Veröffentlichtes Profil

Olivia Goldschmidt

Olivia Goldschmidt: Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht in Magdeburg

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht · Rechtsanwaltskanzlei Olivia Goldschmidt

Breiter Weg 227, 39104 Magdeburg

Telefon: +49 391 59 75 62 59

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Olivia Goldschmidt

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Rechtsanwaltskanzlei Olivia Goldschmidt in Magdeburg ist ausschließlich auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts tätig. Olivia Goldschmidt ist Rechtsanwältin sowie Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht. Die Kanzlei betreut Mandanten in diesen beiden Rechtsgebieten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Im außergerichtlichen Bereich beschreibt sie ihre Tätigkeit als Suche nach sachlichen und rechtlich fundierten Lösungen in emotional schwierigen Angelegenheiten des Familien- und Erbrechts. Bei gerichtlichen Verfahren geht es um die Durchsetzung berechtigter Interessen und Ansprüche sowie um die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Kanzlei befindet sich am Breiten Weg 227 in 39104 Magdeburg. Als Kontaktmöglichkeiten nennt die Webseite Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular. Im Sekretariat ist Kati Pazdyka genannt. Zuständig ist die Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt. Die Inhalte der Homepage dienen nach den dortigen Angaben lediglich der allgemeinen Information; über die Homepage erfolgt keine Rechtsberatung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-goldschmidt.de, ra-goldschmidt.de

Beratung in Magdeburg – Einordnung der Redaktion

Olivia Goldschmidt ist Rechtsanwältin sowie Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht in Magdeburg. Ihre Rechtsanwaltskanzlei am Breiten Weg 227 ist ausschließlich in diesen beiden Rechtsgebieten tätig; das Familienrecht bildet den im Profil ausgewiesenen Hauptschwerpunkt. Die Kanzlei begleitet Mandantinnen und Mandanten sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren. Dabei stehen nach ihrer Tätigkeitsbeschreibung sachliche und rechtlich fundierte Lösungen für Angelegenheiten im Mittelpunkt, die häufig mit persönlichen Belastungen verbunden sind. Olivia Goldschmidt gehört der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt an. Im Familienrecht betreffen typische Anliegen die Folgen einer Trennung, die Voraussetzungen einer Scheidung und die finanzielle Neuordnung zwischen Ehepartnern. Dazu können Unterhaltsfragen, der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich gehören. Wenn Kinder betroffen sind, kommen Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang hinzu. Ratsuchende erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst eine Einordnung ihrer familiären und wirtschaftlichen Situation. Welche Themen gemeinsam betrachtet werden müssen und ob eine außergerichtliche Verständigung in Betracht kommt, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Nicht jede familienrechtliche Auseinandersetzung erfordert dieselben Verfahrensschritte. Das Erbrecht ergänzt diesen Schwerpunkt um Fragen der Vermögensnachfolge und um Konflikte nach einem Todesfall. Typische Themen sind die gesetzliche Erbfolge, Testamente, Pflichtteilsansprüche und die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Familien- und Erbrecht können sich überschneiden, etwa wenn eine veränderte familiäre Situation Auswirkungen auf die Nachfolgeplanung hat. Die Kanzlei beschreibt ihre gerichtliche Tätigkeit als Durchsetzung berechtigter Interessen und Ansprüche sowie als Abwehr unberechtigter Ansprüche. Welche rechtlichen Möglichkeiten tatsächlich bestehen, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts und der vorhandenen Unterlagen beurteilen. Die Adresse am Breiten Weg liegt im innerstädtischen Umfeld der Magdeburger Altstadt. Damit besteht ein örtlicher Bezug auch für Ratsuchende aus Stadtfeld und Buckau. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Magdeburg und das Landgericht Magdeburg; ihre jeweilige Zuständigkeit richtet sich nach Verfahrensart und gesetzlichen Vorgaben. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über das Profil auf Anwalt-Seiten.de vorbereiten: Eine kurze Beschreibung des Anliegens und die Angabe möglicher Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Für die anschließende Anfrage können die im Profil verfügbaren Kontaktangaben genutzt werden. Die Kanzlei nennt Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular als Kontaktwege. Ob und wie eine Beratung oder Vertretung erfolgt, wird anschließend mit der Kanzlei geklärt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Magdeburg

Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Olivia Goldschmidt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Magdeburg von Bedeutung. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt, elterlicher Sorge, Umgang und dem Versorgungsausgleich. Ob ein bestimmtes Verfahren in Magdeburg geführt wird, hängt von den gesetzlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit ab, etwa vom gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder. Im Erbrecht ist das Amtsgericht als Nachlassgericht beispielsweise für Erbscheinsverfahren und die Eröffnung letztwilliger Verfügungen zuständig, sofern die örtlichen Voraussetzungen vorliegen. Streitige erbrechtliche Ansprüche, etwa auf Zahlung eines Pflichtteils, können dagegen vor die Zivilgerichte gehören. Hier kommen je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Magdeburg oder das Landgericht Magdeburg in Betracht. Das Landgericht ist dabei nicht die reguläre Rechtsmittelinstanz für familiengerichtliche Entscheidungen. Die Kanzlei befindet sich am Breiten Weg 227 in 39104 Magdeburg im innerstädtischen Umfeld der Altstadt. Für Ratsuchende aus Stadtfeld, Buckau und anderen Teilen Magdeburgs bildet diese Adresse den örtlichen Anlaufpunkt. Die Innenstadtlage lässt grundsätzlich eine Planung der Anfahrt sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Pkw zu. Konkrete Verbindungen, aktuelle Verkehrsbedingungen und Parkmöglichkeiten sollten vor einem vereinbarten Termin geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor; entsprechende Fragen lassen sich bei der Kontaktaufnahme klären.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen können für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung wichtig sein?
Für eine erste Einordnung sind häufig eine kurze zeitliche Übersicht zur Trennung, Angaben zur Ehe und zu gemeinsamen Kindern sowie Informationen zu bereits laufenden Verfahren hilfreich. Je nach Anliegen können Einkommensnachweise, vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben oder Unterlagen zu Vermögen und Verbindlichkeiten Bedeutung haben. Nicht jedes Dokument wird für jede Fragestellung benötigt. Welche Unterlagen im Einzelnen erforderlich sind, sollte bei der Terminabstimmung geklärt werden. Bestehende gerichtliche Fristen oder bereits zugestellte Anträge sollten in der Anfrage ausdrücklich erwähnt werden.
Wie unterscheiden sich Fragen zum Unterhalt, zur elterlichen Sorge und zum Umgang?
Unterhalt betrifft die finanzielle Versorgung, beispielsweise von Kindern oder unter bestimmten Voraussetzungen von getrennt lebenden beziehungsweise geschiedenen Ehepartnern. Die elterliche Sorge umfasst die Verantwortung für wesentliche Angelegenheiten eines Kindes. Beim Umgang geht es insbesondere um den persönlichen Kontakt zwischen Kind und Elternteilen. Diese Themen können gleichzeitig auftreten, folgen aber unterschiedlichen rechtlichen Maßstäben. In Sorge- und Umgangsfragen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage hilft es, die einzelnen offenen Punkte getrennt zu beschreiben und vorhandene Absprachen oder gerichtliche Entscheidungen zu benennen.
Ist bei einer familienrechtlichen Auseinandersetzung immer ein Gerichtsverfahren erforderlich?
Viele Folgen einer Trennung können zunächst außergerichtlich besprochen und gegebenenfalls durch Vereinbarungen geregelt werden. Ob eine Verständigung möglich und welche Form dafür erforderlich ist, hängt vom Thema und den Umständen ab. Für bestimmte Vereinbarungen gelten besondere Formvorschriften oder gerichtliche Kontrollmaßstäbe. Eine Ehe kann hingegen nur durch eine gerichtliche Entscheidung geschieden werden. Auch bei zunächst einvernehmlichen Vorstellungen können unterschiedliche Interessen bestehen. Eine anwaltliche Einordnung dient deshalb unter anderem dazu, offene Fragen, rechtliche Rahmenbedingungen und den möglichen Bedarf an einem gerichtlichen Verfahren zu unterscheiden.
Worin unterscheiden sich ein Erbscheinsverfahren und ein Streit über den Pflichtteil?
Ein Erbscheinsverfahren betrifft den gerichtlichen Nachweis darüber, wer Erbe geworden ist und welchen Umfang das Erbrecht hat. Zuständig ist das Nachlassgericht. Ein Pflichtteilsstreit betrifft dagegen grundsätzlich einen Geldanspruch gegen die Erben und wird bei gerichtlicher Austragung regelmäßig als Zivilprozess geführt. Damit unterscheiden sich sowohl das Verfahrensziel als auch die gerichtlichen Abläufe. Für eine erste Einordnung können ein vorhandenes Testament, Schreiben des Nachlassgerichts und Angaben zu den familiären Beziehungen hilfreich sein. Ein Erbschein ist nicht in jedem Erbfall erforderlich.
Welche Angaben sind bei einer Anfrage zu einer Erbengemeinschaft hilfreich?
Bei einer Erbengemeinschaft sind insbesondere die bekannten Miterben, die Grundlage der Erbfolge und die Zusammensetzung des Nachlasses von Bedeutung. Hilfreich ist auch eine Beschreibung, ob es um laufende Verwaltung, Auskünfte, einzelne Nachlassgegenstände oder die Verteilung des Nachlasses geht. Vorhandene Testamente, Erbscheine und bisherige Korrespondenz können die Einordnung erleichtern. Unterschiedliche Vorstellungen der Beteiligten bedeuten nicht automatisch, dass sofort geklagt werden muss. Welche außergerichtlichen oder gerichtlichen Wege in Betracht kommen, hängt unter anderem von den Streitpunkten und dem Stand der bisherigen Abstimmung ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Olivia Goldschmidt

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-goldschmidt.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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