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- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwälte Steverding, Priebe, Hamann, Harbering pp.
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Tobias Böing ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Bocholt. Nach Angaben seiner Webseite ist er seit mehr als 20 Jahren ausschließlich im Familienrecht und im angrenzenden Erbrecht tätig. Sein Angebot richtet sich an Menschen mit Fragen zu Trennung, Scheidung und Unterhalt. Zu den genannten Themen gehören Ehescheidung, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt und Elternunterhalt. Weitere Bereiche sind Sorgerecht, Umgangsrecht, Hausratsverteilung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Eheverträge und Vermögensauseinandersetzung. Die Webseite behandelt außerdem Unternehmerscheidungen sowie die Einkommensermittlung bei Angestellten und Selbständigen. Böing verbindet die Spezialisierung auf familienrechtliche Fragen mit menschlichem Verständnis für die individuelle Situation der Betroffenen. Dabei stehen deren individuelle Interessen und Ansprüche im Mittelpunkt. Auf seiner Webseite stellt er erste Informationen zu den aufgeführten familienrechtlichen Themen bereit. Eine Kontaktaufnahme ist auch über ein Kontaktformular möglich. Termine können nach Vereinbarung außerhalb der angegebenen Bürozeiten stattfinden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Bocholt – Einordnung der Redaktion
Tobias Böing ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht bei Rechtsanwälte Steverding, Priebe, Hamann, Harbering pp. in Bocholt. Die Kanzlei befindet sich an der Alfred-Flender-Str. 112, 46395 Bocholt. Bei den Tätigkeitsangaben besteht eine Abweichung: Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und daneben Familienrecht. Nach Angaben seiner Webseite ist Böing dagegen seit mehr als 20 Jahren ausschließlich im Familienrecht und im angrenzenden Erbrecht tätig. Für Ratsuchende mit arbeitsrechtlichen Anliegen ist es deshalb sinnvoll, vorab zu klären, ob eine entsprechende Mandatsübernahme möglich ist. Die belegte Beschreibung seines Angebots betrifft vor allem familienrechtliche Fragen. Im Familienrecht geht es häufig darum, die persönlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Trennung zu ordnen. Böings Webseite nennt Ehescheidung, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen Ehegattenunterhalt und Elternunterhalt. Hinzu kommen Sorgerecht und Umgangsrecht sowie Hausratsverteilung, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich. Dahinter stehen unterschiedliche Anliegen: die Betreuung gemeinsamer Kinder, die finanzielle Absicherung nach einer Trennung oder die Aufteilung von Vermögenswerten und während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechten. Auch Eheverträge und Vermögensauseinandersetzungen gehören zu den aufgeführten Themen. Welche Fragen zusammenhängen, lässt sich regelmäßig erst anhand der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einordnen. Ein weiterer ausdrücklich genannter Bereich sind Unternehmerscheidungen und die Einkommensermittlung bei Angestellten und Selbständigen. Gerade bei wechselnden Einkünften oder unternehmerischen Beteiligungen können die wirtschaftlichen Grundlagen einer familienrechtlichen Auseinandersetzung umfangreicher sein. Das ebenfalls im Profil aufgeführte Arbeitsrecht betrifft allgemein etwa Kündigungen, Arbeitsentgelt, Arbeitszeugnisse und die Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen. Diese typischen arbeitsrechtlichen Anliegen sind jedoch von Böings belegter familienrechtlicher Ausrichtung zu unterscheiden. Seine Webseite stellt erste Informationen zu den dort beschriebenen familienrechtlichen Themen bereit. Der örtliche Bezug liegt in Bocholt und damit auch im Umfeld der genannten Stadtteile Innenstadt, Biemenhorst und Stenern. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist anhand der vorliegenden Angaben nicht gesichert. Für familiengerichtliche Verfahren kommt das Amtsgericht Bocholt in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und zunächst das Anliegen, mögliche Fristen sowie Rückrufmöglichkeiten benennen. Anschließend können Zuständigkeit, benötigte Unterlagen und ein Termin geklärt werden. Laut Kanzleibeschreibung sind Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der angegebenen Bürozeiten möglich. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Pkw empfiehlt sich eine Routenplanung anhand der vollständigen Adresse.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bocholt
Die Kanzlei von Tobias Böing liegt an der Alfred-Flender-Str. 112 in 46395 Bocholt. Als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, Biemenhorst und Stenern genannt; eine konkrete Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ergibt sich daraus nicht. Ebenso ist eine Innenstadtlage nicht belegt. Für einen Besuch aus Bocholt oder dem Umland bildet deshalb die Straßenadresse den verlässlichen Ausgangspunkt der Planung. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Pkw sollte anhand aktueller Verbindungen und Straßeninformationen geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Linien, Parkmöglichkeiten oder Entfernungen liegen nicht vor. Bei der Terminvereinbarung können auch offene Fragen zum Zugang zur Kanzlei angesprochen werden. Für Böings belegte familienrechtliche Tätigkeit ist insbesondere das Amtsgericht Bocholt von Bedeutung. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Ehescheidungen, Versorgungsausgleich, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht. Auch vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten können als Familiensachen dort verhandelt werden. Ob im konkreten Fall das Amtsgericht Bocholt örtlich zuständig ist, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeitsregeln; allein der Kanzleisitz entscheidet darüber nicht. Für typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus dem ebenfalls im Profil genannten Arbeitsrecht, etwa über Kündigungen oder ausstehende Vergütung, sind dagegen grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig. Das Amtsgericht Bocholt ist dafür regelmäßig nicht das zuständige Gericht. Ein bestimmtes Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Standortangaben nicht benannt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Kann ich Tobias Böing auch wegen einer arbeitsrechtlichen Frage anfragen?
