- Qualifikation
- Zulassung seit 1998 · Rechtsanwaltskammer Braunschweig
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Kanzlei Beinhorn
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Karsten Beinhorn ist seit 1998 Rechtsanwalt und in Göttingen im Arbeitsrecht und Sozialrecht tätig. Er führt die Bezeichnungen Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht und ist auf Kündigungsschutz spezialisiert. Sein Leistungsspektrum umfasst alle Tätigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts einschließlich der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Aspekte bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Er begleitet Mandanten bei Veränderungen im Berufsleben, insbesondere bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. Die Webseite nennt außerdem Sozialversicherung, Statusfragen, Schwerbehindertenrecht, Erwerbsminderungsrente, Pflegegrade und Medizinal-Cannabis. Ein weiteres Angebot ist die Unterstützung bei der Abwehr von Regressansprüchen der Sozialversicherung. Dabei werden auch Unternehmen, Verantwortliche und Führungskräfte angesprochen, die mit Regressforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung konfrontiert sind. Für eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei eine telefonische oder eine Online-Kontaktaufnahme an. Die Webseite verweist zudem auf Prozesserfahrung seit 1998.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: beinhorn.de, beinhorn.de
Beratung in Göttingen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Karsten Beinhorn ist seit 1998 zugelassen und in der Kanzlei Beinhorn am Nikolausberger Weg 39 in Göttingen tätig. Er führt die Bezeichnungen Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht und gehört der Rechtsanwaltskammer Braunschweig an. Den Hauptschwerpunkt seines Profils bildet das Arbeitsrecht, insbesondere der Kündigungsschutz. Für Ratsuchende geht es dabei häufig um Veränderungen, die den beruflichen Alltag und die wirtschaftliche Planung zugleich betreffen: eine Kündigung, einen angebotenen Aufhebungsvertrag oder ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. Die belegte Kanzleibeschreibung nennt die Begleitung solcher Übergänge einschließlich ihrer sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Aspekte. Hinter dem Schwerpunkt Arbeitsrecht stehen Fragen zum Bestand, zur Gestaltung und zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Typische Anliegen betreffen etwa Kündigungsgründe, Kündigungsfristen, Vergütungsansprüche oder die Regelungen eines Aufhebungsvertrags. Bei einer Beendigung können daneben Urlaubsansprüche, ein Arbeitszeugnis und die sozialversicherungsrechtlichen Folgen eine Rolle spielen. Eine anwaltliche Prüfung dient hier allgemein dazu, den Sachverhalt anhand von Verträgen, Schreiben und zeitlichen Abläufen einzuordnen. Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen für die weitere Orientierung maßgeblich sein. Das Sozialrecht ergänzt diesen beruflichen Bezug. Die Kanzleibeschreibung nennt Sozialversicherung, Statusfragen, Schwerbehindertenrecht, Erwerbsminderungsrente, Pflegegrade und Medizinal-Cannabis. Dahinter können beispielsweise Unsicherheiten über die Einordnung einer Erwerbstätigkeit, Entscheidungen von Sozialleistungsträgern oder Fragen zur Absicherung bei gesundheitlichen Einschränkungen stehen. Ein weiteres genanntes Tätigkeitsfeld ist die Abwehr von Regressansprüchen der Sozialversicherung. Dieses Angebot richtet sich auch an Unternehmen, Verantwortliche und Führungskräfte, die mit Forderungen der gesetzlichen Unfallversicherung konfrontiert sind. Damit umfasst das Profil sowohl persönliche sozialrechtliche Anliegen als auch Fragestellungen mit betrieblichem Hintergrund. Der Kanzleistandort liegt im Göttinger Stadtgebiet; das Profil bietet damit einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus der Innenstadt, Weende und Geismar. Für die Anfahrt zum Nikolausberger Weg 39 lassen sich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw anhand der konkreten Adresse planen. Die genannten örtlichen Gerichte, Amtsgericht und Landgericht Göttingen, sind von der für arbeits- und sozialrechtliche Streitigkeiten vorgesehenen Fachgerichtsbarkeit zu unterscheiden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil ausgewiesenen Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zu vorhandenen Schreiben und laufenden Fristen. Die Kanzleibeschreibung nennt eine telefonische oder eine Online-Kontaktaufnahme zur Ersteinschätzung; eine anschließende Mandatsübernahme bedarf einer gesonderten Abstimmung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Göttingen
Die Kanzlei Beinhorn hat ihre Anschrift am Nikolausberger Weg 39, 37073 Göttingen. Sie ist damit im Göttinger Stadtgebiet verortet und für die Suche nach arbeits- und sozialrechtlicher Unterstützung aus der Innenstadt sowie aus Weende und Geismar örtlich relevant. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Auch zu konkreten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einer barrierefreien Zugänglichkeit liegen keine Informationen vor. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte deshalb anhand der vollständigen Adresse und aktueller Verbindungs- beziehungsweise Verkehrsinformationen geplant werden. Ob für das erste Gespräch ein Besuch erforderlich ist, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären; die Kanzleibeschreibung nennt hierfür telefonische und Online-Kontaktmöglichkeiten. Als Gerichte am Standort sind das Amtsgericht Göttingen und das Landgericht Göttingen genannt. Beide gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und sind für die Hauptschwerpunkte dieses Profils typischerweise nicht die erstinstanzlich zuständigen Gerichte. Kündigungsschutzverfahren und viele weitere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Für zahlreiche Auseinandersetzungen über Sozialversicherungsleistungen, Erwerbsminderungsrenten oder Pflegeleistungen ist dagegen die Sozialgerichtsbarkeit vorgesehen. Bei zivilrechtlichen Regressforderungen eines Sozialversicherungsträgers können auch die ordentlichen Gerichte zuständig sein. Amts- und Landgericht bearbeiten unter anderem Zivilverfahren; die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach gesetzlichen Kriterien. Entscheidend sind somit Gegenstand und rechtliche Grundlage des jeweiligen Verfahrens, nicht allein die Nähe eines Gerichts zur Kanzlei.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für eine kostenlose Ersteinschätzung kann telefonisch unter 0551 61182 oder online Kontakt aufgenommen werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Für eine kostenlose Ersteinschätzung kann telefonisch unter 0551 61182 oder online Kontakt aufgenommen werden.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Gesetzesänderung beendet eine Leistungsbewilligung nicht automatisch – SG Dresden zur Bestandskraft im Sozialrecht (2026)
- Die Streichung der Cannabisblüten aus der GKV – Rechtliche Lage, Risiken und realistische Handlungsmöglichkeiten (2026)
- Effektive Abwehr von Regressansprüchen nach § 110 Abs. 1a SGB VII – Unser Expertenservice für Sie (2025)
- Effektive Abwehr von Regressansprüchen nach § 116 SGB X – Unser Expertenservice für Sie (2024)
- Endometriose und Grad der Behinderung (GdB) (2024)
- Urteil des LAG Düsseldorf stärkt Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer: Anspruch auf Urlaubsgeld für zusätzliche Urlaubstage bestätigt (2024)
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind regelmäßig das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag und gegebenenfalls spätere Vertragsänderungen hilfreich. Auch Abmahnungen, einschlägiger Schriftverkehr und Informationen zu einem möglichen besonderen Kündigungsschutz können wichtig sein. Von Bedeutung ist insbesondere, wann und wie die Kündigung zugegangen ist, weil daran gesetzliche Fristen anknüpfen können. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Bei der Kontaktanfrage sollte auf bekannte Fristen hingewiesen werden; eine bloße Anfrage ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche fristwahrende Handlung.
- Welche Themen spielen bei einem Aufhebungsvertrag oder einem vorzeitigen Ausscheiden eine Rolle?
- Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Typische Regelungsgegenstände sind der Beendigungszeitpunkt, eine mögliche Abfindung, Freistellung, Resturlaub, offene Vergütung und das Arbeitszeugnis. Daneben können Auswirkungen auf Arbeitslosengeld, Krankenversicherung, Rentenansprüche und die steuerliche Behandlung von Zahlungen relevant werden. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden ist insbesondere die Absicherung bis zu einem möglichen Rentenbeginn ein eigenes Thema. Für eine erste Anfrage sind der Vertragsentwurf und Angaben zur beruflichen Situation hilfreich. Welche Folgen tatsächlich eintreten, lässt sich nur anhand der individuellen Umstände beurteilen.
- Was sollte eine Anfrage zu Erwerbsminderungsrente, Pflegegrad oder Schwerbehindertenrecht enthalten?
- Hilfreich ist zunächst die Angabe, welche Leistung oder Feststellung beantragt wurde und welcher Träger beziehungsweise welche Behörde darüber entschieden hat. Vorhandene Bescheide einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung, das Zugangsdatum und bereits geführter Schriftverkehr ermöglichen eine zeitliche und sachliche Orientierung. Je nach Anliegen können medizinische Befunde, Gutachten oder Angaben zu funktionellen Einschränkungen bedeutsam sein. Erwerbsminderung, Pflegebedürftigkeit und Schwerbehinderung haben unterschiedliche gesetzliche Voraussetzungen und sind nicht gleichzusetzen. Gesundheitsunterlagen enthalten sensible Daten; für ihre Übermittlung sollte zunächst ein geeigneter Übermittlungsweg abgestimmt werden.
- Worin unterscheiden sich sozialversicherungsrechtliche Statusfragen und Regressforderungen der Unfallversicherung?
- Bei Statusfragen geht es häufig darum, ob eine Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich als abhängige Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit einzuordnen ist. Dafür können sowohl vertragliche Regelungen als auch die tatsächliche Durchführung der Zusammenarbeit relevant sein. Regressforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung betreffen dagegen mögliche Rückgriffsansprüche nach einem Versicherungsfall, etwa einem Arbeitsunfall. Anspruchsgrundlage, Verantwortlichkeit und Voraussetzungen müssen gesondert betrachtet werden. Für eine erste Anfrage helfen behördliche Schreiben, Verträge beziehungsweise Unterlagen zum Unfallgeschehen sowie eine Übersicht über Beteiligte und Fristen. Welche Gerichtsbarkeit zuständig ist, hängt vom konkreten Streitgegenstand ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Karsten Beinhorn
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4,5 von 5 · 33 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: beinhorn.de
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