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- Recht am Platz Rechtanwälte Malek & Ille
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Sebastian Malek ist Rechtsanwalt in Hanau und begleitet seit 2009 Mandanten im Verkehrsrecht. Seine Tätigkeit richtet sich an Menschen, die nach einem Verkehrsunfall Unterstützung benötigen. Zu den genannten Aufgaben gehören die Schadensabwicklung mit der Versicherung sowie die Durchsetzung oder Abwehr von Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen. Dabei übernimmt er auch die direkte Abwicklung mit der Versicherung. Die Webseite nennt individuelle Beratung, schnelle Terminvergabe und die Möglichkeit einer Online-Abwicklung. Für die Zusammenarbeit ist zunächst eine unverbindliche Kontaktaufnahme telefonisch oder per Mail vorgesehen. Anschließend wird gemeinsam ein passender Beratungstermin vereinbart, in dringenden Fällen auch kurzfristig. Über ein Formular kann zudem ein Rückruf angefordert werden. Malek verweist auf einen bestandenen Fachanwaltslehrgang und auf effizientes Arbeiten bei der Bearbeitung der Fälle. Die Kanzlei Recht am Platz Malek & Ille befindet sich am Rochusplatz 2 in Hanau. Parkplätze sind in der Nähe vorhanden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwalt-verkehrsrecht-hanau.de, anwalt-verkehrsrecht-hanau.de
Beratung in Hanau – Einordnung der Redaktion
Sebastian Malek ist Rechtsanwalt in Hanau und gehört zur Kanzlei Recht am Platz Rechtanwälte Malek & Ille am Rochusplatz 2, 63457 Hanau. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt angegeben. Die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert dagegen insbesondere seine verkehrsrechtliche Tätigkeit: Seit 2009 begleitet er Mandanten in diesem Bereich, vor allem nach Verkehrsunfällen. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung wichtig, weil die Angaben zum Arbeitsrecht keine näheren Informationen über einzelne Beratungsangebote enthalten. Bei einer Anfrage lässt sich klären, ob das konkrete Anliegen übernommen werden kann. Im Arbeitsrecht stehen allgemein die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitszeugnisse oder ausstehende Vergütung. Auch Fragen zu Arbeitszeit und Urlaub können Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet dabei grundsätzlich eine Einordnung ihrer Situation anhand der vorhandenen Vereinbarungen und des bisherigen Geschehens. Gerade bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen relevant sein. Eine erste Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, worum es geht und ob bereits ein Schreiben mit einem konkreten Datum vorliegt. Für das Verkehrsrecht beschreibt die Kanzlei die Unterstützung bei der Schadensabwicklung mit Versicherungen sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen. Malek übernimmt dabei auch die direkte Abwicklung mit der Versicherung. Nach einem Verkehrsunfall können beispielsweise die Verantwortlichkeit für den Unfall, Fahrzeugschäden oder gesundheitliche Folgen Gegenstand der Auseinandersetzung sein. Welche Unterlagen und welche weiteren Schritte erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab; eine pauschale Beurteilung lässt sich daraus nicht ableiten. Der örtliche Bezug liegt in Hanau mit den genannten Stadtteilen Innenstadt, Steinheim und Großauheim. Die Kanzlei befindet sich am Rochusplatz; Parkplätze sind laut Kanzleibeschreibung in der Nähe vorhanden. Für zivilrechtliche Verkehrsunfallstreitigkeiten kommen je nach Zuständigkeit das Amtsgericht Hanau oder das Landgericht Hanau in Betracht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen typischerweise vor die Arbeitsgerichte. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de kann als Ausgangspunkt einer Kontaktaufnahme dienen. Für die eigentliche Anfrage nennt die Kanzleibeschreibung Telefon und E-Mail sowie ein Formular zur Rückrufanforderung. Zunächst ist eine unverbindliche Kontaktaufnahme vorgesehen; anschließend wird gemeinsam ein Beratungstermin vereinbart, in dringenden Fällen auch kurzfristig. Außerdem wird die Möglichkeit einer Online-Abwicklung genannt. Eine kurze Schilderung des Anliegens hilft dabei, Rechtsgebiet, Dringlichkeit und den weiteren Abstimmungsbedarf einzuordnen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hanau
