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- SCHORK KAUFFMANN BREMENKAMP
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunktArbeitsrecht in Karlsruhe vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Der Fokus unserer Rechtsanwaltskanzlei Schork Kauffmann Bremenkamp liegt auf der engagierten Beratung von Privatpersonen und mittelständischen Unternehmen. In speziellen Bereichen beraten wir auch Konzerne. Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Wirtschaftsstrafrecht und im Unternehmensstrafrecht. Als Fachanwälte für Strafrecht vertreten wir Einzelpersonen – insbesondere Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte – in allen Phasen eines Strafverfahrens. Zudem übernehmen wir die wirtschaftsstrafrechtliche Beratung und Verteidigung von Unternehmen im nationalen und internationalen Kontext. Wir beraten mittelständische Unternehmen in allen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Aufgrund unserer engen Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerberatern können wir in diesem Zusammenhang auch komplexe steuerliche Fragen lösen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen und Anliegen im Bereich des Arbeitsrechts. Dabei umfasst unsere Expertise alle Themenbereiche aus dem Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Im Verdachtsfall führen wir unternehmensinterne Ermittlungen durch. Wir beraten ausführlich bei der Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen vor und in der Insolvenz und unterstützen unsere Mandanten bei allen Anliegen rund um finanzielle Sondersituationen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: skb-legal.com, skb-legal.com
Beratung in Karlsruhe – Einordnung der Redaktion
SCHORK KAUFFMANN BREMENKAMP ist eine Rechtsanwaltskanzlei in der Kaiserstraße 90 in 76133 Karlsruhe. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Nach der Kanzleibeschreibung unterstützen Fachanwälte für Arbeitsrecht sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Damit stehen einerseits die Beziehungen zwischen einzelnen Beschäftigten und Unternehmen im Mittelpunkt, andererseits die rechtlichen Rahmenbedingungen betrieblicher Mitbestimmung und tariflicher Regelungen. Die Beratung richtet sich unter anderem an Privatpersonen und mittelständische Unternehmen; in speziellen Bereichen berät die Kanzlei auch Konzerne. Typische arbeitsrechtliche Anliegen betreffen die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Auf Arbeitnehmerseite können etwa Fragen zu einem Arbeitszeugnis oder zu einer ausgesprochenen Kündigung Anlass für eine Anfrage sein. Arbeitgeber beschäftigen häufig organisatorische Veränderungen, Personalmaßnahmen und Vereinbarungen mit Beschäftigten oder Betriebsräten. Welche Unterlagen und rechtlichen Gesichtspunkte für die Bearbeitung erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Bei Kündigungen und anderen zeitkritischen Vorgängen können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen. Die Kanzleibeschreibung benennt darüber hinaus Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht als Schwerpunkte der gesamten Kanzlei. Dazu gehören die Vertretung von Einzelpersonen, insbesondere Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten, sowie die Beratung und Verteidigung von Unternehmen. Weitere Tätigkeitsfelder sind Handels- und Gesellschaftsrecht, unternehmensinterne Ermittlungen sowie Restrukturierung und Sanierung vor und in der Insolvenz. Für arbeitsrechtliche Anliegen können solche Zusammenhänge beispielsweise bei betrieblichen Umstrukturierungen oder Vorwürfen innerhalb eines Unternehmens relevant werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder arbeitsrechtliche Fall zugleich strafrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Fragen aufwirft. Die Anschrift in der Kaiserstraße liegt in der Karlsruher Innenstadt. Sie bietet einen innerstädtischen Bezugspunkt auch für Ratsuchende aus Durlach, der Oststadt, der Südstadt und Mühlburg. Für viele Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kommt das Arbeitsgericht Karlsruhe in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Amtsgericht und Landgericht Karlsruhe gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Der ebenfalls in Karlsruhe ansässige Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht sind keine regulären Eingangsgerichte für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Darstellung des Anliegens, die eigene Rolle als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben erleichtern die erste Zuordnung. Bekannte Termine und Fristen sollten dabei erkennbar sein. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein weiterer Austausch erfolgt, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Karlsruhe
- Amtsgericht Karlsruhe
- Landgericht Karlsruhe
- Arbeitsgericht Karlsruhe
- Bundesgerichtshof
- Bundesverfassungsgericht
Der Standort von SCHORK KAUFFMANN BREMENKAMP in der Kaiserstraße 90 ist der Karlsruher Innenstadt zuzuordnen. Für Ratsuchende aus Durlach, der Oststadt, der Südstadt oder Mühlburg liegt die Kanzlei damit im zentralen Stadtgebiet. Eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich grundsätzlich über die innerstädtischen Verkehrsverbindungen planen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Zufahrts- oder Parkmöglichkeiten aktuell bestehen, sollte vor einem Besuch anhand aktueller Verkehrsinformationen geprüft werden. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Für den im Profil hervorgehobenen Schwerpunkt Arbeitsrecht ist typischerweise das Arbeitsgericht Karlsruhe relevant, soweit der Fall örtlich in dessen Zuständigkeitsbereich fällt. Dort werden insbesondere Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse geführt. Auch kollektivarbeitsrechtliche Verfahren, etwa über betriebsverfassungsrechtliche Fragen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, gehören zur Arbeitsgerichtsbarkeit. Nicht jede Auseinandersetzung im beruflichen Umfeld ist allerdings eine arbeitsgerichtliche Sache; entscheidend sind die Beteiligten und der Gegenstand des Verfahrens. Amtsgericht und Landgericht Karlsruhe können für die zusätzlich beschriebenen strafrechtlichen sowie handels- und gesellschaftsrechtlichen Tätigkeiten Bedeutung haben. Ihre Zuständigkeit richtet sich unter anderem nach Verfahrensart und gesetzlicher Aufgabenverteilung. Der Bundesgerichtshof befasst sich insbesondere mit Rechtsmitteln in Zivil- und Strafsachen, nicht mit gewöhnlichen arbeitsrechtlichen Berufungen. Das Bundesverfassungsgericht prüft verfassungsrechtliche Fragen unter besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen und ersetzt keine arbeitsgerichtliche Instanz. Allein der Karlsruher Kanzleisitz bestimmt daher weder das zuständige Gericht noch den möglichen Verfahrensweg.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse und Ihre Nachricht als Pflichtfelder angegeben. Eine Telefonnummer kann ebenfalls angegeben werden; die Datenschutzbestimmungen müssen als gelesen bestätigt werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse und Ihre Nachricht als Pflichtfelder angegeben. Eine Telefonnummer kann ebenfalls angegeben werden; die Datenschutzbestimmungen müssen als gelesen bestätigt werden.
