Veröffentlichtes Profil

Jörg Thomas Weigel

Jörg Thomas Weigel – Arbeitsrecht sowie Bau- und Architektenrecht

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht · Weigel Kanzlei

Schwanallee 33, 35037 Marburg

Telefon: +49642117150

Qualifikation
Zulassung seit 1995 · Rechtsanwaltskammer Kassel
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Weigel Kanzlei

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Jörg Thomas Weigel berät und vertritt mit seiner Kanzlei Mandanten im Arbeitsrecht sowie im Bau- und Architektenrecht. Nähere Angaben zum Mandantenkreis oder zur konkreten Arbeitsweise enthält die vorliegende Kanzleiseite nicht. Weigel, Jahrgang 1967, ist nach einem Jurastudium mit Prädikatsexamen in Marburg und Bonn seit Oktober 1995 als Rechtsanwalt zugelassen. Die Zusatzqualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht erwarb er 1998, die für Bau- und Architektenrecht 2005. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er als Dozent an der Technischen Hochschule Mittelhessen im Bereich Arbeitsrecht tätig. An der Steinbeis-Hochschule Berlin lehrt er in den Bereichen Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht. Seit 2003 gehört er dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer Kassel an. Seit 2016 ist er Mitglied im Vorstand des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Hessen. Seit Mai 2023 ist er außerdem Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltsinstituts, das im Quelltext als Fortbildungsinstitut aller Rechtsanwälte und Notare bezeichnet wird.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: weigel-kanzlei.de

Beratung in Marburg – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Jörg Thomas Weigel ist mit der Weigel Kanzlei in der Schwanallee 33 in 35037 Marburg tätig. Den Hauptschwerpunkt seines Profils bildet das Arbeitsrecht; daneben berät und vertritt er im Bau- und Architektenrecht. Er ist seit Oktober 1995 als Rechtsanwalt zugelassen und führt seit 1998 den Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht sowie seit 2005 den Fachanwaltstitel für Bau- und Architektenrecht. Sein Jurastudium absolvierte er in Marburg und Bonn mit Prädikatsexamen. Damit besteht neben dem Kanzleisitz auch ein biografischer Bezug zum Hochschulstandort Marburg. Im Arbeitsrecht stehen allgemein die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Auch Fragen rund um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und die Gestaltung von Aufhebungsverträgen gehören zu diesem Rechtsgebiet. Für eine erste Einordnung sind häufig der bisherige Verlauf des Arbeitsverhältnisses, die vorhandenen Vereinbarungen und der Zeitpunkt wichtiger Schreiben relevant. Je nach Gegenstand können kurze Fristen eine Rolle spielen. Welcher Prüfungsbedarf im einzelnen Fall besteht, lässt sich erst anhand der konkreten Umstände beurteilen. Das Bau- und Architektenrecht umfasst unter anderem Fragen zu Bauverträgen, Planungsleistungen, Vergütung und Mängeln. Häufig geht es um Abweichungen zwischen vereinbarter und ausgeführter Leistung, Verzögerungen, Abnahmen oder offene Rechnungen. Verträge, Leistungsbeschreibungen und die Dokumentation des Bauablaufs bilden dabei regelmäßig wichtige Grundlagen. Weigels fachliche Tätigkeit umfasst außerdem die Lehre: An der Technischen Hochschule Mittelhessen unterrichtet er im Bereich Arbeitsrecht, an der Steinbeis-Hochschule Berlin in den Bereichen Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht. Der Rechtsanwaltskammer Kassel gehört er als Vorstandsmitglied seit 2003 an. Die Kanzleiadresse an der Schwanallee liegt im südlichen innerstädtischen Bereich Marburgs. Für Ratsuchende aus der Altstadt, dem Südviertel oder Wehrda ist sie ein konkreter örtlicher Anlaufpunkt; die Anfahrt lässt sich abhängig vom Ausgangsort mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Am Standort befinden sich das Amtsgericht und das Landgericht Marburg, die insbesondere für zivilrechtliche Baustreitigkeiten in Betracht kommen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf laufende Fristen und die Benennung beteiligter Parteien erleichtern die erste Zuordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Marburg

