Veröffentlichtes Profil

Rolf Schwarz

Rolf Schwarz – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Bocholt

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht · Rechtsanwaltskanzlei Dr. Benzenberg & Schwarz

Nordstraße 43 – 45, 46399 Bocholt

Telefon: +49 2871 1896500

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Benzenberg & Schwarz
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rolf Schwarz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Benzenberg & Schwarz in Bocholt. Die Kanzlei stellt auf ihrer Internetseite insbesondere ihren familienrechtlichen Schwerpunkt vor. Zu den dort genannten Themen gehören Scheidungsvoraussetzungen, Familien- und Trennungsunterhalt, Wohnungszuweisung und Online-Scheidung. Weitere Beiträge behandeln nachehelichen Unterhalt und eheliches Güterrecht. Das Zivilrecht bildet den Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit; daneben werden Mandate im Sozial-, Straf- und Öffentlichen Recht bearbeitet. Als weitere bearbeitete Rechtsgebiete nennt die Kanzlei Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Erbrecht, Kaufrecht, Mietrecht und Verbraucherschutzrecht. Ihre Arbeit richtet sich an Mandanten in außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Die Kanzlei betont Qualität und Transparenz ihrer Arbeit, auch hinsichtlich der Kosten, und stellt den Mandanten in den Mittelpunkt. Der Standort befindet sich an der Nordstraße 43 – 45 in Bocholt. Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der veröffentlichten Bürozeiten möglich. Für strafrechtliche Notfälle nennt die Kanzlei eine Erreichbarkeit außerhalb der normalen Bürozeiten.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: scheidung-bocholt.eu, scheidung-bocholt.eu

Beratung in Bocholt – Einordnung der Redaktion

Rolf Schwarz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Benzenberg & Schwarz in Bocholt. Das Familienrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils. Auf der Internetseite der Kanzlei werden unter anderem Scheidungsvoraussetzungen, Familien- und Trennungsunterhalt, Wohnungszuweisung sowie die sogenannte Online-Scheidung behandelt. Hinzu kommen Beiträge zum nachehelichen Unterhalt und zum ehelichen Güterrecht. Für Ratsuchende umfasst dieser Schwerpunkt damit persönliche und wirtschaftliche Fragen, die während einer Ehe, bei einer Trennung oder im Zusammenhang mit einer Scheidung entstehen können. Hinter diesen Themen stehen häufig mehrere miteinander verbundene Anliegen: Unter welchen Voraussetzungen kann eine Ehe geschieden werden? Wie unterscheiden sich Unterhaltsfragen während der Trennung von solchen nach der Scheidung? Was geschieht mit der gemeinsam genutzten Wohnung? Welche Bedeutung hat der Güterstand für die vermögensrechtliche Auseinandersetzung? Eine familienrechtliche Prüfung ordnet solche Fragen anhand der persönlichen Verhältnisse und der vorhandenen Unterlagen ein. Allgemeine Informationen können dabei einen ersten Überblick geben, ersetzen aber nicht die Betrachtung des einzelnen Sachverhalts. Die Kanzlei bearbeitet außergerichtliche und gerichtliche Angelegenheiten. Im Familienrecht kann es dabei sowohl um die Klärung unterschiedlicher Positionen und mögliche Vereinbarungen als auch um Verfahren vor dem Familiengericht gehen. Nicht jede Folge einer Trennung wird automatisch mit einer Scheidung geregelt. Deshalb ist es für eine erste Besprechung hilfreich, die eigenen Anliegen voneinander abzugrenzen und bereits vorhandene Schreiben, Vereinbarungen oder gerichtliche Unterlagen zu benennen. Ob und in welchem Umfang eine Vertretung übernommen wird, ist im Rahmen der Kontaktaufnahme zu klären. Der Kanzleistandort befindet sich an der Nordstraße 43 – 45, 46399 Bocholt. Damit besteht ein örtlicher Bezug für Ratsuchende aus Bocholt, etwa aus der Innenstadt, Biemenhorst oder Stenern. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Bocholt zu nennen, bei dem familiengerichtliche Verfahren geführt werden, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Kanzleianschrift planen. Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der veröffentlichten Bürozeiten möglich. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben beziehungsweise Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, etwa Scheidung, Trennungsunterhalt oder Ehewohnung, erleichtert die erste Einordnung. Bestehende Fristen und bereits laufende Verfahren sollten dabei genannt werden. Die Anfrage dient zunächst der Abstimmung des weiteren Vorgehens; sie bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bocholt

Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Rolf Schwarz ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Bocholt maßgeblich. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhaltssachen, güterrechtlichen Auseinandersetzungen sowie Ehewohnungs- und Haushaltssachen. Die auf der Kanzleiwebsite behandelten Themen Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Wohnungszuweisung können daher zu Verfahren vor einem Familiengericht führen. Ob im konkreten Fall das Amtsgericht Bocholt örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten, insbesondere den maßgeblichen Aufenthalts- und Wohnverhältnissen. Allein der Sitz der beauftragten Kanzlei legt das zuständige Gericht nicht fest. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Benzenberg & Schwarz ist an der Nordstraße 43 – 45 in 46399 Bocholt ansässig. Für die räumliche Orientierung innerhalb der Stadt ist diese Anschrift entscheidend. Zu den genannten Stadtteilen gehören Innenstadt, Biemenhorst und Stenern; Ratsuchende aus diesen Bereichen können ihre Anfahrt zum Kanzleistandort entsprechend planen. Eine genauere Zuordnung der Adresse zu einem Stadtteil oder Aussagen zu unmittelbaren Verkehrsverbindungen lassen sich aus den vorliegenden Angaben nicht ableiten. Bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine aktuelle Verbindungsauskunft anhand der vollständigen Adresse. Für die Fahrt mit dem Pkw können Verkehrsführung und verfügbare Abstellmöglichkeiten vorab geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Fahrzeiten sind nicht belegt. Persönliche Besprechungen sollten zeitlich abgestimmt werden; nach Vereinbarung sind auch Termine außerhalb der veröffentlichten Bürozeiten möglich.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Zeitpunkt der Trennung, die derzeitige Wohnsituation und die Frage wichtig, ob gemeinsame minderjährige Kinder betroffen sind. Auch bereits laufende Verfahren, gerichtliche Schreiben und bestehende Vereinbarungen können eine Rolle spielen. Geht es zusätzlich um Unterhalt oder Vermögen, sind Angaben zu Einkommen und wirtschaftlichen Verhältnissen regelmäßig relevant. Für die erste Anfrage genügt zunächst eine übersichtliche Darstellung des Anliegens. Welche Nachweise anschließend benötigt werden, hängt vom Gegenstand und Umfang der angefragten Tätigkeit ab.
Wie unterscheiden sich Familienunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt?
Diese Begriffe betreffen unterschiedliche Lebensphasen. Familienunterhalt beschreibt grundsätzlich den Beitrag der Ehegatten zum angemessenen Unterhalt der Familie während des ehelichen Zusammenlebens. Trennungsunterhalt betrifft die Zeit des Getrenntlebens bis zur rechtskräftigen Scheidung. Nachehelicher Unterhalt kommt für die Zeit danach unter gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht; dabei gilt grundsätzlich die Eigenverantwortung der geschiedenen Ehegatten. Ob ein Anspruch besteht, hängt unter anderem von Bedarf, Einkommen und Leistungsfähigkeit ab. Die Voraussetzungen sind nicht identisch, weshalb die einzelnen Zeiträume getrennt betrachtet werden müssen.
Was bedeutet Online-Scheidung, und findet dabei alles ohne Gerichtstermin statt?
Der Ausdruck Online-Scheidung bezeichnet üblicherweise eine Scheidung, bei der Informationen und Unterlagen überwiegend digital zwischen Mandantschaft und anwaltlicher Vertretung ausgetauscht werden. Es handelt sich nicht um ein eigenes gerichtliches Verfahren mit abweichenden Scheidungsvoraussetzungen. Über die Scheidung entscheidet weiterhin das zuständige Familiengericht. Für den Scheidungsantrag ist eine anwaltliche Vertretung erforderlich. Die Ehegatten werden grundsätzlich persönlich angehört; Ausnahmen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der gerichtlichen Entscheidung. Welche Kommunikationswege tatsächlich angeboten werden, sollte vor einer Beauftragung geklärt werden.
Wer darf nach einer Trennung in der Ehewohnung bleiben, und welche Rolle spielt der Güterstand?
Die Nutzung der Ehewohnung und die vermögensrechtliche Auseinandersetzung sind unterschiedliche Fragen. Bei einer Wohnungszuweisung geht es darum, wer die bisher gemeinsam genutzte Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen nutzen darf. Dabei können insbesondere die Lebensumstände und das Wohl im Haushalt lebender Kinder Bedeutung haben. Eigentum oder mietvertragliche Positionen werden dadurch nicht automatisch abschließend geklärt. Der Güterstand betrifft dagegen die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten. Bei der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen grundsätzlich getrennt; ein möglicher Ausgleich richtet sich nach eigenen gesetzlichen Regeln.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Rolf Schwarz

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Rolf Schwarz liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 4 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwaltskanzlei Dr. Benzenberg & Schwarz insgesamt und nicht auf Rolf Schwarz persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 5,04

Google veröffentlicht zu diesen 4 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Nordstraße 43 – 45, 46399 Bocholt

Montag
08:30-13:00, 14:30-18:00
Dienstag
08:30-13:00, 14:30-18:00
Mittwoch
08:30-13:00
Donnerstag
08:30-13:00, 14:30-18:00
Freitag
08:30-13:00, 14:30-16:00

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Rolf Schwarz. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Bocholt

Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: scheidung-bocholt.eu

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Fehler melden · Profil übernehmen