Veröffentlichtes Profil

Susanne Klauss

Dr. Susanne Klauss – Fachanwältin für Familienrecht in Hanau

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht · Kanzlei Dr. Susanne Klauss

Maria-Montessori-Allee 10, 63457 Hanau

Telefon: +49 176 30772525

Qualifikation
Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Dr. Susanne Klauss

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. Susanne Klauss ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht. Ihre 2011 in Bad Dürkheim gegründete Kanzlei hat seit Oktober 2025 eine Zweigstelle in Hanau. Sie berät und vertritt Mandanten in familiären Angelegenheiten, insbesondere bei Trennung und Scheidung. Zu ihren Leistungen gehören Erstberatungen, die Vertretung im Scheidungsverfahren sowie Vereinbarungen über Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung und die Betreuung der Kinder. Weitere Themen sind Elternunterhalt, Versorgungs- und Zugewinnausgleich sowie Sorge- und Umgangsrecht. Sie berät außerdem bei der Gestaltung von Eheverträgen, Partnerschaftsverträgen, Testamenten und Erbverträgen. Die Bearbeitung eines Mandats ist auch über Videotelefonate, Telefonate und per E-Mail übermittelte Unterlagen möglich; Hausbesuche werden ebenfalls angeboten. Klauss berücksichtigt die persönliche Situation ihrer Mandanten und prüft außergerichtliche Lösungen. Schreiben der Gegenseite übermittelt sie mit einer Stellungnahme. Sie informiert über voraussichtliche Kosten, Alternativen und Kostenrisiken und berät zur Beantragung von Verfahrenskostenhilfe. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit übernimmt sie die Funktion eines Verfahrensbeistands für Kinder. Auch bei der Vertretung eines Elternteils berücksichtigt sie das Wohl der beteiligten Kinder.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: familienrecht-kanzlei-hanau.de, familienrecht-kanzlei-hanau.de

Beratung in Hanau – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Dr. Susanne Klauss ist Fachanwältin für Familienrecht und führt die Kanzlei Dr. Susanne Klauss, die 2011 in Bad Dürkheim gegründet wurde. Seit Oktober 2025 besteht eine Zweigstelle in Hanau in der Maria-Montessori-Allee 10, 63457 Hanau. Der Hauptschwerpunkt ihres Profils liegt im Familienrecht. Sie berät und vertritt Menschen in familiären Angelegenheiten, insbesondere bei Trennung und Scheidung. Dabei berücksichtigt sie die persönliche Situation der Beteiligten und prüft, ob sich Fragen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens klären lassen. Für Mandantinnen und Mandanten kann es zunächst darum gehen, die unterschiedlichen Folgen einer Trennung zu ordnen. Dazu zählen Unterhaltsfragen, die Aufteilung beziehungsweise Auseinandersetzung von Vermögen und Absprachen zur Betreuung gemeinsamer Kinder. Klauss bietet Erstberatungen an und übernimmt die Vertretung im Scheidungsverfahren. Zu ihren Themen gehören außerdem Elternunterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich. Während der Versorgungsausgleich grundsätzlich die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte betrifft, geht es beim Zugewinnausgleich um den Vermögenszuwachs innerhalb der Ehe unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen. Ein weiterer Bereich umfasst das Sorge- und Umgangsrecht. Typische Anliegen sind Entscheidungen für gemeinsame Kinder und die Gestaltung des Kontakts zu beiden Elternteilen nach einer Trennung. Klauss übernimmt neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit die Funktion eines Verfahrensbeistands für Kinder. Diese Aufgabe ist von der Vertretung eines Elternteils zu unterscheiden; auch bei einer solchen Vertretung berücksichtigt sie das Kindeswohl. Darüber hinaus berät sie zur Gestaltung von Eheverträgen, Partnerschaftsverträgen, Testamenten und Erbverträgen. Damit umfasst ihre Tätigkeit neben Konflikten auch die vorsorgliche Regelung familiärer und vermögensbezogener Fragen. Die Hanauer Zweigstelle bildet einen örtlichen Anlaufpunkt für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet, etwa aus der Innenstadt, Steinheim oder Großauheim. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Für familiengerichtliche Verfahren kommt insbesondere das Amtsgericht Hanau in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Kanzleianschrift planen. Ein Mandat kann auch über Videotelefonate, Telefonate und per E-Mail übermittelte Unterlagen bearbeitet werden; außerdem werden Hausbesuche angeboten. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Hilfreich sind Angaben dazu, ob bereits ein Verfahren läuft oder Fristen bestehen. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären. Klauss informiert über voraussichtliche Kosten, Alternativen und Kostenrisiken sowie über die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe. Schreiben der Gegenseite leitet sie mit einer Stellungnahme weiter.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hanau

