- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Bremen
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Marcel Kühne
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Marcel Kühne ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen sowie Fachanwalt für Strafrecht. Seine Kanzlei befindet sich Am Wall 128–134 in 28195 Bremen. Die Webseite nennt Strafverteidigung und Bußgeldverteidigung als Tätigkeitsschwerpunkte. Im Zusammenhang mit der Strafverteidigung werden Anklage, Hausdurchsuchung, Strafbefehl, Vorladung von der Polizei, Berufung und Haftbefehl aufgeführt. Weitere genannte Themen sind Bußgeldbescheid, Geschwindigkeitsüberschreitung und Handy am Steuer. Nähere Angaben zum Mandantenkreis oder zur Vorgehensweise bei der Mandatsbearbeitung enthalten die vorliegenden Seiten nicht. Für die Kontaktaufnahme verweist Marcel Kühne vorzugsweise auf die angegebene Telefonnummer. Daneben ist eine E-Mail-Adresse veröffentlicht; für Notfälle wird eine Mobilnummer genannt. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr. Samstags und sonntags ist geschlossen. Marcel Kühne ist Mitglied in der Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidiger e. V. Zuständige Kammer ist die Rechtsanwaltskammer Bremen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-marcel-kuehne.de, rechtsanwalt-marcel-kuehne.de
Beratung in Bremen – Einordnung der Redaktion
Marcel Kühne ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Bremen. Seine Kanzlei Rechtsanwalt Marcel Kühne befindet sich Am Wall 128–134, 28195 Bremen. Das Profil nennt Strafrecht als Hauptschwerpunkt sowie Verkehrsrecht. Die Kanzleiwebseite beschreibt insbesondere Strafverteidigung und Bußgeldverteidigung als Tätigkeitsfelder. Damit stehen einerseits strafrechtliche Vorwürfe und die dazugehörigen Verfahren, andererseits Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder die Nutzung eines Handys am Steuer im Mittelpunkt. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung wichtig, weil Strafverfahren und Bußgeldverfahren unterschiedlichen Regeln folgen und verschiedene Folgen haben können. Im Bereich der Strafverteidigung werden ausdrücklich Anklage, Hausdurchsuchung, Strafbefehl, polizeiliche Vorladung, Berufung und Haftbefehl genannt. Diese Begriffe betreffen unterschiedliche Stadien eines Strafverfahrens: vom Ermittlungsverfahren über gerichtliche Entscheidungen bis zur Überprüfung eines Urteils. Mandantinnen und Mandanten suchen in solchen Situationen häufig zunächst eine Einordnung des erhaltenen Schreibens, des Verfahrensstands und möglicher nächster Schritte. Zu den allgemeinen Aufgaben einer Strafverteidigung gehören die Prüfung des Tatvorwurfs und der Aktenlage sowie die Wahrnehmung der Verfahrensrechte. Welche Maßnahmen im Einzelfall in Betracht kommen, hängt von den konkreten Umständen ab. Beim Verkehrsrecht liegt der belegte Schwerpunkt auf der Bußgeldverteidigung. Typische Anliegen sind Fragen zu einem Bußgeldbescheid, einer vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Handyverstoß. Neben dem eigentlichen Vorwurf können dabei mögliche Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot eine Rolle spielen. Für die erste Einordnung sind insbesondere das behördliche Schreiben, das Zustellungsdatum und bereits vorhandene Unterlagen relevant. Aus der allgemeinen Nennung des Verkehrsrechts lässt sich dagegen kein bestimmter Umfang weiterer verkehrsrechtlicher Leistungen der Kanzlei ableiten. Die Anschrift Am Wall liegt im zentralen Bremer Stadtgebiet im Bereich Mitte. Sie bietet einen innerstädtischen Bezug auch für Ratsuchende aus Schwachhausen, Neustadt, Findorff oder Vegesack; die konkrete Anfahrt richtet sich nach dem Ausgangspunkt. Für Straf- und Bußgeldsachen kommen insbesondere das Amtsgericht Bremen und das Landgericht Bremen, bei bestimmten Rechtsmitteln auch das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen in Betracht. Marcel Kühne gehört der Rechtsanwaltskammer Bremen an und ist Mitglied der Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidiger e. V. Eine Kontaktaufnahme kann über die im Profil auf Anwalt-Seiten.de angegebenen Kontaktwege angestoßen werden. Marcel Kühne verweist vorzugsweise auf die Telefonnummer; daneben sind eine E-Mail-Adresse und für Notfälle eine Mobilnummer veröffentlicht. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr, am Wochenende ist geschlossen. Für eine Anfrage lassen sich das Anliegen, vorhandene Schreiben und erkennbare Termine knapp zusammenfassen. Ob ein Mandat übernommen wird und wie die weitere Bearbeitung erfolgt, ist unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bremen
- Amtsgericht Bremen
- Landgericht Bremen
- Arbeitsgericht Bremen
- Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
