Veröffentlichtes Profil

Meike Büdding

Dr. Meike Büdding: Rechtsberatung und Rechtsvertretung in Bocholt

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwältin · Rechtsanwaltskanzlei, Rechtsanwältin Dr. Meike Büdding

Ravardistraße 21, 46399 Bocholt

Telefon: +49 2871 239 60 20

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei, Rechtsanwältin Dr. Meike Büdding
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. Meike Büdding ist Rechtsanwältin mit einer Kanzlei in der Ravardistraße 21 in Bocholt. Sie bietet Rechtsberatung und Rechtsvertretung im privaten sowie im unternehmerischen Bereich an. Auf ihrer Webseite nennt sie mehr als 15 Jahre Berufserfahrung als Anwältin. Einzelne Rechtsgebiete werden in den vorliegenden Seiteninhalten nicht benannt. Grundlage ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist nach eigener Darstellung, das Recht mit dem Menschlichen zu verbinden. Im Mittelpunkt stehen die Mandanten und ihre Interessen. Die Zusammenarbeit beschreibt sie als persönlich und vertrauensvoll, geprägt von Offenheit, Wertschätzung und Sachlichkeit. Für die jeweilige juristische Herausforderung erarbeitet sie eine auf den Einzelfall bezogene Strategie. Dabei verbindet sie die Leistungen einer Anwaltskanzlei mit den Dienstleistungen eines Serviceunternehmens. Zur Kontaktaufnahme stehen das persönliche Gespräch in der Kanzlei, Telefon und E-Mail zur Verfügung. Neben den angegebenen Kanzleizeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: dr-buedding.de, dr-buedding.de

Beratung in Bocholt – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Dr. Meike Büdding führt ihre Kanzlei in der Ravardistraße 21 in 46399 Bocholt. Auf Anwalt-Seiten.de ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt ihres Profils angegeben. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern – vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses über dessen laufende Gestaltung bis zur Beendigung. Ratsuchende beschäftigen dabei beispielsweise Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder Arbeitszeugnissen. Die vorliegende Kanzleibeschreibung nennt Beratung und Vertretung im privaten sowie im unternehmerischen Bereich, führt auf der eigenen Webseite jedoch keine einzelnen Rechtsgebiete auf. Ob ein konkretes arbeitsrechtliches Anliegen übernommen werden kann, lässt sich deshalb bei der Kontaktaufnahme klären. Typische Anlässe für eine arbeitsrechtliche Anfrage sind eine erhaltene Kündigung, eine Abmahnung oder ein angebotener Aufhebungsvertrag. Auch ausstehender Lohn, unterschiedliche Auffassungen über vertragliche Pflichten und Veränderungen der Arbeitsbedingungen können eine anwaltliche Einordnung erforderlich machen. Hinter diesen Themen stehen häufig sowohl wirtschaftliche als auch persönliche Fragen. Eine arbeitsrechtliche Beratung dient allgemein dazu, den Sachverhalt anhand der vorhandenen Unterlagen zu erfassen, rechtliche Handlungsmöglichkeiten zu erläutern und mögliche weitere Schritte einzuordnen. Nicht jede Auseinandersetzung führt zu einem gerichtlichen Verfahren; auch die außergerichtliche Klärung gehört zum allgemeinen Spektrum anwaltlicher Tätigkeit. Nach ihrer eigenen Darstellung verfügt Dr. Meike Büdding über mehr als 15 Jahre Berufserfahrung als Anwältin. Als Grundlage ihrer Arbeit beschreibt sie die Verbindung des Rechts mit dem Menschlichen. Die Interessen der Mandantinnen und Mandanten sowie eine persönliche, vertrauensvolle Zusammenarbeit stehen dabei im Mittelpunkt. Offenheit, Wertschätzung und Sachlichkeit nennt sie als Merkmale dieser Zusammenarbeit. Für die jeweilige juristische Herausforderung erarbeitet sie nach eigener Darstellung eine auf den Einzelfall bezogene Strategie. Damit beschreibt die Kanzlei ihren allgemeinen Arbeitsansatz, ohne einen bestimmten Ausgang eines Verfahrens zuzusagen. Die Kanzleianschrift bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Bocholt, darunter aus der Innenstadt, Biemenhorst und Stenern. Für die Anfahrt zur Ravardistraße sollten die Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln beziehungsweise die Pkw-Route anhand der Adresse geprüft werden. Das am Standort genannte Amtsgericht Bocholt ist nicht das typische Gericht für Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern; diese fallen grundsätzlich in die Arbeitsgerichtsbarkeit. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort bereitgestellten Kontaktangaben nutzen und zunächst ihr Anliegen sowie mögliche zeitliche Dringlichkeit schildern. Die Kanzlei nennt Telefon, E-Mail und das persönliche Gespräch als Kontaktwege. Neben den angegebenen Kanzleizeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bocholt

