- Qualifikation
- Zulassung seit 1997 · Rechtsanwaltskammer Kassel
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwaltskanzlei Michael Walbaum
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Michael Walbaum ist seit 1997 Rechtsanwalt in Marburg. Seine Kanzlei befindet sich in Marburg Wehrda und berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in verschiedenen Rechtsgebieten. Dazu zählen Arbeitsrecht, Behindertenrecht, Eherecht und das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft, Erbrecht, Familienrecht, Kindschaftsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht. Die Kanzlei unterstützt unter anderem bei Verkehrsunfällen, Scheidungen sowie drohenden Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren. Auch Gründer von Startup Unternehmen werden beraten und unterstützt. Bei der Bearbeitung rechtlicher Probleme strebt die Kanzlei möglichst eine außergerichtliche und schnelle Lösung an. Wird ein Prozess notwendig, übernimmt sie die gerichtliche Vertretung. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Beratung und Vertretung in allen Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht. Zur Arbeitsweise gehören die individuelle und persönliche Vertretung sowie eine auf Sympathie und Vertrauen beruhende Beziehung zu den Mandantinnen und Mandanten. Für die Vorbereitung stellt die Kanzlei Formulare als PDF-Dokumente zum Herunterladen bereit. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-walbaum.de, ra-walbaum.de
Beratung in Marburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Michael Walbaum ist seit 1997 in Marburg tätig und gehört der Rechtsanwaltskammer Kassel an. Seine Rechtsanwaltskanzlei befindet sich unter der Anschrift Unter den Steinbrüchen 1a, 35041 Marburg, im Stadtteil Wehrda. Im Profil bildet das Arbeitsrecht den Hauptschwerpunkt; daneben ist das Familienrecht ausgewiesen. Die Kanzleibeschreibung nennt weitere Tätigkeitsfelder, darunter Erbrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und allgemeines Zivilrecht. Für Ratsuchende mit beruflichen oder familiären Konflikten stehen damit zwei Rechtsgebiete im Vordergrund, die häufig persönliche und wirtschaftliche Veränderungen betreffen. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Bereich zunächst eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen und des bisherigen Geschehens. Je nach Anliegen können Gespräche mit der Gegenseite, eine außergerichtliche Verständigung oder ein Verfahren vor den Arbeitsgerichten in Betracht kommen. Michael Walbaum berät und vertritt in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten in allen Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht. Ob ein bestimmter Rechtsweg oder ein Rechtsmittel eröffnet ist, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und dem jeweiligen Verfahren ab. Das Familienrecht umfasst unter anderem Fragen zu Trennung, Scheidung, Unterhalt und den rechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern. Die Kanzleibeschreibung führt ausdrücklich auch Eherecht, das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft und Kindschaftsrecht auf. Typische Anliegen sind die Klärung finanzieller Verhältnisse nach einer Trennung sowie Sorge- und Umgangsfragen. Solche Themen können miteinander verbunden sein, werden rechtlich jedoch teilweise in unterschiedlichen Verfahren behandelt. Gerichtliche Familiensachen gehören grundsätzlich vor das Familiengericht beim zuständigen Amtsgericht. Die Kanzlei strebt nach eigener Beschreibung möglichst eine außergerichtliche und schnelle Lösung an und übernimmt bei Bedarf die gerichtliche Vertretung. Der Standort in Marburg-Wehrda liegt außerhalb der Marburger Innenstadt. Für einen persönlichen Termin sollte die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der konkreten Adresse geplant werden. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann anhand der im Profil verfügbaren Kontaktangaben vorbereitet werden: Hilfreich sind eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben und gegebenenfalls bekannte Fristen. Termin und weiteres Vorgehen werden anschließend mit der Kanzlei abgestimmt; Termine sind auch nach Vereinbarung möglich. Zur Vorbereitung stellt die Kanzlei PDF-Formulare zum Herunterladen bereit.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Marburg
Die Rechtsanwaltskanzlei Michael Walbaum hat ihren Sitz in Marburg-Wehrda, Unter den Steinbrüchen 1a. Der Standort ist damit dem Stadtteil Wehrda und nicht der Marburger Innenstadt zuzuordnen. Für die Planung eines Kanzleibesuchs ist die genaue Anschrift maßgeblich. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich sowohl für öffentliche Verkehrsmittel als auch für den Pkw prüfen; welche Verbindung geeignet ist, richtet sich nach dem Ausgangspunkt und dem vereinbarten Termin. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Linien oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Bei der Terminabstimmung können deshalb auch praktische Fragen zum Zugang und zur Anreise angesprochen werden. Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt sind typischerweise die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit relevant. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse, beginnen regelmäßig beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht. Ein solches Verfahren umfasst grundsätzlich zunächst einen Gütetermin, der einer einvernehmlichen Beilegung dienen soll. Das ausdrücklich genannte Bundesarbeitsgericht ist dagegen kein örtliches Eingangsgericht für arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus Marburg, sondern die höchste Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit. Dort werden insbesondere Revisionen und Rechtsbeschwerden unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen behandelt. Für Scheidungen, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangssachen sind grundsätzlich die Familiengerichte als Abteilungen der Amtsgerichte zuständig. Welches Gericht örtlich zuständig ist, ergibt sich aus der Verfahrensart und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten, beispielsweise Wohnsitz oder Arbeitsort; der Kanzleistandort allein entscheidet darüber nicht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Downloadbereich stellt die Kanzlei Formulare als PDF-Dokumente bereit, die Sie herunterladen, ausdrucken und zu Hause ausfüllen können.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für ein erstes Beratungsgespräch können Sie sich per E-Mail oder telefonisch an die Kanzlei wenden. Die Kanzlei bittet um eine Terminvereinbarung, damit sie sich persönlich um Ihren Rechtsfall kümmern kann.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Für ein erstes Beratungsgespräch können Sie sich per E-Mail oder telefonisch an die Kanzlei wenden. Die Kanzlei bittet um eine Terminvereinbarung, damit sie sich persönlich um Ihren Rechtsfall kümmern kann.
