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Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Erik Reinke ist Partner der Reinke Picaper Rechtsanwälte PartG mbB und am Standort Berlin-Mitte tätig. Gemeinsam mit Rechtsanwältin Lorraine Picaper berät und vertritt er Mandanten als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Die Kanzlei beschäftigt sich mit Immobilienrecht, Maklerrecht, Wohnungseigentumsrecht sowie Miet- und Gewerberaummietrecht. Zum Mandantenkreis gehören Eigentümer, Vermieter, Erwerber von Wohneigentum, Wohnungseigentümergemeinschaften, Beiräte und Hausverwaltungen. Im Gewerberaummietrecht werden Mieter und Vermieter beraten; die Vertretung von Mietern im Wohnraummietrecht wurde aus Kapazitätsgründen eingestellt. Zu den Leistungen zählen die Prüfung von Grundstücks- und Immobilienkaufverträgen, die Begleitung beim Immobilienkauf und die Unterstützung bei der Vertragsabwicklung. Im Wohnungseigentumsrecht behandelt die Kanzlei unter anderem Jahresabrechnungen, Beschlussanfechtungen, Eigentümerversammlungen und Instandsetzungsansprüche. Im Mietrecht gehören Vertragsgestaltung, Mietinkasso, Betriebskostenforderungen und Kündigungen zum Tätigkeitsbereich. Die Anwälte erarbeiten gemeinsam mit den Mandanten einen auf den Einzelfall bezogenen Lösungsvorschlag. Sie verfolgen außergerichtliche Lösungen und vertreten Interessen auch vor Gericht. Fachübergreifende Fälle an der Schnittstelle zwischen Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht und Baurecht werden ebenfalls bearbeitet.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Erik Reinke ist Partner der Reinke Picaper Rechtsanwälte PartG mbB in der Oranienburger Straße 16 in Berlin-Mitte. Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berät und vertritt er gemeinsam mit Rechtsanwältin Lorraine Picaper Mandantinnen und Mandanten in immobilienbezogenen Angelegenheiten. Den Hauptschwerpunkt des Profils bildet das Immobilienrecht; hinzu kommen Miet- und Pachtrecht sowie Baurecht. Die Kanzlei richtet sich unter anderem an Eigentümer, Vermieter, Erwerber von Wohneigentum, Wohnungseigentümergemeinschaften, Beiräte und Hausverwaltungen. Bei diesen Anliegen geht es häufig darum, vertragliche Regelungen, Verwaltungsentscheidungen und wirtschaftliche Interessen rechtlich einzuordnen. Im Immobilienrecht zählen die Prüfung von Grundstücks- und Immobilienkaufverträgen, die Begleitung eines Immobilienkaufs und die Unterstützung bei der Vertragsabwicklung zu den genannten Leistungen. Für Erwerber und Eigentümer können dabei etwa die vereinbarte Beschaffenheit, die Übergabe oder die Pflichten der Vertragsparteien von Bedeutung sein. Auch Maklerrecht gehört zum Tätigkeitsfeld der Kanzlei. Berührungspunkte mit dem Baurecht entstehen beispielsweise, wenn bauliche Maßnahmen zugleich Fragen des Eigentums oder der gemeinschaftlichen Verwaltung betreffen. Solche fachübergreifenden Sachverhalte an der Schnittstelle von Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht und Baurecht werden ebenfalls bearbeitet. Im Wohnungseigentumsrecht beschäftigt sich die Kanzlei mit Jahresabrechnungen, Beschlussanfechtungen, Eigentümerversammlungen und Instandsetzungsansprüchen. Typische Anliegen betreffen die Verteilung von Kosten, die Durchführung gemeinschaftlicher Maßnahmen oder die rechtliche Bedeutung gefasster Beschlüsse. Im Mietrecht gehören Vertragsgestaltung, Mietinkasso, Betriebskostenforderungen und Kündigungen zum Tätigkeitsbereich. Im Gewerberaummietrecht werden sowohl Mieter als auch Vermieter beraten. Wichtig für die Einordnung einer Anfrage: Die Vertretung von Mietern im Wohnraummietrecht wurde aus Kapazitätsgründen eingestellt. Gemeinsam mit den Mandanten werden einzelfallbezogene Lösungsvorschläge erarbeitet; neben außergerichtlichen Lösungen kommt auch die gerichtliche Interessenvertretung in Betracht. Der Standort in Berlin-Mitte bietet einen örtlichen Bezug für Anliegen aus dem gesamten Berliner Stadtgebiet, darunter Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Steglitz-Zehlendorf. Je nach Streitgegenstand sind insbesondere die Berliner Amtsgerichte oder das für Zivilsachen zuständige Landgericht relevant; das Kammergericht kann in höheren Instanzen zuständig sein. Die zentrale Lage lässt eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw grundsätzlich zu, deren konkrete Planung vom Ausgangsort abhängt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen und zunächst ihre Rolle, das betroffene Objekt, das Anliegen sowie etwaige Fristen schildern. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Berlin
- Amtsgerichte in Berlin
- Landgericht Berlin
- Arbeitsgericht Berlin
- Kammergericht
