- Qualifikation
- Zulassung seit 2000
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Kanzlei Plüschke
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Die Kanzlei Plüschke in Berlin ist auf Teilbereiche des gewerblichen Rechtsschutzes spezialisiert. Dazu zählen Markenrecht, Urheberrecht, Designrecht und verwandte Schutzrechte des geistigen Eigentums sowie Wettbewerbsrecht. Daneben beschäftigt sich die Kanzlei mit Medienrecht und Presserecht. Zu ihren Tätigkeiten gehört die Anmeldung von Marken und Designs. Konkrete Angaben zum Mandantenkreis enthält die Webseite nicht. Michael Plüschke ist seit März 2000 als Rechtsanwalt in Berlin zugelassen und seit 2003 in Berlins historischer Mitte selbständig tätig. Vor seinem juristischen Studium an der Humboldt Universität zu Berlin und der Freien Universität Berlin absolvierte er eine technische Berufsausbildung. Im Juli 2006 legte er bei der Deutschen Anwaltakademie die Prüfung im Fachlehrgang Gewerblicher Rechtsschutz ab. Das Berliner Büro befindet sich in der Littenstraße 108. Über das Kontaktformular können Anfragende eine Text- oder Grafikdatei übermitteln und ihre bevorzugte Kontaktaufnahme angeben. Die Daten werden verschlüsselt an die Kanzlei übertragen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: plueschke.de, plueschke.de
Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion
Das Profil „Plüschke für Markenrecht“ stellt Rechtsanwalt Michael Plüschke und die Kanzlei Plüschke in Berlin vor. Der Hauptschwerpunkt liegt im Wettbewerbsrecht; hinzu kommen Markenrecht, Urheberrecht und Medienrecht. Die Kanzlei beschäftigt sich außerdem mit Designrecht, verwandten Schutzrechten des geistigen Eigentums und Presserecht. Michael Plüschke ist seit März 2000 als Rechtsanwalt in Berlin zugelassen und seit 2003 in Berlins historischer Mitte selbständig tätig. Vor dem Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin und der Freien Universität Berlin absolvierte er eine technische Berufsausbildung. Im Juli 2006 legte er bei der Deutschen Anwaltakademie die Prüfung im Fachlehrgang Gewerblicher Rechtsschutz ab. Im Wettbewerbsrecht geht es typischerweise um die rechtlichen Grenzen geschäftlicher Werbung und des Marktverhaltens. Anlass einer Anfrage können etwa beanstandete Werbeaussagen, unklare Preisangaben oder eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sein. Das Markenrecht betrifft dagegen den Schutz von Kennzeichen, beispielsweise Unternehmens- oder Produktbezeichnungen und Logos. Zu den belegten Tätigkeiten der Kanzlei gehört die Anmeldung von Marken und Designs. Mandantinnen und Mandanten können in diesen Bereichen Fragen zur Schutzfähigkeit, zum Umfang bestehender Rechte oder zu Konflikten mit anderen Kennzeichen mitbringen. Marken- und Wettbewerbsrecht können sich dabei überschneiden, etwa bei der Bewerbung von Produkten unter einer umstrittenen Bezeichnung. Im Urheberrecht stehen häufig die Nutzung von Fotografien, Texten, Grafiken oder anderen geschützten Werken sowie die dazugehörigen Nutzungsrechte im Mittelpunkt. Medien- und presserechtliche Anliegen betreffen unter anderem Veröffentlichungen, Berichterstattung und den Schutz der Persönlichkeit. Für die Einordnung sind regelmäßig der konkrete Inhalt, die Art seiner Verbreitung und vorhandene Vereinbarungen wichtig. Das Profil verbindet damit Rechtsgebiete, die sowohl bei der Vorbereitung einer Veröffentlichung als auch nach einer Beanstandung Bedeutung haben können. Welche rechtlichen Fragen im Einzelfall zu prüfen sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Das Berliner Büro liegt in der Littenstraße 108, 10179 Berlin, im Stadtteil Mitte. Die