- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwaltskanzlei Larissa Hamm
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei Larissa Hamm in Stuttgart ist im Migrationsrecht und Ausländerrecht tätig. Zu ihren Mandanten gehören Unternehmen, die ausländische Fachkräfte zur Unterstützung ihrer Teams in Deutschland benötigen, sowie ausländische Mitbürger, die Hilfe im Umgang mit dem deutschen Migrationsrecht suchen. Im Bereich Arbeitsmigration unterstützt die Kanzlei Unternehmen von der Vorbereitung des Visumverfahrens über die Beantragung des Visums im Ausland bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Sie berät außerdem zur korrekten Personalaktenführung, zur legalen Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter und zu Arbeitgeberpflichten. Weitere Themen sind der Aufenthalt zum Leben und Arbeiten oder zur Unternehmensgründung in Deutschland sowie Aufenthaltserlaubnisse für Studium und Ausbildung. Die Kanzlei begleitet Mandanten bei Schengen-Visa für geschäftliche oder private Besuche, beim Familiennachzug und bei Einbürgerungsverfahren. Für ihre Arbeitsweise betont sie Respekt, Aufmerksamkeit und das Zuhören. Die persönliche Lebensgeschichte der Mandanten betrachtet sie als wichtigen Bestandteil bei der Suche nach einer rechtlichen Lösung. Beratungstermine werden individuell vereinbart.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-kanzlei-hamm.de, ra-kanzlei-hamm.de
Beratung in Stuttgart – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Larissa Hamm ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Larissa Hamm in der Christophstr. 3, 70178 Stuttgart, im Migrationsrecht und Ausländerrecht tätig. Den Hauptschwerpunkt ihres Profils bildet das Ausländer- und Aufenthaltsrecht. Ihre Tätigkeit richtet sich sowohl an ausländische Menschen, die ihren Aufenthalt in Deutschland gestalten möchten, als auch an Unternehmen, die ausländische Fachkräfte beschäftigen wollen. Dabei treffen persönliche Lebensplanung und betriebliche Anforderungen auf rechtliche Voraussetzungen, behördliche Verfahren und unterschiedliche Nachweispflichten. Nach der Kanzleibeschreibung gehören Respekt, Aufmerksamkeit und das Zuhören zu ihrer Arbeitsweise; die persönliche Lebensgeschichte wird in die Betrachtung des Anliegens einbezogen. Ein wesentlicher Tätigkeitsbereich ist die Arbeitsmigration. Die Kanzlei unterstützt Unternehmen von der Vorbereitung des Visumverfahrens über die Visumbeantragung im Ausland bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Daneben berät sie zur rechtmäßigen Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter, zu Arbeitgeberpflichten und zur korrekten Personalaktenführung. Typische Anliegen betreffen das Zusammenspiel zwischen Arbeitsangebot, beruflicher Qualifikation und aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen. Für Mandantinnen und Mandanten bedeutet dies häufig, dass mehrere Verfahrensschritte sowie die Beteiligung unterschiedlicher Behörden zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt werden müssen. Weitere Themen sind der Aufenthalt zum Leben und Arbeiten, die Unternehmensgründung in Deutschland sowie Aufenthaltserlaubnisse für Studium und Ausbildung. Auch Schengen-Visa für private oder geschäftliche Besuche, Familiennachzug und Einbürgerungsverfahren gehören zum beschriebenen Tätigkeitsfeld. Je nach Anliegen stehen damit etwa der Aufenthaltszweck, familiäre Beziehungen oder die bisherige Aufenthaltsgeschichte im Mittelpunkt. Allgemein unterscheiden sich diese Verfahren hinsichtlich ihrer Voraussetzungen und der erforderlichen Unterlagen. Eine erste anwaltliche Einordnung kann deshalb zunächst klären, welches Verfahren zum geschilderten Sachverhalt gehört und welche Informationen noch fehlen. Der Kanzleistandort liegt im zentralen Stuttgarter Stadtgebiet im Bereich Stuttgart-Mitte. Damit besteht ein örtlicher Bezug auch für Ratsuchende aus Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach und Degerloch. