Veröffentlichtes Profil

David Höing

David Höing – Fachanwalt für Arbeitsrecht, Steuerrecht und Insolvenzrecht in Bocholt

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) · Kanzlei zweispruch Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

Philipp-Reis-Str. 4, 46397 Bocholt

Telefon: +49 2871 349230

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei zweispruch Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

David Höing ist Rechtsanwalt in Bocholt und wird auf der Webseite der Kanzlei zweispruch als Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht vorgestellt. Zusätzlich führt die Seite ihn als zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT) auf. Die genannten Rechtsgebiete umfassen damit Arbeitsrecht, Steuerrecht und Insolvenzrecht. Bereits die Überschrift der Webseite nennt Höing als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Bocholt, als Fachanwalt für Steuerrecht und als Anwalt für Insolvenzrecht in Bocholt. Die Kanzlei zweispruch bezeichnet sich als Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft. Als weiterer Rechtsanwalt wird Michael Böhner genannt, der auch als Insolvenzverwalter aufgeführt ist. Die Kanzleianschrift lautet Philipp-Reis-Str. 4 in 46397 Bocholt. Als Kontaktmöglichkeiten nennt die Webseite die Telefonnummer +49 (0) 2871 - 349 23 - 0 sowie die E-Mail-Adresse kanzlei@zweispruch.de. Die Seite enthält außerdem den Hinweis: „Wir sind bald für Sie da!“

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: zweispruch.de

Beratung in Bocholt – Einordnung der Redaktion

David Höing ist Rechtsanwalt in Bocholt und gehört zur Kanzlei zweispruch Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft an der Philipp-Reis-Str. 4, 46397 Bocholt. Im Mittelpunkt seines Profils steht das Arbeitsrecht. Er wird zudem als Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) vorgestellt. Diese Qualifikationen betreffen unterschiedliche rechtliche Themenfelder, die sich im Berufs- und Wirtschaftsleben überschneiden können. Gerade bei finanziellen Schwierigkeiten eines Unternehmens können beispielsweise arbeitsrechtliche und insolvenzrechtliche Fragen gleichzeitig auftreten. Im Arbeitsrecht geht es allgemein um die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Typische Anliegen sind die Prüfung von Arbeitsverträgen, Fragen zur Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen oder Aufhebungsverträge. Auch Arbeitszeugnisse und die Bedingungen bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gehören dazu. Ratsuchende können sich vor einer Anfrage orientieren, indem sie den bisherigen Ablauf, erhaltene Schreiben und ihre offenen Fragen zusammenstellen. Da insbesondere bei Kündigungen kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen können, ist der Zeitpunkt des Zugangs eines Schreibens für die erste Einordnung häufig wesentlich. Das Steuerrecht umfasst unter anderem Fragen zu Steuerbescheiden, steuerlichen Pflichten und Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden. Im Insolvenzrecht stehen dagegen Zahlungsschwierigkeiten, Forderungen und die rechtlichen Folgen eines Insolvenzverfahrens im Vordergrund. Berührungspunkte zum arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt bestehen etwa bei ausstehenden Löhnen in einer Unternehmensinsolvenz oder bei steuerlichen Fragen rund um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Die zusätzlich genannte Zertifizierung als Testamentsvollstrecker betrifft die Umsetzung letztwilliger Anordnungen und ist von diesen fachanwaltlichen Schwerpunkten zu unterscheiden. Der örtliche Bezug liegt in Bocholt; zur Orientierung im Stadtgebiet gehören die Innenstadt sowie Biemenhorst und Stenern. Eine Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Bocholt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören allerdings regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das Amtsgericht. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bildet die vollständige Kanzleianschrift den Ausgangspunkt der individuellen Routenplanung. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend von Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst die Profilangaben mit ihrem Anliegen abgleichen und anschließend die angegebenen Kontaktwege nutzen. Genannt sind die Telefonnummer +49 (0) 2871 - 349 23 - 0 und die E-Mail-Adresse kanzlei@zweispruch.de. Eine kurze Beschreibung des Sachverhalts, Hinweise auf Fristen und die Frage nach einer möglichen Mandatsübernahme erleichtern die erste Abstimmung. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine bestätigte Übernahme des Mandats.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bocholt

