Veröffentlichtes Profil

Palm René

Rechtsanwalt René Palm in Gera: Strafrecht, Zivilrecht und Verkehrsrecht

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt René Palm

Leipziger Straße 35, 07545 Gera

Telefon: +49 365 5524242

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt René Palm
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt René Palm gründete seine Kanzlei im Jahr 2001 in Gera. Er betreut Mandanten im Raum Gera, Jena, Weida und Eisenberg, insbesondere in den Bereichen Strafrecht, Zivilrecht und Verkehrsrecht. Seine Tätigkeit umfasst Beratung, Schlichtung und die Vertretung vor Gericht. Neben rechtlichen Fragen berücksichtigt er die praktische Seite und bewertet insbesondere das finanzielle Risiko. Im Strafrecht berät und verteidigt er Personen, denen eine Straftat vorgeworfen wird. Opfer und Geschädigte von Straftaten berät er über ihre Rechte und vertritt sie in Zivil- und Strafverfahren gegen den Täter. Im Zivilrecht befasst er sich mit der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, etwa im Kaufrecht, Mietrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht und Schadensersatzrecht. Im Verkehrsrecht gehören zivilrechtliche Ansprüche sowie die Vertretung in Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren zu seiner Tätigkeit. Die Kanzlei befindet sich in der Leipziger Straße 35 in Gera.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalt-kanzlei-gera.de, rechtsanwalt-kanzlei-gera.de

Beratung in Gera – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt René Palm gründete seine Kanzlei im Jahr 2001 in Gera. Der Kanzleisitz befindet sich in der Leipziger Straße 35, 07545 Gera. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die belegte Kanzleibeschreibung ordnet beide Gebiete in eine breitere zivilrechtliche Tätigkeit ein und nennt außerdem Strafrecht und Verkehrsrecht. René Palm betreut Mandantinnen und Mandanten im Raum Gera, Jena, Weida und Eisenberg. Seine Tätigkeit umfasst Beratung, Schlichtung und gerichtliche Vertretung. Dabei berücksichtigt er neben rechtlichen Fragen auch praktische Gesichtspunkte und das finanzielle Risiko einer Auseinandersetzung. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen rund um den Arbeitsvertrag, die Vergütung oder die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses im Mittelpunkt. Weitere typische Anliegen betreffen Abmahnungen, Arbeitszeugnisse, Urlaub und die Ausgestaltung von Aufhebungsvereinbarungen. Für Ratsuchende geht es zunächst darum, den Sachverhalt einzuordnen und die Bedeutung vorhandener Unterlagen zu klären. Gerade bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Eine anwaltliche Befassung kann sowohl die außergerichtliche Klärung als auch ein Verfahren vor der Arbeitsgerichtsbarkeit betreffen; welche Vorgehensweise in Betracht kommt, hängt vom einzelnen Anliegen ab. Familienrechtliche Anliegen entstehen beispielsweise im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung, Unterhalt oder der elterlichen Sorge. Dabei greifen persönliche Lebensumstände und wirtschaftliche Fragen häufig ineinander. Zur allgemeinen Vorbereitung gehören deshalb eine nachvollziehbare Darstellung der familiären Situation und gegebenenfalls Unterlagen zu Einkommen, bestehenden Vereinbarungen oder gerichtlichen Entscheidungen. Familienrechtliche Verfahren werden grundsätzlich beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Ob das Amtsgericht Gera örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Die Anschrift in Gera bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus dem Zentrum sowie aus Lusan und Bieblach. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient die Leipziger Straße 35 als Zieladresse. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen und zunächst das Rechtsgebiet, den Anlass sowie bekannte Fristen nennen. Im weiteren Austausch lassen sich die benötigten Unterlagen, ein möglicher Termin und die Frage einer Mandatsübernahme klären. Eine erste Anfrage ist noch keine Bestätigung der Übernahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gera

