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- ZIMMERMANN Familienrecht
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
ZIMMERMANN Familienrecht in Marburg bearbeitet ausschließlich Scheidungsfälle und nimmt künftig nur noch einvernehmliche Scheidungen an. Hermann Hans Hugo HILBERG-ZIMMERMANN ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht sowie Mediator und Familienmediator. Er nennt 44 Jahre anwaltliche Berufserfahrung. Die Kanzlei richtet sich an Mandantinnen und Mandanten, die gemeinsame, faire und friedliche Lösungen suchen möchten. In der Erstberatung werden die rechtliche und wirtschaftliche Situation sowie die menschliche Situation und die psychische Belastung besprochen. Die Beratung umfasst Einschätzungen zu Trennungs- und Scheidungsfolgen und dauert in der Regel etwa eine Stunde, bei komplexen Sachverhalten auch länger. Dafür wird unabhängig vom Zeitaufwand eine Pauschale von 297,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer berechnet. Bei streitigen Fällen bietet die Kanzlei im Rahmen einer Erstberatung Empfehlungen an andere Fachanwaltskolleginnen und Fachanwaltskollegen. Bei einvernehmlichen Scheidungen werden die voraussichtlichen Gerichts- und Anwaltskosten erläutert. Auch zu den Kosten außergerichtlicher Tätigkeit gibt die Kanzlei zu Beginn eine Einschätzung. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch oder über das Kontaktformular möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: marburg-scheidungsanwalt.de, marburg-scheidungsanwalt.de
Beratung in Marburg – Einordnung der Redaktion
ZIMMERMANN Familienrecht hat seinen Sitz in der Frankfurter Str. 6 A in 35037 Marburg. Hinter dem Kanzleinamen steht Hermann Hans Hugo HILBERG-ZIMMERMANN, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht sowie Mediator und Familienmediator. Er nennt 44 Jahre anwaltliche Berufserfahrung. Bei den Profilangaben ist eine Unterscheidung wichtig: Arbeitsrecht wird dort als Hauptschwerpunkt neben Familienrecht aufgeführt. Die konkrete Kanzleibeschreibung grenzt die Tätigkeit jedoch ausdrücklich auf Scheidungsfälle ein und erklärt, künftig nur noch einvernehmliche Scheidungen anzunehmen. Ratsuchende mit arbeitsrechtlichen Anliegen sollten deshalb aus der Rubrikenzuordnung keine entsprechende Mandatsannahme ableiten. Im Mittelpunkt der beschriebenen Tätigkeit stehen damit Ehepaare, die ihre Trennung und Scheidung möglichst einvernehmlich regeln möchten. Typische familienrechtliche Themen sind Unterhalt, Versorgungsausgleich, Vermögensaufteilung und die Nutzung der bisherigen Ehewohnung. Bei gemeinsamen Kindern können außerdem Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang hinzukommen. Auch wenn über die Scheidung selbst Einigkeit besteht, können deren rechtliche und wirtschaftliche Folgen noch klärungsbedürftig sein. Eine einvernehmliche Ausrichtung bedeutet deshalb nicht, dass alle Interessen automatisch übereinstimmen oder auf eine rechtliche Prüfung verzichtet werden kann. Für die Erstberatung beschreibt die Kanzlei eine Betrachtung der rechtlichen, wirtschaftlichen und menschlichen Situation einschließlich der psychischen Belastung. Dabei werden auch Trennungs- und Scheidungsfolgen eingeordnet. Das Gespräch dauert nach den vorliegenden Angaben in der Regel etwa eine Stunde, bei komplexeren Sachverhalten auch länger. Bei streitigen Fällen bietet die Kanzlei im Rahmen einer Erstberatung Empfehlungen an andere Fachanwaltskolleginnen und Fachanwaltskollegen an. Für einvernehmliche Scheidungen werden die voraussichtlichen Gerichts- und Anwaltskosten erläutert; auch für außergerichtliche Tätigkeiten ist zu Beginn eine Kosteneinschätzung vorgesehen. Der örtliche Bezug liegt in Marburg mit den genannten Stadtteilen Altstadt, Südviertel und Wehrda. Die Anschrift an der Frankfurter Straße dient als konkreter Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung; eine genaue Stadtteilzuordnung ist durch die Angaben nicht belegt. Für Scheidungsverfahren kommt insbesondere das Familiengericht beim Amtsgericht Marburg in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das ebenfalls am Standort vorhandene Landgericht Marburg ist dagegen nicht das Eingangsgericht für Scheidungen. Zur Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil angebotenen telefonischen Kontaktmöglichkeiten oder das Kontaktformular nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und des bisherigen Einigungsstands erleichtert die erste Einordnung. Ob die Kanzlei das Mandat übernimmt, ist anschließend zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Marburg
