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- Rechtsanwalt Pierre Weigand
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Pierre Weigand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Seine Webseite nennt Darmstadt und Groß-Umstadt und stellt die Bereiche Ordnungswidrigkeit und Strafrecht vor. Das Angebot richtet sich an Personen, die etwa wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Rotlicht- oder Abstandsverstoßes, eines Fahrverbots oder eines Bußgeldbescheids Unterstützung suchen. Im Bereich Strafrecht werden eine Vorladung der Polizei, eine Anklageschrift und ein Strafbefehl angesprochen. Außerdem nennt die Webseite Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr sowie Fahrerflucht. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Interessierte ihren Bußgeldbescheid oder ihre Vorladung hochladen. Die Kanzlei kündigt dazu einen Rückruf an. Über die Kontaktseite lässt sich auch eine Nachricht mit einer Anfrage übermitteln. Nach Eingang der Anfrage setzt sich die Kanzlei mit den Anfragenden in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Als Kontaktmöglichkeiten sind Telefonnummern für Darmstadt und Groß-Umstadt sowie eine E-Mail-Adresse angegeben.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-weigand.de, ra-weigand.de
Beratung in Darmstadt – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Pierre Weigand ist mit seiner Kanzlei in der Schleiermacherstraße 10 in 64283 Darmstadt ansässig. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt auf. Zugleich ist Pierre Weigand Fachanwalt für Verkehrsrecht. Seine Webseite stellt insbesondere Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht vor und nennt dabei Darmstadt sowie Groß-Umstadt. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung hilfreich: Die Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf Verkehrsrecht, während der im Profil ausgewiesene Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht lautet. Ob ein konkretes Anliegen übernommen werden kann, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Fragen rund um Arbeitsvertrag, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnung, Kündigung oder Arbeitszeugnis. Mandantinnen und Mandanten suchen dabei häufig zunächst eine Einordnung ihrer Unterlagen und der möglichen nächsten Schritte. Auch Aufhebungsverträge oder Meinungsverschiedenheiten während eines laufenden Arbeitsverhältnisses können Anlass für eine Anfrage sein. Da bei arbeitsrechtlichen Konflikten Fristen eine Rolle spielen können, sind das Datum des jeweiligen Ereignisses und der Zugang wichtiger Schreiben für die erste Sachverhaltsdarstellung bedeutsam. Eine konkrete Bewertung setzt die Prüfung des Einzelfalls voraus. Die auf der Kanzleiwebseite beschriebenen verkehrsrechtlichen Anliegen reichen von Geschwindigkeitsüberschreitungen über Rotlicht- und Abstandsverstöße bis zu Bußgeldbescheiden und Fahrverboten. Im strafrechtlichen Zusammenhang werden polizeiliche Vorladungen, Anklageschriften und Strafbefehle genannt. Hinzu kommen Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr sowie Fahrerflucht. Hinter diesen Anliegen stehen unterschiedliche Verfahrensarten: Ein Bußgeldverfahren ist von einem Strafverfahren zu unterscheiden. Für eine erste Orientierung sind deshalb insbesondere das erhaltene Schreiben, der darin bezeichnete Vorwurf und der bisherige Verfahrensstand relevant. Die Kanzleianschrift liegt im zentralen Darmstädter Stadtgebiet. Damit besteht ein örtlicher Bezug zu Mitte sowie zu den weiteren genannten Stadtteilen Bessungen und Nordstadt. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Darmstadt und das Landgericht Darmstadt. Diese Gerichte können insbesondere bei Strafsachen und zivilrechtlichen Verkehrsstreitigkeiten eine Rolle spielen; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichtsbarkeit. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Dabei sind Rechtsgebiet, Anlass und etwaige Fristen hilfreiche Angaben. Auf ihrer eigenen Webseite ermöglicht die Kanzlei außerdem das Hochladen eines Bußgeldbescheids oder einer Vorladung und kündigt dazu einen Rückruf an. Über die dortige Kontaktseite ist auch eine Nachricht möglich. Nach Eingang der Anfrage bespricht die Kanzlei mit den Anfragenden die weitere Vorgehensweise.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Darmstadt
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Pierre Weigand befindet sich in der Schleiermacherstraße 10 in Darmstadt und damit im zentralen Stadtgebiet. Die Anschrift bietet einen räumlichen Bezug zu Darmstadt-Mitte; Bessungen und Nordstadt gehören ebenfalls zum genannten städtischen Umfeld. Für die Planung eines Besuchs kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten tatsächlich verfügbar sind, sollte anhand aktueller Informationen zur Anschrift geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind durch die vorliegenden Informationen nicht belegt. Von den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Darmstadt für die auf der Webseite beschriebenen Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen typischerweise der naheliegende gerichtliche Bezugspunkt. Amtsgerichte entscheiden bei entsprechender Zuständigkeit etwa nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid und führen Strafverfahren sowie Strafbefehlsverfahren. Das Landgericht Darmstadt kommt in Strafsachen unter anderem als Berufungsgericht gegen amtsgerichtliche Urteile oder erstinstanzlich bei schwerwiegenderen Vorwürfen in Betracht. