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- Langmack und Riebe
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Langmack und Riebe in Göttingen führt Rechtsanwälte und Fachanwälte in Bürogemeinschaft auf. Wolfgang Langmack ist Rechtsanwalt und Notar a.D. sowie Fachanwalt für Erbrecht. Dr. Patrick Riebe ist Rechtsanwalt und Notar sowie Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Christian Wanke wird als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht genannt. Die aufgeführten Rechtsgebiete sind damit Erbrecht, Steuerrecht und Familienrecht. Die Bürogemeinschaft befindet sich in der Weender Landstrasse 6-10 in Göttingen. Für Terminvereinbarungen und Rückrufwünsche können Interessierte eine E-Mail schreiben oder telefonisch Kontakt aufnehmen. Außerdem steht ein Kontaktformular zur Verfügung, das Angaben zum Anliegen und eine Telefonnummer für einen Rückruf vorsieht. Die Bürozeiten umfassen Montag bis Freitag den Vormittag sowie Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag den Nachmittag. Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich. Die Webseite nennt zusätzlich gesonderte Telefonzeiten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: langmack-riebe.de, langmack-riebe.de
Beratung in Göttingen – Einordnung der Redaktion
Langmack und Riebe ist eine Bürogemeinschaft von Rechtsanwälten und Fachanwälten in Göttingen mit Sitz in der Weender Landstrasse 6-10. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Die vorliegende Kanzleibeschreibung weist dagegen fachanwaltliche Qualifikationen im Erbrecht, Steuerrecht und Familienrecht aus. Eine Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht ist in den Angaben nicht belegt. Für Ratsuchende mit einem arbeitsrechtlichen Anliegen ist deshalb bei der ersten Kontaktaufnahme zu klären, ob und durch wen eine Bearbeitung innerhalb der Bürogemeinschaft möglich ist. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeugnissen oder Aufhebungsverträgen im Mittelpunkt. Mandantinnen und Mandanten suchen dabei typischerweise eine Einordnung ihrer Unterlagen, der rechtlichen Ausgangslage und möglicher weiterer Schritte. Gerade bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können kurze Fristen Bedeutung haben. Für eine erste Anfrage ist daher eine knappe zeitliche Darstellung des Geschehens hilfreich, ohne dass bereits sämtliche Einzelheiten übermittelt werden müssen. Die Prüfung des konkreten Falls bleibt einem persönlichen Austausch vorbehalten. Die namentlich belegten Qualifikationen zeigen weitere fachliche Bezüge: Wolfgang Langmack ist Rechtsanwalt und Notar a.D. sowie Fachanwalt für Erbrecht. Dr. Patrick Riebe ist Rechtsanwalt und Notar sowie Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht. Christian Wanke wird als Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht genannt. Typische Anliegen dieser Rechtsgebiete betreffen die Nachlassgestaltung, Pflichtteilsfragen, steuerliche Bescheide sowie Trennung, Scheidung und Unterhalt. Welche Person ein bestimmtes Anliegen übernimmt und in welcher Funktion sie tätig wird, sollte vor einer Beauftragung geklärt werden. Die Anschrift in der Weender Landstrasse liegt im innenstadtnahen Bereich Göttingens. Sie bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus der Innenstadt ebenso wie aus Weende und Geismar. Als Gerichte am Standort sind das Amtsgericht Göttingen und das Landgericht Göttingen genannt. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind jedoch regelmäßig die Arbeitsgerichte zuständig; die Zuständigkeit folgt nicht allein aus der Kanzleianschrift. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der genauen Adresse planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Interessierte die im Profil verfügbaren Kontaktangaben beziehungsweise Kontaktmöglichkeiten nutzen. Die Kanzleibeschreibung nennt E-Mail, Telefon und ein Kontaktformular mit Angaben zum Anliegen und einer Rückrufnummer. Sinnvoll sind zunächst das betroffene Rechtsgebiet, wichtige Termine und der gewünschte Rückmeldeweg. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich. Eine Anfrage allein klärt noch nicht, ob ein Mandat übernommen wird.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Göttingen
Die Bürogemeinschaft Langmack und Riebe befindet sich in der Weender Landstrasse 6-10 in Göttingen, im innenstadtnahen Bereich. Damit ist die Kanzlei räumlich sowohl für die Innenstadt als auch für Anfragen aus Weende und Geismar einzuordnen. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient die vollständige Anschrift als Ausgangspunkt der individuellen Routenplanung. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind im vorliegenden Material nicht belegt und sollten bei Bedarf vor dem Termin erfragt werden. Für Terminabsprachen stehen laut Beschreibung Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist zwischen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Arbeitsgerichtsbarkeit zu unterscheiden. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Lohnansprüche oder Zeugnisse, gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Das genannte Amtsgericht Göttingen und das Landgericht Göttingen sind dafür grundsätzlich nicht die erstinstanzlichen Gerichte. Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Sachverhalt und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Für die zusätzlich belegten Fachgebiete bestehen dagegen typische Bezüge zu den genannten Gerichten: Beim Amtsgericht werden Nachlasssachen und als Familiengericht insbesondere Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftssachen geführt. Streitige erbrechtliche Ansprüche können abhängig von den Zuständigkeitsregeln vor das Amtsgericht oder Landgericht gehören. Steuerliche Streitigkeiten über Bescheide werden hingegen regelmäßig zunächst im Einspruchsverfahren und anschließend gegebenenfalls vor der Finanzgerichtsbarkeit behandelt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt nach Ihrem Namen, Ihrer E-Mail-Adresse, einer Telefonnummer für einen Rückruf und Ihrem Anliegen („Worum geht es?“).
