Veröffentlichtes Profil

Martin Harbering

Martin Harbering – Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht in Bocholt

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht · STEVERDING PRIEBE HAMANN HARBERING GbR

Alfred-Flender-Straße 112, 46395 Bocholt

Telefon: +49 2871 23 96 80

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
STEVERDING PRIEBE HAMANN HARBERING GbR
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Martin Harbering ist Rechtsanwalt in der Kanzlei STEVERDING PRIEBE HAMANN HARBERING GbR in Bocholt. Er ist schwerpunktmäßig mit arbeits-, handels- sowie gesellschaftsrechtlichen Mandaten befasst. Für diese Rechtsgebiete führt er die Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Sozietät besteht aus Rechtsanwälten und Notaren und berät und vertritt mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe, Privatpersonen und öffentliche Auftraggeber. Bei der Beratung und Vertretung berücksichtigt die Kanzlei die persönlichen Ansprüche, Ziele und Bedürfnisse ihrer Mandanten. Als Grundlagen ihrer Tätigkeit nennt sie Erfahrung, Engagement und ständige Fortbildung. Das Rechtsgebietsangebot der Kanzlei umfasst neben Harberings Schwerpunkten auch allgemeines Zivilrecht, Bau- und Architektenrecht, Familien- und Erbrecht, Insolvenzrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Verkehrsrecht. Die Kanzlei befindet sich an der Alfred-Flender-Straße 112 in Bocholt und ist telefonisch sowie per E-Mail erreichbar. Ihre Geschichte reicht bis zur Praxiseröffnung durch Dr. Friedrich Staedeler im Jahr 1930 zurück.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: nerobocholt.de, nerobocholt.de

Beratung in Bocholt – Einordnung der Redaktion

Martin Harbering ist Rechtsanwalt bei STEVERDING PRIEBE HAMANN HARBERING GbR in Bocholt. Sein Hauptschwerpunkt liegt im Arbeitsrecht; daneben ist er mit handels- und gesellschaftsrechtlichen Mandaten befasst. Er führt die Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Diese Verbindung betrifft sowohl Fragen aus einzelnen Arbeitsverhältnissen als auch rechtliche Themen der Unternehmensorganisation. Die Sozietät besteht aus Rechtsanwälten und Notaren und berät und vertritt mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe, Privatpersonen und öffentliche Auftraggeber. Harberings Tätigkeit ist damit in ein Kanzleiumfeld mit unterschiedlichen zivilrechtlichen Arbeitsfeldern eingebunden. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Vergütungsfragen, Arbeitszeiten, Abmahnungen oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Auch Arbeitszeugnisse und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Betrachtung der vertraglichen Grundlagen, des bisherigen Geschehens und vorhandener Unterlagen. Je nach Anliegen können außerdem tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen eine Rolle spielen. Bei Konflikten über Kündigungen sind häufig kurze gesetzliche Fristen zu beachten; eine frühzeitige Klärung des weiteren Vorgehens ist deshalb ein wichtiger organisatorischer Gesichtspunkt. Im Handels- und Gesellschaftsrecht stehen unter anderem kaufmännische Geschäftsbeziehungen, Gesellschaftsverträge und das Verhältnis zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Vertretungsbefugnisse, die Organisation eines Unternehmens oder Meinungsverschiedenheiten über gesellschaftsrechtliche Rechte und Pflichten. Überschneidungen mit dem Arbeitsrecht ergeben sich beispielsweise bei Veränderungen betrieblicher Strukturen. Die Kanzlei beschreibt die persönlichen Ansprüche, Ziele und Bedürfnisse ihrer Mandanten als Bezugspunkte ihrer Beratung und Vertretung. Welche rechtlichen Themen im einzelnen Mandat maßgeblich sind, hängt dabei von der konkreten Aufgabenstellung ab. Die Kanzlei befindet sich an der Alfred-Flender-Straße 112, 46395 Bocholt. Der örtliche Bezug umfasst damit Bocholt, etwa für Ratsuchende aus der Innenstadt, Biemenhorst oder Stenern; eine genaue Stadtteilzuordnung der Anschrift ist den Angaben nicht zu entnehmen. Am Standort ist das Amtsgericht Bocholt ansässig, während arbeitsrechtliche Streitigkeiten typischerweise vor die Arbeitsgerichtsbarkeit gehören. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort verfügbaren Kontaktangaben heranziehen. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zu Beteiligten und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bocholt