Die Kanzlei Reinke Picaper Rechtsanwälte PartG mbB liegt in der Oranienburger Straße 16 in Berlin-Mitte. Damit befindet sich der Standort im zentralen Berliner Stadtgebiet. Für die immobilienrechtlichen Schwerpunkte ist allerdings nicht allein die Kanzleianschrift maßgeblich: Welches Gericht einen Streit behandelt, hängt unter anderem vom Gegenstand des Verfahrens und von gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen werden grundsätzlich vor dem Amtsgericht am Ort der Wohnung geführt. Auch viele wohnungseigentumsrechtliche Verfahren, insbesondere Beschlussklagen, gehören vor das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Bei gewerblichen Mietverhältnissen sowie Immobilienkauf- und privatrechtlichen Baustreitigkeiten können je nach Streitwert und Sachgebiet Amtsgericht oder Landgericht zuständig sein. Unter den genannten Gerichten kommt für entsprechende Zivilsachen in Berlin das Landgericht Berlin II in Betracht. Dort werden unter anderem erstinstanzliche Zivilverfahren und Berufungen gegen amtsgerichtliche Entscheidungen geführt. Das Kammergericht ist als Berliner Oberlandesgericht insbesondere für Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts zuständig. Das Arbeitsgericht Berlin gehört dagegen nicht zu den typischen Gerichten für die hier beschriebenen Immobilien-, Miet- und Wohnungseigentumssachen. Aus Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow oder Steglitz-Zehlendorf hängt die Anfahrt nach Mitte vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Für einen Besuch kommen öffentliche Verkehrsmittel ebenso wie der Pkw infrage. Konkrete Verbindungen und die jeweils aktuelle Verkehrslage sollten vorab geprüft werden; Angaben zu eigenen Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular können Sie unverbindlich Ihr Anliegen schildern. Name und E-Mail-Adresse sind Pflichtangaben; eine Rückrufnummer kann ebenfalls angegeben werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular können Sie unverbindlich Ihr Anliegen schildern. Name und E-Mail-Adresse sind Pflichtangaben; eine Rückrufnummer kann ebenfalls angegeben werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem Immobilienkauf hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem der Kaufvertragsentwurf oder der bereits geschlossene Vertrag und eine kurze Beschreibung der offenen Fragen hilfreich. Je nach Anliegen können außerdem ein Grundbuchauszug, das Exposé, die bisherige Korrespondenz und Unterlagen zu vereinbarten Eigenschaften des Objekts relevant sein. Beim Erwerb einer Eigentumswohnung kommen häufig Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Versammlungsprotokolle hinzu. Wichtig ist auch die Information, ob bereits ein Beurkundungs- oder Übergabetermin feststeht. Welche Dokumente tatsächlich geprüft werden müssen, richtet sich nach dem konkreten Prüfauftrag.
- Worin unterscheiden sich Fragen zur Jahresabrechnung und zur Anfechtung eines WEG-Beschlusses?
- Bei einer Jahresabrechnung stehen häufig die erfassten Einnahmen und Ausgaben sowie die Verteilung der Kosten im Mittelpunkt. Eine Beschlussanfechtung betrifft dagegen die gerichtliche Überprüfung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer. Beide Themen können zusammenhängen, sind aber nicht gleichzusetzen: Gegenstand der Beschlussfassung sind bei der Jahresabrechnung insbesondere Nachschüsse oder die Anpassung beschlossener Vorschüsse. Für eine erste Anfrage können die Abrechnung, der Beschlusstext, das Versammlungsprotokoll und die Gemeinschaftsordnung hilfreich sein. Weil bei Beschlussklagen gesetzliche Fristen gelten, sollte das Datum der Beschlussfassung bereits in der Anfrage genannt werden.
- Welche Rolle spielt es für die Anfrage, ob Wohnraum oder Gewerberaum vermietet wird?
- Wohnraum- und Gewerberaummietrecht unterscheiden sich insbesondere beim gesetzlichen Mieterschutz und bei den Möglichkeiten der Vertragsgestaltung. Für eine erste Einordnung sind deshalb die vereinbarte Nutzung, die eigene Rolle als Mieter oder Vermieter und das konkrete Anliegen wichtig. Typische Themen sind Betriebskosten, Vertragslaufzeiten, Zahlungspflichten, Mängel oder Kündigungen. Bei gemischt genutzten Räumen kann die vertragliche Einordnung zusätzliche Fragen aufwerfen. Vor einer Mandatsanfrage sollte außerdem geprüft werden, ob das jeweilige Profil die betreffende Seite und Mietart abdeckt. Nicht jede mietrechtlich tätige Kanzlei übernimmt sämtliche Arten von Mietmandaten.
- Wann überschneiden sich Baurecht, Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht?
- Überschneidungen entstehen etwa bei Schäden an einem erworbenen Gebäude oder bei Bauarbeiten innerhalb einer Wohnungseigentumsanlage. Dann können gleichzeitig kaufvertragliche Vereinbarungen, Pflichten eines Bauunternehmens und Regeln über das gemeinschaftliche Eigentum eine Rolle spielen. Auch die Frage, wer Ansprüche verfolgen oder über eine Maßnahme entscheiden darf, kann wichtig werden. Für die erste Darstellung helfen eine zeitliche Übersicht, einschlägige Verträge, Beschlüsse, Fotos und vorhandene Gutachten. Dabei sollten beobachtete Schäden und bereits feststehende technische Ursachen getrennt beschrieben werden. Die rechtliche Zuordnung hängt von den Vertragsbeziehungen und den betroffenen Gebäudeteilen ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Reinke WEG
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,5 von 5 · 17 Bewertungen
Bei Google ansehenDiese Google-Bewertungen beziehen sich auf Reinke Picaper Rechtsanwälte PartG mbB insgesamt und nicht auf Reinke WEG persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt.immobilien
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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