- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Kassel
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwältin Alexandra Braun
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Alexandra Braun ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht in Marburg. Ihre Kanzlei befindet sich in der Deutschhausstr. 32. Im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit steht die Strafverteidigung. Die Webseite spricht Personen an, die eine Vorladung von der Polizei oder eine Anklageschrift vom Gericht erhalten haben. Ein Kanzleibeitrag berichtet außerdem über einen Mandanten, der Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren ist. Braun bezeichnet Strafverteidigung als Vertrauenssache und erklärt, als Verteidigerin ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten wahrzunehmen. Eine auf der Webseite veröffentlichte Mandantenbewertung beschreibt eine zügige und präzise Bearbeitung, einen einfühlsamen Umgang mit dem Anliegen sowie Informationen über wichtige Punkte während der Bearbeitung. Nach fünfzehnhn Jahren in Hamburg ist Braun nach eigener Darstellung in ihre Heimatstadt Marburg zurückgekehrt. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr. Für Notfälle ist eine gesonderte Mobilnummer angegeben.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: verteidigerin-braun.de, verteidigerin-braun.de
Beratung in Marburg – Einordnung der Redaktion
Alexandra Braun ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht mit Kanzleisitz in der Deutschhausstr. 32 in 35037 Marburg. Sie gehört der Rechtsanwaltskammer Kassel an. Die Angaben zu ihren Tätigkeitsfeldern setzen unterschiedliche Akzente: Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aufgeführt, daneben Familienrecht. Die belegte Kanzleibeschreibung stellt hingegen die Strafverteidigung in den Mittelpunkt. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung relevant: Der Fachanwaltstitel bezieht sich auf das Strafrecht, nicht auf die beiden anderen genannten Rechtsgebiete. Ob ein konkretes arbeitsrechtliches oder familienrechtliches Anliegen übernommen werden kann, lässt sich bei der ersten Anfrage klären. Im Arbeitsrecht betreffen typische Fragen den Arbeitsvertrag, eine Kündigung, eine Abmahnung oder ein Arbeitszeugnis. Auch Vergütung und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet grundsätzlich eine Einordnung der vertraglichen Unterlagen und des zeitlichen Ablaufs. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Fragen zu Sorge und Umgang im Vordergrund. Dabei können persönliche Lebensumstände und wirtschaftliche Verhältnisse gleichermaßen bedeutsam sein. Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom jeweiligen Gegenstand der Anfrage ab. Der auf der Kanzleiwebseite beschriebene strafrechtliche Schwerpunkt richtet sich insbesondere an Menschen, die eine polizeiliche Vorladung oder eine gerichtliche Anklageschrift erhalten haben. Auch die Verteidigung in einem Ermittlungsverfahren wird dort thematisiert. Allgemein geht es bei der Strafverteidigung darum, den Tatvorwurf, den Verfahrensstand und die Rechte der beschuldigten Person einzuordnen. Braun beschreibt diese Tätigkeit als Vertrauenssache und betont die Wahrnehmung der Interessen ihrer Mandantschaft. Eine Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, welche Behörde bereits tätig geworden ist und ob Termine oder Fristen mitgeteilt wurden. Nach eigener Darstellung ist Braun nach fünfzehn Jahren in Hamburg in ihre Heimatstadt Marburg zurückgekehrt. Die Anschrift in der Deutschhausstraße ist der örtliche Anlaufpunkt; eine Zuordnung zu Altstadt, Südviertel oder Wehrda ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Am Standort befinden sich das Amtsgericht und das Landgericht Marburg. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Schilderung des Anliegens beginnen. Anschließend sind Zuständigkeit, mögliche Mandatsübernahme und weitere Kommunikation zu klären. Die angegebenen Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr sowie freitags von 9 bis 14 Uhr. Für Notfälle ist eine gesonderte Mobilnummer angegeben.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Marburg