Für den familienrechtlichen Zuschnitt von ZIMMERMANN Familienrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Marburg relevant. Dort werden beim Familiengericht Scheidungsverfahren und weitere Familiensachen geführt. Dazu zählen etwa Verfahren über Unterhalt, Versorgungsausgleich, elterliche Sorge und Umgang. Welches Familiengericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Kriterien und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das Landgericht Marburg ist weder das Eingangsgericht für Scheidungen noch die übliche Beschwerdeinstanz in Familiensachen. Es befasst sich insbesondere mit bestimmten Zivil- und Strafverfahren. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen oder Vergütung, ist hingegen grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Die Nennung des Arbeitsrechts im Profil ändert nichts an der ausdrücklich beschriebenen Beschränkung der Kanzlei auf Scheidungsfälle. Die Kanzlei befindet sich in der Frankfurter Str. 6 A, 35037 Marburg. Altstadt, Südviertel und Wehrda sind als Stadtteile am Standort genannt; aus den vorliegenden Angaben lässt sich jedoch keine gesicherte Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ableiten. Ebenso fehlen konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang. Für einen persönlichen Termin empfiehlt sich daher eine vorherige Prüfung der Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln beziehungsweise der Anfahrt mit dem Pkw anhand der vollständigen Adresse. Fragen zum Zugang und zur Terminorganisation lassen sich bei der telefonischen Kontaktaufnahme oder über das Kontaktformular klären. So kann die Planung auf den vereinbarten Gesprächstermin abgestimmt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Erstberatung dauert im Regelfall mindestens eine Stunde; bei komplexen Sachverhalten wird vorsorglich mehr Zeit reserviert. Sie umfasst fundierte Einschätzungen zu Trennungs- und Scheidungsfolgen sowie die Klärung der rechtlichen und wirtschaftlichen Situation unter Einbeziehung der menschlichen Situation und psychischen Belastung. Unabhängig vom Zeitaufwand werden pauschal 250,00 € netto = 297,50 € abgerechnet.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Erstberatung dauert im Regelfall mindestens eine Stunde; bei komplexen Sachverhalten wird vorsorglich mehr Zeit reserviert. Sie umfasst fundierte Einschätzungen zu Trennungs- und Scheidungsfolgen sowie die Klärung der rechtlichen und wirtschaftlichen Situation unter Einbeziehung der menschlichen Situation und psychischen Belastung. Unabhängig vom Zeitaufwand werden pauschal 250,00 € netto = 297,50 € abgerechnet.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Was bedeutet eine einvernehmliche Scheidung, und reicht dafür ein gemeinsamer Anwalt?
- Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht Einigkeit über die Auflösung der Ehe; häufig sind auch wesentliche Scheidungsfolgen bereits geklärt. Der Scheidungsantrag muss grundsätzlich anwaltlich gestellt werden. Für die bloße Zustimmung zum Antrag ist in der Regel keine eigene anwaltliche Vertretung erforderlich. Ein Anwalt vertritt dabei jedoch nicht beide Ehepartner gemeinsam, sondern nur die beauftragende Person. Sobald eigene Anträge oder unterschiedliche Interessen hinzukommen, kann eine gesonderte Vertretung erforderlich sein. Ob das vorgesehene Vorgehen zur jeweiligen Situation passt, wird im individuellen Beratungsgespräch geprüft.
- Welche Angaben und Unterlagen sind für eine erste Besprechung zur Scheidung hilfreich?
- Hilfreich sind zunächst Angaben zur Eheschließung, zum Beginn der Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zum bisherigen Einigungsstand. Je nach Anliegen können außerdem die Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben sowie Unterlagen zu Einkommen, Vermögen, Schulden und Altersversorgung relevant sein. Nicht jedes Dokument wird bereits für das erste Gespräch benötigt. Eine kurze Übersicht über offene Fragen hilft, die Besprechung zu strukturieren. Welche Unterlagen konkret erforderlich sind und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich vor dem Termin mit der angefragten Kanzlei abstimmen.
- Worin unterscheiden sich Familienmediation und anwaltliche Vertretung bei einer Trennung?
- Familienmediation ist ein strukturiertes Verfahren, in dem die Beteiligten mit Unterstützung einer neutralen Person eigenverantwortlich nach einer Verständigung suchen. Die mediierende Person entscheidet den Konflikt nicht und vertritt nicht einseitig die Interessen einer Partei. Anwaltliche Vertretung dient dagegen der rechtlichen Beratung und Interessenwahrnehmung für die jeweils beauftragende Person. Beide Aufgaben unterscheiden sich deshalb auch dann, wenn jemand über beide Qualifikationen verfügt. Eine Mediation ersetzt weder das gerichtliche Scheidungsverfahren noch automatisch eine unabhängige rechtliche Prüfung der gefundenen Vereinbarungen. Vor einer Beauftragung sollte die jeweilige Rolle eindeutig geklärt sein.
- Kann ich wegen einer Kündigung oder eines anderen arbeitsrechtlichen Problems eine Anfrage stellen?
- Arbeitsrechtliche Anliegen betreffen beispielsweise Kündigungen, Arbeitsentgelt, Arbeitszeugnisse oder Regelungen im Arbeitsvertrag. Im vorliegenden Profil ist Arbeitsrecht zwar als Hauptschwerpunkt aufgeführt; die Kanzleibeschreibung nennt jedoch ausschließlich Scheidungsfälle und künftig nur noch einvernehmliche Scheidungen. Eine arbeitsrechtliche Mandatsübernahme sollte deshalb nicht vorausgesetzt werden. Vor der Übersendung umfangreicher Unterlagen ist eine kurze Nachfrage zum tatsächlichen Tätigkeitsumfang sinnvoll. Da im Arbeitsrecht kurze gesetzliche Fristen gelten können, sollte die Suche nach einer geeigneten anwaltlichen Ansprechperson nicht durch eine ungeklärte Zuständigkeit verzögert werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu ZIMMERMANN Familienrecht
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4,7 von 5 · 28 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: marburg-scheidungsanwalt.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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