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind vorab zu prüfen. Die genannten örtlichen Gerichte, darunter Amtsgericht, Landgericht, Arbeitsgericht und Oberlandesgericht Stuttgart, haben unterschiedliche Aufgaben. Streitigkeiten über aufenthaltsrechtliche Behördenentscheidungen gehören regelmäßig zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort hinterlegten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen knapp beschreiben. Hilfreich sind Angaben zum Aufenthaltsziel, zum bisherigen Verfahren und zu laufenden Fristen. Beratungstermine werden individuell vereinbart. Larissa Hamm gehört der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart an.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Stuttgart
- Amtsgericht Stuttgart
- Landgericht Stuttgart
- Arbeitsgericht Stuttgart
- Oberlandesgericht Stuttgart
Die Rechtsanwaltskanzlei Larissa Hamm befindet sich in der Christophstr. 3 in Stuttgart, im zentralen Stadtbereich Stuttgart-Mitte. Für den Schwerpunkt Ausländer- und Aufenthaltsrecht ist dabei nicht allein die Nähe zu einem Gerichtsgebäude maßgeblich: Viele Anliegen beginnen mit Anträgen und der Kommunikation mit Auslandsvertretungen oder zuständigen Behörden. Der Standort bietet einen innerstädtischen Ausgangspunkt für Ratsuchende aus Stuttgart und den genannten Stadtteilen Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach und Degerloch. Die Anfahrt kann grundsätzlich über das öffentliche Verkehrsnetz oder mit dem Pkw erfolgen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten bestehen, hängt vom Ausgangsort und den aktuellen örtlichen Gegebenheiten ab. Von den genannten Gerichten ist keines die typische Anlaufstelle für Klagen gegen die Ablehnung eines Aufenthaltstitels oder für Einbürgerungsstreitigkeiten. Solche öffentlich-rechtlichen Verfahren fallen regelmäßig in die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das Arbeitsgericht Stuttgart kann bei angrenzenden Konflikten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern zuständig sein, etwa bei Streit über Vergütung oder Kündigung; es entscheidet jedoch grundsätzlich nicht über die Erteilung eines Aufenthaltstitels. Das Amtsgericht Stuttgart kann unter besonderen Voraussetzungen mit ausländerrechtlich geprägten Freiheitsentziehungssachen befasst sein, beispielsweise im Zusammenhang mit Abschiebungshaft. Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart sind vor allem Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Aufgaben in Zivil- und Strafsachen sowie im jeweiligen Rechtsmittelzug. Ihre Nennung am Kanzleistandort bedeutet daher nicht, dass ein migrationsrechtliches Anliegen dort verhandelt wird. Maßgeblich sind der Verfahrensgegenstand und die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Arbeitserlaubnis für Angehörige der Balkanstaaten
- Einreisesperre Schengen
- Schengen-Visum
- Firmengründung in Deutschland
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- Wohnsitz, Ausländerbehörde, Ausländerakte
- Wann und wie beantrage ich ein Nationalvisum?
- Aufenthaltserlaubnis für sonstige Ausbildungszwecke
- Aufenthaltserlaubnis für Studenten
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zum Aufenthaltsrecht hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist die Staatsangehörigkeit, der aktuelle Aufenthaltsort und das gewünschte Aufenthaltsziel relevant. Wer bereits in Deutschland lebt, kann außerdem den vorhandenen Aufenthaltstitel und dessen Gültigkeitsdauer benennen. Hilfreich sind Angaben zu gestellten Anträgen, behördlichen Schreiben und bereits mitgeteilten Fristen. Je nach Thema kommen Informationen zu Beschäftigung, Ausbildung oder familiären Beziehungen hinzu. Für die erste Kontaktaufnahme genügt häufig eine übersichtliche Schilderung. Welche Dokumente anschließend benötigt werden und auf welchem Weg sensible Unterlagen übermittelt werden sollen, lässt sich im weiteren Austausch klären.