Die Weigel Kanzlei hat ihren Sitz in der Schwanallee 33 in Marburg. Die Adresse liegt im südlichen innerstädtischen Bereich; für die räumliche Orientierung sind insbesondere das Südviertel und die Marburger Innenstadt von Bedeutung. Die Altstadt und Wehrda gehören ebenfalls zum Stadtgebiet, sind jedoch nicht mit dem Kanzleistandort gleichzusetzen. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Welche Verbindung oder Zufahrt geeignet ist, hängt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Solche organisatorischen Fragen lassen sich vor einem persönlichen Termin unmittelbar mit der Kanzlei abstimmen. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Entgelt oder Zeugnisse, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Das genannte Amtsgericht Marburg und das Landgericht Marburg sind dafür grundsätzlich nicht zuständig. Beide kommen dagegen bei privatrechtlichen Auseinandersetzungen aus dem Bau- und Architektenrecht in Betracht. Dazu zählen beispielsweise Forderungen aus Bauverträgen, Mängelansprüche oder Streitigkeiten über Architektenhonorare. Welches Gericht sachlich zuständig ist, richtet sich insbesondere nach dem Streitgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln; beim Landgericht bestehen besondere Zuständigkeiten für bestimmte Bau- und Architektensachen. Die örtliche Zuständigkeit folgt nicht allein aus dem Kanzleisitz. Maßgeblich können vielmehr etwa der Sitz der beklagten Partei, der Erfüllungsort oder andere gesetzliche Anknüpfungspunkte sein.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Kassel (seit 2003)
  • Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen (seit 2016)
  • Deutsches Anwaltsinstitut (seit 2023)

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs und der Arbeitsvertrag relevant. Ergänzend können Angaben zur Beschäftigungsdauer, zur Tätigkeit und zu vorausgegangenen Abmahnungen hilfreich sein. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten, weshalb eine Anfrage zeitnah erfolgen sollte. Eine erste Nachricht kann den Sachverhalt knapp und chronologisch beschreiben und erkennbare Termine nennen. Ob die Kündigung rechtlich wirksam ist und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, lässt sich erst nach Prüfung der konkreten Umstände beurteilen.
Kann eine arbeitsrechtliche Anfrage auch ohne Kündigung sinnvoll sein?
Arbeitsrechtliche Fragen entstehen nicht erst bei einer Kündigung. Häufig betreffen sie einzelne Vertragsklauseln, ausstehende Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen oder den Inhalt eines Arbeitszeugnisses. Auch ein angebotener Aufhebungsvertrag kann Anlass für eine rechtliche Prüfung sein. Für die Anfrage hilft es, das eigene Anliegen möglichst klar zu benennen und die dazugehörigen Dokumente bereitzuhalten. Je nach Thema können neben gesetzlichen Regelungen auch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder vertragliche Fristen Bedeutung haben. Eine belastbare Einordnung erfordert deshalb regelmäßig mehr als die isolierte Betrachtung eines einzelnen Schreibens.
Welche Unterlagen helfen bei Streitigkeiten über Baumängel oder offene Bauleistungen?
Bei baurechtlichen Auseinandersetzungen sind regelmäßig der Vertrag, die Leistungsbeschreibung, Nachträge, Rechnungen und der Schriftwechsel zwischen den Beteiligten wichtig. Hinzukommen können Abnahmeprotokolle, Fotos und eine zeitliche Übersicht über die ausgeführten Arbeiten sowie festgestellte Abweichungen. Dabei ist zwischen der technischen Feststellung eines Mangels und seiner rechtlichen Bewertung zu unterscheiden; gegebenenfalls spielen sachverständige Einschätzungen eine Rolle. Für eine erste Anfrage genügt zunächst eine nachvollziehbare Beschreibung des Problems. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Vertragsverhältnis und dem konkreten Streitpunkt ab.
Worum geht es bei einer rechtlichen Prüfung im Architektenrecht?
Im Architektenrecht können der vereinbarte Leistungsumfang, Planungsfehler, Fragen der Bauüberwachung oder die Honorarabrechnung im Mittelpunkt stehen. Wichtig ist zunächst, welche Aufgaben vertraglich übernommen wurden und welche Leistungen tatsächlich erbracht worden sind. Bei behaupteten Fehlern kann außerdem die Abgrenzung zu den Leistungen ausführender Unternehmen bedeutsam werden. Für eine Anfrage sind deshalb der Architektenvertrag, vorhandene Planungsunterlagen, Rechnungen und der einschlägige Schriftwechsel hilfreich. Nicht jede Abweichung im Bauprojekt begründet automatisch eine Verantwortlichkeit der planenden oder überwachenden Person; die Zuordnung verlangt eine Prüfung des Einzelfalls.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Jörg Thomas Weigel

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,9 von 5 · 15 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

Schwanallee 33, 35037 Marburg

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: weigel-kanzlei.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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