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- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Christian Kunath wird auf der Webseite von Kunath & Kollegen unter den Rechtsanwälten aufgeführt. Die Bürogemeinschaft hat ihren Standort in der Elisabethenstraße 17 in Darmstadt und betreut private und gewerbliche Mandanten. Als Tätigkeitsschwerpunkte nennt die Kanzlei Strafrecht, Strafvollstreckungsrecht, Jugendstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht und allgemeines Zivilrecht. Im Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht beschreibt sie Erfahrung im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung, in Berufung und Revision sowie in der Strafvollstreckung und im Strafvollzug. Zum Angebot gehören Strafverteidigung und Nebenklagevertretung. Eine Erstberatung kann persönlich in den Büroräumen, telefonisch, via Zoom oder per E-Mail erfolgen. Dabei werden gemeinsam mit den Mandanten der Sachverhalt ermittelt und eine erste Einschätzung der Rechtslage vorgenommen. Die Erstberatung kostet 190 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einer Mandatierung erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Für die Bearbeitung bittet die Kanzlei um relevante Details und Unterlagen zum Rechtsfall.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kunathundkollegen.de, kunathundkollegen.de
Beratung in Darmstadt – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Christian Kunath ist auf der Webseite von Kunath & Kollegen als einer der Rechtsanwälte aufgeführt. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Die Bürogemeinschaft befindet sich in der Elisabethenstraße 17 in 64283 Darmstadt und betreut private sowie gewerbliche Mandanten. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder Arbeitszeugnisse. Auch Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Welche Fragen im Einzelfall zu klären sind, hängt unter anderem von den Vertragsunterlagen und dem bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses ab. Mandantinnen und Mandanten erwartet bei arbeitsrechtlichen Anliegen zunächst eine Einordnung des Sachverhalts: Was wurde vereinbart, welche Erklärungen wurden abgegeben und welche Unterlagen dokumentieren den Ablauf? Bei einer Kündigung können etwa der Zugang des Schreibens und bestehende Fristen eine Rolle spielen. Bei offenen Entgeltansprüchen geht es häufig um Abrechnungen, Arbeitszeitnachweise und vertragliche Regelungen. Die von Kunath & Kollegen insgesamt genannten Tätigkeitsfelder reichen außerdem vom Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht über Jugendstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht bis zum Familienrecht und allgemeinen Zivilrecht. Diese Angaben beschreiben das Angebot der Bürogemeinschaft; sie sind nicht mit zusätzlichen persönlichen Schwerpunkten von Christian Kunath gleichzusetzen. Der Kanzleistandort in der Elisabethenstraße liegt im innerstädtischen Bereich Darmstadts. Er bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Darmstadt-Mitte ebenso wie aus Bessungen und der Nordstadt. Für eine persönliche Besprechung kann die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der konkreten Adresse geplant werden. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Darmstadt und das Landgericht Darmstadt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehören allerdings regelmäßig vor die Arbeitsgerichte und nicht vor diese ordentlichen Gerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de bildet das Profil den Ausgangspunkt. Eine erste Anfrage kann das arbeitsrechtliche Thema, wichtige Daten und das gewünschte Anliegen knapp benennen. Besonders bei bereits erhaltenen Schreiben ist eine Angabe des Zugangsdatums für die weitere Einordnung hilfreich. Die Kanzlei bittet um relevante Details und Unterlagen zum Rechtsfall. Nach ihrer Beschreibung ist eine Erstberatung persönlich in den Büroräumen, telefonisch, über Zoom oder per E-Mail möglich. Dabei werden der Sachverhalt gemeinsam ermittelt und eine erste Einschätzung der Rechtslage vorgenommen. Die konkrete Form und der Termin einer Beratung sind mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Darmstadt
Die Elisabethenstraße 17 in 64283 Darmstadt liegt im innerstädtischen Umfeld. Damit ist der Kanzleistandort räumlich dem zentralen Stadtbereich zuzuordnen; auch für Ratsuchende aus Bessungen und der Nordstadt ist die Adresse ein Anlaufpunkt innerhalb Darmstadts. Für einen persönlichen Termin kommt grundsätzlich eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw in Betracht. Die passende Verbindung und die Verkehrs- beziehungsweise Parksituation sollten vorab anhand der Adresse geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt. Neben dem Besuch in den Büroräumen nennt die Kanzlei für die Erstberatung auch Telefon, Zoom und E-Mail als mögliche Kommunikationswege. Für Christian Kunaths Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten wichtig: Das genannte Amtsgericht Darmstadt und das Landgericht Darmstadt sind regelmäßig nicht für Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zuständig. Solche Verfahren, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse, werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Die