Veröffentlichtes Profil

Nikolai Sobirey

Nikolai Sobirey – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Göttingen

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht · Rechtsanwalt Nikolai Sobirey

Theaterplatz 8, 37073 Göttingen

Telefon: +49 551 37073841

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Nikolai Sobirey
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Nikolai Sobirey ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Göttingen. Seine Webseite nennt die Rechtsgebiete Versicherungsrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht. Die Kanzlei befindet sich am Theaterplatz 8 gegenüber dem Deutschen Theater. Die Kanzleiräume sind barrierefrei erreichbar; der Eingang liegt seitlich an dem Gebäude mit der DEBEKA-Beschilderung. Kontaktmöglichkeiten bestehen per Telefon und E-Mail. Die Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie nach Vereinbarung. Im Einzelfall können die Bürozeiten eingeschränkt sein. Unter „Aktuelles“ behandelt die Webseite eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln zur Nutzung eines zwischen Ohr und Schulter eingeklemmten Mobilfunkgeräts während des Autofahrens. Der Beitrag erläutert die gerichtliche Begründung und stellt abweichende Entscheidungen sowie die Diskussion in der Literatur dar. Konkrete Angaben zum Mandantenkreis und zur Arbeitsweise bei der Mandatsbearbeitung enthält der vorliegende Quelltext nicht.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-sobirey.de, ra-sobirey.de

Beratung in Göttingen – Einordnung der Redaktion

Nikolai Sobirey ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Göttingen. Sein Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt auf; die Kanzleiwebseite nennt daneben Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Diese Gebiete betreffen unterschiedliche Lebensbereiche, können sich aber auch überschneiden, etwa bei einem Verkehrsunfall auf einer beruflichen Fahrt. Die Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf das Verkehrsrecht und ist von dem im Profil hervorgehobenen arbeitsrechtlichen Schwerpunkt zu unterscheiden. Die Kanzlei befindet sich am Theaterplatz 8 in 37073 Göttingen, gegenüber dem Deutschen Theater. Im Arbeitsrecht stehen Fragen rund um das Beschäftigungsverhältnis im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder ein Arbeitszeugnis. Auch Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Auseinandersetzung mit vertraglichen Vereinbarungen, dem bisherigen Geschehen und den dazu vorhandenen Unterlagen. Bei Streitigkeiten können gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen. Für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern sind grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig, nicht die ebenfalls in Göttingen ansässigen ordentlichen Zivilgerichte. Das Verkehrsrecht umfasst unter anderem die zivilrechtliche Abwicklung von Verkehrsunfällen sowie Fragen zu Verkehrsverstößen. Im Versicherungsrecht geht es häufig darum, ob und in welchem Umfang ein Versicherungsvertrag einen Schaden abdeckt. Unfallunterlagen, Schriftwechsel mit Versicherern und Vertragsbedingungen können daher wichtige Grundlagen einer Anfrage bilden. Einen konkreten verkehrsrechtlichen Bezug zeigt auch die Rubrik „Aktuelles“ der Kanzleiwebseite: Dort wird eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln zur Nutzung eines zwischen Ohr und Schulter eingeklemmten Mobilfunkgeräts beim Autofahren behandelt. Der Beitrag stellt die Begründung, abweichende Entscheidungen und die Diskussion in der Literatur dar. Der Standort am Theaterplatz liegt in der Göttinger Innenstadt und bietet auch Ratsuchenden aus Weende oder Geismar einen innerstädtischen Anlaufpunkt. Die Kanzleiräume sind barrierefrei erreichbar; der Eingang befindet sich seitlich an dem Gebäude mit der DEBEKA-Beschilderung. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Ausgangspunkt, um das Anliegen und die Kontaktdaten einzuordnen. Als Kontaktwege zur Kanzlei sind Telefon und E-Mail belegt. Eine kurze Schilderung des Themas sowie Hinweise auf vorhandene Schreiben und laufende Fristen erleichtern die erste Abstimmung. Die genannten Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie nach Vereinbarung; im Einzelfall können sie eingeschränkt sein.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Göttingen