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt nach Ihrem Namen, Ihrer E-Mail-Adresse, einer Telefonnummer für einen Rückruf und Ihrem Anliegen („Worum geht es?“).
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Kann ich wegen einer Kündigung oder eines anderen arbeitsrechtlichen Problems anfragen?
- Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt, während die belegte Beschreibung Fachanwaltschaften im Erbrecht, Steuerrecht und Familienrecht aufführt. Deshalb sollte eine Anfrage zunächst klären, ob das konkrete arbeitsrechtliche Anliegen übernommen werden kann und wer dafür zuständig wäre. Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Problems sowie Angaben zu bereits erhaltenen Schreiben und relevanten Daten. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen. Eine noch unbeantwortete Kontaktanfrage hemmt solche Fristen grundsätzlich nicht.
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
- Je nach Anliegen können der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen, ein Kündigungsschreiben, Gehaltsabrechnungen oder ein Arbeitszeugnis relevant sein. Auch eine kurze chronologische Übersicht erleichtert die Einordnung. Für die erste Kontaktaufnahme genügt häufig zunächst eine knappe Beschreibung mit wichtigen Daten und dem gewünschten Gesprächsziel. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden und wie sie sicher übermittelt werden sollen, lässt sich im direkten Austausch klären. Umfangreiche oder besonders sensible Dokumente müssen nicht ungefragt mit der ersten Nachricht versandt werden.
- Worin unterscheiden sich erbrechtliche Beratung und notarielle Tätigkeit?
- Erbrechtliche anwaltliche Beratung betrifft beispielsweise Testamente, Pflichtteilsansprüche oder Auseinandersetzungen zwischen Erben und ist auf die Interessen der jeweiligen Mandantschaft ausgerichtet. Notarielle Tätigkeit umfasst unter anderem Beurkundungen und ist durch Unabhängigkeit und Unparteilichkeit geprägt. Beide Rollen sind deshalb zu unterscheiden. In den vorliegenden Angaben wird Dr. Patrick Riebe als Notar geführt, Wolfgang Langmack als Notar a.D. Bei einer Anfrage sollte deutlich werden, ob eine Interessenvertretung, eine allgemeine erbrechtliche Klärung oder eine notarielle Amtstätigkeit gesucht wird.
- Was sollte ich bei einer Anfrage wegen Trennung, Scheidung oder Unterhalt mitteilen?
- Für eine erste Einordnung sind das allgemeine Anliegen, die familiäre Situation und gegebenenfalls bereits laufende gerichtliche Verfahren wichtig. Auch vorhandene Schreiben und darin genannte Termine können relevant sein. Ausführliche Angaben zu Einkommen, Vermögen oder Kindern sollten bedarfsgerecht und über einen abgestimmten Übermittlungsweg erfolgen. Familienrechtliche Fragen können mit steuerlichen oder erbrechtlichen Themen zusammenhängen. Ob mehrere Rechtsgebiete betroffen sind und welche Unterstützung erforderlich ist, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts klären.
- Ist bei einer Erbschaft mit steuerlichen Fragen das Nachlassgericht zuständig?
- Nachlassgerichtliche und steuerliche Aufgaben sind voneinander getrennt. Das Nachlassgericht beim Amtsgericht befasst sich beispielsweise mit Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Die Festsetzung von Erbschaftsteuer liegt dagegen bei der zuständigen Finanzbehörde. Gegen steuerliche Bescheide ist regelmäßig zunächst ein Einspruchsverfahren vorgesehen; gerichtliche Streitigkeiten darüber gehören grundsätzlich vor die Finanzgerichtsbarkeit. Für eine Anfrage mit erbrechtlichem und steuerlichem Bezug ist es hilfreich, beide Themen zu benennen und mitzuteilen, ob bereits gerichtliche Schreiben oder Steuerbescheide vorliegen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Langmack Riebe
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Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 21 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Weender Landstrasse 6-10, 37073 Göttingen
- Montag
- 08:00-13:00 und 14:00-17:00
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- 08:00-13:00 und 14:00-17:00
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: langmack-riebe.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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