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- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwältin Rositha Sauer
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rositha Sauer ist nach deutschem Recht als Rechtsanwältin zugelassen und hat ihre Kanzleianschrift am Rotenberg 54 A in 35037 Marburg. Sie unterliegt den berufsrechtlichen Regeln für Rechtsanwälte und der Aufsicht der Rechtsanwaltskammer Kassel. Die Website nennt eine Telefonnummer, eine Mobiltelefonnummer und die E-Mail-Adresse recht-sauer@web.de als Kontaktmöglichkeiten. Konkrete Tätigkeitsschwerpunkte, Rechtsgebiete oder Angaben zum Mandantenkreis werden in den vorliegenden Seiteninhalten nicht genannt. Im Impressum erklärt Rositha Sauer, für die Inhalte selbst verantwortlich zu sein. Die Datenschutzerklärung beschreibt den Umgang mit personenbezogenen Daten bei Kontaktanfragen und im Mandatsverhältnis. Für Kontaktanfragen über das dort beschriebene Formular ist eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich; weitere Angaben sind freiwillig. Eine Weitergabe persönlicher Daten im Mandatsverhältnis erfolgt nach den dort aufgeführten Voraussetzungen, etwa bei ausdrücklicher Einwilligung oder einer gesetzlichen Verpflichtung. An der Online-Streitbeilegung der EU-Kommission nimmt sie nicht teil.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: sites.google.com, sites.google.com
Beratung in Marburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Rositha Sauer hat ihre Kanzlei am Rotenberg 54 A in 35037 Marburg. Ihr Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Familienrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft rechtliche Fragen innerhalb familiärer Beziehungen, insbesondere bei Trennung und Scheidung sowie im Zusammenhang mit Kindern und finanziellen Verpflichtungen. Die vorliegende Kanzleibeschreibung nennt keine einzelnen familienrechtlichen Leistungen. Welche Unterstützung Rositha Sauer für ein konkretes Anliegen übernehmen kann, sollte deshalb bei einer ersten Anfrage geklärt werden. Sie ist nach deutschem Recht als Rechtsanwältin zugelassen und gehört zum Aufsichtsbereich der Rechtsanwaltskammer Kassel. Typische familienrechtliche Anliegen entstehen, wenn Ehepartner getrennte Wege gehen und die Folgen ihrer Trennung ordnen möchten. Dabei können Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung von Haushaltsgegenständen oder vermögensrechtliche Fragen eine Rolle spielen. Bei einer Scheidung kommt regelmäßig auch der Versorgungsausgleich zur Sprache, also der Ausgleich bestimmter während der Ehe erworbener Versorgungsanrechte. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst eine Einordnung ihrer familiären und wirtschaftlichen Situation. Welche Themen tatsächlich miteinander zusammenhängen, lässt sich nur anhand der jeweiligen Umstände feststellen. Sind Kinder betroffen, stehen häufig elterliche Sorge, Umgang und Kindesunterhalt im Mittelpunkt. Dabei sind die Belange der Kinder von den persönlichen Auseinandersetzungen der Eltern zu unterscheiden. Familienrechtliche Unterstützung kann allgemein sowohl außergerichtliche Verständigungen als auch die Begleitung gerichtlicher Verfahren umfassen. Für eine erste sachliche Darstellung helfen Angaben zur familiären Situation, zu bereits bestehenden Vereinbarungen und zu laufenden Verfahren. Gerichtliche Schreiben und darin genannte Termine oder Fristen sollten bei einer Anfrage ausdrücklich erwähnt werden, damit der zeitliche Rahmen erkennbar ist. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Marburg. Zu den genannten Stadtteilen zählen Altstadt, Südviertel und Wehrda; eine Zuordnung der Anschrift Rotenberg 54 A zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Marburg und das Landgericht Marburg. Familiengerichtliche Verfahren werden typischerweise beim Amtsgericht geführt, sofern dessen örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Für einen persönlichen Termin sollten Ratsuchende die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der genauen Adresse planen; konkrete Angaben zur Verkehrsanbindung liegen nicht vor. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Beschreibung des familienrechtlichen Anliegens beginnen. Über die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten lässt sich anfragen, ob eine Mandatsübernahme in Betracht kommt und welche Unterlagen zunächst benötigt werden. Als Kontaktwege nennt die Kanzleiwebsite Telefon, Mobiltelefon und die E-Mail-Adresse recht-sauer@web.de. Eine Anfrage ist noch nicht mit einer bestätigten Mandatsübernahme gleichzusetzen. Vertrauliche Unterlagen sollten erst nach Abstimmung über den geeigneten Übermittlungsweg versandt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Marburg