Die Zweigstelle der Kanzlei Dr. Susanne Klauss befindet sich in der Maria-Montessori-Allee 10 in 63457 Hanau. Sie ergänzt seit Oktober 2025 die ursprünglich in Bad Dürkheim gegründete Kanzlei. Zum Hanauer Umfeld gehören die Innenstadt sowie die Stadtteile Steinheim und Großauheim. Aus den vorliegenden Angaben lässt sich allerdings nicht ableiten, welchem Stadtteil die Kanzleianschrift zuzuordnen ist oder ob eine Innenstadtlage vorliegt. Für die Planung eines persönlichen Termins ist deshalb die konkrete Adresse maßgeblich, nicht allein die Bezeichnung Hanau. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Hanau relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit unter anderem Scheidungen, Versorgungsausgleichssachen sowie Verfahren zu Unterhalt, Sorge und Umgang geführt. Auch Streitigkeiten über den Zugewinnausgleich können vor das Familiengericht gehören. Die Zuständigkeit richtet sich nach der jeweiligen Verfahrensart und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten; sie folgt nicht automatisch aus dem Kanzleisitz. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Hanau ist für die typischen familiengerichtlichen Verfahren nicht das erstinstanzlich zuständige Gericht. Allgemeine zivilrechtliche Streitigkeiten können dagegen je nach Gegenstand und Zuständigkeitsregeln vor einem Amts- oder Landgericht verhandelt werden. Die Anfahrt innerhalb Hanaus kann grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden. Konkrete Haltestellen, Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind durch die Angaben nicht belegt und sollten vor einem Besuch geprüft werden. Für die Abstimmung mit der Kanzlei bestehen zudem Möglichkeiten per Telefon, Videotelefonat und E-Mail. Dadurch muss nicht jeder Besprechungs- oder Unterlagenaustausch mit einem persönlichen Besuch verbunden sein.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ein erstes Beratungsgespräch ist auch telefonisch möglich. Eine Erstberatung kostet 190,00 Euro zuzüglich 19 % Umsatzsteuer und kann auf weitere Gebühren angerechnet werden. Auf Wunsch teilt die Anwältin bei der ersten Beratung mit, wie hoch die Kosten voraussichtlich sind und welche Alternativen bestehen.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Ein erstes Beratungsgespräch ist auch telefonisch möglich. Eine Erstberatung kostet 190,00 Euro zuzüglich 19 % Umsatzsteuer und kann auf weitere Gebühren angerechnet werden. Auf Wunsch teilt die Anwältin bei der ersten Beratung mit, wie hoch die Kosten voraussichtlich sind und welche Alternativen bestehen.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Anfrage genügt meist eine kurze Beschreibung der familiären Situation und der offenen Fragen. Hilfreich können Angaben zum Zeitpunkt der Trennung, zu gemeinsamen minderjährigen Kindern und zu bereits laufenden gerichtlichen Verfahren sein. Bestehende Fristen oder zugestellte gerichtliche Schreiben sollten ausdrücklich erwähnt werden. Für eine spätere Beratung können Unterlagen zu Einkommen, Vermögen, Versorgungsanrechten und vorhandenen Vereinbarungen relevant werden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Beratungsgegenstand ab und lässt sich bei der Terminabstimmung klären. Eine Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde.
Worin unterscheiden sich Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich?
Diese Themen betreffen unterschiedliche wirtschaftliche Folgen familiärer Beziehungen. Unterhalt dient unter gesetzlichen Voraussetzungen der Deckung des Lebensbedarfs, etwa eines Kindes oder eines getrennt lebenden beziehungsweise geschiedenen Ehepartners. Der Zugewinnausgleich betrifft bei entsprechendem Güterstand grundsätzlich den Ausgleich unterschiedlich hoher Vermögenszuwächse während der Ehe. Der Versorgungsausgleich bezieht sich dagegen auf in der Ehezeit erworbene Versorgungsanrechte, insbesondere für das Alter. Die Themen können im Zusammenhang mit einer Scheidung zusammentreffen, folgen aber jeweils eigenen Regeln. Für ihre Einordnung spielen unter anderem Zeiträume, wirtschaftliche Verhältnisse und bestehende Vereinbarungen eine Rolle.
Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht, Umgangsrecht und einem Verfahrensbeistand?
Das Sorgerecht umfasst Verantwortung und Entscheidungen für ein minderjähriges Kind, beispielsweise in Fragen der Gesundheit oder Schulbildung. Das Umgangsrecht betrifft den persönlichen Kontakt des Kindes insbesondere zu seinen Eltern. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass diese Bereiche in gleicher Weise neu geregelt werden müssen. Ein Verfahrensbeistand hat eine andere Funktion als die anwaltliche Vertretung eines Elternteils: Er wird vom Gericht in bestimmten Kindschaftssachen bestellt, um die Interessen des Kindes festzustellen und im Verfahren zur Geltung zu bringen. Maßgeblicher Orientierungspunkt familiengerichtlicher Entscheidungen ist das Kindeswohl.
Was lässt sich durch einen Ehevertrag oder eine Trennungsvereinbarung regeln?
Ein Ehevertrag kann insbesondere güterrechtliche Fragen und unter bestimmten Voraussetzungen Regelungen zu Unterhalt oder Versorgungsausgleich enthalten. Eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung kann dazu dienen, Folgen einer bereits eingetretenen Trennung einvernehmlich zu ordnen. Dazu gehören beispielsweise vermögensbezogene Fragen oder die Nutzung der Ehewohnung. Nicht jede gewünschte Regelung ist uneingeschränkt wirksam; gesetzliche Grenzen und Formvorschriften müssen beachtet werden. Je nach Inhalt ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Absprachen über Kinder unterliegen besonderen Maßstäben und können eine notwendige gerichtliche Prüfung am Kindeswohl nicht ersetzen.
Welche Rolle spielen Kosten und Verfahrenskostenhilfe vor einem familiengerichtlichen Verfahren?
Vor einer Mandatierung ist es sinnvoll, den gewünschten Beratungs- oder Vertretungsumfang und die dafür maßgeblichen Abrechnungsgrundlagen zu klären. Bei gerichtlichen Verfahren können neben anwaltlichen Gebühren auch Gerichtskosten und weitere Auslagen entstehen. Die Höhe hängt unter anderem von Verfahrensgegenstand und Umfang ab. Verfahrenskostenhilfe kommt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht; dafür werden insbesondere die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie weitere Voraussetzungen geprüft. Sie ist keine automatische vollständige Kostenbefreiung und kann mit Ratenzahlungen verbunden sein. Über einen Antrag entscheidet das zuständige Gericht.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Susanne Klauss

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: familienrecht-kanzlei-hanau.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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