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen können abhängig von Streitwert und weiteren Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht verhandelt werden. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Arbeitsentgelt, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt, nicht vor Amtsgericht oder Landgericht. Die Kanzleianschrift allein legt zudem nicht fest, welches Gericht im Einzelfall zuständig ist. Dafür sind jeweils die gesetzlichen örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsregeln maßgeblich.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die kostenlose Ersteinschätzung können Sie Ihren Bußgeldbescheid oder Ihre Vorladung hochladen. Im Kontaktformular sind Anrede, Vorname und Nachname sowie E-Mail Pflichtangaben; eine Rückrufnummer und eine Nachricht können ebenfalls angegeben werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet eine kostenlose Ersteinschätzung nach dem Hochladen des Bußgeldbescheids oder der Vorladung an und kündigt einen Rückruf in den nächsten Minuten an. Nach Eingang einer Kontaktanfrage setzt sie sich mit den Anfragenden in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet eine kostenlose Ersteinschätzung nach dem Hochladen des Bußgeldbescheids oder der Vorladung an und kündigt einen Rückruf in den nächsten Minuten an. Nach Eingang einer Kontaktanfrage setzt sie sich mit den Anfragenden in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Für den Erstkontakt: Für die kostenlose Ersteinschätzung können Sie Ihren Bußgeldbescheid oder Ihre Vorladung hochladen. Im Kontaktformular sind Anrede, Vorname und Nachname sowie E-Mail Pflichtangaben; eine Rückrufnummer und eine Nachricht können ebenfalls angegeben werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind eine kurze Beschreibung des Arbeitsverhältnisses, der Anlass der Anfrage und die zeitliche Abfolge hilfreich. Zu den typischen Unterlagen gehören Arbeitsvertrag, Kündigung oder Abmahnung sowie der dazugehörige Schriftwechsel. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen ergänzend wichtig sein. Das Datum, an dem ein Schreiben zugegangen ist, sollte möglichst genau benannt werden, weil arbeitsrechtliche Fristen davon abhängen können. Welche weiteren Informationen benötigt werden, ergibt sich aus dem konkreten Anliegen und wird im Rahmen der Kontaktaufnahme geklärt.
- Was unterscheidet einen Bußgeldbescheid von einem Strafbefehl?
- Ein Bußgeldbescheid betrifft eine Ordnungswidrigkeit, beispielsweise bestimmte Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Abstandsverstöße. Ein Strafbefehl ist dagegen eine gerichtliche Entscheidung in einem Strafverfahren, die zunächst ohne Hauptverhandlung ergehen kann. Beide Schreiben können Fristen auslösen, unterscheiden sich aber in ihren Voraussetzungen und möglichen Folgen. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb die vollständige Bezeichnung des Schreibens, sein Inhalt und das Zustellungsdatum wichtig. Allein aus der Höhe einer Geldforderung lässt sich die Verfahrensart nicht zuverlässig ableiten; maßgeblich ist das betreffende Dokument.
- Worin unterscheiden sich Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis?
- Ein Fahrverbot untersagt für einen bestimmten Zeitraum das Führen von Kraftfahrzeugen, ohne dass die Fahrerlaubnis als solche erlischt. Bei einer Entziehung erlischt dagegen die Fahrerlaubnis; für eine spätere Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr kann eine Neuerteilung erforderlich sein. Welche Maßnahme in Betracht kommt, hängt vom Vorwurf und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Gerade bei Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr können neben einem Straf- oder Bußgeldverfahren auch fahrerlaubnisrechtliche Fragen entstehen. Für eine Anfrage sind daher sämtliche vorhandenen behördlichen und gerichtlichen Schreiben relevant.
- Welche Informationen sind bei einer polizeilichen Vorladung oder Anklageschrift wichtig?
- Zunächst ist zu unterscheiden, ob jemand als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge angesprochen wird. Auch die absendende Stelle und der genaue Inhalt des Schreibens sind bedeutsam. Eine Anklageschrift zeigt einen anderen Verfahrensstand an als eine polizeiliche Vorladung. Für eine erste Anfrage helfen das vollständige Schreiben, benannte Termine und eine kurze sachliche Darstellung des Zusammenhangs. Welche Rechte und Pflichten bestehen, hängt von der jeweiligen Verfahrensrolle und weiteren Umständen ab und lässt sich nicht allein anhand der Überschrift beurteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Pierre Weigand
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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5,0 von 5 · 27 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-weigand.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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