zentrale Lage bietet einen örtlichen Bezug auch für Anfragen aus Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Steglitz-Zehlendorf. Für gerichtliche Streitigkeiten kommen abhängig vom Gegenstand insbesondere das Landgericht Berlin beziehungsweise dessen Zivilgerichtsbarkeit und das Kammergericht in Betracht. Die Anfahrt lässt sich allgemein mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen sollten vorab geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende im Kontaktformular ihr Anliegen schildern, eine Text- oder Grafikdatei übermitteln und die bevorzugte Kontaktaufnahme angeben. Die Daten werden verschlüsselt an die Kanzlei übertragen. Eine Anfrage dient zunächst der Klärung, ob und in welchem Umfang eine Mandatsübernahme möglich ist.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Berlin
- Amtsgerichte in Berlin
- Landgericht Berlin
- Arbeitsgericht Berlin
- Kammergericht
Die Kanzlei Plüschke befindet sich in der Littenstraße 108 in Berlin-Mitte und damit in Berlins historischer Mitte. Der Standort ist in das zentrale Stadtgebiet eingebunden. Für Ratsuchende aus Mitte sowie aus Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Steglitz-Zehlendorf hängt die passende Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Grundsätzlich kommen öffentliche Verkehrsmittel ebenso wie der Pkw in Betracht. Ohne belegte Angaben zu konkreten Verbindungen, Stellplätzen oder zum Gebäudezugang sollten die aktuelle Route und gegebenenfalls besondere Anforderungen an den Zugang vor einem Besuch geklärt werden. Aus der Anschrift allein lässt sich keine bestimmte Fahrzeit ableiten. Für den Schwerpunkt Wettbewerbsrecht ist unter den genannten Gerichten typischerweise die landgerichtliche Zivilgerichtsbarkeit relevant. Auch Streitigkeiten über Markenverletzungen gehören grundsätzlich vor die Landgerichte. Die zivilrechtlichen Aufgaben des am Standort genannten Landgerichts Berlin nimmt heute das Landgericht Berlin II wahr. Dort können etwa Unterlassungs- und Schadensersatzklagen sowie Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes geführt werden. Im Urheberrecht und bei medien- oder presserechtlichen Konflikten richtet sich die Zuständigkeit nach Verfahrensgegenstand und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln; teilweise kommen auch Amtsgerichte in Berlin in Betracht. Das Kammergericht ist insbesondere als Rechtsmittelgericht gegenüber landgerichtlichen Entscheidungen relevant. Das Arbeitsgericht Berlin ist für die genannten Schwerpunkte nicht der typische Gerichtsstand, kann aber bei arbeitsrechtlich geprägten Sachverhalten eine Rolle spielen. Marken- und Designanmeldungen sind dagegen keine gewöhnlichen Klageverfahren vor diesen Gerichten. Die örtliche Zuständigkeit folgt nicht allein aus dem Kanzleisitz.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail-Adresse Pflichtfelder. Zusätzlich können Telefonnummer, gewünschter Rückmeldeweg, Erreichbarkeit, Betreff und Nachricht angegeben werden. Eine Text- oder Grafikdatei, auf die sich die Anfrage bezieht, kann übermittelt werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail-Adresse Pflichtfelder. Zusätzlich können Telefonnummer, gewünschter Rückmeldeweg, Erreichbarkeit, Betreff und Nachricht angegeben werden. Eine Text- oder Grafikdatei, auf die sich die Anfrage bezieht, kann übermittelt werden.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Marke anmelden: So vermeiden Sie häufige Fehler
- Marke anmelden und Fördermittel erhalten
- „MALLE“ für alle – Die Marke „MALLE“ wurde am 14.07.2022 gelöscht
- Unterschied: Wortmarke vs. Wort-/Bildmarke
- Das Firmenlogo als Marke schützen, aber richtig!