Für den Erstkontakt: Im Downloadbereich stellt die Kanzlei Formulare als PDF-Dokumente bereit, die Sie herunterladen, ausdrucken und zu Hause ausfüllen können.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Kassel
- Deutscher Anwaltverein
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, mögliche Ergänzungen sowie das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Je nach Streitpunkt können außerdem Gehaltsabrechnungen, Schriftwechsel und eine kurze zeitliche Übersicht Bedeutung haben. Bei einer Kündigung ist auch wichtig, wann und wie das Schreiben zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen gelten. Eine Kontaktanfrage ersetzt keine fristwahrende Handlung. Ob weitere Unterlagen benötigt werden und welche Fragen vorrangig zu klären sind, lässt sich im Rahmen der anwaltlichen Prüfung feststellen.
- Muss ein arbeitsrechtlicher Konflikt immer vor Gericht ausgetragen werden?
- Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen können auch durch Gespräche, schriftliche Verhandlungen oder eine Vereinbarung beendet werden. Ob eine außergerichtliche Verständigung möglich ist, hängt vom Streitgegenstand und der Bereitschaft beider Seiten ab. Kommt es zu einem arbeitsgerichtlichen Verfahren, ist grundsätzlich zunächst ein Gütetermin vorgesehen. Auch dort steht die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung im Mittelpunkt. Eine Einigung ist jedoch nicht vorgeschrieben. Bei der Wahl des Vorgehens sind unter anderem bestehende Fristen, die verfügbaren Unterlagen und die rechtlichen Folgen einer möglichen Vereinbarung zu berücksichtigen.
- Welche Themen sollten bei einer ersten Anfrage zu Trennung und Scheidung benannt werden?
- Eine erste Anfrage kann knapp darstellen, ob die Trennung bereits erfolgt ist, ob gemeinsame Kinder vorhanden sind und welche Fragen aktuell offenstehen. Häufig betreffen diese Unterhalt, die Nutzung der bisherigen gemeinsamen Wohnung, Vermögen oder den Versorgungsausgleich. Hilfreich ist außerdem der Hinweis, ob bereits gerichtliche Schreiben oder Vereinbarungen vorliegen. Nicht jede Trennungsfolge wird automatisch zusammen mit der Scheidung entschieden. Für die Vorbereitung genügt zunächst eine sachliche Übersicht; welche Nachweise und persönlichen Angaben anschließend erforderlich sind, hängt von den konkret zu prüfenden Themen ab.
- Wie unterscheiden sich Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für wesentliche Angelegenheiten eines Kindes, etwa Erziehung, Gesundheit und Aufenthaltsbestimmung. Umgang bezeichnet die persönlichen Kontakte des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Kindesunterhalt betrifft dagegen die Sicherung des Lebensbedarfs und wird nach eigenen rechtlichen Maßstäben beurteilt. Diese Bereiche hängen im Familienalltag zusammen, sind rechtlich aber voneinander zu unterscheiden. Bei Sorge- und Umgangsfragen ist das Kindeswohl maßgeblich. Für eine Mandatsanfrage ist hilfreich, bestehende Regelungen, den bisherigen Betreuungsalltag und den konkreten Klärungsbedarf getrennt zu beschreiben.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Michael Walbaum
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Unter den Steinbrüchen 1a, 35041 Marburg
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-walbaum.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 39 %
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