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- Rechtsanwalt Ralf H. Seidel
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Ralf H. Seidel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzlei am Alten Markt 24 in 06108 Halle/Saale. Als Tätigkeitsfelder nennt die Kanzlei Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Jugendstrafrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Zum aufgeführten Spektrum gehören außerdem Betäubungsmittelstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Weitere genannte Rechtsgebiete sind Internetrecht, Telekommunikationsrecht, Ausländerrecht und Asylrecht. Angaben zu einem bestimmten Mandantenkreis oder zur anwaltlichen Arbeitsweise enthält der vorliegende Seiteninhalt nicht. Für die Kontaktaufnahme veröffentlicht die Kanzlei eine Telefonnummer, eine Faxnummer und die E-Mail-Adresse info@rechtsanwalt-seidel.de. Auf der Webseite steht außerdem ein Kontaktformular für Fragen zur Verfügung. Nach der Datenschutzerklärung ist dabei eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich, um die Anfrage zuordnen und beantworten zu können. Weitere Angaben können freiwillig erfolgen. Die über das Kontaktformular erhobenen personenbezogenen Daten werden laut Datenschutzerklärung nach Erledigung der Anfrage automatisch gelöscht.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-seidel.de, rechtsanwalt-seidel.de
Beratung in Halle (Saale) – Einordnung der Redaktion
Ralf H. Seidel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzlei am Alten Markt 24 in 06108 Halle (Saale). Das Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt auf. Die vorliegende Kanzleibeschreibung nennt daneben insbesondere strafrechtliche Tätigkeitsfelder. Diese Angaben sind zu unterscheiden: Der Fachanwaltstitel bezieht sich auf Strafrecht, während die Schwerpunktangabe im Profil das Arbeitsrecht betrifft. Für Ratsuchende bietet sich deshalb an, bei der Kontaktaufnahme das betroffene Rechtsgebiet und den Anlass der Anfrage konkret zu benennen. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen rund um Arbeitsverträge, Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse im Mittelpunkt. Auch die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine Vereinbarung kann Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Allgemein kommt es dabei auf den Inhalt der Unterlagen, den zeitlichen Ablauf und mögliche Fristen an. Ob ein bestimmtes arbeitsrechtliches Anliegen übernommen werden kann, lässt sich im Rahmen der Anfrage klären. Angaben zu einem besonderen Mandantenkreis oder einer bestimmten Arbeitsweise enthält die vorliegende Kanzleibeschreibung nicht. Im strafrechtlichen Bereich nennt die Kanzlei Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Jugendstrafrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Hinzu kommen Betäubungsmittelstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind ein Ermittlungsverfahren, eine Vorladung, eine Anklageschrift, ein Strafbefehl oder ein Bußgeldbescheid. Je nach Verfahrensstand geht es um unterschiedliche Unterlagen und Verfahrensfragen. Als weitere Tätigkeitsfelder werden Internetrecht, Telekommunikationsrecht, Ausländerrecht und Asylrecht aufgeführt. Hinter diesen Bezeichnungen können etwa Streitigkeiten über digitale Kommunikation, Telekommunikationsverträge oder Fragen des Aufenthaltsstatus stehen; welche Unterstützung im Einzelfall möglich ist, bedarf einer gesonderten Abstimmung. Die Kanzlei liegt am Alten Markt in der Altstadt von Halle (Saale). Damit besteht ein konkreter Bezug zum historischen Innenstadtbereich; auch für Ratsuchende aus Neustadt oder Südstadt ist die Adresse ein innerstädtisches Ziel. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungen und örtlicher Verkehrsbedingungen geplant werden. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Halle (Saale) und das Landgericht Halle, die insbesondere für Strafverfahren Bedeutung haben. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend von Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort verfügbaren Kontaktangaben heranziehen. Die Kanzlei veröffentlicht Telefon, Fax und die E-Mail-Adresse info@rechtsanwalt-seidel.de; auf ihrer eigenen Webseite steht außerdem ein Kontaktformular bereit. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, vorhandener Schreiben und bekannter Termine erleichtert die Zuordnung der Anfrage. Für das Formular auf der Kanzleiwebseite ist eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich. Ob und in welchem Umfang ein Mandat zustande kommt, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Halle (Saale)
