Veröffentlichtes Profil

Jochen Dilcher

Dr. Jochen Dilcher – Fachanwalt für Familienrecht und Verkehrsrecht in Marburg

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, ADAC Vertragsanwalt · Kanzlei Dilcher

Willhelmstraße 31, 35037 Marburg

Telefon: +49 6421 17538-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Dilcher
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. jur. Jochen Dilcher ist Rechtsanwalt in Marburg und ausschließlich im Familienrecht und Verkehrsrecht tätig. Für beide Rechtsgebiete führt er die Bezeichnung Fachanwalt. Seit 2005 arbeitet er als Vertragsanwalt in enger Kooperation mit dem ADAC zusammen. Im Verkehrsrecht vertritt er Mandanten bei der Regulierung von Verkehrsunfällen und der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Kaskoversicherungen. Hinzu kommen die Verteidigung in Bußgeldsachen und Verkehrsstrafsachen sowie Führerscheinangelegenheiten, insbesondere im Zusammenhang mit einer MPU. Im Familienrecht umfasst seine Tätigkeit Beratung und Vertretung vor Gerichten. Zu den genannten Themen gehören Trennung, Scheidung, Eheverträge, Partnerverträge, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich. Auch Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht, Adoption und Kindschaftsverfahren zählen zu den aufgeführten Bereichen. Die Kanzlei betreut Mandanten in familiären Konflikten, die auch Kinder betreffen können. Sie beschreibt ihre Arbeitsweise als wissenschaftlich und zugleich lebensnah. Dabei legt sie Wert auf ehrliche Beratung, individuelle Betreuung und die Suche nach Möglichkeiten einer Einigung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-dilcher.de, kanzlei-dilcher.de

Beratung in Marburg – Einordnung der Redaktion

Dr. jur. Jochen Dilcher ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Dilcher in Marburg und führt die Fachanwaltsbezeichnungen für Familienrecht und Verkehrsrecht. Seit 2005 ist er zudem ADAC Vertragsanwalt. Bei der fachlichen Zuordnung enthalten die vorliegenden Angaben einen Widerspruch: Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und außerdem Familienrecht; die Kanzleibeschreibung bezeichnet seine Tätigkeit hingegen als ausschließlich familienrechtlich und verkehrsrechtlich. Ob arbeitsrechtliche Anfragen angenommen werden, sollte deshalb vor einer Mandatsanfrage geklärt werden. Die näher beschriebenen Tätigkeiten betreffen familiäre Konflikte und rechtliche Fragen rund um den Straßenverkehr. Im Familienrecht berät und vertritt Jochen Dilcher zu Trennung und Scheidung sowie zu deren persönlichen und wirtschaftlichen Folgen. Dazu gehören Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich. Auch Eheverträge und Partnerverträge zählen zu den genannten Themen. Wenn Kinder betroffen sind, können Sorgerecht, Umgangsrecht und weitere Kindschaftsverfahren im Mittelpunkt stehen; Adoptionen sind ebenfalls aufgeführt. Hinter diesen Begriffen stehen häufig Fragen zur künftigen Lebensgestaltung, zur finanziellen Verantwortung und zur Betreuung gemeinsamer Kinder. Die Kanzleibeschreibung betont individuelle Betreuung, ehrliche Beratung und die Suche nach Einigungsmöglichkeiten. Im Verkehrsrecht umfasst die beschriebene Tätigkeit die Regulierung von Verkehrsunfällen und die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Kaskoversicherungen. Ratsuchende beschäftigen dabei beispielsweise die Zuordnung der Unfallverantwortung, die Dokumentation von Schäden oder die Kommunikation mit Versicherungen. Hinzu kommen die Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen sowie Führerscheinangelegenheiten, insbesondere mit Bezug zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, kurz MPU. Welche Unterlagen und Verfahrensschritte relevant sind, richtet sich nach dem jeweiligen Anlass; Unfallregulierung, Strafverfahren und fahrerlaubnisrechtliche Fragen sind rechtlich voneinander zu unterscheiden. Die Kanzlei befindet sich in der Willhelmstraße 31, 35037 Marburg. Ein konkreter Stadtteil ist in den Kanzleiangaben nicht ausgewiesen; Altstadt, Südviertel und Wehrda gehören zum genannten örtlichen Umfeld. Am Standort bestehen das Amtsgericht Marburg und das Landgericht Marburg, deren Zuständigkeit vom Gegenstand des Verfahrens abhängt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zu bereits erhaltenen Schreiben und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Anschließend lässt sich klären, ob eine Übernahme in Betracht kommt und welche Unterlagen benötigt werden. Für einen persönlichen Termin sollte die Anfahrt anhand der konkreten Adresse geplant werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Marburg

