Veröffentlichtes Profil

Sarah Mertens

Sarah Mertens – Sozialrecht in Lüneburg

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Fachanwalt: Sozialrecht · Mertens & Kolleginnen

Grapengießerstraße 26, 21335 Lüneburg

Telefon: +49 4131 46041

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Mertens & Kolleginnen
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Sarah Mertens ist im Mitgliederverzeichnis des Rechtsanwaltsvereins zu Lüneburg aufgeführt. Der Eintrag nennt die Kanzlei Mertens & Kolleginnen und führt Sozialrecht unter der Rubrik „Fachanwalt“ auf. Damit ist Sozialrecht das im personenbezogenen Eintrag ausdrücklich ausgewiesene Rechtsgebiet. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte werden Sarah Mertens dort nicht zugeordnet. Die Kanzleianschrift lautet Grapengießerstraße 26, 21335 Lüneburg. Als Kontaktmöglichkeiten sind eine Telefonnummer, eine Faxnummer und die E-Mail-Adresse kanzlei@rae-mertens.de angegeben. Außerdem verweist der Eintrag auf die Internetadresse www.rae-mertens.de. Angaben zum Mandantenkreis oder zur konkreten Arbeitsweise enthält der vorliegende personenbezogene Eintrag nicht. Auch Beratungsabläufe und Öffnungszeiten sind dort nicht beschrieben. Die zahlreichen weiteren Rechtsgebiete im Quelltext gehören zur allgemeinen Navigation des Verzeichnisses und sind nicht als persönliche Schwerpunkte von Sarah Mertens ausgewiesen. Die belegten Angaben beschränken sich somit auf Kanzleizugehörigkeit, Standort, Kontaktdaten und die Fachanwaltsangabe Sozialrecht.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rae-mertens.de

Beratung in Lüneburg – Einordnung der Redaktion

Sarah Mertens gehört zur Kanzlei Mertens & Kolleginnen in der Grapengießerstraße 26 in 21335 Lüneburg. Bei der Einordnung ihrer Rechtsgebiete ist zwischen zwei Angaben zu unterscheiden: Das vorliegende Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt. Im personenbezogenen Mitgliederverzeichnis des Rechtsanwaltsvereins zu Lüneburg ist dagegen ausdrücklich Sozialrecht unter der Rubrik „Fachanwalt“ aufgeführt; weitere persönliche Tätigkeitsschwerpunkte werden dort nicht genannt. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung relevant: Ob Sarah Mertens ein bestimmtes familienrechtliches oder sozialrechtliches Anliegen übernimmt, sollte deshalb bei der ersten Anfrage geklärt werden. Im Familienrecht stehen häufig Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen sowie die elterliche Sorge und der Umgang mit Kindern im Mittelpunkt. Auch die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung, etwa der Zugewinnausgleich oder die Aufteilung von Versorgungsanrechten, können Gegenstand einer rechtlichen Prüfung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Auseinandersetzung mit persönlichen Lebensverhältnissen, Einkommensunterlagen und bestehenden Vereinbarungen. Je nach Anliegen kommen außergerichtliche Verständigungen oder familiengerichtliche Verfahren in Betracht. Welche Schritte überhaupt erforderlich sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich nicht allein aus der Bezeichnung des Rechtsgebiets ableiten. Das im Verzeichniseintrag ausgewiesene Sozialrecht betrifft insbesondere das Verhältnis zwischen versicherten oder leistungsberechtigten Personen und Sozialleistungsträgern. Typische Anliegen sind Entscheidungen über Sozialleistungen, Fragen zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung sowie die Feststellung einer Behinderung. Häufig bilden Bescheide, Anträge, medizinische Unterlagen und bisheriger Schriftverkehr die Grundlage der Prüfung. Familiäre Veränderungen können zugleich Auswirkungen auf Sozialleistungen haben. Solche Berührungspunkte erklären, weshalb eine klare Beschreibung des Anliegens sinnvoll ist, ohne dass daraus ein belegter zusätzlicher Tätigkeitsschwerpunkt von Sarah Mertens folgt. Die Kanzleianschrift liegt in der Lüneburger Altstadt und damit im innerstädtischen Umfeld. Für Ratsuchende aus Kaltenmoor, Mittelfeld und anderen Stadtbereichen richtet sich die Anfahrt nach dem Ausgangspunkt und dem gewählten Verkehrsmittel. Familiengerichtliche Angelegenheiten werden bei örtlicher Zuständigkeit grundsätzlich am Amtsgericht Lüneburg behandelt; das Landgericht Lüneburg ist hierfür nicht das reguläre Eingangsgericht. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für eine Anfrage die aufgeführten Kontaktdaten nutzen. Belegt sind telefonische, schriftliche und elektronische Kontaktmöglichkeiten, darunter kanzlei@rae-mertens.de. Eine kurze Schilderung des Themas und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die Zuordnung. Termin, Mandatsübernahme und weiterer Ablauf sind unmittelbar mit der Kanzlei abzustimmen; feste Beratungsabläufe oder Öffnungszeiten sind nicht dokumentiert.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lüneburg

