Veröffentlichtes Profil

Onur Capar

Onur Capar: Rechtsanwalt für Strafrecht und Steuerrecht in Bocholt

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Onur Capar

Neutorplatz 1 c/o ETAGE3, 46395 Bocholt

Telefon: +49 2871 34 90 776

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Onur Capar
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Onur Capar in Bocholt vertritt Menschen und Unternehmen, die mit behördlichen Verfahren konfrontiert sind. Seine Tätigkeit umfasst Strafrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht sowie die Vertretung im Rahmen einer Betriebsprüfung. Im Strafrecht nennt die Kanzlei unter anderem Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Drogenstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Internetstrafrecht. Weitere Themen sind Körperverletzung und Kapitalstrafrecht. Im steuerrechtlichen Bereich gehören Konflikte mit dem Finanzamt, finanzgerichtliche Verfahren und Geschäftsführerhaftung zu den genannten Aufgaben. Die beschriebene Arbeitsweise beginnt mit einer vertraulichen Kontaktaufnahme und der Klärung erster Fragen zum Ermittlungsverfahren. Anschließend fordert Capar die Ermittlungsakte an, prüft sie auf Fehler, Widersprüche und entlastende Fakten und entwickelt eine individuelle Strategie. In einem Strategiegespräch erläutert er Beweise, Risiken, Rechte und das weitere Vorgehen. Er übernimmt die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht sowie bei Bedarf die Vertretung vor Gericht. Kurzfristige Termine sind auch außerhalb der üblichen Bürozeiten möglich. Für dringende Anliegen besteht ein rund um die Uhr erreichbarer Notruf.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: strafrecht-capar.de, kanzleicapar.de

Beratung in Bocholt – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Onur Capar ist mit seiner Kanzlei am Neutorplatz 1 c/o ETAGE3 in 46395 Bocholt ansässig. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt auf. Für Ratsuchende umfasst dieses Rechtsgebiet typischerweise Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen und der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Auch Arbeitszeugnisse und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Welche Unterstützung im konkreten arbeitsrechtlichen Anliegen angeboten wird, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert insbesondere Tätigkeiten im Strafrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht sowie die Vertretung bei Betriebsprüfungen. In diesen Bereichen vertritt Onur Capar Menschen und Unternehmen, die mit behördlichen Verfahren konfrontiert sind. Im Strafrecht nennt die Kanzlei Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Drogenstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Internetstrafrecht. Hinzu kommen Körperverletzung und Kapitalstrafrecht. Typische Ausgangspunkte einer Anfrage sind ein Ermittlungsverfahren, eine Vorladung oder ein strafrechtlicher Vorwurf im privaten beziehungsweise beruflichen Zusammenhang. Dabei können die Einordnung des Verfahrensstands, die Bedeutung vorhandener Unterlagen und die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden im Mittelpunkt stehen. Im Steuerrecht gehören Konflikte mit dem Finanzamt, finanzgerichtliche Verfahren und Geschäftsführerhaftung zu den beschriebenen Aufgaben. Betriebsprüfungen betreffen regelmäßig die steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens; steuerstrafrechtliche Fragen können hinzukommen, sind aber nicht mit jeder Prüfung verbunden. Für Ermittlungsverfahren beschreibt die Kanzlei einen Ablauf aus vertraulicher Kontaktaufnahme, Klärung erster Fragen, Anforderung und Prüfung der Ermittlungsakte sowie Entwicklung einer individuellen Strategie. In einem Strategiegespräch werden Beweise, Risiken, Rechte und das weitere Vorgehen erläutert. Capar übernimmt die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht und bei Bedarf die gerichtliche Vertretung. Der Standort am Neutorplatz liegt im Innenstadtbereich von Bocholt und bietet damit einen örtlichen Bezug auch für Ratsuchende aus Biemenhorst und Stenern. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Bocholt, das unter anderem bestimmte Strafverfahren führt; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort bereitgestellten Kontaktangaben nutzen und zunächst das Anliegen, vorhandene Schreiben und erkennbare Fristen benennen. Der weitere Austausch dient der Klärung, ob und in welchem Umfang eine Vertretung übernommen wird. Laut Kanzleibeschreibung sind kurzfristige Termine auch außerhalb üblicher Bürozeiten möglich; für dringende Anliegen besteht ein rund um die Uhr erreichbarer Notruf.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bocholt