beiden genannten Darmstädter Gerichte gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Dort werden insbesondere Zivil- und Strafverfahren geführt, deren Verteilung von gesetzlichen Zuständigkeitsregeln abhängt. Familienrechtliche Verfahren werden beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts behandelt. Das berührt weitere von der Bürogemeinschaft genannte Rechtsgebiete, erweitert aber nicht automatisch den im Profil ausgewiesenen persönlichen Schwerpunkt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für eine schnelle Bearbeitung sollen bei einem Anruf oder einer E-Mail bereits alle relevanten Details zur Verfügung gestellt werden. Zum Termin sollen im Idealfall alle Unterlagen zum Rechtsfall mitgebracht werden, beispielsweise notarielle Urkunden, abgeschlossene Mietverträge und Verträge allgemeiner Art, Schriftwechsel zum Rechtsfall sowie Kontounterlagen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Eine Erstberatung kostet 190 EUR zzgl. der gesetzlichen MwSt. und kann persönlich in den Büroräumen, telefonisch, via Zoom oder per E-Mail erfolgen. Dabei wird gemeinsam der Sachverhalt ermittelt und eine erste Einschätzung der Rechtslage vorgenommen. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung klärt die Kanzlei gerne ab, ob diese die Kosten der Erstberatung übernimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Eine Erstberatung kostet 190 EUR zzgl. der gesetzlichen MwSt. und kann persönlich in den Büroräumen, telefonisch, via Zoom oder per E-Mail erfolgen. Dabei wird gemeinsam der Sachverhalt ermittelt und eine erste Einschätzung der Rechtslage vorgenommen. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung klärt die Kanzlei gerne ab, ob diese die Kosten der Erstberatung übernimmt.
Für den Erstkontakt: Für eine schnelle Bearbeitung sollen bei einem Anruf oder einer E-Mail bereits alle relevanten Details zur Verfügung gestellt werden. Zum Termin sollen im Idealfall alle Unterlagen zum Rechtsfall mitgebracht werden, beispielsweise notarielle Urkunden, abgeschlossene Mietverträge und Verträge allgemeiner Art, Schriftwechsel zum Rechtsfall sowie Kontounterlagen.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zum Arbeitsrecht hilfreich?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen und die unmittelbar zum Anliegen gehörenden Schreiben hilfreich. Je nach Thema können Abrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, Abmahnungen, ein Kündigungsschreiben oder ein Zeugnis hinzukommen. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis: Seit wann besteht das Arbeitsverhältnis, was ist geschehen und wann wurden Schreiben übergeben oder empfangen? Für die erste Anfrage genügt häufig eine sachliche Zusammenfassung. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich anschließend abstimmen.
- Warum spielt bei einer Kündigung der Zeitpunkt der Anfrage eine Rolle?
- Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen maßgeblich sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Auch für andere Ansprüche können Ausschlussfristen bestehen. Deshalb sind das Zugangsdatum und der Inhalt erhaltener Schreiben wichtige Informationen für eine anwaltliche Ersteinschätzung. Ob eine Kündigung wirksam ist und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, lässt sich nicht allein aus ihrer Bezeichnung ableiten. Dafür müssen unter anderem das Arbeitsverhältnis, die Kündigungserklärung und die jeweiligen Umstände betrachtet werden.
- Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden will. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Darin können neben dem Beendigungsdatum beispielsweise Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und eine mögliche Abfindung geregelt werden. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht bei jeder Beendigung. Aufhebungsverträge können außerdem sozialrechtliche Folgen haben, etwa beim Arbeitslosengeld. Eine anwaltliche Prüfung befasst sich deshalb regelmäßig nicht nur mit einzelnen Formulierungen, sondern auch mit dem Zusammenspiel der vorgesehenen Regelungen.
- Muss ein Streit über Lohn oder ein Arbeitszeugnis immer vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jede arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheit führt zu einem Gerichtsverfahren. Zunächst können die tatsächlichen Grundlagen, Vertragsregelungen und bisherigen Mitteilungen geprüft werden. Je nach Situation kommt eine außergerichtliche Klärung in Betracht. Bleibt eine Einigung aus, gehören Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Vergütung oder Zeugnisse grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen, die eine einvernehmliche Lösung ermöglichen soll. Welcher Weg im konkreten Fall in Betracht kommt, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, den Unterlagen und möglichen Fristen ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Christian Kunath
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4,8 von 5 · 21 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kunathundkollegen.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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