Bevorzugter Kontaktweg: form
Werdegang und Engagement
Auszeichnungen
- DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE, Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers (2026)
- TOP-Wirtschaftskanzlei, FOCUS (2026)
- Empfohlene Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht, WHO’S WHO LEGAL GERMANY (2021)
- Eine der besten Wirtschaftskanzleien, BRANDEINS (2021)
- Empfohlene Rechtsanwälte, CHAMBERS EUROPE (2021)
- Top Kanzlei 2021 für Wirtschaftsstrafrecht, WIRTSCHAFTSWOCHE (2021)
- TOP Wirtschaftskanzlei 2023 – Wirtschaftsstrafrecht, FOCUS (2023)
- Best Lawyers 2023 (2023)
- Deutschlands beste Anwälte 2024, Handelsblatt (2024)
- Deutschlands beste Anwälte 2025, Handelsblatt (2025)
Mitgliedschaften
- DIRO-Netzwerk
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben und Unterlagen helfen bei einer ersten Anfrage zum Arbeitsrecht?
- Hilfreich ist eine kurze zeitliche Übersicht: Seit wann besteht das Arbeitsverhältnis, welche Funktion wird ausgeübt und was ist konkret geschehen? Je nach Anliegen können Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen, Abrechnungen, Abmahnungen, Kündigungsschreiben oder ein Zeugnis relevant sein. Auch einschlägige Korrespondenz und Hinweise auf tarifliche oder betriebliche Regelungen erleichtern die Einordnung. Für die erste Anfrage genügt häufig eine übersichtliche Beschreibung; welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, wird im weiteren Austausch geklärt. Bereits bekannte Fristen und anstehende Termine sind besonders wichtige Informationen.
- Warum ist bei einer Kündigung eine zeitnahe Klärung wichtig?
- Bei der gerichtlichen Überprüfung einer Kündigung gelten kurze Fristen. Für eine Kündigungsschutzklage sieht das Gesetz grundsätzlich drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung vor. Daneben können weitere Fragen auftreten, etwa zur Kündigungsfrist, zu offenen Vergütungsansprüchen, Urlaub oder einem Zeugnis. Der genaue Zugangstag und das Kündigungsschreiben sind deshalb für eine rechtliche Einordnung wesentlich. Ob und welche Schritte im Einzelfall in Betracht kommen, hängt von den Umständen ab. Eine bloße Kontaktanfrage oder ein Gespräch mit dem Arbeitgeber wahrt die Klagefrist grundsätzlich nicht.
- Was unterscheidet Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht?
- Das Individualarbeitsrecht betrifft das Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und ihrem Arbeitgeber. Dazu zählen beispielsweise Arbeitsvertrag, Entgelt, Urlaub, Abmahnung und Kündigung. Das Kollektivarbeitsrecht behandelt dagegen unter anderem die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten sowie tarifvertragliche Regelungen. Beide Bereiche können sich überschneiden: Eine Änderung von Arbeitszeiten kann einzelne Beschäftigte betreffen und zugleich Mitbestimmungsrechte auslösen. Für eine Anfrage ist daher hilfreich zu beschreiben, ob es um persönliche Ansprüche, eine betriebliche Maßnahme oder die Beteiligung einer Arbeitnehmervertretung geht. Daraus ergibt sich auch, welche Unterlagen bedeutsam sein können.
- Welche arbeitsrechtlichen Fragen können bei einer Restrukturierung oder Insolvenz entstehen?
- Bei einer Restrukturierung können Veränderungen von Aufgaben, Arbeitsorten oder betrieblichen Abläufen arbeitsrechtliche Fragen aufwerfen. Je nach Maßnahme spielen Vertragsbedingungen, Beteiligungsrechte des Betriebsrats und mögliche personelle Folgen eine Rolle. In einer Insolvenz kommen besondere gesetzliche Rahmenbedingungen hinzu, etwa bei Vergütungsforderungen oder der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Nicht jede wirtschaftliche Schwierigkeit verändert jedoch automatisch bestehende Arbeitsverträge. Für eine erste Einordnung sind der Stand des Vorhabens, die beteiligten Unternehmen und bereits erfolgte Mitteilungen wichtig. Arbeitsrechtliche, gesellschaftsrechtliche und insolvenzrechtliche Gesichtspunkte müssen dabei gegebenenfalls gemeinsam betrachtet werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu SCHORK KAUFFMANN BREMENKAMP
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Kritische Stimmen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: skb-legal.com
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