Die Kanzlei zweispruch Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft hat ihre Anschrift an der Philipp-Reis-Str. 4 in 46397 Bocholt. Damit liegt der räumliche Bezug des Profils von David Höing im Bocholter Stadtgebiet. Innenstadt, Biemenhorst und Stenern sind als Stadtteile genannt; eine konkrete Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Bereiche lässt sich aus dem Faktenmaterial jedoch nicht ableiten. Ebenso ist eine Innenstadtlage nicht belegt. Für die Anfahrt mit dem Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln sollte deshalb die genaue Adresse in einer aktuellen Routen- beziehungsweise Fahrplanauskunft verwendet werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Linien oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Bocholt genannt. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist zu unterscheiden: Kündigungsschutzklagen, Streitigkeiten über Arbeitsentgelt und Zeugnisansprüche zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern werden regelmäßig vor Arbeitsgerichten geführt. Das Amtsgericht ist hierfür grundsätzlich nicht zuständig. Steuerrechtliche Konflikte über Steuerbescheide werden zunächst häufig im Einspruchsverfahren bei der Finanzbehörde und anschließend gegebenenfalls vor einem Finanzgericht behandelt. Insolvenzverfahren gehören zwar zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und werden bei Amtsgerichten als Insolvenzgerichten geführt; diese Zuständigkeit kann jedoch regional gebündelt sein. Aus der bloßen Nennung des Amtsgerichts Bocholt folgt daher nicht, dass dort das jeweilige Insolvenzverfahren geführt wird. Welche gerichtliche Stelle konkret zuständig ist, hängt vom Verfahrensgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls Nachträge und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Hinzukommen können relevante Korrespondenz, Entgeltabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Bei einer Kündigung ist insbesondere wichtig, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist, weil gesetzliche Fristen berührt sein können. In der ersten Anfrage genügt häufig zunächst eine knappe Beschreibung des Anliegens mit einem Hinweis auf mögliche Fristen. Welche Unterlagen anschließend benötigt und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden will. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können etwa Beendigungsdatum, Freistellung, Zeugnis und eine mögliche Abfindung geregelt werden. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht bei jeder Beendigung. Außerdem können sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Folgen relevant werden. Für eine rechtliche Einordnung kommt es deshalb nicht nur auf einzelne Zahlungen, sondern auf den gesamten Vertragsinhalt und die persönliche Ausgangslage an.
Welche Fragen entstehen, wenn der Arbeitgeber insolvent wird und Lohn aussteht?
Bei einer Arbeitgeberinsolvenz können Arbeitsrecht und Insolvenzrecht ineinandergreifen. Häufig geht es darum, welche Entgeltansprüche bestehen, welchen Zeiträumen sie zuzuordnen sind und auf welchem Weg sie geltend gemacht werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt Insolvenzgeld in Betracht. Ein Insolvenzverfahren beendet ein Arbeitsverhältnis nicht automatisch; Fragen zur Weiterbeschäftigung oder Kündigung sind gesondert zu betrachten. Für die erste Orientierung sind Arbeitsvertrag, Abrechnungen, eine Übersicht offener Beträge und Mitteilungen zum Insolvenzverfahren hilfreich. Je nach Anspruch können unterschiedliche Fristen und Ansprechpartner maßgeblich sein.
Was ist vor einer Anfrage zu einem unklaren Steuerbescheid wichtig?
Bei Fragen zu einem Steuerbescheid helfen der vollständige Bescheid einschließlich seiner Erläuterungen, die zugehörige Steuererklärung und bereits vorhandene Schreiben des Finanzamts. Ratsuchende können außerdem festhalten, welche Festsetzungen oder Abweichungen sie nicht nachvollziehen können und wann der Bescheid bekannt gegeben wurde. Gegen Steuerbescheide ist regelmäßig zunächst ein Einspruch bei der Finanzbehörde vorgesehen; dafür gelten gesetzliche Fristen. Ein Einspruch führt grundsätzlich nicht automatisch dazu, dass eine geforderte Zahlung vorläufig entfällt. Welche verfahrensrechtlichen Möglichkeiten bestehen, hängt vom konkreten Bescheid und dem Stand des Verfahrens ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu David Höing

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: zweispruch.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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