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem das vollständige Abmahnschreiben, beigefügte Unterlagen und die darin genannten Fristen relevant. Hilfreich sind außerdem die beanstandete Werbung oder Angebotsdarstellung, der Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung und Angaben zum geschäftlichen Zusammenhang. Bei Internetinhalten können datierte Bildschirmaufnahmen und die zugehörigen Adressen die Dokumentation erleichtern. Eine Abmahnung enthält häufig mehrere rechtlich unterschiedliche Forderungen, etwa nach Unterlassung, Auskunft oder Kostenerstattung. Ob diese berechtigt sind und welche Reaktion infrage kommt, lässt sich nur anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen. Eine Kontaktanfrage allein bedeutet noch keine Übernahme der Fristbearbeitung.
- Worin unterscheiden sich Markenanmeldung und Designanmeldung?
- Eine Marke dient dazu, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Schutzgegenstand können beispielsweise Wörter oder Logos sein. Ein eingetragenes Design schützt dagegen die Erscheinungsform eines Erzeugnisses, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Bei einem Produkt können deshalb unterschiedliche Schutzrechte nebeneinander relevant werden. Für eine Anfrage sind die geplante Bezeichnung oder Gestaltung, die vorgesehenen Waren und Dienstleistungen sowie die gewünschten Schutzgebiete hilfreich. Eine Anmeldung beantwortet nicht automatisch alle Fragen zu entgegenstehenden Rechten Dritter. Schutzfähigkeit, mögliche Konflikte und der passende Schutzumfang sind getrennte Prüfungspunkte.
- Was sollte bei einer Anfrage zur Nutzung von Fotos, Texten oder Grafiken vorliegen?
- Im Urheberrecht ist zunächst wichtig, welches Werk auf welche Weise genutzt wurde oder genutzt werden soll. Zur Einordnung helfen das betreffende Foto, der Text oder die Grafik, Angaben zur Quelle sowie vorhandene Lizenzverträge und Korrespondenz. Auch Veröffentlichungsort, Nutzungsdauer, Bearbeitungen und eine mögliche Urheberbenennung können Bedeutung haben. Dass Inhalte im Internet frei abrufbar sind, bedeutet nicht allgemein, dass sie ohne Erlaubnis weiterverwendet werden dürfen. Umgekehrt ist nicht jede Nutzung erlaubnispflichtig, weil gesetzliche Ausnahmen bestehen können. Welche Regeln greifen, hängt unter anderem vom Werk und vom konkreten Nutzungszusammenhang ab.
- Welche Angaben helfen bei Konflikten über Presseberichte oder andere Veröffentlichungen?
- Bei medien- und presserechtlichen Fragen kommt es auf den genauen Inhalt und seinen Kontext an. Nützlich sind daher die vollständige Veröffentlichung, das Erscheinungsdatum, das Medium und gegebenenfalls eine Internetadresse oder eine gesicherte Bildschirmaufnahme. Ebenso relevant sind Angaben dazu, welche Person oder welches Unternehmen betroffen ist und welche Aussagen beanstandet werden. Rechtlich kann unter anderem die Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen wichtig sein. Persönlichkeitsschutz und Meinungs- beziehungsweise Pressefreiheit müssen im jeweiligen Zusammenhang betrachtet werden. Je nach möglichem Anspruch können zeitliche Anforderungen bestehen; ein allgemeines Anfrageformular ersetzt keine bestätigte Übernahme einer fristgebundenen Angelegenheit.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Kanzlei Plüschke
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für Kanzlei Plüschke liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 34 Bewertungen
Bei Google ansehenDiese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Plüschke insgesamt und nicht auf Kanzlei Plüschke persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Gesamtbild bei Google (Kanzlei)
Google veröffentlicht zu diesen 34 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.
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Positive Stimmen
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Kritische Stimmen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: plueschke.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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