Veröffentlichtes Profil

Mobilrechtler - EINFINGER Anwaltskanzlei

Mobilrechtler: Kanzlei für Verkehrsrecht in Berlin

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Mobilrechtler - EINFINGER Anwaltskanzlei

Bundesallee, 10719 Berlin

Telefon: +49 30 30348286

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Mobilrechtler - EINFINGER Anwaltskanzlei
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Kanzlei Mobilrechtler von Rechtsanwalt Alexander Einfinger befindet sich in der Bundesallee in Berlin und ist im Verkehrsrecht tätig. Sie berät Mandanten aus Berlin und dem Berliner Umland und übernimmt auch bundesweite Vertretungen. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten zählen die Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen, Bußgeldverfahren, Fahrverbote und rechtliche Probleme beim Autokauf und Autoverkauf. Hinzu kommen die Verteidigung bei verkehrsstrafrechtlichen Vorwürfen sowie Fragen zu Carsharing, Kauf und Leasing, E-Mobilität und Oldtimern oder Youngtimern. Für Unternehmen bietet die Kanzlei Schadensregulierung für Fahrzeugflotten, die rechtliche Vertretung von Autohäusern und Schulungen von Mitarbeitern zu verkehrsrechtlichen Themen an. Die Arbeitsweise verbindet Digitalisierung mit persönlichem Kontakt. Zur Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail, Kontaktformular und Chat zur Verfügung. Unfallfragebögen sowie Möglichkeiten zum Hochladen von Bußgeldbescheiden und Anhörungsbögen ergänzen das Angebot. Das Sekretariat nimmt Anliegen und Nachrichten rund um die Uhr entgegen. Neben einem kostenlosen Faktencheck werden eine kostenpflichtige Ersteinschätzung und das Beratungsformat Beratung Plus angeboten.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: mobilrechtler.de, mobilrechtler.de

Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion

Unter dem Profilnamen „Die Mobilrechtler“ ist die Mobilrechtler – EINFINGER Anwaltskanzlei von Rechtsanwalt Alexander Einfinger in der Bundesallee, 10719 Berlin, vertreten. Das Profil nennt Verkehrsrecht und Strafrecht, wobei Strafrecht als Hauptschwerpunkt ausgewiesen ist. Die belegten Tätigkeiten verbinden diese Bereiche insbesondere bei verkehrsstrafrechtlichen Vorwürfen. Die Kanzlei berät Menschen aus Berlin und dem Berliner Umland und übernimmt auch bundesweite Vertretungen. Ihr Standort liegt im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Damit besteht ein örtlicher Bezug sowohl zum westlichen Berliner Stadtgebiet als auch zu Ratsuchenden aus anderen Bezirken wie Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Steglitz-Zehlendorf. Im Verkehrsrecht gehört die Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen zu den Schwerpunkten. Dahinter stehen beispielsweise Fragen zur Haftung, zur Einordnung einzelner Schadenspositionen und zur Auseinandersetzung mit Versicherungen. Hinzu kommen Bußgeldverfahren und Fahrverbote. Hier geht es typischerweise um den erhobenen Verkehrsverstoß, die vorhandenen Unterlagen und mögliche Folgen für die Mobilität. Bei strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr unterscheidet sich der Verfahrensrahmen von einem Bußgeldverfahren: Ermittlungen, Beweislage und Verteidigungsrechte stehen im Mittelpunkt. Welche Fragen im jeweiligen Fall relevant sind, hängt vom konkreten Vorwurf und Verfahrensstand ab. Einen weiteren Tätigkeitsbereich bilden rechtliche Probleme beim Autokauf und Autoverkauf sowie Fragen zu Kauf und Leasing. Typische Anliegen betreffen Fahrzeugmängel, vertragliche Vereinbarungen oder die Rückgabe eines Leasingfahrzeugs. Auch Carsharing, E-Mobilität und Oldtimer oder Youngtimer gehören zu den genannten Themen. Bei diesen Fahrzeug- und Nutzungsformen können etwa Vertragsbedingungen, Zustandsbeschreibungen oder die Zuordnung von Schäden eine Rolle spielen. Für Unternehmen nennt die Kanzlei die Schadensregulierung für Fahrzeugflotten, die rechtliche Vertretung von Autohäusern und Mitarbeiterschulungen zu verkehrsrechtlichen Themen. Für gerichtliche Auseinandersetzungen kommen je nach Gegenstand und Zuständigkeit Berliner Amtsgerichte, das Landgericht und gegebenenfalls das Kammergericht in Betracht. Der Kanzleisitz allein bestimmt allerdings nicht, welches Gericht ein Verfahren führt. Die Bundesallee ist Teil des städtischen Verkehrsnetzes; die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der vollständigen Zieladresse geplant werden. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dort hinterlegten Kontaktangaben für eine Anfrage nutzen. Als Kontaktwege nennt die Kanzlei Telefon, E-Mail, Kontaktformular und Chat. Eine kurze Schilderung des Anliegens sowie Hinweise auf vorhandene Bescheide oder Schreiben erleichtern die erste Zuordnung. Unfallfragebögen und Uploadmöglichkeiten für Bußgeldbescheide und Anhörungsbögen ergänzen den Austausch. Das Sekretariat nimmt Anliegen und Nachrichten rund um die Uhr entgegen; dies ist von einer anwaltlichen Bearbeitung zu unterscheiden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Berlin

