Veröffentlichtes Profil

Matthias Losert

Dr. Matthias Losert: Rechtsanwalt in Berlin für Abmahnungen im Urheberrecht

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Dr. Matthias Losert, LL.M.

Strausberger Platz 6, 10243 Berlin

Telefon: +49 179 537 98 71

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Berlin
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Dr. Matthias Losert, LL.M.

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. Matthias Losert, LL.M., ist Rechtsanwalt mit Kanzleisitz am Strausberger Platz 6 in Berlin. Er bietet bundesweit Hilfe bei Abmahnungen wegen Filesharings an. Sein Angebot richtet sich an Personen, die eine Abmahnung wegen der Teilnahme an Tauschbörsen erhalten haben. Bei Abmahnungen im Urheberrecht bietet er eine kostenlose Erstberatung an. Für die außergerichtliche Vertretung nennt er einen Pauschalpreis von 150,00 Euro. Nach eigenen Angaben hat er bereits über 2.000 Abmahnungen von Frommer, IPPC Law und weiteren Absendern bearbeitet. Auf seiner Webseite beschreibt er zudem die seit Jahren erfolgende Bearbeitung urheberrechtlicher Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei IPPC Law. Als weiteres Angebot nennt die Webseite eine anwaltliche Mahnung ab 90,96 Euro. Ein Beitrag berichtet über seine Bestellung zum Pflichtverteidiger wegen versuchten Mordes durch das Amtsgericht Senftenberg im Juli 2020. Losert ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch und per E-Mail möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: matthias-losert.de, matthias-losert.de

Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Dr. Matthias Losert, LL.M., hat seinen Kanzleisitz am Strausberger Platz 6 in 10243 Berlin. Sein Profil nennt das Urheberrecht als Hauptschwerpunkt. Inhaltlich steht dabei die Unterstützung von Personen im Mittelpunkt, die eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben. Das Angebot richtet sich bundesweit an Betroffene und ist damit nicht auf Berlin beschränkt. Losert ist in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin. Die Kontaktaufnahme mit seiner Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail möglich. Bei Filesharing-Abmahnungen geht es typischerweise um den Vorwurf, geschützte Filme, Musik oder andere Werke über eine Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Solche Schreiben können Forderungen auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung von Rechtsverfolgungskosten enthalten. Für Ratsuchende stellt sich häufig zunächst die Frage, welcher konkrete Vorgang behauptet wird und welche Bedeutung die beigefügten Unterlagen haben. Zur anwaltlichen Prüfung gehören regelmäßig die geltend gemachten Ansprüche, die Zuordnung zum Internetanschluss und die Umstände seiner Nutzung. Aus der bloßen Benennung einer Person als Anschlussinhaber folgt noch keine abschließende rechtliche Bewertung des Einzelfalls. Die Kanzleibeschreibung nennt ausdrücklich die Bearbeitung von Abmahnungen der Absender Frommer und IPPC Law sowie weiterer Absender. Auf seiner Webseite beschreibt Losert außerdem die seit Jahren erfolgende Bearbeitung urheberrechtlicher Abmahnungen von IPPC Law. Damit ist der Schwerpunkt innerhalb des Urheberrechts konkret umrissen: Im Vordergrund stehen Fragen rund um behauptete Rechtsverletzungen in Tauschbörsen und die Reaktion auf entsprechende Forderungsschreiben. Welche Unterstützung im einzelnen Fall infrage kommt, lässt sich erst anhand der vollständigen Abmahnung und der tatsächlichen Umstände klären. Auch eine bereits eingegangene gerichtliche Nachricht ist für diese Einordnung relevant. Der Strausberger Platz liegt im innerstädtischen Friedrichshain, im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, nahe dem Bezirk Mitte. Für zivilrechtliche Streitigkeiten im Urheberrecht kommen je nach Zuständigkeit die Berliner Amtsgerichte oder das Landgericht Berlin in Betracht; das Kammergericht kann in entsprechenden Rechtsmittelverfahren zuständig sein. Für eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Ausgangspunkt: Ratsuchende können die dort verfügbaren Kontaktangaben nutzen und den Anlass ihrer Anfrage kurz schildern. Hilfreich sind Angaben zum Absender, zum Eingangsdatum und zu genannten Fristen. Ob ein Mandat übernommen wird, welche Unterlagen benötigt werden und wie die weitere Kommunikation erfolgt, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Berlin

  • Amtsgerichte in Berlin
  • Landgericht Berlin
  • Arbeitsgericht Berlin
  • Kammergericht

