Veröffentlichtes Profil

Kim Morris Keil

Kim Morris Keil – Rechtsanwalt in Remscheid-Lennep

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt · Kanzlei Kim Morris Keil

Kölner Straße 60-62, 42897 Remscheid

Telefon: +49 2191 461 92 51

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Kim Morris Keil
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Kim Morris Keil führt eine Rechtsanwaltskanzlei in Remscheid-Lennep. Die Kanzleiräume befinden sich in der Alten Polizeiwache in der Kölner Straße 60-62. Auf der Webseite beschreibt er ein Team aus drei Berufsträgern. Als Tätigkeitsgebiete nennt die Kanzlei Zivilrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Mietrecht, Sport- und Verbandsrecht sowie Verkehrsrecht und Strafrecht. Hinzu kommen Ordnungswidrigkeitenrecht, Jugendstrafrecht und Jugendschutzsachen. Im Bereich der Strafverteidigung werden Wahlverteidigung und Pflichtverteidigung aufgeführt. Die Kanzlei nennt als Branchen Groß- und Einzelhandel, Ärzte und Heilberufe, Selbständige und Freiberufler sowie Transport und Logistik. Kim Morris Keil betont die Nähe zu den Mandanten als Grundlage einer vertrauensvollen und produktiven Zusammenarbeit. Im Mittelpunkt der täglichen Arbeit stehen nach seiner Darstellung das Verstehen und Umsetzen ihrer Ziele und Sorgen. Gemeinsam mit den Mandanten soll eine auf den jeweiligen Einzelfall ausgerichtete rechtliche Lösung gefunden werden. Kontakt ist telefonisch, per E-Mail und durch einen Besuch in den Kanzleiräumen möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: recht-im-bergischen-land.de, rechtsanwalts-kanzlei-remscheid.de

Beratung in Remscheid – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Kim Morris Keil führt seine Kanzlei in Remscheid-Lennep. Sein Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzleiräume befinden sich in der Alten Polizeiwache an der Kölner Straße 60-62, 42897 Remscheid. Auf ihrer Webseite beschreibt die Kanzlei ein Team aus drei Berufsträgern und ein Spektrum weiterer Tätigkeitsgebiete. Für die hier aufgeführten Schwerpunkte stehen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis und die rechtliche Gestaltung familiärer Veränderungen im Vordergrund. Keil beschreibt das Verstehen der Ziele und Sorgen seiner Mandantinnen und Mandanten als Grundlage der Zusammenarbeit. Im Arbeitsrecht reichen typische Anliegen von der Prüfung eines Arbeitsvertrags über Vergütungsfragen und Arbeitszeugnisse bis zu Abmahnungen oder der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Auch Aufhebungsverträge, Arbeitszeit und Urlaub können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Hinter diesen Themen stehen häufig sowohl rechtliche als auch persönliche und wirtschaftliche Fragen. Eine erste Einordnung setzt deshalb regelmäßig voraus, dass die bisherigen Abläufe, vorhandene Schriftstücke und das gewünschte Ziel bekannt sind. Bei Kündigungen und anderen arbeitsrechtlichen Vorgängen können kurze Fristen eine Rolle spielen; wichtige Daten gehören daher bereits in die erste Schilderung. Das Familienrecht betrifft unter anderem Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Ratsuchende beschäftigt dabei oft, welche Themen miteinander zusammenhängen und welche Unterlagen für eine sachliche Klärung benötigt werden. Je nach Anliegen können Angaben zu familiären Verhältnissen, Einkommen oder bereits bestehenden Vereinbarungen wichtig sein. Familienrechtliche Verfahren folgen eigenen Regeln; insbesondere bei Fragen zu Kindern steht deren Wohl im Mittelpunkt. Die anwaltliche Befassung kann sowohl außergerichtliche Vereinbarungen als auch die Begleitung eines gerichtlichen Verfahrens betreffen, ohne dass sich aus dem Rechtsgebiet allein ein bestimmter Verlauf ableiten lässt. Der Standort in Lennep bietet einen konkreten örtlichen Bezug für Anfragen aus Remscheid, etwa aus Alt-Remscheid und Lüttringhausen. Für Familiensachen kommt das Amtsgericht Remscheid als Familiengericht in Betracht, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln dorthin führen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Wer über Anwalt-Seiten.de eine Kontaktaufnahme anbahnen möchte, kann die Profilangaben als Ausgangspunkt nutzen und sein Anliegen kurz zusammenfassen. Die Kanzlei nennt Telefon, E-Mail und den Besuch ihrer Räume als Kontaktwege. Für einen Besuch empfiehlt sich eine vorherige Abstimmung; die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Anschrift planen. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend unmittelbar zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Remscheid