  • Amtsgerichte in Berlin
  • Landgericht Berlin
  • Arbeitsgericht Berlin
  • Kammergericht

Die Mobilrechtler – EINFINGER Anwaltskanzlei hat ihren Standort an der Bundesallee in 10719 Berlin im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Die Lage im westlichen innerstädtischen Bereich bildet den räumlichen Ausgangspunkt für die Beratung von Mandantinnen und Mandanten aus Berlin und dem Umland. Auch bundesweite Vertretungen sind angegeben. Für die Anfahrt kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Welche Verbindung geeignet ist und welche Möglichkeiten zum Abstellen eines Fahrzeugs bestehen, sollte anhand der vollständigen Anschrift und der aktuellen Verkehrssituation geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zum barrierefreien Zugang sind im Faktenmaterial nicht genannt. Für die verkehrsrechtlichen Themen des Profils sind unter den genannten Gerichten insbesondere die Amtsgerichte in Berlin und das Landgericht relevant. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen oder aus Fahrzeugkaufverträgen werden abhängig von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht geführt. Bei Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide entscheidet grundsätzlich ein Amtsgericht. Verkehrsstrafrechtliche Vorwürfe werden je nach Tatvorwurf und gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht verhandelt. In Berlin sind die zivil- und strafgerichtlichen Aufgaben auf entsprechend zuständige Gerichte verteilt. Das Kammergericht ist das Oberlandesgericht für Berlin und kann insbesondere bei bestimmten Rechtsmitteln eine Rolle spielen. Es ist nicht die allgemeine erste Anlaufstelle für Unfallregulierungen oder Bußgeldsachen. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Berlin ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und gehört damit nicht zu den typischen Gerichten der hier ausgewiesenen Schwerpunkte. Welche örtliche Zuständigkeit besteht, richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren, nicht allein nach der Lage der Kanzlei.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Schildern Sie kurz Ihren Fall oder Ihr Anliegen. Bei einem Bußgeldverfahren können Sie den Bußgeldbescheid beziehungsweise Anhörungsbogen hochladen; zur Schadenregulierung können Sie den Unfallfragebogen ausfüllen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet einen kostenlosen Faktencheck mit direktem Kontakt zu einem Anwalt an: Sie schildern kurz Ihren Fall oder Ihr Anliegen und erhalten eine Meinung dazu. Für eine erste Prüfung des Falls und eine Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten werden maximal 190,00 Euro zuzüglich MwSt. (maximal 226,10 Euro inklusive MwSt.) genannt. Die Kanzlei meldet sich kurzfristig, meist innerhalb von 24 Stunden, zurück.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei bietet einen kostenlosen Faktencheck mit direktem Kontakt zu einem Anwalt an: Sie schildern kurz Ihren Fall oder Ihr Anliegen und erhalten eine Meinung dazu. Für eine erste Prüfung des Falls und eine Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten werden maximal 190,00 Euro zuzüglich MwSt. (maximal 226,10 Euro inklusive MwSt.) genannt. Die Kanzlei meldet sich kurzfristig, meist innerhalb von 24 Stunden, zurück.

