Veröffentlichtes Profil

Ulrich Bambor

Ulrich Bambor – Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht in Dortmund

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht · Bambor Rechtsanwalt-GmbH

Im Defdahl 10 B, 44141 Dortmund

Telefon: +49 231 9529290

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Bambor Rechtsanwalt-GmbH
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Ulrich Bambor ist Rechtsanwalt in Dortmund und Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht. Seine Kanzlei richtet sich an private und gewerbliche Mandanten. Seit mehr als 35 Jahren ist er im Strafrecht als Strafverteidiger sowie als Nebenklägervertreter tätig. Zu seinen Tätigkeitsbereichen gehören Verkehrsrecht, Strafrecht und Verkehrsstrafrecht sowie Bußgeldsachen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten. Er übernimmt außerdem die Regulierung von Schadensersatzansprüchen außergerichtlich und vor Gericht und kümmert sich um die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche nach einem Verkehrsunfall. Die Kanzlei befindet sich im Büropark Im Defdahl 10 B in Dortmund. Seine Tätigkeit erstreckt sich auf Dortmund, Nordrhein-Westfalen und das gesamte Bundesgebiet. Bambor legt Wert auf regelmäßige Weiter- und Fortbildungen, ein vertrauensvolles Miteinander mit seinen Mandanten und taktisch kluges Vorgehen. Zur Kontaktaufnahme stehen Telefon und das Kontaktformular der Kanzleiwebseite zur Verfügung. Persönliche Beratungstermine können mit der Kanzlei vereinbart werden.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: bambor.de, bambor.de

Beratung in Dortmund – Einordnung der Redaktion

Ulrich Bambor ist Rechtsanwalt in Dortmund und Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht. In der Bambor Rechtsanwalt-GmbH betreut er private und gewerbliche Mandanten. Den Hauptschwerpunkt bildet das Strafrecht: Seit mehr als 35 Jahren ist er als Strafverteidiger und als Nebenklägervertreter tätig. Diese Aufgaben betreffen unterschiedliche Perspektiven eines Strafverfahrens. Während die Strafverteidigung die Interessen beschuldigter Personen wahrnimmt, ermöglicht die Nebenklage unter gesetzlichen Voraussetzungen die Beteiligung von Verletzten am Verfahren. Typische Anlässe für eine Anfrage sind ein Ermittlungsverfahren, eine Anklage oder Fragen zur eigenen Stellung als geschädigte Person. Im Verkehrsrecht befasst sich Ulrich Bambor unter anderem mit der Regulierung von Schadensersatzansprüchen und der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche nach Verkehrsunfällen, außergerichtlich und vor Gericht. Dabei geht es häufig um die Haftungsverteilung, den Umfang eines Schadens und die Kommunikation mit Versicherungen. Welche Ansprüche in Betracht kommen, hängt vom Unfallhergang und den nachweisbaren Folgen ab. Zum Tätigkeitsbereich gehören außerdem Verkehrsstrafrecht und Bußgeldsachen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten. Hier können beispielsweise Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Fahrverhalten, ein Bußgeldbescheid oder mögliche Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis Anlass zur rechtlichen Prüfung geben. Die Kanzlei befindet sich im Büropark Im Defdahl 10 B, 44141 Dortmund. Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf Dortmund, Nordrhein-Westfalen und das gesamte Bundesgebiet. Für Ratsuchende aus Innenstadt-West, Innenstadt-Ost, Hörde, Aplerbeck oder Hombruch bietet die Dortmunder Anschrift einen örtlichen Bezugspunkt. Bei strafrechtlichen Verfahren und zivilrechtlichen Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen kommen insbesondere das Amtsgericht Dortmund und das Landgericht Dortmund in Betracht. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Kriterien, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist eine aktuelle Routenplanung zur konkreten Adresse sinnvoll; Angaben zu Haltestellen oder Stellplätzen liegen nicht vor. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend von Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst die Profilangaben mit ihrem Anliegen abgleichen. Als Kontaktwege sind das Telefon und das Kontaktformular der Kanzleiwebseite belegt. Eine kurze Beschreibung des Sachverhalts, bereits vorliegende Schreiben und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Persönliche Beratungstermine können mit der Kanzlei vereinbart werden. Ob und in welchem Umfang eine Vertretung übernommen wird, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären. Bambor nennt regelmäßige Fortbildung und ein vertrauensvolles Miteinander als Grundlagen seiner Tätigkeit.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dortmund