Die Kanzlei Mertens & Kolleginnen befindet sich in der Grapengießerstraße 26 in der Lüneburger Altstadt. Der Standort ist damit dem innerstädtischen Bereich zuzuordnen. Für Besucherinnen und Besucher aus Kaltenmoor, Mittelfeld oder dem weiteren Stadtgebiet hängt die passende Anreise von ihrem jeweiligen Ausgangspunkt ab. Öffentliche Verkehrsmittel kommen grundsätzlich ebenso für die Anfahrt in Betracht wie der Pkw; für die konkrete Planung sind aktuelle Verbindungen, Zufahrtsregelungen und verfügbare Parkmöglichkeiten im Innenstadtbereich zu prüfen. Aus der Anschrift allein lassen sich weder eine bestimmte Haltestelle noch Stellplätze, Barrierefreiheit oder die Zugänglichkeit einzelner Kanzleiräume ableiten. Entsprechende Fragen können vor einem persönlichen Termin direkt mit der Kanzlei geklärt werden. Für das im Profil genannte Familienrecht ist unter den aufgeführten Gerichten vor allem das Amtsgericht Lüneburg relevant. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit familiengerichtliche Verfahren geführt, beispielsweise Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das ebenfalls genannte Landgericht Lüneburg bearbeitet insbesondere bestimmte Zivil- und Strafsachen, ist aber weder das übliche Eingangsgericht für Familiensachen noch das reguläre Beschwerdegericht gegen familiengerichtliche Entscheidungen. Für das ausdrücklich ausgewiesene Sozialrecht sind grundsätzlich die Sozialgerichte zuständig, etwa bei Streitigkeiten über Bescheide von Sozialleistungsträgern. Amtsgericht und Landgericht übernehmen diese sozialgerichtlichen Verfahren grundsätzlich nicht; entscheidend sind stets der konkrete Streitgegenstand und die gesetzliche Zuständigkeitsordnung.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltsverein zu Lüneburg

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Übernimmt Sarah Mertens familienrechtliche Anliegen oder liegt ihr Schwerpunkt im Sozialrecht?
Die vorliegenden Angaben unterscheiden sich in ihrer Zuordnung: Das Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt, während der personenbezogene Eintrag im Rechtsanwaltsverein zu Lüneburg ausdrücklich Sozialrecht unter „Fachanwalt“ ausweist. Eine zusätzliche familienrechtliche Spezialisierung ist durch diesen Verzeichniseintrag nicht belegt. Ratsuchende können bei der Kontaktaufnahme ihr Thema konkret benennen, etwa Scheidung, Unterhalt oder einen Sozialleistungsbescheid, und nachfragen, ob hierfür eine Mandatsübernahme infrage kommt. Aus der Profilangabe allein ergibt sich noch keine Zusage zur Bearbeitung.
Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung grundsätzlich relevant?
Für eine erste Einordnung können Angaben zur Eheschließung, zum Zeitpunkt der Trennung und zu gemeinsamen Kindern hilfreich sein. Je nach Fragestellung kommen Einkommensnachweise, vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben oder Unterlagen zu Vermögen und Versorgungsanrechten hinzu. Nicht jedes Dokument wird für jedes Anliegen benötigt. Eine kurze Übersicht darüber, welche Fragen geklärt werden sollen und ob bereits ein Verfahren läuft, erleichtert die Vorbereitung. Welche Unterlagen tatsächlich einzureichen sind und auf welchem sicheren Weg dies geschehen soll, wird üblicherweise vor oder bei einem Beratungstermin abgestimmt.
Was ist bei einer Anfrage zu einem ablehnenden Sozialleistungsbescheid wichtig?
Bei sozialrechtlichen Anliegen sind regelmäßig der vollständige Bescheid, das Datum seines Zugangs und die beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung von Bedeutung. Auch der ursprüngliche Antrag und weiterer Schriftwechsel mit dem Leistungsträger können für die Einordnung erforderlich sein. Gegen viele Bescheide ist zunächst ein Widerspruchsverfahren vorgesehen; ob dies im konkreten Fall gilt, hängt von der Entscheidung ab. Da Fristen laufen können, sollte eine Anfrage deutlich auf das Bescheiddatum und bekannte Termine hinweisen. Die bloße Kontaktaufnahme mit einer Kanzlei wahrt grundsätzlich keine Rechtsbehelfsfrist.
Können sich Unterhaltsfragen und Sozialleistungen gegenseitig beeinflussen?
Familienrecht und Sozialrecht können sich berühren, wenn nach einer Trennung Unterhalt und staatliche Leistungen zusammentreffen. Unterhaltszahlungen können je nach Leistungsart bei der Berechnung berücksichtigt werden; außerdem können Auskunftspflichten oder Ansprüche eines Leistungsträgers eine Rolle spielen. Eine einheitliche Regel für sämtliche Sozialleistungen gibt es nicht. Für die sachliche Einordnung sind deshalb die konkrete Leistungsart, die familiäre Situation und bestehende Entscheidungen oder Vereinbarungen wichtig. Bei einer Mandatsanfrage ist es hilfreich, beide Themenbereiche offenzulegen, damit mögliche Zusammenhänge von Anfang an erkennbar sind.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Sarah Mertens

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Sarah Mertens liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,6 von 5 · 17 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Mertens & Kolleginnen insgesamt und nicht auf Sarah Mertens persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Grapengießerstraße 26, 21335 Lüneburg

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rae-mertens.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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