Der Kanzleisitz von Ralf H. Seidel am Alten Markt 24 gehört zur Altstadt von Halle (Saale). Die Adresse liegt damit im historischen Innenstadtbereich und nicht in den ebenfalls genannten Stadtteilen Neustadt oder Südstadt. Für die Anreise aus diesen Stadtteilen oder aus dem Umland kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und der Pkw in Betracht. Welche Verbindung geeignet ist und welche Zufahrts- oder Parkmöglichkeiten bestehen, hängt von der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind durch das vorliegende Material nicht belegt. Entsprechende organisatorische Fragen können vor einem persönlichen Termin geklärt werden. Für die genannten strafrechtlichen Tätigkeitsfelder sind das Amtsgericht Halle (Saale) und das Landgericht Halle wichtige Gerichte am Standort. Das Amtsgericht verhandelt Strafsachen, soweit diese nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln in seinen Aufgabenbereich fallen; dazu können auch Jugendstrafsachen gehören. Das Landgericht befasst sich unter anderem mit schwerwiegenderen Strafvorwürfen sowie mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Auch bei Steuer-, Wirtschafts- oder Betäubungsmittelstrafsachen richtet sich die Zuständigkeit nach dem konkreten Vorwurf und weiteren gesetzlichen Kriterien. Bußgeldsachen werden nach einem Einspruch regelmäßig vor dem zuständigen Amtsgericht behandelt. Für den im Profil aufgeführten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine Abgrenzung wichtig: Individuelle Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt, nicht vor Amtsgericht oder Landgericht. Aufenthalts- und asylrechtliche Streitigkeiten gehören typischerweise zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Aus dem Kanzleisitz allein folgt daher nicht, welches Gericht für ein Anliegen zuständig ist.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bei Nutzung des Kontaktformulars ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich. Weitere Angaben können freiwillig getätigt werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Bei Nutzung des Kontaktformulars ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich. Weitere Angaben können freiwillig getätigt werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben wichtig. Je nach Anliegen können außerdem Entgeltabrechnungen, Schriftwechsel und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich sein. Bei Schreiben mit möglichen Fristfolgen ist auch der Zeitpunkt des Zugangs von Bedeutung. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten können kurzen Fristen unterliegen, weshalb eine zeitnahe Klärung sinnvoll ist. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, sollte bei der Kontaktaufnahme abgestimmt werden.
- Kann ich wegen einer polizeilichen Vorladung oder eines Strafbefehls eine Mandatsanfrage stellen?
- Eine polizeiliche Vorladung oder ein Strafbefehl sind typische Anlässe für eine strafrechtliche Mandatsanfrage. Für die Einordnung ist wesentlich, ob die betroffene Person als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge angesprochen wird und von welcher Stelle das Schreiben stammt. Bei einem Strafbefehl können kurze gesetzliche Fristen relevant sein. Eine Anfrage sollte daher die Art des Schreibens, das Zugangsdatum und genannte Termine erkennen lassen. Welche verfahrensrechtlichen Möglichkeiten bestehen, hängt vom Inhalt und vom Stand des jeweiligen Verfahrens ab.
- Was unterscheidet ein Jugendstrafverfahren von einem Strafverfahren gegen Erwachsene?
- Im Jugendstrafrecht hat der Erziehungsgedanke besonderes Gewicht. Es gilt für Jugendliche, die bei der Tat mindestens 14 und noch nicht 18 Jahre alt waren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und unter 21 Jahren kann unter gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet werden. Verfahren und mögliche Rechtsfolgen unterscheiden sich deshalb teilweise vom allgemeinen Strafrecht. Für eine erste Anfrage sind insbesondere das Alter zur Tatzeit, der vorgeworfene Sachverhalt und vorhandene Schreiben relevant. Die Beteiligung von Sorgeberechtigten hängt unter anderem vom Alter und der Verfahrenslage ab.
- Worauf kommt es bei einer Anfrage zu Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht oder einem Bußgeldverfahren an?
- Zunächst hilft eine klare Beschreibung, welche Behörde tätig geworden ist und welches Schreiben vorliegt. Steuer- und wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren können umfangreiche Geschäftsunterlagen, steuerliche Vorgänge oder betriebliche Verantwortlichkeiten betreffen. In Bußgeldverfahren stehen dagegen Ordnungswidrigkeiten und die dazugehörigen Bescheide im Mittelpunkt. Für die erste Zuordnung sind Aktenzeichen, Zugangsdatum, genannte Fristen und die eigene Rolle im Verfahren nützlich. Umfangreiche oder sensible Unterlagen müssen nicht ungeordnet mit einer ersten Nachricht versandt werden; der geeignete Übermittlungsweg und der benötigte Umfang lassen sich vorab abstimmen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Ralf H. Seidel
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,4 von 5 · 130 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-seidel.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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