Die Kanzlei von Rechtsanwältin Dr. Meike Büdding befindet sich in der Ravardistraße 21 in Bocholt. Zum örtlichen Umfeld gehören die im Standortprofil genannten Stadtteile Innenstadt, Biemenhorst und Stenern. Die Adresse bildet einen konkreten Anlaufpunkt im Bocholter Stadtgebiet; aus den vorliegenden Angaben ergeben sich jedoch keine näheren Informationen zur Verkehrsanbindung, zu Parkmöglichkeiten oder zum barrierefreien Zugang. Für einen Besuch lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Anschrift planen. Die jeweils aktuelle Verbindung und die örtlichen Zugangsmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Ein persönliches Gespräch kann nach Terminabstimmung stattfinden; daneben nennt die Kanzlei Telefon und E-Mail als Möglichkeiten der Kontaktaufnahme. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Bocholt genannt. Für den im Profil ausgewiesenen Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist allerdings die Unterscheidung zwischen ordentlicher Gerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit wichtig. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Kündigungen, Arbeitsentgelt, Abmahnungen oder Zeugnisse werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Dort beginnt ein arbeitsgerichtliches Urteilsverfahren regelmäßig mit einer Güteverhandlung, die auf eine einvernehmliche Beilegung ausgerichtet ist. Das Amtsgericht Bocholt befasst sich dagegen im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit unter anderem mit allgemeinen Zivilsachen sowie Familien- und Nachlassangelegenheiten. Seine räumliche Nähe begründet deshalb keine Zuständigkeit für einen arbeitsrechtlichen Konflikt. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten, etwa dem gewöhnlichen Arbeitsort oder dem Sitz der beklagten Partei.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Anliegen hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und der zum Anliegen gehörende Schriftwechsel wichtig. Je nach Thema können Kündigungsschreiben, Abmahnungen, Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder ein Zeugnis hinzukommen. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert es, den Ablauf nachzuvollziehen. Hilfreich sind außerdem Angaben dazu, welches Ergebnis angestrebt wird und ob bereits Termine oder Fristen bekannt sind. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen. Vertrauliche Dokumente sollten nicht ungefragt an einen unbestätigten Empfänger versandt werden.
Warum ist bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag eine zeitnahe Klärung wichtig?
Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können kurze gesetzliche Fristen und weitreichende Folgen eine Rolle spielen. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Ein Aufhebungsvertrag ist davon zu unterscheiden: Er beruht auf einer Vereinbarung und kann unter anderem das Beendigungsdatum, offene Ansprüche und mögliche sozialrechtliche Folgen betreffen. Für eine anwaltliche Anfrage sind deshalb das betreffende Schreiben, der Zeitpunkt des Zugangs und ein gegebenenfalls genannter Unterzeichnungstermin wichtige Informationen. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Welche Fragen können bei einer Abmahnung oder einem Arbeitszeugnis geklärt werden?
Bei einer Abmahnung geht es häufig darum, welcher konkrete Pflichtverstoß vorgeworfen wird, wie das Schreiben formuliert ist und welche Bedeutung es für das Arbeitsverhältnis haben kann. Ein Arbeitszeugnis wirft andere Fragen auf, etwa zur Vollständigkeit, zur Beschreibung der Tätigkeit und zur Bewertung von Leistung und Verhalten. Für beide Themen sind der genaue Wortlaut und der tatsächliche Hintergrund wichtig. Eine allgemeine anwaltliche Einordnung kann erläutern, welche Anforderungen gelten und welche Möglichkeiten zur Klärung grundsätzlich bestehen. Allein einzelne Formulierungen erlauben meist noch keine verlässliche Gesamtbewertung.
Muss ein Streit über Lohn oder Arbeitszeit vor das Amtsgericht Bocholt?
Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Arbeitsentgelt oder Arbeitszeit gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das Amtsgericht Bocholt. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Kriterien und nicht allein nach dem Wohnort der ratsuchenden Person oder der Kanzleianschrift. Vor einem gerichtlichen Verfahren kann auch eine außergerichtliche Klärung in Betracht kommen. Bei Zahlungsfragen sind insbesondere die vertraglichen Regelungen, Abrechnungen und gegebenenfalls Arbeitszeitnachweise relevant. Zusätzlich können gesetzliche Verjährungsfristen oder wirksame Ausschlussfristen eine Rolle spielen, deren Bedeutung vom konkreten Anspruch abhängt.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Meike Büdding

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,0 von 5 · 4 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwaltskanzlei, Rechtsanwältin Dr. Meike Büdding insgesamt und nicht auf Meike Büdding persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Ravardistraße 21, 46399 Bocholt

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: dr-buedding.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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