Bocholt ist der Standort der Kanzlei STEVERDING PRIEBE HAMANN HARBERING GbR und des genannten Amtsgerichts Bocholt. Für Martin Harberings Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist allerdings die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten wesentlich: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse, werden typischerweise vor dem zuständigen Arbeitsgericht geführt, nicht vor dem Amtsgericht. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Aus der bloßen Lage einer Kanzlei lässt sich die gerichtliche Zuständigkeit für ein einzelnes Verfahren nicht ableiten. Bei handels- und gesellschaftsrechtlichen Anliegen kommen dagegen je nach Gegenstand die ordentlichen Gerichte in Betracht. Das Amtsgericht Bocholt kann im Rahmen seiner sachlichen und örtlichen Zuständigkeit für zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig sein. Andere Auseinandersetzungen gehören vor ein Landgericht; dort können auch Kammern für Handelssachen mit entsprechenden Verfahren befasst sein. Registerangelegenheiten sind von streitigen Gerichtsverfahren zu unterscheiden. Gerade bei Handelssachen können Zuständigkeiten gebündelt sein, sodass nicht allein auf das Gericht am Kanzleistandort abgestellt werden kann. Die Kanzleianschrift lautet Alfred-Flender-Straße 112 in 46395 Bocholt. Innenstadt, Biemenhorst und Stenern sind genannte Stadtteile des Standorts, eine belegte Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Bereiche liegt jedoch nicht vor. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte deshalb die konkrete Anschrift als Ausgangspunkt der Routenplanung dienen. Verbindungen und örtliche Parkmöglichkeiten lassen sich vor einem Termin anhand aktueller Informationen prüfen. Eine Innenstadtlage oder bestimmte Verkehrsanbindungen sind durch die vorliegenden Angaben nicht belegt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für die erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und die Kündigung oder Abmahnung selbst hilfreich. Hinzukommen können relevante Schreiben, E-Mails, Entgeltabrechnungen sowie eine kurze zeitliche Übersicht des Geschehens. Bei einer Kündigung ist insbesondere wichtig, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist, weil daran gesetzliche Fristen anknüpfen können. Ratsuchende sollten laufende Termine und Fristen bereits bei der Kontaktaufnahme benennen. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Streitgegenstand ab und wird im Rahmen der Mandatsklärung abgestimmt.
Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin können beispielsweise der Beendigungszeitpunkt, eine Freistellung, offene Vergütung und ein Zeugnis geregelt werden. Eine Abfindung ist nicht automatisch Bestandteil jeder Beendigung. Zudem können Vereinbarungen Auswirkungen auf sozialrechtliche Ansprüche haben. Vor einer Mandatsanfrage ist es hilfreich, einen vorhandenen Vertragsentwurf und den zeitlichen Rahmen zusammenzustellen. Die rechtliche Einordnung hängt von Inhalt, Umständen und persönlichen Zielen ab.
Welche Fragen gehören typischerweise zum Handels- und Gesellschaftsrecht?
Das Handelsrecht betrifft insbesondere rechtliche Besonderheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs, etwa bei Verträgen zwischen Unternehmen oder bei Vertretungsfragen. Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit der rechtlichen Organisation von Gesellschaften und den Beziehungen zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern und Geschäftsführung. Typische Anlässe sind die Prüfung eines Gesellschaftsvertrags, Unklarheiten über Beschlüsse oder Konflikte über Mitwirkungsrechte. Für eine erste Anfrage sind die Rechtsform, die eigene Rolle und das angestrebte Ziel wichtig. Gesellschaftsverträge, einschlägige Beschlüsse und bisherige Korrespondenz können die Erfassung des Sachverhalts unterstützen.
Gehört ein Streit über den Vertrag eines Geschäftsführers zum Arbeitsrecht oder zum Gesellschaftsrecht?
Bei Geschäftsführern können mehrere rechtliche Ebenen zusammentreffen. Die gesellschaftsrechtliche Organstellung ist vom zugrunde liegenden Dienst- oder Anstellungsvertrag zu unterscheiden. Deshalb sind eine Abberufung und die Beendigung des Vertrags nicht ohne Weiteres dasselbe. Auch die Frage, welches Gericht zuständig ist und welche Schutzvorschriften greifen, lässt sich nicht allein anhand der Vertragsüberschrift beantworten. Für eine erste anwaltliche Einordnung können der Vertrag, die Bestellungsunterlagen, der Gesellschaftsvertrag und Angaben zu einer möglichen Beteiligung relevant sein. Entscheidend sind die konkrete Stellung und der Gegenstand der Auseinandersetzung.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Martin Harbering

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: nerobocholt.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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