Die Kanzlei von Marcel Kühne befindet sich Am Wall 128–134 in Bremen, im zentralen Stadtgebiet im Bereich Mitte. Für die räumliche Orientierung ist damit eine Innenstadtlage gegeben. Auch für Anfragen aus Schwachhausen, Neustadt, Findorff oder Vegesack bildet diese Adresse den Kanzleistandort; weitere Standorte sind nicht angegeben. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der vollständigen Anschrift planen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten aktuell bestehen, hängt vom Ausgangspunkt und den örtlichen Gegebenheiten ab. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind in den vorliegenden Informationen nicht belegt. Für den strafrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Bremen relevant. Amtsgerichte verhandeln zahlreiche Strafsachen vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht. Auch gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid werden typischerweise am Amtsgericht geführt. Das betrifft etwa Vorwürfe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder Handynutzung am Steuer. Ob gerade das Amtsgericht Bremen zuständig ist, richtet sich jedoch nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach der Anschrift des Verteidigers. Das Landgericht Bremen verhandelt unter anderem erstinstanzliche Strafsachen von größerem Gewicht und Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen kann insbesondere bei Revisionen und Rechtsbeschwerden mit strafrechtlichen beziehungsweise bußgeldrechtlichen Fragen befasst sein. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Bremen entscheidet dagegen über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die hier beschriebenen Straf- und Verkehrsbußgeldverfahren regelmäßig nicht zuständig. Welche gerichtliche Ebene betroffen ist, ergibt sich aus Verfahrensart, Verfahrensstand und angefochtener Entscheidung.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidiger e. V.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind bei einer Anfrage wegen einer polizeilichen Vorladung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung ist vor allem wichtig, ob die Vorladung die betroffene Person als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeugen bezeichnet. Hilfreich sind außerdem der genannte Tatvorwurf, das Aktenzeichen, die ausstellende Stelle und der vorgesehene Termin. Die Rechte und Pflichten unterscheiden sich je nach Verfahrensrolle und danach, von wem die Ladung ausgeht. Eine polizeiliche Vorladung bedeutet noch keine Feststellung von Schuld. Welche Reaktion im konkreten Fall angemessen ist, lässt sich erst anhand des Schreibens und der weiteren Umstände beurteilen.
- Was unterscheidet einen Strafbefehl von einer Anklage?
- Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, die im dafür vorgesehenen Verfahren ohne vorherige Hauptverhandlung ergehen kann. Er kann rechtskräftig werden, wenn kein rechtzeitiger Einspruch erfolgt. Eine Anklage enthält dagegen den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Tatvorwurf und bildet die Grundlage für die gerichtliche Prüfung, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Beide Schriftstücke sollten deshalb hinsichtlich Inhalt, Zustellung und Verfahrensstand unterschieden werden. Für eine Mandatsanfrage sind das vollständige Dokument und Angaben zum Erhalt wichtig, weil daran zeitlich begrenzte Handlungsmöglichkeiten anknüpfen können.
- Welche Unterlagen helfen bei einer Anfrage zu einem Verkehrsbußgeld?
- Bei einer Anfrage wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines vorgeworfenen Handyverstoßes sind insbesondere der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid, vorhandene Anlagen und Angaben zur Zustellung hilfreich. Auch bereits geführter Schriftverkehr kann den bisherigen Ablauf nachvollziehbar machen. Ein Bußgeldverfahren kann neben einer Geldbuße weitere Folgen wie Punkte oder ein Fahrverbot betreffen. Ob solche Folgen im Raum stehen, hängt vom konkreten Vorwurf und den rechtlichen Voraussetzungen ab. Eine allgemeine Darstellung ersetzt daher nicht die Prüfung der Unterlagen; allein aus der Bezeichnung des Verstoßes lässt sich die rechtliche Bewertung nicht zuverlässig ableiten.
- Was ist vor einer Mandatsanfrage wegen einer Durchsuchung oder eines Haftbefehls wichtig?
- Durchsuchungen und Haftbefehle betreffen unterschiedliche strafprozessuale Maßnahmen und können eine zeitnahe rechtliche Einordnung erforderlich machen. Für die Anfrage sind vorhandene Beschlüsse, das Aktenzeichen, die beteiligten Behörden und der bisherige zeitliche Ablauf von Bedeutung. Bei einer Durchsuchung können außerdem ein Durchsuchungsprotokoll und Verzeichnisse sichergestellter Gegenstände relevant sein. Bei einem Haftbefehl ist insbesondere wichtig, ob er bereits vollzogen wurde. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, hängt von Anlass, Inhalt und Verfahrensstand ab. Aus der Maßnahme allein folgt noch keine rechtskräftige Feststellung einer Straftat.
- Worin unterscheiden sich Berufung und Revision im Strafverfahren?
- Berufung und Revision sind unterschiedliche Rechtsmittel gegen strafgerichtliche Urteile. Bei einer Berufung kann das angegriffene Urteil innerhalb des zulässigen Prüfungsumfangs auch in tatsächlicher Hinsicht neu überprüft werden; dabei kann erneut eine Beweisaufnahme stattfinden. Eine Revision richtet sich dagegen auf die Prüfung rechtlicher Fehler. Welches Rechtsmittel eröffnet ist, hängt insbesondere davon ab, welches Gericht das Urteil erlassen hat. Für eine Anfrage sind das Urteil, der Verkündungstermin, gegebenenfalls die Zustellung und bereits abgegebene Erklärungen relevant. Die Wahl und Begründung eines Rechtsmittels erfordern eine individuelle Prüfung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Marcel Kühne
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Am Wall 128–134, 28195 Bremen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-marcel-kuehne.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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