Die Kanzlei von Nikolai Sobirey liegt am Theaterplatz 8 in der Göttinger Innenstadt, gegenüber dem Deutschen Theater. Damit ist der Standort innerhalb des Stadtzentrums verortet und zugleich eine mögliche Anlaufstelle für Ratsuchende aus den Stadtteilen Weende und Geismar. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist die konkrete Verbindung zum Theaterplatz anhand aktueller Fahrplan- beziehungsweise Verkehrsinformationen zu prüfen. Aus der Innenstadtlage allein lassen sich weder bestimmte Parkmöglichkeiten noch eine bestimmte Fahrtdauer ableiten. Belegt ist hingegen die barrierefreie Erreichbarkeit der Kanzleiräume. Der Eingang liegt seitlich an dem Gebäude mit der DEBEKA-Beschilderung. Für die rechtliche Einordnung des Standorts sind das Amtsgericht Göttingen und das Landgericht Göttingen relevant. Zivilrechtliche Streitigkeiten aus Verkehrsunfällen oder Versicherungsverträgen können bei entsprechender örtlicher und sachlicher Zuständigkeit vor einem dieser Gerichte geführt werden. Welches Gericht in erster Instanz zuständig ist, richtet sich unter anderem nach dem Streitwert und gesetzlichen Sonderzuweisungen. Das Landgericht entscheidet außerdem über bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten können ebenfalls Gegenstand amtsgerichtlicher Verfahren sein. Der im Profil genannte Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht gehört dagegen bei typischen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor die Arbeitsgerichtsbarkeit. Kündigungsschutzverfahren, Vergütungsstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Arbeitszeugnisse werden daher grundsätzlich nicht vor dem Amtsgericht oder Landgericht geführt. Der Kanzleisitz allein bestimmt bei keinem dieser Rechtsgebiete, welches Gericht für den einzelnen Fall zuständig ist.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Einklemmen eines Mobilfunkgeräts zwischen Ohr und Schulter verboten

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Bei Vergütungsfragen können zusätzlich Abrechnungen und Arbeitszeitnachweise wichtig sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis: Was ist geschehen, wann wurde ein Schreiben erhalten und welche Gespräche fanden statt? Im Arbeitsrecht können kurze Fristen und Ausschlussfristen gelten. Deshalb ist das Empfangsdatum eines Schreibens eine wesentliche Information für die Anfrage. Welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden, hängt vom konkreten Gegenstand der Prüfung ab.
Worin unterscheiden sich Kündigung und Aufhebungsvertrag?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht hingegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Zeugnis oder weitere Abwicklungsfragen geregelt werden. Beide Formen können rechtliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen haben, die von den Umständen abhängen. Für eine anwaltliche Anfrage sind daher der vollständige Text, der bisherige Verlauf und etwaige gesetzte Antworttermine wichtig. Eine allgemeine Beschreibung ersetzt keine individuelle Prüfung der Regelungen und ihrer möglichen Auswirkungen.
Welche Informationen helfen bei einer Mandatsanfrage nach einem Verkehrsunfall?
Hilfreich sind eine sachliche Schilderung des Unfallablaufs, Angaben zu Beteiligten und Versicherern sowie vorhandene Fotos, Zeugenkontakte und ein gegebenenfalls vorhandenes polizeiliches Aktenzeichen. Auch Kostenvoranschläge, Gutachten, Reparaturunterlagen und bisheriger Schriftwechsel können für die Einordnung bedeutsam sein. Bei Verletzungen können medizinische Unterlagen hinzukommen. Das Verkehrsrecht betrifft dabei nicht nur die Haftungsfrage, sondern auch Art und Umfang möglicher Schadenspositionen. Ob daneben ein Bußgeld- oder Strafverfahren geführt wird, ist ein eigenständiger Gesichtspunkt und sollte bei der Anfrage ebenfalls erkennbar werden.
Was ist bei einer Anfrage wegen abgelehnter Versicherungsleistungen wichtig?
Ausgangspunkt sind regelmäßig der Versicherungsschein, die einschlägigen Versicherungsbedingungen und das Schreiben, mit dem der Versicherer seine Leistung ganz oder teilweise ablehnt. Hinzu kommen die Schadenmeldung, Nachweise zum Ereignis und der bisherige Schriftwechsel. Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen Ansprüchen aus dem eigenen Versicherungsvertrag und Ansprüchen gegen einen gegnerischen Haftpflichtversicherer. Davon können die rechtlichen Fragestellungen abhängen. Eine Ablehnung kann unterschiedliche Gründe haben, etwa den vereinbarten Deckungsumfang oder streitige Tatsachen. Ob diese Begründung trägt, lässt sich nur anhand der Unterlagen und des Sachverhalts beurteilen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Nikolai Sobirey

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,5 von 5 · 21 Bewertungen

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-sobirey.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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