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- NP NEUERBURG | PETERS
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
NP NEUERBURG | PETERS ist eine Partnerschaftsgesellschaft in Chemnitz mit Annette Neuerburg und Adrian Peters. Die Kanzlei nennt Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilien und WEG-Recht sowie Verkehrsstrafrecht als Tätigkeitsbereiche. Im Arbeitsrecht gehören Unternehmer und ihre Mitarbeiter zum Mandantenkreis, etwa bei der Einrichtung eines Sozialplans oder bei Kündigungsschutzverfahren. Im Baurecht begleitet die Kanzlei Bauherren, Baufirmen und Bauträger bei Bauprojekten und bietet Hilfe bei der Beauftragung eines geeigneten Gutachters an. Erbrechtliche Themen umfassen Erbengemeinschaften, die Sicherung des Familienvermögens durch Testament oder Erbvertrag und die Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Im Gesellschaftsrecht geht es unter anderem um Gründungen, Gesellschaftsverträge, Stimmrechte und Geschäftsführer-Anstellungsverträge. Bei Immobilien behandelt die Kanzlei gewerbliche und private Kauf-, Miet- und Pachtverträge. Im Verkehrsstrafrecht berät und verteidigt sie beispielsweise bei Trunkenheitsfahrt oder Unfallflucht. Ihre Arbeitsweise beschreibt sie als verlässlich, verständlich, vernetzt und auf Augenhöhe, mit klarem Kopf und lockerem Ton.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: neuerburg-peters.de, neuerburg-peters.de
Beratung in Chemnitz – Einordnung der Redaktion
Das Profil NP NEUERBURG gehört zur Kanzlei NP NEUERBURG | PETERS in Chemnitz. Die Partnerschaftsgesellschaft mit Annette Neuerburg und Adrian Peters hat ihren Sitz in der Emil-Rosenow-Straße 7, 09112 Chemnitz. Hauptschwerpunkt des Profils ist das Arbeitsrecht. Zum arbeitsrechtlichen Mandantenkreis zählen nach der Kanzleibeschreibung sowohl Unternehmer als auch deren Mitarbeiter. Als konkrete Themen nennt die Kanzlei die Einrichtung eines Sozialplans und Kündigungsschutzverfahren. Damit stehen sowohl die Gestaltung betrieblicher Veränderungen als auch Konflikte um den Fortbestand einzelner Arbeitsverhältnisse im Mittelpunkt. Wer wegen eines arbeitsrechtlichen Anliegens Kontakt aufnimmt, möchte häufig einen Arbeitsvertrag, eine Abmahnung oder eine Kündigung einordnen lassen. Auch Vergütung, Arbeitszeugnisse und Aufhebungsverträge sind typische Gegenstände dieses Rechtsgebiets. Bei betrieblichen Umstrukturierungen können daneben kollektive Fragen entstehen, etwa zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile durch einen Sozialplan. Für die erste Einordnung sind regelmäßig der bisherige Verlauf, vorhandene Schriftstücke und relevante Daten wichtig. Gerade bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen; eine Kontaktanfrage allein wahrt solche Fristen nicht. Neben dem Arbeitsrecht nennt NP NEUERBURG | PETERS weitere Tätigkeitsbereiche. Im Baurecht begleitet die Kanzlei Bauherren, Baufirmen und Bauträger und unterstützt bei der Beauftragung eines geeigneten Gutachters. Erbrechtliche Anliegen reichen von Erbengemeinschaften über Testament und Erbvertrag bis zur Unternehmensnachfolge. Im Gesellschaftsrecht gehören Gründungen, Gesellschaftsverträge, Stimmrechte und Geschäftsführer-Anstellungsverträge zu den genannten Themen. Hinzu kommen Immobilien- und WEG-Recht sowie Verkehrsstrafrecht. Diese Bereiche können sich berühren, beispielsweise wenn die Nachfolge eines Unternehmens zugleich gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Fragen aufwirft. Der örtliche Bezug liegt in Chemnitz. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist insbesondere das Arbeitsgericht Chemnitz von Bedeutung; in der Rechtsmittelinstanz kann das Sächsische Landesarbeitsgericht zuständig sein. Die Kanzleiadresse bietet Ratsuchenden aus Chemnitz, etwa aus Zentrum, Kaßberg, Sonnenberg, Bernsdorf oder Altchemnitz, einen konkreten Anlaufpunkt für die Planung eines Besuchs. Eine bestimmte Stadtteilzuordnung oder Verkehrsanbindung ist mit den vorliegenden Angaben nicht belegt. Bei einer Kontaktaufnahme über die auf Anwalt-Seiten.de angegebene Kontaktmöglichkeit empfiehlt sich eine kurze Beschreibung des Anliegens einschließlich wichtiger Termine. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein Gespräch stattfinden kann, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Chemnitz
- Amtsgericht Chemnitz
- Landgericht Chemnitz
- Arbeitsgericht Chemnitz
- Sächsisches Landesarbeitsgericht
Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt des Profils ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Chemnitz relevant. Arbeitsgerichte behandeln insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse. Daneben führen sie Beschlussverfahren zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen. Das Sächsische Landesarbeitsgericht ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen für Berufungen gegen Urteile und Beschwerden gegen Beschlüsse der Arbeitsgerichte zuständig. Ob im konkreten Fall eine örtliche Zuständigkeit in Chemnitz besteht, hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab; der Sitz der beauftragten Kanzlei entscheidet darüber nicht. Für die zusätzlich genannten Tätigkeitsbereiche kommen das Amtsgericht Chemnitz und das Landgericht Chemnitz in Betracht. Zivilrechtliche Auseinandersetzungen aus Bau-, Immobilien- oder Gesellschaftsverhältnissen werden je nach Streitgegenstand, Streitwert und besonderen Zuständigkeitsregeln vor Amts- oder Landgerichten geführt. Wohnraummietsachen und bestimmte WEG-Streitigkeiten gehören grundsätzlich vor das Amtsgericht. Nachlassangelegenheiten wie Erbscheinsverfahren fallen in den Aufgabenbereich des Nachlassgerichts beim Amtsgericht. Verkehrsstrafverfahren können abhängig vom Tatvorwurf und der Straferwartung vor unterschiedlichen Strafgerichten verhandelt werden. Die Kanzlei befindet sich in der Emil-Rosenow-Straße 7 im Chemnitzer Postleitzahlgebiet 09112. Die Angaben erlauben keine gesicherte Zuordnung zu einem der genannten Stadtteile Zentrum, Kaßberg, Sonnenberg, Bernsdorf oder Altchemnitz. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient die vollständige Adresse als Ausgangspunkt der Routenplanung. Konkrete Verbindungen, Parkmöglichkeiten und Zugangsbedingungen sollten vor einem vereinbarten Besuch anhand aktueller Informationen geklärt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind bei einer ersten Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs und der Arbeitsvertrag relevant. Hilfreich können außerdem Angaben zur Beschäftigungsdauer, zur Tätigkeit, zur ungefähren Betriebsgröße und zu einem bestehenden Betriebsrat sein. Auch vorausgegangene Abmahnungen oder Gespräche können zum Verständnis beitragen. Im Kündigungsschutzrecht gelten kurze Fristen, häufig eine dreiwöchige Klagefrist ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine Anfrage über ein Portal ersetzt keine Klage und bestätigt noch keine Mandatsübernahme. Zeitkritische Umstände sollten deshalb bereits in der Anfrage deutlich benannt werden.
- Worin unterscheiden sich Sozialplan und individueller Kündigungsschutz?
- Ein Sozialplan betrifft den Ausgleich oder die Milderung wirtschaftlicher Nachteile, die Beschäftigten durch eine Betriebsänderung entstehen. Er wird grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart und kann beispielsweise Abfindungsregelungen enthalten. Individueller Kündigungsschutz betrifft dagegen die Frage, ob die Kündigung eines bestimmten Arbeitsverhältnisses rechtlich wirksam ist. Beide Themen können bei derselben Umstrukturierung nebeneinander auftreten, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke. Ob und wie sie zusammenwirken, hängt von den betrieblichen Umständen, dem Inhalt vorhandener Vereinbarungen und der jeweiligen persönlichen Situation ab.
- Welche Fragen stellen sich vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags?
- Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen und unterscheidet sich damit von einer einseitigen Kündigung. Typische Prüfungspunkte sind das Beendigungsdatum, eine mögliche Abfindung, offene Vergütung, Urlaub, Freistellung und das Arbeitszeugnis. Auch Ausgleichsklauseln und mögliche sozialversicherungsrechtliche Folgen können bedeutsam sein. Eine Abfindung ist nicht automatisch Bestandteil jeder Beendigung. Für eine anwaltliche Einordnung sind der vollständige Vertragsentwurf und die Begleitumstände wichtig. Ob eine Vereinbarung den eigenen Interessen entspricht, lässt sich nicht allein anhand einer einzelnen Klausel oder Zahlung beurteilen.
- Wie läuft ein arbeitsgerichtliches Verfahren typischerweise ab?
- In einem arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren folgt auf die Klage regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung. Dort wird erörtert, ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist. Kommt keine Einigung zustande, kann sich ein Kammertermin anschließen, in dem die streitigen Fragen weiter behandelt und gegebenenfalls Beweise erhoben werden. Das Verfahren kann durch Vergleich, Urteil oder auf andere Weise enden. Dauer und Umfang hängen vom Einzelfall ab. Für betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten gilt dagegen regelmäßig das Beschlussverfahren, dessen Ablauf und Beteiligtenstellung anderen Regeln folgen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu NP NEUERBURG
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: neuerburg-peters.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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