- Die vorliegenden Angaben sind insoweit nicht einheitlich: Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aufgeführt, während die Webseite eine seit mehr als 20 Jahren ausschließliche Tätigkeit im Familienrecht und angrenzenden Erbrecht beschreibt. Bei einer arbeitsrechtlichen Anfrage sollte deshalb zunächst geklärt werden, ob das Anliegen übernommen werden kann. Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Konflikts und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben oder laufende Fristen. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen bestehen; eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese nicht.
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für die erste Orientierung sind meist Angaben zum Zeitpunkt der Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zu den vorrangig zu klärenden Fragen hilfreich. Je nach Anliegen können eine Heiratsurkunde, bestehende Eheverträge, Einkommensnachweise und bereits vorliegende gerichtliche oder anwaltliche Schreiben relevant werden. Bei Vermögensfragen kommen Unterlagen zu Vermögenswerten und Verbindlichkeiten hinzu. Nicht alles muss bereits mit der ersten Nachricht übermittelt werden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg vertrauliche Unterlagen übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
- Worin unterscheiden sich Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt?
- Die Unterhaltsarten betreffen unterschiedliche Personen und Lebensphasen. Kindesunterhalt dient dem Lebensbedarf eines Kindes. Trennungsunterhalt betrifft mögliche Ansprüche zwischen Ehegatten während des Getrenntlebens bis zur rechtskräftigen Scheidung. Nachehelicher Unterhalt setzt dagegen nach der Scheidung an und unterliegt eigenen Voraussetzungen. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, hängt unter anderem von Einkommen, Bedarf und Leistungsfähigkeit ab. Bei Selbständigen kann die Einkommensermittlung zusätzliche Unterlagen und eine Betrachtung über längere Zeiträume erfordern. Eine pauschale Berechnung allein anhand eines einzelnen Monatsverdienstes ist daher nicht in jeder Situation aussagekräftig.
- Was ist vor einer Anfrage zu Sorgerecht und Umgangsrecht wichtig?
- Sorgerecht und Umgangsrecht betreffen verschiedene Aspekte der Elternverantwortung. Das Sorgerecht umfasst insbesondere Entscheidungen für das Kind, während das Umgangsrecht den persönlichen Kontakt betrifft. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge endet. Für eine erste Anfrage helfen Angaben zur bisherigen Betreuung, zu bestehenden Vereinbarungen oder gerichtlichen Entscheidungen und dazu, welche Fragen aktuell offen sind. Maßgeblich ist das Kindeswohl. Bei gerichtlichen Verfahren richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach gesetzlichen Regeln und nicht nach dem Standort der ausgewählten Kanzlei.
- Welche Bedeutung haben Unternehmen und selbständige Einkünfte bei einer Scheidung?
- Ein Unternehmen oder eine selbständige Tätigkeit kann bei einer Scheidung mehrere Themen berühren. Für Unterhaltsfragen ist die Ermittlung des maßgeblichen Einkommens wichtig; beim Zugewinnausgleich können Unternehmenswerte eine Rolle spielen. Einkommen und Vermögen sind dabei rechtlich unterschiedliche Betrachtungsebenen. Zusätzlich können Eheverträge oder gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen von Bedeutung sein. Für eine erste Einordnung sind deshalb Angaben zur Unternehmensform, zur Beteiligung und zu vorhandenen vertraglichen Regelungen hilfreich. Welche Bewertungen und Unterlagen erforderlich sind, hängt von den konkreten Streitfragen ab; eine Scheidung bedeutet nicht automatisch eine Aufteilung des Unternehmens.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Tobias Böing
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,7 von 5 · 16 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: familienrecht-bocholt.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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