Der Kanzleisitz von Rechtsanwalt René Palm liegt in der Leipziger Straße 35 in Gera. Zum beschriebenen räumlichen Tätigkeitsbereich gehören außerdem Jena, Weida und Eisenberg. Innerhalb Geras bilden Zentrum, Lusan und Bieblach örtliche Bezugspunkte für Ratsuchende; aus den Angaben folgt jedoch keine gesicherte Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile. Auch eine unmittelbare Innenstadtlage oder eine bestimmte Verkehrsanbindung ist nicht belegt. Für einen Besuch lässt sich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Anschrift planen. Aktuelle Verbindungen und die örtlichen Möglichkeiten zum Abstellen eines Fahrzeugs sollten vor der Fahrt geprüft werden. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist von den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Gera relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich etwa mit Scheidungen, Unterhaltsfragen sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Die örtliche Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Verfahren und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab. Für typische individualarbeitsrechtliche Streitigkeiten, beispielsweise über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, sind dagegen die Arbeitsgerichte zuständig, nicht das Amtsgericht oder das Landgericht Gera. Das Landgericht Gera kommt bei bestimmten allgemeinen zivilrechtlichen Streitigkeiten in Betracht, wie sie ebenfalls zur beschriebenen Tätigkeit René Palms gehören können. Es ist jedoch weder das reguläre Eingangsgericht für arbeitsrechtliche Konflikte noch für Familiensachen. Aus der Nähe zu einem Gericht lässt sich daher nicht ableiten, wo ein konkretes Verfahren geführt werden muss.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag und spätere Ergänzungen wichtig. Je nach Anliegen können Kündigungsschreiben, Abmahnungen, Entgeltabrechnungen, Arbeitszeugnisse oder Schriftwechsel hinzukommen. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis: Was ist geschehen, wann wurden Erklärungen übergeben und welches Ziel verfolgt die ratsuchende Person? Bekannte Fristen und bereits angesetzte Gerichtstermine sollten in der Anfrage ausdrücklich genannt werden. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich anschließend abstimmen.
Warum ist bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag eine zeitnahe Klärung wichtig?
Im Arbeitsrecht können kurze Fristen darüber entscheiden, welche Möglichkeiten noch offenstehen. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Bei Aufhebungsverträgen geht es dagegen um eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, deren Folgen unter anderem Vergütung, Freistellung und sozialrechtliche Fragen betreffen können. Eine Anfrage sollte daher erkennen lassen, ob bereits eine Kündigung zugegangen ist oder eine Vereinbarung zur Unterschrift vorliegt. Die Kontaktaufnahme allein wahrt keine gerichtliche Frist und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
Welche Themen können bei einer Trennung familienrechtlich relevant werden?
Bei einer Trennung können Fragen zum Unterhalt, zur Nutzung der gemeinsamen Wohnung, zu Vermögensverhältnissen und zu gemeinsamen Verbindlichkeiten entstehen. Sind Kinder betroffen, kommen insbesondere elterliche Sorge und Umgang hinzu. Nicht alle Fragen müssen zwangsläufig in demselben Verfahren geklärt werden; auch einvernehmliche Regelungen können eine Rolle spielen. Für eine erste Anfrage ist eine sachliche Übersicht über die familiäre Situation und bereits bestehende Absprachen hilfreich. Einkommensunterlagen, frühere Vereinbarungen und gerichtliche Beschlüsse können je nach Thema für die weitere Einordnung benötigt werden.
Ist wegen des Kanzleisitzes automatisch ein Gericht in Gera zuständig?
Nein. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Rechtsgebiet und den gesetzlichen Regeln für den jeweiligen Sachverhalt. Typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören vor die Arbeitsgerichte. Familiensachen werden grundsätzlich von den Familiengerichten bei den Amtsgerichten bearbeitet; hierfür kann das Amtsgericht Gera zuständig sein. Entscheidend können beispielsweise Wohnorte, der gewöhnliche Aufenthalt von Kindern oder der Arbeitsort sein. Der Sitz der beauftragten Kanzlei bestimmt den Gerichtsstand nicht. Bereits erhaltene gerichtliche Schreiben sind deshalb wichtige Unterlagen für eine Mandatsanfrage.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Palm René

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,7 von 5 · 35 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt René Palm insgesamt und nicht auf Palm René persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-kanzlei-gera.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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