Für die Tätigkeit von Alexandra Braun in Marburg sind die gerichtlichen Zuständigkeiten nach Rechtsgebiet zu unterscheiden. Familienrechtliche Verfahren wie Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangssachen werden grundsätzlich vor dem Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Das Amtsgericht Marburg kommt hierfür bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit in Betracht. Im Strafrecht können sowohl das Amtsgericht Marburg als auch das Landgericht Marburg zuständig sein. Die Verteilung hängt unter anderem von Art und Gewicht des Tatvorwurfs ab. Das Landgericht verhandelt bestimmte Strafsachen erstinstanzlich und entscheidet außerdem über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Individuelle arbeitsrechtliche Streitigkeiten, etwa über Kündigungen oder Vergütung, gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte und nicht vor die beiden genannten Gerichte. Die Kanzlei liegt in der Deutschhausstr. 32 im Marburger Stadtgebiet. Altstadt, Südviertel und Wehrda sind als Stadtteile am Standort genannt; die Angaben erlauben jedoch keine gesicherte Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Bereiche. Für Ratsuchende aus diesen Stadtteilen und dem weiteren Umfeld bildet die vollständige Anschrift die Grundlage der Anfahrtsplanung. Die konkrete Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Route mit dem Pkw sollte anhand aktueller Fahrplan- beziehungsweise Verkehrsinformationen geprüft werden. Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Ob ein persönlicher Termin erforderlich ist und welche organisatorischen Bedingungen gelten, lässt sich vor der Anfahrt mit der Kanzlei abstimmen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Übernimmt Alexandra Braun arbeitsrechtliche und familienrechtliche Anliegen oder ausschließlich Strafverteidigung?
- Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Die belegte Kanzleibeschreibung legt den Schwerpunkt dagegen auf Strafverteidigung; der Fachanwaltstitel von Alexandra Braun betrifft ebenfalls das Strafrecht. Aus diesen unterschiedlichen Angaben lässt sich nicht ableiten, welche konkreten Mandate aktuell angenommen werden. Für eine Anfrage ist deshalb eine kurze Benennung des Rechtsgebiets und des Anliegens sinnvoll. Die Übernahme eines bestimmten Falls und der Umfang einer möglichen Tätigkeit müssen individuell mit der Kanzlei geklärt werden.
- Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung wichtig?
- Für die erste Einordnung eines arbeitsrechtlichen Anliegens sind der Anlass, die beteiligten Parteien und der zeitliche Ablauf wesentlich. Typische Unterlagen sind der Arbeitsvertrag, die Kündigung oder Abmahnung sowie dazugehöriger Schriftverkehr. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen hinzukommen. Wichtig ist außerdem, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist, weil im Arbeitsrecht kurze gesetzliche Fristen gelten können. Eine erste Anfrage kann diese Eckdaten knapp zusammenfassen. Welche Dokumente anschließend benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, wird im weiteren Kontakt abgestimmt.
- Was sollte eine erste Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder Fragen zu Kindern enthalten?
- Eine familienrechtliche Anfrage sollte zunächst erkennen lassen, ob es um eine Trennung, eine Scheidung, Unterhalt oder Fragen zu Sorge und Umgang geht. Hilfreich sind Angaben dazu, ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft oder Schreiben mit Terminen beziehungsweise Fristen vorliegen. Je nach Thema können später Einkommensunterlagen, bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen Bedeutung haben. Für die erste Kontaktaufnahme genügt in der Regel eine sachliche Übersicht, ohne sämtliche persönlichen Einzelheiten auszubreiten. Der konkrete Informationsbedarf richtet sich nach dem Anliegen und wird im weiteren Austausch geklärt.
- Wie unterscheiden sich eine polizeiliche Vorladung und eine Anklageschrift für die erste Kontaktaufnahme?
- Eine polizeiliche Vorladung und eine Anklageschrift weisen auf unterschiedliche Verfahrenssituationen hin. Bei einer Vorladung ist zunächst bedeutsam, in welcher Rolle eine Person angesprochen wird, etwa als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge. Eine Anklageschrift enthält den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf und wird im gerichtlichen Verfahren übermittelt. Für eine anwaltliche Anfrage sind daher die Art des Schreibens, die ausstellende Stelle, das Aktenzeichen sowie genannte Termine und Fristen hilfreich. Welche Rechte und Pflichten im Einzelfall bestehen, erfordert eine gesonderte Prüfung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Alexandra Braun
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4,9 von 5 · 137 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: verteidigerin-braun.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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