Die Kanzlei Dilcher hat ihre Anschrift in der Willhelmstraße 31 in Marburg. Altstadt, Südviertel und Wehrda sind als Stadtteile am Standort genannt; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Viertel ist durch die vorliegenden Angaben jedoch nicht belegt. Auch eine konkrete Innenstadtlage oder die unmittelbare Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel lässt sich daraus nicht ableiten. Wer einen Termin vor Ort wahrnehmen möchte, kann die Anschrift als Ausgangspunkt für eine aktuelle Routenplanung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw verwenden. Einzelheiten zu Zugang und Anfahrt sollten bei Bedarf vorab erfragt werden. Für familienrechtliche Verfahren ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Marburg von Bedeutung. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungen, Unterhaltsangelegenheiten sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das Landgericht Marburg ist dagegen nicht die reguläre Beschwerdeinstanz für familiengerichtliche Entscheidungen. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Anknüpfungspunkten des jeweiligen Verfahrens ab und nicht allein vom Kanzleisitz. Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen oder mit Kaskoversicherungen können je nach Streitwert und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln das Amtsgericht oder das Landgericht Marburg zuständig sein. Bußgeldsachen und viele Verkehrsstrafsachen werden erstinstanzlich beim Amtsgericht verhandelt; das Landgericht kann insbesondere in bestimmten Strafverfahren oder als Rechtsmittelgericht Bedeutung haben. Für das im Profil abweichend genannte Arbeitsrecht wären regelmäßig Arbeitsgerichte maßgeblich, nicht diese beiden Gerichte. Fahrerlaubnisrechtliche Streitigkeiten können wiederum zur Verwaltungsgerichtsbarkeit gehören.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vorname, Nachname, Email und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet. Zusätzlich kann eine Rückrufnummer angegeben werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vorname, Nachname, Email und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet. Zusätzlich kann eine Rückrufnummer angegeben werden.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist eine kurze Darstellung der familiären Situation, der Zeitpunkt der Trennung und Angaben zu gemeinsamen Kindern hilfreich. Je nach Anliegen können vorhandene Eheverträge, gerichtliche Schreiben sowie Unterlagen zu Einkommen, Vermögen und bestehenden Unterhaltsregelungen relevant sein. Bei Fragen zum Versorgungsausgleich spielen auch Informationen zu Renten- und Versorgungsanrechten eine Rolle. Nicht jedes Dokument wird schon für die erste Anfrage benötigt. Welche Unterlagen erforderlich sind und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich im Rahmen der Kontaktaufnahme klären.
Wie unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht?
Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, insbesondere Entscheidungen über seine persönlichen Angelegenheiten und sein Vermögen. Das Umgangsrecht betrifft demgegenüber den Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern beziehungsweise weiteren berechtigten Bezugspersonen. Nach einer Trennung können deshalb unterschiedliche Fragen entstehen: Wer entscheidet über wesentliche Angelegenheiten, und wie werden regelmäßige Kontakte gestaltet? Maßgeblich ist das Kindeswohl. Eine einvernehmliche Regelung und ein gerichtliches Verfahren sind unterschiedliche Wege der Klärung; welcher Rahmen passend ist, hängt von der familiären Situation ab.
Welche Informationen sind nach einem Verkehrsunfall oder bei Streit mit der Kaskoversicherung wichtig?
Für die rechtliche Einordnung sind der Unfallhergang, die beteiligten Personen und Fahrzeuge sowie die vorhandene Dokumentation von Bedeutung. Dazu können Fotos, Zeugenkontakte, ein polizeiliches Aktenzeichen, Gutachten und Reparaturunterlagen gehören. Bei einer Auseinandersetzung mit der eigenen Kaskoversicherung sind außerdem der Versicherungsvertrag, die Versicherungsbedingungen und der bisherige Schriftwechsel relevant. Ansprüche gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung und Leistungen aus der eigenen Kaskoversicherung beruhen auf unterschiedlichen Grundlagen. Bereits erhaltene Schreiben und darin genannte Fristen sollten deshalb bei einer Anfrage kenntlich gemacht werden.
Was unterscheidet ein Verkehrsbußgeldverfahren von einer Führerscheinangelegenheit mit MPU-Bezug?
Ein Bußgeldverfahren betrifft den Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit und mögliche Folgen wie Geldbuße, Punkte oder Fahrverbot. Eine Führerscheinangelegenheit kann dagegen die Frage betreffen, ob die Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegen. In diesem Zusammenhang kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung Bedeutung erhalten. Ein Verkehrsereignis kann mehrere getrennte Verfahren auslösen, deren Ziele und rechtliche Grundlagen sich unterscheiden. Für eine erste Anfrage ist daher wichtig, von welcher Behörde oder welchem Gericht ein Schreiben stammt, was darin verlangt wird und ob Fristen genannt sind.
Kann ich wegen einer Kündigung oder anderer arbeitsrechtlicher Fragen anfragen?
Zu diesem Profil liegen unterschiedliche Angaben vor: Arbeitsrecht wird als Hauptschwerpunkt genannt, während die Kanzleibeschreibung eine ausschließliche Tätigkeit im Familienrecht und Verkehrsrecht ausweist. Eine arbeitsrechtliche Mandatsübernahme ist damit nicht verlässlich belegt und sollte ausdrücklich erfragt werden. Allgemein betreffen arbeitsrechtliche Anfragen etwa Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeugnisse oder Vertragsbedingungen. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen. Bei einer Anfrage sind deshalb der Zugangstag eines Schreibens und bereits bekannte Termine wichtige Angaben; eine Kontaktanfrage allein wahrt keine verfahrensrechtlichen Fristen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Jochen Dilcher

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-dilcher.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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