Veröffentlichtes Profil

Sylvia Lunau

Kanzlei Lunau in Berlin-Mitte: Familienrecht, Ausländerrecht und Strafrecht

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin · Kanzlei Lunau

Märkisches Ufer 34, 10179 Berlin

Telefon: +49 30 44 01 33 20

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Lunau
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Kanzlei Lunau befindet sich am Märkischen Ufer 34 in Berlin-Mitte. Sie bietet Beratung und Vertretung im Familienrecht, internationalen Familienrecht sowie im Ausländer- und Strafrecht an. Auf der Webseite stellt sich die Anwältin als Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin mit langjähriger Erfahrung in diesen Rechtsgebieten vor. Im Familienrecht nennt die Kanzlei Eheschließung und Scheidung, Unterhalt und Vermögen sowie Kindschaftsrecht. Zum Ausländerrecht werden Visum und Aufenthalt, Familiennachzug sowie Ausbildung und Arbeit aufgeführt. Das Angebot richtet sich an Personen, die rechtlichen Rat oder Hilfe benötigen. Zur Arbeitsweise gehört die transparente Information darüber, mit welchen Kosten Mandanten rechnen müssen und wie sich diese zusammensetzen. Für Anfragen und Terminvereinbarungen stehen eine Telefonnummer und ein Kontaktformular zur Verfügung. Außerdem veröffentlicht die Kanzlei eine E-Mail-Adresse. Die Webseite enthält eigene Bereiche zu Rechtsgebieten, Kanzlei, Kosten und Kontakt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-lunau.de, kanzlei-lunau.de

Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion

Sylvia Lunau ist Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. Ihre Kanzlei am Märkischen Ufer 34 in Berlin-Mitte berät und vertritt in strafrechtlichen, ausländerrechtlichen und familienrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich des internationalen Familienrechts. Im Profil auf Anwalt-Seiten.de ist das Strafrecht als Hauptschwerpunkt genannt. Ratsuchende können sich damit sowohl wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs als auch bei Fragen zum Aufenthalt in Deutschland oder zu familiären Veränderungen an die Kanzlei wenden. Die anwaltliche Tätigkeit und die Mediation sind dabei unterschiedliche Formen der Bearbeitung rechtlicher Konflikte. Im Strafrecht geht es typischerweise um die Einordnung eines Tatvorwurfs und den Ablauf eines Ermittlungs- oder Gerichtsverfahrens. Anlass für eine Anfrage können etwa Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht sein. Für die erste Orientierung sind die Verfahrensphase, vorhandene Unterlagen und mögliche Fristen von Bedeutung. Im Ausländer- und Aufenthaltsrecht nennt die Kanzlei Visum und Aufenthalt, Familiennachzug sowie Ausbildung und Arbeit. Dahinter stehen beispielsweise Fragen nach den rechtlichen Voraussetzungen eines Aufenthalts oder danach, welche Bedeutung familiäre und berufliche Umstände für ein Verfahren haben. Im Familienrecht führt die Kanzlei Eheschließung und Scheidung, Unterhalt und Vermögen sowie Kindschaftsrecht auf. Typische Anliegen betreffen die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung, die elterliche Sorge oder den Umgang mit Kindern. Das internationale Familienrecht ergänzt diese Themen, wenn mehrere Staaten berührt sind, etwa durch unterschiedliche Staatsangehörigkeiten oder einen Wohnsitz im Ausland. Dann können zusätzlich die internationale Zuständigkeit und das anwendbare Recht relevant werden. Mediation dient allgemein dazu, Konflikte in einem strukturierten Gespräch zu bearbeiten; ob sie in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Anliegen und der Mitwirkungsbereitschaft der Beteiligten ab. Der Kanzleisitz liegt in Berlin-Mitte und damit im innerstädtischen Umfeld. Auch für Ratsuchende aus Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow oder Steglitz-Zehlendorf bietet die Adresse einen konkreten Anlaufpunkt. Welches Berliner Gericht zuständig ist, richtet sich allerdings nicht allein nach dem Kanzleistandort. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Die Kanzlei veröffentlicht eine Telefonnummer, ein Kontaktformular und eine E-Mail-Adresse. Bei einer Anfrage lassen sich betroffene Rechtsgebiete, vorhandene Schreiben und der Wunsch nach einem Termin benennen. Zur beschriebenen Arbeitsweise gehört außerdem, die zu erwartenden Kosten und ihre Zusammensetzung transparent zu erläutern.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Berlin

  • Amtsgerichte in Berlin
  • Landgericht Berlin
  • Arbeitsgericht Berlin
  • Kammergericht

