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- Vogelmann-Kopf-Schütz-Piffer-Qayumi Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Oliver Vogelmann-Kopf berät und vertritt seit 1999 Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht. Seine Kanzlei befindet sich in Marburg. Zu seinen Arbeitsbereichen gehören Kündigungsschutzklagen, die Vertretung vor Arbeitsgerichten, Kündigungen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, Lohnrückstände, Abmahnungen und Arbeitszeugnisse. Er erstellt Arbeitsverträge, Dienstverträge und Geschäftsführerverträge und bietet Schulungen im Arbeitsrecht für Vereinsvorstände und Geschäftsführungen an. Weitere Schwerpunkte sind Vereinsrecht, Verbandsrecht und Arbeitsrecht im Dritten Sektor. Bundesweit begleitet er Non-Profit-Organisationen, Einrichtungen der Sozialwirtschaft, Vereine, Verbände und gGmbHs. Zu seinen Mandanten zählen große Spitzenverbände sowie mittelgroße und kleine Vereine. Das Angebot umfasst unter anderem Gründungen, Satzungserstellung und Satzungsänderungen, Vertragsgestaltung sowie Vorstands- und Organisationsberatung. Außerdem führt er einvernehmliche Ehescheidungsverfahren durch. Die Beratung erfolgt persönlich in Marburg oder digital. Besprechungen mit bundesweit betreuten Organisationen finden standardmäßig per Video statt; bei Bedarf sind persönliche Besprechungen möglich. Für erste Anfragen sind E-Mail und Kontaktformular vorgesehen. Telefonische Rechtsauskünfte werden nicht erteilt, da in der Regel zunächst Unterlagen gesichtet werden müssen. Termine finden nur nach Vereinbarung statt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: recht-marburg.de, recht-marburg.de
Beratung in Marburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Oliver Vogelmann ist im Profil der Bürogemeinschaft Vogelmann-Kopf-Schütz-Piffer-Qayumi in Marburg mit dem Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht aufgeführt. Die Kanzlei befindet sich in der Universitätsstrasse 62, 35037 Marburg. Das beschriebene Tätigkeitsfeld umfasst die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern. Typische Anliegen sind Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, ausstehender Lohn, Abmahnungen und Arbeitszeugnisse. Hinter diesen Themen stehen häufig Fragen zum Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses, zu gegenseitigen Pflichten oder zur Gestaltung einer beruflichen Trennung. Zur Tätigkeit gehört auch die Vertretung vor Arbeitsgerichten. Ein weiterer Arbeitsbereich ist die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen und Geschäftsführerverträgen. Hinzu kommen Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, mit denen Beteiligte die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses oder deren Folgen regeln. Für Ratsuchende ist dabei allgemein wichtig, dass sich die rechtliche Einordnung nach dem Vertragsinhalt und der jeweiligen Stellung der Beteiligten richtet. Nicht jeder Streit aus einem Dienst- oder Geschäftsführervertrag gehört vor ein Arbeitsgericht. Schulungen im Arbeitsrecht für Vereinsvorstände und Geschäftsführungen ergänzen die individuelle Beratung. Besonderes Gewicht haben außerdem Vereinsrecht, Verbandsrecht und Arbeitsrecht im Dritten Sektor. Die beschriebene bundesweite Begleitung richtet sich an Non-Profit-Organisationen, Einrichtungen der Sozialwirtschaft, Vereine, Verbände und gGmbHs. Das Spektrum reicht von Gründungen und Satzungserstellung über Satzungsänderungen und Vertragsgestaltung bis zur Vorstands- und Organisationsberatung. Damit treffen in diesem Profil arbeitsrechtliche Fragen auf die Strukturen gemeinnütziger und verbandlich organisierter Einrichtungen. Daneben werden einvernehmliche Ehescheidungsverfahren durchgeführt, die einen eigenständigen familienrechtlichen Tätigkeitsbereich bilden. Der örtliche Anlaufpunkt liegt in Marburg; zum städtischen Umfeld zählen Altstadt, Südviertel und Wehrda. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist aus den Angaben nicht ersichtlich. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Marburg und das Landgericht Marburg. Für gewöhnliche arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind allerdings die Arbeitsgerichte zuständig. Eine erste Anfrage kann über das Kontaktformular auf Anwalt-Seiten.de gestellt werden; auch E-Mail ist als Kontaktweg vorgesehen. Eine kurze Darstellung des Anliegens und Hinweise auf vorhandene Unterlagen ermöglichen eine erste Einordnung. Termine werden vereinbart, bevor eine persönliche Besprechung in Marburg oder eine digitale Beratung stattfindet. Bundesweit betreute Organisationen besprechen ihre Anliegen standardmäßig per Video. Telefonische Rechtsauskünfte werden nicht erteilt, da regelmäßig zunächst Unterlagen gesichtet werden müssen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Marburg
Für das arbeitsrechtlich geprägte Profil in Marburg ist die Unterscheidung zwischen ordentlicher Gerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit wichtig. Kündigungsschutzverfahren, Streitigkeiten über Arbeitsvergütung sowie zahlreiche Auseinandersetzungen um Abmahnungen oder Zeugnisse werden typischerweise vor Arbeitsgerichten geführt. Das genannte Amtsgericht Marburg und das Landgericht Marburg sind dafür grundsätzlich nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Bei Dienst- und Geschäftsführerverträgen kann dagegen je nach Rechtsstellung und Streitgegenstand die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig sein. Für einvernehmliche Ehescheidungen ist das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig, sofern die gesetzlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit nach Marburg führen. Im Vereins- und Verbandsrecht kommen unterschiedliche Verfahrensarten in Betracht. Registerangelegenheiten eingetragener Vereine, etwa Eintragungen im Zusammenhang mit Satzungsänderungen oder Vorstandswechseln, gehören zur Registergerichtsbarkeit bei Amtsgerichten. Welches Registergericht zuständig ist, richtet sich nach dem Vereinssitz und der jeweiligen Zuständigkeitsordnung. Zivilrechtliche Konflikte über Verträge oder vereinsinterne Rechte können hingegen vor Amts- oder Landgerichten ausgetragen werden. Der Kanzleisitz allein legt den Gerichtsstand nicht fest. Die Kanzleiadresse lautet Universitätsstrasse 62 in 35037 Marburg. Altstadt, Südviertel und Wehrda bilden das hier genannte städtische Umfeld, ohne dass eine konkrete Stadtteilzuordnung der Adresse belegt ist. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung zur Kanzleiadresse; konkrete Haltestellen oder Parkmöglichkeiten sind nicht angegeben. Persönliche Besprechungen setzen eine Terminvereinbarung voraus. Digitale Beratung und Videobesprechungen ermöglichen daneben einen Austausch ohne Anreise nach Marburg.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bei Fragen oder Terminwünschen sollen das Anliegen, der Name, die Adresse und die Telefonnummer angegeben werden. Bei einer erhaltenen Kündigung sollen die Kündigung, der Arbeitsvertrag, die letzte Lohnabrechnung und die Rechtsschutzdaten per E-Mail übermittelt werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Erstanfragen sollen per E-Mail oder Kontaktformular gestellt werden; die Kanzlei meldet sich anschließend zurück. Am Telefon werden keine Rechtsauskünfte erteilt, da in der Regel zunächst Unterlagen gesichtet werden müssen. Termine finden nur nach Vereinbarung statt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Erstanfragen sollen per E-Mail oder Kontaktformular gestellt werden; die Kanzlei meldet sich anschließend zurück. Am Telefon werden keine Rechtsauskünfte erteilt, da in der Regel zunächst Unterlagen gesichtet werden müssen. Termine finden nur nach Vereinbarung statt.
Für den Erstkontakt: Bei Fragen oder Terminwünschen sollen das Anliegen, der Name, die Adresse und die Telefonnummer angegeben werden. Bei einer erhaltenen Kündigung sollen die Kündigung, der Arbeitsvertrag, die letzte Lohnabrechnung und die Rechtsschutzdaten per E-Mail übermittelt werden.