Die Kanzlei Kim Morris Keil liegt in Remscheid-Lennep, Kölner Straße 60-62, in der Alten Polizeiwache. Damit ist sie innerhalb des Remscheider Stadtgebiets konkret dem Stadtteil Lennep zugeordnet und nicht Alt-Remscheid oder Lüttringhausen. Die Anschrift dient Ratsuchenden aus diesen Stadtteilen ebenso wie aus dem weiteren Umfeld als Orientierung für die Anfahrt. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Linien, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Für einen Termin lassen sich Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln beziehungsweise die Anfahrt mit dem Pkw anhand der Adresse prüfen; Fragen zum Zugang sollten vorab geklärt werden. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Remscheid relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich beispielsweise mit Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangssachen. Ob ein konkretes Verfahren in Remscheid zu führen ist, richtet sich nach den gesetzlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit. Dabei können etwa gewöhnliche Aufenthaltsorte und die Art des Verfahrens maßgeblich sein. Der Sitz der beauftragten Kanzlei bestimmt die gerichtliche Zuständigkeit nicht. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung zur ordentlichen Gerichtsbarkeit wichtig: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht Remscheid. Dort steht im erstinstanzlichen Urteilsverfahren regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung zur möglichen einvernehmlichen Klärung an. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab; ein konkretes Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Standortangaben nicht genannt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und einschlägige ergänzende Vereinbarungen hilfreich. Hinzukommen können Lohnabrechnungen und der bisherige Schriftwechsel zum Anlass des Konflikts. Wichtig ist eine kurze zeitliche Übersicht: Wann wurde welches Schreiben übergeben oder empfangen, und was ist vorher geschehen? Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen. Die erste Anfrage sollte deshalb relevante Daten enthalten. Welche weiteren Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, richtet sich nach dem konkreten Anliegen und wird bei der Kontaktaufnahme geklärt.
Kann eine arbeitsrechtliche Angelegenheit auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
Arbeitsrechtliche Konflikte führen nicht zwangsläufig zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Streitgegenstand kommen Gespräche, schriftliche Klärungen oder außergerichtliche Vereinbarungen in Betracht. Das kann beispielsweise offene Vergütungsfragen, Formulierungen eines Zeugnisses oder Bedingungen einer Vertragsbeendigung betreffen. Ob eine Verständigung möglich ist, hängt von den Positionen beider Seiten und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Auch während eines gerichtlichen Verfahrens kann eine Einigung erreicht werden. Außergerichtliche Verhandlungen halten gesetzliche oder vertragliche Fristen allerdings nicht automatisch an. Die zeitliche Einordnung bleibt daher unabhängig vom gewünschten Lösungsweg wichtig.
Welche Informationen werden für eine erste Anfrage zu Trennung oder Scheidung benötigt?
Hilfreich ist zunächst ein Überblick über die familiäre Situation und die Fragen, die geklärt werden sollen. Dazu können der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder, die Wohnsituation und bereits getroffene Absprachen gehören. Wenn Unterhalt oder finanzielle Folgen angesprochen werden sollen, können Einkommensunterlagen und Angaben zu laufenden Verpflichtungen relevant werden. Für die erste Anfrage ist nicht zwingend eine vollständige Sammlung sämtlicher Dokumente nötig. Eine geordnete Zusammenfassung erleichtert die Zuordnung der Themen. Welche Nachweise anschließend gebraucht werden, hängt davon ab, ob es etwa um Scheidung, Unterhalt oder Fragen zu Kindern geht.
Was unterscheidet Sorgerecht und Umgangsrecht, und welches Gericht befasst sich damit?
Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein Kind und Entscheidungen über seine persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Das Umgangsrecht bezieht sich auf den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen zu weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche hängen zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist das Familiengericht zuständig; im örtlichen Umfeld kann dies das Amtsgericht Remscheid sein. Die konkrete örtliche Zuständigkeit richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben. Maßgeblich für Entscheidungen über Sorge und Umgang ist das Kindeswohl, nicht allein der Wunsch eines Elternteils.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Kim Morris Keil

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalts-kanzlei-remscheid.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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