Die Kanzlei Lunau befindet sich am Märkischen Ufer 34 in Berlin-Mitte. Der Standort liegt im innerstädtischen Bereich und ist damit in das Berliner Stadtgebiet eingebunden. Für eine Anfahrt aus Mitte selbst oder aus Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Steglitz-Zehlendorf kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Die konkrete Verbindung, die Verkehrslage und mögliche Parkgelegenheiten sollten vor einem Termin anhand aktueller Informationen geprüft werden. Aus den vorliegenden Angaben lassen sich keine bestimmten Haltestellen, Fahrzeiten oder Stellplätze ableiten. Für den im Profil hervorgehobenen Schwerpunkt Strafrecht sind von den genannten Gerichten insbesondere die Berliner Amtsgerichte und die landgerichtliche Ebene relevant. Welche Instanz eine Strafsache verhandelt, hängt unter anderem von Art und Gewicht des Vorwurfs ab. In Berlin werden Strafsachen auf landgerichtlicher Ebene beim Landgericht Berlin I geführt. Familienrechtliche Verfahren, etwa zu Scheidung, Unterhalt, Sorge und Umgang, gehören regelmäßig vor die Familiengerichte bei den zuständigen Amtsgerichten. Das Kammergericht kann insbesondere als Rechtsmittelgericht in Familien- und Strafsachen zuständig sein. Für Streitigkeiten über Aufenthaltstitel oder Familiennachzug ist dagegen grundsätzlich die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig; die genannten Gerichte decken diesen Bereich nicht ab. Das Arbeitsgericht Berlin befasst sich mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, nicht allgemein mit der aufenthaltsrechtlichen Erlaubnis zur Beschäftigung. Auch im internationalen Familienrecht bestimmen besondere Zuständigkeitsregeln den Verfahrensort. Die Lage der Kanzlei in Mitte legt daher nicht fest, bei welchem Gericht ein Anliegen geführt wird.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere der bezeichnete Vorwurf, die absendende Behörde und der aktuelle Verfahrensstand relevant. Ein Schreiben der Polizei, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl geben darüber häufig Aufschluss. Auch genannte Termine und Fristen sollten bei der Anfrage erkennbar sein. Eine kurze, sachliche Zusammenfassung hilft, das Anliegen zuzuordnen; eine vollständige Schilderung sensibler Einzelheiten ist für die bloße Terminabstimmung meist nicht erforderlich. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden und wie ein geschützter Austausch erfolgen kann, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
Wovon hängt ab, welche Unterlagen für Visum, Aufenthalt oder Familiennachzug benötigt werden?
Der Unterlagenbedarf richtet sich vor allem nach dem Aufenthaltszweck, der persönlichen Situation und dem Stand des behördlichen Verfahrens. Bei Familiennachzug können Nachweise über familiäre Beziehungen eine Rolle spielen, bei Ausbildung oder Arbeit entsprechende Verträge und Qualifikationsnachweise. Auch vorhandene Aufenthaltstitel, Anträge und behördliche Schreiben sind häufig wichtig. Es gibt jedoch keine einheitliche Unterlagenliste für sämtliche Konstellationen. Für eine erste Anfrage ist daher hilfreich zu benennen, worum es geht, ob bereits ein Antrag gestellt wurde und ob eine Entscheidung oder eine Frist vorliegt.
Welche Themen können bei einer Trennung neben der Scheidung eine Rolle spielen?
Eine Trennung kann mehrere rechtlich eigenständige Fragen auslösen. Dazu zählen Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die Verteilung von Haushaltsgegenständen und vermögensrechtliche Folgen. Sind Kinder betroffen, können Sorge und Umgang hinzukommen. Nicht alle Fragen werden automatisch gemeinsam mit einer Scheidung geklärt. Bei Bezügen zum Ausland können zusätzlich die gerichtliche Zuständigkeit und das anwendbare Recht zu prüfen sein. Für eine erste Besprechung erleichtert eine Übersicht über familiäre Verhältnisse, Wohnorte und bereits getroffene Vereinbarungen die Orientierung. Welche Punkte tatsächlich relevant sind, hängt von der individuellen Situation ab.
Wie unterscheidet sich eine Mediation von anwaltlicher Beratung im Familienrecht?
Anwaltliche Beratung dient der rechtlichen Einordnung eines Anliegens und kann mit der Vertretung der Interessen einer Person verbunden sein. In einer Mediation unterstützt eine neutrale Person die Beteiligten dabei, eigenverantwortlich eine Verständigung zu entwickeln. Sie entscheidet den Streit nicht und vertritt nicht einseitig eine beteiligte Person. Mediation setzt grundsätzlich freiwillige Mitwirkung voraus und ist nicht für jede Konfliktlage gleichermaßen geeignet. Eine rechtliche Prüfung möglicher Vereinbarungen kann daneben sinnvoll sein. Vor Beginn sollte deshalb geklärt werden, welche Rolle übernommen wird und welche Erwartungen die Beteiligten an das Verfahren haben.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Sylvia Lunau

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Märkisches Ufer 34, 10179 Berlin

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-lunau.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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