Die Kanzlei von Sebastian Malek liegt am Rochusplatz 2 in 63457 Hanau. Als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, Steinheim und Großauheim genannt; eine ausdrückliche Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile enthalten die Angaben nicht. Ebenso ist eine Innenstadtlage nicht belegt. Für die Anfahrt mit dem Pkw sind nach der Kanzleibeschreibung Parkplätze in der Nähe vorhanden. Zur Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel liegen keine konkreten Informationen vor. Eine Verbindung lässt sich anhand der Kanzleianschrift und des jeweiligen Ausgangspunkts planen; bestimmte Linien, Haltestellen oder Fahrzeiten können aus den vorliegenden Angaben nicht abgeleitet werden. Für die beschriebene Tätigkeit nach Verkehrsunfällen sind unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Hanau und das Landgericht Hanau relevant. Dort können zivilrechtliche Verfahren über Schadensersatz und Schmerzensgeld geführt werden, sofern die jeweilige sachliche und örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Welches Gericht einen Streit bearbeitet, hängt unter anderem vom Streitwert und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Allein der Kanzleisitz in Hanau legt den Gerichtsstand eines Falls nicht fest. Der im Profil ausgewiesene Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist gerichtssystematisch davon zu unterscheiden. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, werden typischerweise vor den Arbeitsgerichten verhandelt, nicht vor dem Amtsgericht oder Landgericht. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht ist in den Standortangaben nicht benannt. Für eine erste Abstimmung ist zudem nicht zwingend eine Anfahrt erforderlich: Die Kanzleibeschreibung sieht eine Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail und die Möglichkeit einer Online-Abwicklung vor.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Rückrufformular enthält die Felder Name, E-Mail, Telefon (optional) und Nachricht.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich telefonisch oder per Mail möglich. Anschließend wird gemeinsam ein passender Termin für das Beratungsgespräch vereinbart, in dringenden Fällen auch kurzfristig.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich telefonisch oder per Mail möglich. Anschließend wird gemeinsam ein passender Termin für das Beratungsgespräch vereinbart, in dringenden Fällen auch kurzfristig.
Für den Erstkontakt: Das Rückrufformular enthält die Felder Name, E-Mail, Telefon (optional) und Nachricht.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs und der Arbeitsvertrag hilfreich. Je nach Situation können auch Nachträge, frühere Abmahnungen und Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber eine Rolle spielen. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen; eine bloße Kontaktanfrage wahrt solche Fristen grundsätzlich nicht. Ob und welche Schritte im Einzelfall möglich sind, lässt sich erst nach Prüfung der Umstände beurteilen.
- Was kann bei Streit über Vergütung oder ein Arbeitszeugnis geprüft werden?
- Bei Vergütungsfragen geht es häufig darum, welche Zahlungen vereinbart wurden, welche Arbeitsleistungen erbracht sind und welche Beträge bereits gezahlt wurden. Arbeitsvertrag, Abrechnungen und gegebenenfalls Arbeitszeitaufzeichnungen können dafür wichtig sein. Bei Arbeitszeugnissen stehen unter anderem Inhalt, Vollständigkeit und Formulierungen im Mittelpunkt. Auch vertragliche oder tarifliche Regelungen können Bedeutung haben. Ob Ansprüche bestehen und innerhalb welcher Fristen sie geltend gemacht werden müssen, hängt vom Einzelfall ab und sollte nicht allein anhand allgemeiner Beispiele beurteilt werden.
- Welche Unterlagen erleichtern die Einordnung eines Verkehrsunfalls?
- Hilfreich sind regelmäßig eine nachvollziehbare Schilderung des Unfallhergangs, vorhandene Fotos, die Daten der Beteiligten und bereits geführter Schriftwechsel mit Versicherungen. Soweit vorhanden, können auch ein polizeiliches Aktenzeichen, Kostenvoranschläge, Gutachten und Rechnungen relevant sein. Bei Verletzungen kommen ärztliche Unterlagen hinzu. Nicht jedes Dokument wird in jedem Fall benötigt. Entscheidend ist zunächst, welche Schäden geltend gemacht werden und welche Punkte streitig sind. Für die Übermittlung persönlicher oder medizinischer Unterlagen sollte ein geeigneter Übermittlungsweg abgestimmt werden.
- Worin unterscheiden sich Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall?
- Schadensersatz betrifft grundsätzlich den Ausgleich materieller Nachteile, beispielsweise unfallbedingter Fahrzeugschäden oder bestimmter finanzieller Folgen einer Verletzung. Schmerzensgeld dient dagegen dem Ausgleich immaterieller Beeinträchtigungen bei einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit. Beide Anspruchsarten können nebeneinander eine Rolle spielen. Ob sie bestehen, richtet sich unter anderem nach der Verantwortlichkeit für den Unfall, den nachweisbaren Folgen und einem möglichen Mitverschulden. Allgemeine Betragsangaben oder Vergleiche mit anderen Unfällen ersetzen deshalb keine Prüfung des konkreten Sachverhalts.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Sebastian Malek
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,3 von 5 · 23 Bewertungen
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Rochusplatz 2, 63457 Hanau
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwalt-verkehrsrecht-hanau.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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