. Für eine Anfrage sind der Vertrag, ein Verzeichnis mitüberlassener Gegenstände sowie Angaben zur vereinbarten und tatsächlichen Nutzung hilfreich. Bei Streit über die Beendigung sollten auch Kündigungen und Übergabeunterlagen vorliegen. Entscheidend ist der Vertragsinhalt, nicht ausschließlich die Bezeichnung als Miet- oder Pachtvertrag.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Mietrecht Hans
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