  • Amtsgericht Dortmund
  • Landgericht Dortmund
  • Arbeitsgericht Dortmund

Die Bambor Rechtsanwalt-GmbH hat ihren Sitz im Büropark Im Defdahl 10 B in Dortmund. Die Anschrift ist der konkrete Bezugspunkt für eine Anfahrt aus dem Dortmunder Stadtgebiet, etwa aus Innenstadt-West, Innenstadt-Ost, Hörde, Aplerbeck oder Hombruch. Eine genaue Zuordnung des Büroparks zu einem dieser Stadtteile ist in den vorliegenden Angaben nicht enthalten. Ebenso sind keine bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Fahrzeiten belegt. Die Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Anfahrt mit dem Pkw lassen sich anhand der vollständigen Adresse aktuell planen. Persönliche Besprechungen setzen eine Terminvereinbarung mit der Kanzlei voraus. Für den strafrechtlichen Schwerpunkt sind von den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Dortmund und das Landgericht Dortmund relevant. Das Amtsgericht verhandelt Strafsachen innerhalb seiner gesetzlichen Zuständigkeit; am Landgericht werden unter anderem gewichtigere Strafsachen sowie Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts geführt. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide in Verkehrsordnungswidrigkeitensachen werden bei entsprechender Zuständigkeit vor dem Amtsgericht behandelt. Zivilrechtliche Streitigkeiten über Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall können je nach gesetzlichen Zuständigkeitsregeln zum Amtsgericht oder zum Landgericht gehören. Dabei spielen unter anderem Streitwert und örtlicher Bezug eine Rolle. Das ebenfalls am Standort vorhandene Arbeitsgericht Dortmund entscheidet dagegen über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die hier beschriebenen Straf-, Bußgeld- und gewöhnlichen Unfallhaftungssachen grundsätzlich nicht zuständig.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet; eine Telefonnummer kann ebenfalls angegeben werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für eine persönliche Beratung wird um Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung gebeten. Laut Kanzlei fallen Kosten erst an, wenn der Anwalt darauf hinweist. Die Website gibt an, dass die Kosten für eine Erstberatung nicht mehr als 190 Euro betragen dürfen.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Für eine persönliche Beratung wird um Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung gebeten. Laut Kanzlei fallen Kosten erst an, wenn der Anwalt darauf hinweist. Die Website gibt an, dass die Kosten für eine Erstberatung nicht mehr als 190 Euro betragen dürfen.

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet; eine Telefonnummer kann ebenfalls angegeben werden.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines Strafverfahrens hilfreich?
Für die erste Einordnung sind vor allem der konkrete Vorwurf, der bisherige Verfahrensstand und vorhandene behördliche Schreiben relevant. Dazu können eine polizeiliche Vorladung, ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift gehören. Auch bereits mitgeteilte Termine und Fristen sind wichtige Informationen. Eine kurze zeitliche Übersicht kann helfen, den Sachverhalt verständlich darzustellen. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden und wie die Kommunikation über vertrauliche Inhalte erfolgt, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Die rechtliche Bewertung setzt regelmäßig eine genauere Kenntnis des Verfahrens voraus.
Was unterscheidet ein Verkehrsbußgeldverfahren von einem Verkehrsstrafverfahren?
Ein Verkehrsbußgeldverfahren betrifft den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, beispielsweise einen Geschwindigkeitsverstoß. Mögliche Folgen sind je nach Tatbestand eine Geldbuße, Punkte oder ein Fahrverbot. Ein Verkehrsstrafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Hier können strafrechtliche Sanktionen und Maßnahmen hinsichtlich der Fahrerlaubnis im Raum stehen. Welche Verfahrensart vorliegt, lässt sich häufig bereits dem behördlichen Schreiben entnehmen. Für eine anwaltliche Anfrage sind deshalb das vollständige Schreiben, das Aktenzeichen und erkennbare Fristen von Bedeutung.
Welche Unterlagen helfen bei der Prüfung von Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall?
Typischerweise sind Angaben zu den Beteiligten, zum Unfallort und zum Unfallhergang sowie Fotos und vorhandene Zeugenkontakte hilfreich. Hinzu kommen gegebenenfalls ein polizeiliches Aktenzeichen, Reparaturunterlagen, ein Gutachten und der bisherige Schriftwechsel mit Versicherungen. Bei Verletzungen können medizinische Unterlagen und Belege über damit zusammenhängende Aufwendungen relevant sein. Nicht jeder Beleg ist in jedem Fall erforderlich. Welche Schadenspositionen geprüft werden können, hängt insbesondere von Haftung, Unfallfolgen und Nachweisen ab. Eine geordnete Zusammenstellung erleichtert die spätere Prüfung, ersetzt aber keine rechtliche Bewertung des Einzelfalls.
Was bedeutet Nebenklage, und kommt sie für jede geschädigte Person infrage?
Die Nebenklage ist eine gesetzlich geregelte Möglichkeit, sich als verletzte Person an einem Strafverfahren zu beteiligen. Sie steht nicht bei jeder Straftat und nicht jeder geschädigten Person offen, sondern setzt bestimmte Voraussetzungen voraus. Mit der Stellung als Nebenkläger können eigene Verfahrensrechte verbunden sein, beispielsweise die Teilnahme an der Hauptverhandlung und das Stellen von Fragen oder Anträgen. Ob eine Beteiligung möglich ist, hängt unter anderem vom Tatvorwurf und der persönlichen Betroffenheit ab. Die Geltendmachung von Schadensersatz ist davon zu unterscheiden und bedarf einer gesonderten Einordnung.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Ulrich Bambor

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,8 von 5 · 85 Bewertungen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: bambor.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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