Für den Erstkontakt: Schildern Sie kurz Ihren Fall oder Ihr Anliegen. Bei einem Bußgeldverfahren können Sie den Bußgeldbescheid beziehungsweise Anhörungsbogen hochladen; zur Schadenregulierung können Sie den Unfallfragebogen ausfüllen.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • E Scooter Unfall mit Auto: Wann ist ein Anwalt wichtig?
  • Blitzer Apps: Ist die Nutzung in Deutschland erlaubt?
  • Unfall mit BVG Bus: Warum der Weg zum Anwalt lohnt

Auszeichnungen

  • TOP Anwalt 2026, F.A.Z. Institut (2026)
  • TOP Anwalt 2027, F.A.Z. Institut

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere Angaben zum Unfallablauf, zu den beteiligten Fahrzeugen und zu den beteiligten Personen hilfreich. Hinzukommen können Fotos, ein Unfallbericht, vorhandene Zeugenkontakte, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie Schreiben von Versicherungen. Auch Kostenvoranschläge, Gutachten und Rechnungen können für die Schadensübersicht wichtig sein. Bei Verletzungen können medizinische Unterlagen Bedeutung haben. Nicht jede Unterlage liegt unmittelbar nach einem Unfall vor. Eine geordnete Zusammenstellung des vorhandenen Materials und eine Kennzeichnung noch fehlender Informationen erleichtern die Prüfung, ohne eine rechtliche Bewertung vorwegzunehmen.
Was unterscheidet einen Anhörungsbogen von einem Bußgeldbescheid?
Ein Anhörungsbogen gibt im Bußgeldverfahren Gelegenheit, sich zu einem Vorwurf zu äußern; er ist noch keine abschließende Entscheidung über eine Geldbuße. Ein Bußgeldbescheid enthält dagegen eine behördliche Entscheidung und kann neben einer Geldbuße weitere Folgen wie ein Fahrverbot vorsehen. Für die Einordnung sind der genaue Inhalt, der Zustellungszeitpunkt und der bisherige Schriftwechsel wichtig. Gegen einen Bußgeldbescheid bestehen gesetzlich geregelte Rechtsschutzmöglichkeiten mit Fristen. Ob und welche Reaktion im Einzelfall sinnvoll ist, lässt sich erst nach Prüfung des Vorwurfs und der Unterlagen beurteilen.
Worin unterscheiden sich Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis?
Ein Fahrverbot untersagt für einen begrenzten Zeitraum das Führen bestimmter oder sämtlicher Kraftfahrzeuge, während die Fahrerlaubnis als solche grundsätzlich bestehen bleibt. Bei einer Entziehung erlischt dagegen die Fahrerlaubnis. Eine spätere Neuerteilung erfolgt nicht automatisch, sondern setzt ein entsprechendes Verfahren voraus. Beide Maßnahmen können in unterschiedlichen rechtlichen Zusammenhängen auftreten. Für die allgemeine Einordnung ist deshalb wichtig, ob ein Bußgeldverfahren, ein Strafverfahren oder ein fahrerlaubnisrechtliches Verwaltungsverfahren vorliegt. Die Begriffe sollten bei einer Mandatsanfrage möglichst anhand des vorliegenden Schreibens unterschieden werden.
Welche Informationen sind bei einem strafrechtlichen Vorwurf im Straßenverkehr wichtig?
Bei einer Anfrage helfen die genaue Bezeichnung des Vorwurfs, die ermittelnde Stelle, ein vorhandenes Aktenzeichen und Angaben zum bisherigen Verfahrensablauf. Von Bedeutung ist auch, ob bereits eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift vorliegt. Strafrechtliche Vorwürfe im Straßenverkehr können neben einer Strafe Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben. Beschuldigte haben Verfahrensrechte, insbesondere das Recht, zum Tatvorwurf zu schweigen und anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen. Eine belastbare Einschätzung erfordert regelmäßig Kenntnis der konkreten Umstände und gegebenenfalls der Ermittlungsakte; eine Vorladung allein belegt keine Schuld.
Was sollte bei Streitigkeiten über Autokauf, Leasing oder Carsharing vorliegen?
Ausgangspunkt sind regelmäßig der Vertrag und die dazugehörigen Bedingungen. Bei einem Autokauf können außerdem Inserate, Zustandsbeschreibungen, Übergabeprotokolle und die Kommunikation über mögliche Mängel wichtig sein. Bei Leasingstreitigkeiten spielen häufig Rückgabeunterlagen, Angaben zur Laufleistung und Bewertungen des Fahrzeugzustands eine Rolle. Im Carsharing können Buchungsdaten, Schadensmeldungen und Abrechnungen zur Klärung beitragen. Welche rechtlichen Maßstäbe gelten, hängt unter anderem von der Vertragsart und den Beteiligten ab. Eine chronologische Darstellung mit den vorhandenen Belegen hilft, die tatsächlichen Streitpunkte zu erfassen, ohne das Ergebnis einer rechtlichen Prüfung vorwegzunehmen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Mobilrechtler - EINFINGER Anwaltskanzlei

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: mobilrechtler.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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