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- Kanzlei Lars Liedtke
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Lars Liedtke ist Rechtsanwalt in Göttingen und steht Privatpersonen, Unternehmern und Freiberuflern bei juristischen Problemen zur Seite. Zu den auf seiner Webseite genannten Rechtsgebieten gehören Miet- und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, allgemeines Zivilrecht, Internetrecht und Arbeitsrecht. Weitere Themen sind Immobilienkauf, Werkvertragsrecht, Reisevertragsrecht und Verkehrsrecht. Im Mietrecht behandelt die Webseite unter anderem Kündigungen, Eigenbedarf, Nebenkosten, Mietkaution und Schönheitsreparaturen. Liedtke beschreibt seine Tätigkeit als Begleitung vom ersten Beratungsgespräch über die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung bis zum Abschluss der Zwangsvollstreckung. Dabei legt er Wert darauf, gemeinsam mit seinen Mandanten individuelle Lösungsansätze für den konkreten Fall zu entwickeln. Transparenz und eine verständliche Erläuterung der Rechtslage sowie der verfügbaren Handlungsalternativen in jedem Verfahrensstadium gehören zu seiner beschriebenen Arbeitsweise. Über das Kontaktformular können Interessierte ihr Anliegen unverbindlich und kostenlos schildern. Eine Rückmeldung erfolgt nach seinen Angaben in der Regel am Tag des Nachrichteneingangs oder am nächsten Werktag.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Göttingen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Lars Liedtke ist mit der Kanzlei Lars Liedtke in der Groner Landstr. 59, 37081 Göttingen, ansässig. Sein Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Er steht nach seiner Kanzleibeschreibung Privatpersonen, Unternehmern und Freiberuflern bei juristischen Problemen zur Seite. Für Ratsuchende bedeutet diese Ausrichtung, dass sowohl Fragen aus dem beruflichen Alltag als auch rechtliche Anliegen im persönlichen und familiären Umfeld angesprochen werden können. Welche Unterstützung im Einzelfall möglich ist, lässt sich im Rahmen einer ersten Anfrage klären. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Arbeitsverträge, Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeugnisse oder Auseinandersetzungen während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses. Auch Fragen zu Urlaub, Arbeitszeit und Aufhebungsverträgen können Anlass für eine anwaltliche Beratung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet bei solchen Themen zunächst eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen, der vorhandenen Unterlagen und möglicher zeitlicher Vorgaben. Die Kanzleibeschreibung von Lars Liedtke nennt eine verständliche Erläuterung der Rechtslage und der verfügbaren Handlungsalternativen als Bestandteil seiner Arbeitsweise. Individuelle Lösungsansätze sollen gemeinsam mit den Mandanten entwickelt werden. Das im Profil aufgeführte Familienrecht betrifft häufig Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Dabei können persönliche und wirtschaftliche Aspekte eng miteinander verbunden sein. Eine anwaltliche Prüfung dient allgemein dazu, die rechtlichen Fragen voneinander abzugrenzen und mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Wege zu erläutern. Liedtke beschreibt seine Tätigkeit insgesamt als Begleitung vom ersten Beratungsgespräch über die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung bis zum Abschluss der Zwangsvollstreckung. Daneben nennt seine Webseite unter anderem Miet- und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht und allgemeines Zivilrecht. Der örtliche Bezug liegt in Göttingen; für Ratsuchende aus Innenstadt, Weende oder Geismar ist die Anschrift in der Groner Landstraße der konkrete Anlaufpunkt. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist den Angaben nicht zu entnehmen. Unter den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Göttingen mit seinem Familiengericht für familienrechtliche Verfahren von Bedeutung; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören regelmäßig zur Arbeitsgerichtsbarkeit, nicht zum Landgericht Göttingen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen zunächst knapp schildern und auf bereits vorliegende Schreiben oder anstehende Termine hinweisen. Anschließend lassen sich die Übernahme des Anliegens, benötigte Unterlagen und das weitere Vorgehen mit der Kanzlei abstimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Göttingen
Die Kanzlei Lars Liedtke befindet sich in der Groner Landstr. 59 in 37081 Göttingen. Als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, Weende und Geismar genannt; die vorliegenden Angaben ordnen die Kanzlei jedoch keinem dieser Stadtteile ausdrücklich zu. Auch eine unmittelbare Innenstadtlage oder eine bestimmte Verkehrsanbindung ist nicht belegt. Für die Planung einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte deshalb die vollständige Anschrift zugrunde gelegt werden. Konkrete Verbindungen, Zufahrtsmöglichkeiten und die Parksituation lassen sich vor einem Besuch anhand aktueller Verkehrs- und Karteninformationen prüfen. Organisatorische Fragen zu einem persönlichen Termin können bei der Kontaktaufnahme angesprochen werden. Für das im Profil genannte Familienrecht ist unter den aufgeführten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Göttingen relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Ob das Amtsgericht Göttingen im konkreten Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Das ebenfalls genannte Landgericht Göttingen ist für gewöhnliche familienrechtliche Verfahren nicht das Eingangsgericht. Auch für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind Amtsgericht und Landgericht regelmäßig nicht zuständig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Für andere zivilrechtliche Themen, die Liedtkes Kanzleiwebseite nennt, etwa Kauf- oder Vertragsstreitigkeiten, kann dagegen je nach Gegenstand, Streitwert und örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht oder das Landgericht in Betracht kommen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die erste Kontaktaufnahme können Sie eine kurze Schilderung Ihres Falles per E-Mail übermitteln oder Ihr Anliegen über das Kontaktformular schildern. Das Kontaktformular enthält die Felder Name, E-Mail-Adresse, Betreff und Nachricht; mit * gekennzeichnete Felder sind auszufüllen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Schilderung des Anliegens über das Kontaktformular ist unverbindlich und kostenlos; durch dessen Verwendung kommt kein Vertragsschluss zustande. Kosten entstehen nur bei einer späteren Beauftragung mit einem Mandat. Eine Rückmeldung erfolgt in der Regel noch am Tag des Nachrichteneingangs bzw. am nächsten Werktag.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Schilderung des Anliegens über das Kontaktformular ist unverbindlich und kostenlos; durch dessen Verwendung kommt kein Vertragsschluss zustande. Kosten entstehen nur bei einer späteren Beauftragung mit einem Mandat. Eine Rückmeldung erfolgt in der Regel noch am Tag des Nachrichteneingangs bzw. am nächsten Werktag.
Für den Erstkontakt: Für die erste Kontaktaufnahme können Sie eine kurze Schilderung Ihres Falles per E-Mail übermitteln oder Ihr Anliegen über das Kontaktformular schildern. Das Kontaktformular enthält die Felder Name, E-Mail-Adresse, Betreff und Nachricht; mit * gekennzeichnete Felder sind auszufüllen.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und die Schriftstücke zum konkreten Anlass hilfreich. Je nach Anliegen können dazu eine Kündigung, ein Arbeitszeugnis, Entgeltabrechnungen oder der bisherige Schriftwechsel gehören. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis: Was ist geschehen, wann wurden Schreiben übergeben und welche Termine stehen an? Da im Arbeitsrecht kurze Fristen eine Rolle spielen können, ist der Zeitpunkt des Zugangs wichtiger Dokumente besonders relevant. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, wird im Austausch mit der angefragten Kanzlei geklärt.
- Muss ein arbeitsrechtlicher Konflikt immer vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jeder arbeitsrechtliche Konflikt führt zu einem Gerichtsverfahren. Abhängig vom Streitgegenstand können zunächst Gespräche, eine schriftliche Klärung oder Verhandlungen über eine einvernehmliche Regelung in Betracht kommen. Ob solche Wege sinnvoll sind, hängt unter anderem von den Zielen der Beteiligten, den vorhandenen Nachweisen und möglichen Fristen ab. Kommt es zu einem Verfahren zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, ist grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Auch dort ist eine gütliche Einigung vorgesehen. Eine außergerichtliche Verständigung lässt sich allerdings ebenso wenig garantieren wie ein bestimmtes gerichtliches Ergebnis.
- Welche Themen sollten bei einer Anfrage wegen Trennung oder Scheidung benannt werden?
- Eine erste Anfrage kann deutlich machen, ob es um die Scheidung selbst, Unterhalt, die Betreuung gemeinsamer Kinder oder wirtschaftliche Fragen geht. Hilfreich ist eine knappe Übersicht über die familiäre Situation und darüber, ob bereits Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben oder laufende Verfahren bestehen. Nicht sämtliche persönlichen Einzelheiten müssen schon in einer ersten Nachricht geschildert werden. Welche Informationen und Belege für die weitere Prüfung erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Fragen zu Sorge, Umgang und Unterhalt sind rechtlich eigenständige Themen, auch wenn sie im Alltag miteinander zusammenhängen.
- Kann bei einer einvernehmlichen Scheidung ein Anwalt beide Eheleute vertreten?
- Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung vertritt eine anwaltliche Vertretung nicht beide Eheleute gemeinsam. Sie ist den Interessen der Person verpflichtet, die sie mandatiert hat. Für den Scheidungsantrag besteht grundsätzlich Anwaltszwang; die bloße Zustimmung der anderen Person zur Scheidung ist dagegen regelmäßig ohne eigene anwaltliche Vertretung möglich. Sobald eigene Anträge oder unterschiedliche Interessen hinzukommen, kann eine gesonderte Vertretung erforderlich werden. Vor einer Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich zu unterscheiden, ob nur das Scheidungsverfahren begleitet werden soll oder auch Unterhalt, Vermögen und andere Folgethemen streitig sind.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Lars Liedtke
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,6 von 5 · 32 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-lars-liedtke.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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