- Worauf kommt es bei der Beschäftigung einer ausländischen Fachkraft grundsätzlich an?
- Bei der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte sind arbeitsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Fragen zu unterscheiden. Welche Voraussetzungen gelten, hängt unter anderem von der Staatsangehörigkeit, dem bestehenden Aufenthaltsstatus, der vorgesehenen Tätigkeit und der Qualifikation ab. Je nach Fall können ein Visumverfahren, die Anerkennung einer Qualifikation oder die Beteiligung weiterer Behörden erforderlich sein. Unternehmen müssen außerdem prüfen, ob und in welchem Umfang die Beschäftigung erlaubt ist, und gesetzliche Dokumentationspflichten beachten. Für eine anwaltliche Anfrage sind deshalb Angaben zur Stelle, zum geplanten Arbeitsbeginn und zum bisherigen Aufenthaltsstatus der betreffenden Person hilfreich.
- Wie unterscheiden sich Schengen-Visum und Aufenthaltserlaubnis für Studium, Ausbildung oder Arbeit?
- Ein Schengen-Visum dient grundsätzlich kurzfristigen Aufenthalten, beispielsweise für geschäftliche oder private Besuche. Es ist nicht mit einer allgemeinen Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme gleichzusetzen. Für einen längerfristigen Aufenthalt zum Studium, zur Ausbildung oder zur Beschäftigung gelten andere Voraussetzungen; häufig ist zunächst ein nationales Visum und anschließend eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Ausnahmen können insbesondere von der Staatsangehörigkeit oder einem bereits bestehenden Aufenthaltsrecht abhängen. Für die Verfahrenseinordnung sind daher der tatsächliche Aufenthaltszweck und die geplante Dauer entscheidend. Auch ein späterer Wechsel des Aufenthaltszwecks ist gesondert zu betrachten.
- Welche Fragen spielen beim Familiennachzug typischerweise eine Rolle?
- Beim Familiennachzug kommt es insbesondere darauf an, welche Angehörigen zusammenleben möchten und welchen rechtlichen Status die bereits in Deutschland lebende Person besitzt. Auch Staatsangehörigkeit, Alter und die konkrete familiäre Beziehung können für die Voraussetzungen bedeutsam sein. Je nach Fall sind Nachweise zu Sprachkenntnissen, Wohnraum oder Lebensunterhalt relevant; hierfür bestehen unterschiedliche Regelungen und Ausnahmen. Häufig müssen außerdem Personenstandsurkunden und gegebenenfalls Übersetzungen vorgelegt werden. Für eine erste Anfrage ist eine Darstellung hilfreich, wer sich in welchem Land aufhält und ob bereits ein Visumantrag gestellt oder eine behördliche Entscheidung zugestellt wurde.
- Was sollte vor einer Anfrage zu einem Einbürgerungsverfahren zusammengestellt werden?
- Für die allgemeine Einordnung eines Einbürgerungsanliegens sind vor allem die bisherige Aufenthaltsdauer, der aufenthaltsrechtliche Status und die Identitätsnachweise relevant. Hinzu kommen regelmäßig Fragen zu Sprachkenntnissen, Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie zur Sicherung des Lebensunterhalts. Persönliche Umstände können beeinflussen, welche gesetzlichen Anforderungen oder Ausnahmen zu prüfen sind. Wer bereits einen Antrag gestellt hat, sollte den bisherigen Schriftwechsel und offene Nachforderungen benennen können. Eine anwaltliche Prüfung kann den Verfahrensstand und die maßgeblichen Voraussetzungen einordnen; eine bestimmte Bearbeitungsdauer oder Entscheidung lässt sich daraus nicht versprechen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Larissa Hamm
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-kanzlei-hamm.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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