Die Kanzlei von Rechtsanwältin Rositha Sauer befindet sich am Rotenberg 54 A in 35037 Marburg. Die vorliegenden Angaben erlauben keine sichere Zuordnung dieser Anschrift zur Altstadt, zum Südviertel oder zu Wehrda. Diese genannten Stadtteile beschreiben das Marburger Umfeld, nicht jedoch einen belegten Kanzleistandort innerhalb eines bestimmten Viertels. Auch eine unmittelbare Innenstadtlage oder besondere Nähe zu einem Gerichtsgebäude ist nicht dokumentiert. Für die Planung eines persönlichen Besuchs ist deshalb die vollständige Kanzleianschrift maßgeblich. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Familienrecht ist unter den örtlichen Gerichten insbesondere das Amtsgericht Marburg relevant. Als Familiengericht befasst sich ein Amtsgericht unter anderem mit Scheidungen, Versorgungsausgleich, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Ob ein bestimmtes Verfahren in Marburg geführt wird, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des Einzelfalls, etwa dem gewöhnlichen Aufenthalt beteiligter Personen. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Marburg ist für solche Familiensachen grundsätzlich nicht das erstinstanzliche Gericht. Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen führen regelmäßig zum zuständigen Oberlandesgericht, nicht zum Landgericht. Die Anreise zur Kanzlei kann anhand der Adresse mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw vorbereitet werden. Belegte Informationen zu Haltestellen, konkreten Verbindungen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Wer hierzu Unterstützung benötigt, sollte die örtlichen Zugangsmöglichkeiten vor einem Besuch erfragen. Eine vorherige Terminabstimmung hilft außerdem, Anfahrt und die Bereitstellung benötigter Unterlagen aufeinander abzustimmen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die Kontaktaufnahme über das Kontaktformular ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich, damit die Anfrage zugeordnet und beantwortet werden kann. Weitere Angaben können freiwillig getätigt werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Für die Kontaktaufnahme über das Kontaktformular ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich, damit die Anfrage zugeordnet und beantwortet werden kann. Weitere Angaben können freiwillig getätigt werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt meist eine sachliche Übersicht: Besteht eine Ehe, seit wann leben die Beteiligten getrennt, gibt es gemeinsame Kinder und welche Fragen sind derzeit offen? Hilfreich ist außerdem ein Hinweis auf vorhandene Vereinbarungen, anwaltliche Korrespondenz oder bereits eingeleitete Gerichtsverfahren. Bei gerichtlichen Schreiben sollten enthaltene Termine und Fristen genannt werden. Welche Nachweise anschließend erforderlich sind, hängt vom Anliegen ab. Umfangreiche persönliche Dokumente müssen nicht ungefragt mit der ersten Nachricht versandt werden; der geeignete Übermittlungsweg lässt sich zunächst abstimmen.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für wesentliche persönliche und wirtschaftliche Angelegenheiten eines minderjährigen Kindes, beispielsweise Entscheidungen über Schule oder medizinische Behandlungen. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Themen können nach einer Trennung bedeutsam sein, sind rechtlich aber voneinander zu unterscheiden. Eine Trennung beendet gemeinsames Sorgerecht nicht automatisch. Bei der Einordnung konkreter Fragen sind das Kindeswohl, bestehende Regelungen und die tatsächliche Betreuungssituation wichtig. Für eine Mandatsanfrage ist hilfreich zu beschreiben, welche Entscheidung oder Kontaktregelung aktuell Schwierigkeiten bereitet.
- Welche Unterlagen können bei Fragen zum Unterhalt benötigt werden?
- Bei Unterhaltsfragen kommt es unter anderem darauf an, wer Unterhalt beansprucht und in welchem familiären Verhältnis die Beteiligten stehen. Häufig sind Einkommensnachweise, Angaben zu regelmäßigen Belastungen, vorhandene Unterhaltsvereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen relevant. Bei Kindesunterhalt können zusätzlich Alter, Betreuung und Ausbildung des Kindes eine Rolle spielen. Für Ehegatten können die Trennungssituation und die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Seiten wichtig sein. Welche Zeiträume und Belege tatsächlich benötigt werden, sollte im Rahmen der ersten Abstimmung geklärt werden. Einzelne Beträge lassen sich ohne vollständige Einordnung regelmäßig nicht zuverlässig beurteilen.
- Ist für eine familienrechtliche Angelegenheit in Marburg das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig?
- Scheidungen und andere Familiensachen gehören grundsätzlich zum Familiengericht, das Teil des Amtsgerichts ist. Das betrifft beispielsweise Verfahren über elterliche Sorge, Umgang und bestimmte Unterhaltsansprüche. Das Landgericht ist hierfür grundsätzlich nicht die erste Instanz. Ob gerade das Amtsgericht Marburg örtlich zuständig ist, hängt von gesetzlichen Anknüpfungspunkten und der jeweiligen Verfahrensart ab. Der Kanzleisitz allein bestimmt die Zuständigkeit nicht. Für die erste Anfrage sind daher Angaben zu den Wohnorten beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltsorten der Beteiligten sowie zu bereits anhängigen Verfahren sinnvoll.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Sauer Rositha
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,7 von 5 · 18 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: sites.google.com
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