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Onur Capar befindet sich am Neutorplatz 1 c/o ETAGE3 in Bocholt. Die Adresse ist dem Innenstadtbereich zuzuordnen und bildet einen innerstädtischen Anlaufpunkt für Menschen und Unternehmen aus Bocholt, darunter auch aus Biemenhorst und Stenern. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw richtet sich die geeignete Verbindung nach dem Ausgangsort. Konkrete Linien, Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zum barrierefreien Zugang sind im vorliegenden Profil nicht belegt. Die genaue Anfahrt und der Zugang zu den Kanzleiräumen können deshalb bei der Terminvereinbarung geklärt werden. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Bocholt genannt. Für die beschriebenen strafrechtlichen Tätigkeiten kann es insbesondere bei Strafverfahren zuständig sein, die nach Art und Gewicht des Vorwurfs in die amtsgerichtliche Zuständigkeit fallen. Dazu können etwa Verkehrsstrafsachen, Körperverletzungsdelikte oder Jugendstrafsachen gehören. Auch Steuerstrafverfahren können abhängig vom Einzelfall vor einem Amtsgericht verhandelt werden. Nicht jede der genannten strafrechtlichen Angelegenheiten fällt jedoch in dessen Zuständigkeit. Für den im Profil aufgeführten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist zwischen der räumlichen Nähe zum Amtsgericht und der fachlichen Zuständigkeit zu unterscheiden: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, werden grundsätzlich vor Arbeitsgerichten geführt. Konflikte über Steuerbescheide können nach dem behördlichen Einspruchsverfahren Gegenstand eines finanzgerichtlichen Verfahrens sein. Welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt vom jeweiligen Sachverhalt und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Nachricht Pflichtfelder; außerdem können Sie eine Telefonnummer angeben. Sie können dort Ihr Rechtsproblem schildern.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Bei der ersten Kontaktaufnahme schildern Sie Ihre Situation; diskret und unverbindlich werden die ersten wichtigen Fragen zu Ihrem Ermittlungsverfahren geklärt. Nach einer Anfrage über das Kontaktformular erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail eine erste Einschätzung des Sachverhalts sowie eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten. Durch die Anfrage kommt kein Mandatsverhältnis zustande.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Bei der ersten Kontaktaufnahme schildern Sie Ihre Situation; diskret und unverbindlich werden die ersten wichtigen Fragen zu Ihrem Ermittlungsverfahren geklärt. Nach einer Anfrage über das Kontaktformular erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail eine erste Einschätzung des Sachverhalts sowie eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten. Durch die Anfrage kommt kein Mandatsverhältnis zustande.

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Nachricht Pflichtfelder; außerdem können Sie eine Telefonnummer angeben. Sie können dort Ihr Rechtsproblem schildern.

Bevorzugter Kontaktweg: form

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu Kündigung, Abmahnung oder Arbeitsvertrag hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, das betreffende Schreiben und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Je nach Anliegen können Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, Schriftwechsel oder ein Arbeitszeugnis hinzukommen. Bei einer Kündigung ist auch wichtig, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist, da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können. Eine erste Anfrage sollte das gewünschte Thema und bekannte Termine benennen. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt von der konkreten Fragestellung ab.
Was wird bei einer ersten anwaltlichen Besprechung zu einem Ermittlungsverfahren geklärt?
Im Mittelpunkt stehen üblicherweise der bekannte Vorwurf, der bisherige Verfahrensablauf und vorhandene Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht. Auch bereits erfolgte Vernehmungen oder andere Ermittlungsmaßnahmen können für die Einordnung wichtig sein. Eine belastbare Bewertung ist häufig erst möglich, wenn der Inhalt der Ermittlungsakte bekannt ist. Die Besprechung dient dazu, die Rollen der Beteiligten, Verfahrensrechte und mögliche nächste Schritte verständlich zu machen. Wie eine Verteidigung ausgestaltet werden kann, hängt vom Einzelfall und vom Stand der Ermittlungen ab.
Worin unterscheiden sich eine Betriebsprüfung und ein Steuerstrafverfahren?
Eine Betriebsprüfung dient der Überprüfung steuerlich relevanter Verhältnisse und Angaben eines Unternehmens. Sie ist nicht automatisch mit einem strafrechtlichen Vorwurf verbunden. Ein Steuerstrafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Steuerstraftat, beispielsweise einer Steuerhinterziehung. Beide Verfahren können Berührungspunkte haben, folgen aber unterschiedlichen Regeln und Zwecken. Für eine erste anwaltliche Anfrage sind insbesondere die Prüfungsanordnung, Schreiben der Finanzbehörden und gegebenenfalls Mitteilungen über die Einleitung eines Strafverfahrens von Bedeutung. Daraus lässt sich zunächst erkennen, welche Verfahren vorliegen und welche Fragen geklärt werden müssen.
Geht ein Streit mit dem Finanzamt immer vor Gericht, und wann spielt Geschäftsführerhaftung eine Rolle?
Nicht jeder Konflikt mit dem Finanzamt führt zu einem Gerichtsverfahren. Bei Streitigkeiten über Steuerbescheide ist regelmäßig zunächst ein behördliches Einspruchsverfahren vorgesehen; unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann anschließend ein Finanzgericht angerufen werden. Geschäftsführerhaftung betrifft eine andere, gegebenenfalls parallel auftretende Frage: Unter bestimmten Voraussetzungen können Geschäftsführende persönlich für steuerliche Verbindlichkeiten einer Gesellschaft in Anspruch genommen werden. Das folgt nicht allein aus ihrer Funktion. Für die Einordnung sind unter anderem der Haftungsbescheid, die betroffenen Zeiträume und die zugrunde gelegten Pflichtverletzungen relevant.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Onur Capar

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzleicapar.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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