Bevorzugter Kontaktweg: email
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Kündigung, Abmahnung oder ausstehendem Lohn hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und die unmittelbar betroffenen Schreiben hilfreich. Bei einer Kündigung gehören dazu insbesondere das Kündigungsschreiben und Angaben dazu, wann es zugegangen ist. Bei Lohnrückständen können Abrechnungen und eine Übersicht der ausstehenden Zahlungen relevant sein; bei Abmahnungen der Schriftverkehr zum beanstandeten Vorgang. Eine kurze zeitliche Zusammenfassung erleichtert das Verständnis. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten können kurze Fristen gelten. Welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab.
- Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag und Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, die auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet ist. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person über dessen Beendigung. Ein Abwicklungsvertrag regelt typischerweise die Folgen einer bereits ausgesprochenen Kündigung, beispielsweise Freistellung, Zeugnis oder weitere Absprachen. Die konkrete rechtliche Bedeutung hängt vom Inhalt und den Umständen ab. Solche Regelungen können auch sozialrechtliche Folgen haben. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb vorhandene Entwürfe, Begleitschreiben und Angaben zum bisherigen Verlauf hilfreich.
- Welche arbeitsrechtlichen Themen betreffen Vereine, Verbände und gGmbHs besonders häufig?
- Auch Organisationen des Dritten Sektors müssen als Arbeitgeber arbeitsrechtliche Vorgaben beachten. Häufig geht es um Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Befristungen oder die Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen. Hinzu kommt die Abgrenzung zwischen angestellter Tätigkeit, selbstständiger Mitarbeit und ehrenamtlichem Engagement. Bei Vereinen und Verbänden können außerdem die Satzung, Vertretungsbefugnisse und interne Zuständigkeiten für Personalentscheidungen eine Rolle spielen. Für eine erste Anfrage ist daher neben dem arbeitsrechtlichen Sachverhalt oft auch eine kurze Beschreibung der Organisationsstruktur sinnvoll. Gemeinnützigkeit ersetzt nicht die Prüfung arbeitsrechtlicher Pflichten.
- Was sollte eine Organisation vor einer Anfrage zu Gründung oder Satzungsänderung zusammenstellen?
- Hilfreich sind eine Beschreibung der geplanten oder bestehenden Tätigkeit, die gewünschte Rechtsform und Angaben zur vorgesehenen Leitungsstruktur. Bei bestehenden Vereinen oder Verbänden kommen die aktuelle Satzung, relevante Beschlüsse und gegebenenfalls Registerunterlagen hinzu. Bei einer Satzungsänderung sollte erkennbar sein, welche Regelungen geändert werden sollen und welches organisatorische Ziel damit verfolgt wird. Gründung, interne Beschlussfassung und Registereintragung sind unterschiedliche Schritte. Wenn gemeinnützige Zwecke verfolgt werden, können zusätzlich steuerrechtliche Anforderungen Bedeutung haben. Der konkrete Prüfungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vorhaben.
- Was bedeutet eine einvernehmliche Ehescheidung für die Vorbereitung einer Mandatsanfrage?
- Einvernehmlich bedeutet grundsätzlich, dass beide Ehegatten die Scheidung wollen; damit sind nicht automatisch sämtliche Folgesachen geklärt. Fragen zu Unterhalt, Vermögen, Ehewohnung oder Versorgungsausgleich können weiterhin relevant sein. Für eine erste Anfrage helfen Angaben zur Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zu bereits getroffenen Vereinbarungen. Auch eine einvernehmliche Scheidung erfolgt durch das Familiengericht. Der Scheidungsantrag muss anwaltlich gestellt werden. Eine gemeinsame anwaltliche Vertretung beider Ehegatten ist nicht möglich; die Zustimmung zur Scheidung kann unter bestimmten Voraussetzungen ohne eigene anwaltliche Vertretung erklärt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Oliver Vogelmann
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: recht-marburg.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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