Der Kanzleisitz von Dr. Matthias Losert, LL.M., befindet sich am Strausberger Platz 6 im Berliner Ortsteil Friedrichshain und damit im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Die Lage nahe Mitte gehört zum innerstädtischen Umfeld östlich des Alexanderplatzes. Für Ratsuchende aus Mitte, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf oder Steglitz-Zehlendorf ist die konkrete Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt abhängig. Grundsätzlich kommen öffentliche Verkehrsmittel ebenso wie eine Anreise mit dem Pkw in Betracht. Aktuelle Verbindungen, Verkehrslage und Parkmöglichkeiten sollten vor einem Besuch geprüft werden; konkrete Stellplätze oder eine bestimmte Zugangssituation sind durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Da telefonischer Kontakt und E-Mail möglich sind und sich das Filesharing-Angebot bundesweit richtet, ist eine erste Anfrage nicht an eine persönliche Anfahrt gebunden. Für den urheberrechtlichen Schwerpunkt sind vor allem die Zivilgerichte relevant. Vor den zuständigen Amtsgerichten in Berlin oder dem Landgericht Berlin können etwa Ansprüche auf Schadensersatz, Kostenerstattung oder Unterlassung verhandelt werden. Welches Gericht zuständig ist, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, dem Streitwert und besonderen Zuständigkeitsregelungen ab. Nicht jedes Berliner Amtsgericht bearbeitet deshalb automatisch jede Urheberrechtssache. Im landgerichtlichen Bereich kommen auch Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in Betracht. Das Kammergericht ist insbesondere als Rechtsmittelgericht über dem Landgericht einzuordnen. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Berlin ist für gewöhnliche Filesharing-Abmahnungen dagegen typischerweise nicht zuständig, da diese grundsätzlich keine arbeitsrechtlichen Streitigkeiten betreffen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Bei Abmahnungen im Urheberrecht bietet Dr. Matthias Losert eine kostenlose Erstberatung an. Bei Abmahnungen von IPPC Law lädt er zu einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Beratung ein.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Bei Abmahnungen im Urheberrecht bietet Dr. Matthias Losert eine kostenlose Erstberatung an. Bei Abmahnungen von IPPC Law lädt er zu einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Beratung ein.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Filesharing-Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind vor allem die vollständige Abmahnung einschließlich aller Anlagen und eine eventuell beigefügte Unterlassungserklärung relevant. Hinzu kommen Angaben dazu, wann das Schreiben eingegangen ist und welche Fristen darin genannt werden. Auch frühere Korrespondenz, bereits abgegebene Erklärungen oder gerichtliche Schreiben können wichtig sein. Häufig spielen außerdem die Nutzung des Internetanschlusses und der im Schreiben behauptete Zeitpunkt eine Rolle. Welche Informationen darüber hinaus benötigt werden und auf welchem Weg Unterlagen übermittelt werden sollen, wird bei der Kontaktaufnahme abgestimmt.
Was bedeutet es, wenn eine Abmahnung an die Inhaberin oder den Inhaber des Internetanschlusses gerichtet ist?
Bei Filesharing-Vorwürfen wird häufig zunächst die Person angeschrieben, der ein ermittelter Internetanschluss zugeordnet wurde. Diese Zuordnung beantwortet jedoch nicht ohne Weiteres sämtliche Fragen zur Verantwortlichkeit. Für die rechtliche Beurteilung können unter anderem die tatsächliche Nutzung des Anschlusses und der Zugang anderer Personen von Bedeutung sein. Dabei sind die Umstände des jeweiligen Falls und die geltenden Anforderungen an den Vortrag der Beteiligten entscheidend. Eine allgemeine Aussage, dass Anschlussinhaber stets oder niemals haften, wäre deshalb unzutreffend.
Welche Bedeutung hat eine beigefügte Unterlassungserklärung?
Eine Unterlassungserklärung betrifft die Verpflichtung, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Sie ist von Zahlungsforderungen auf Schadensersatz oder Kostenerstattung zu unterscheiden, auch wenn beides in derselben Abmahnung angesprochen wird. Eine strafbewehrte Erklärung kann für den Fall eines Verstoßes eine Vertragsstrafe vorsehen und langfristige Bindungen auslösen. Deshalb sind ihr genauer Wortlaut, ihr Umfang und die zugrunde liegenden Ansprüche für eine anwaltliche Prüfung wesentlich. Ob überhaupt eine Erklärung erforderlich ist und welchen Inhalt sie gegebenenfalls haben sollte, lässt sich nur anhand des Einzelfalls beurteilen.
Worin unterscheiden sich eine Abmahnung, ein Mahnbescheid und eine Klage bei Filesharing-Vorwürfen?
Eine Abmahnung ist zunächst ein außergerichtliches Schreiben, mit dem eine behauptete Rechtsverletzung beanstandet und regelmäßig die Erfüllung bestimmter Ansprüche verlangt wird. Ein Mahnbescheid stammt dagegen aus einem gerichtlichen Mahnverfahren über eine Geldforderung; er bedeutet noch nicht, dass das Gericht deren Berechtigung inhaltlich geprüft hat. Mit einer Klage wird eine gerichtliche Entscheidung über geltend gemachte Ansprüche angestrebt. Die Dokumente unterscheiden sich daher in Funktion und Verfahrensstand. Für eine Mandatsanfrage sind die genaue Dokumentart, das Zustellungsdatum und sämtliche mitgesandten Hinweise besonders relevant.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Matthias Losert

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: matthias-losert.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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