Veröffentlichtes Profil

Jens Jeromin

Jens Jeromin – Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht in Dortmund

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Rechtsanwaltskanzlei Jens Jeromin

Gutenbergstraße 38, 44139 Dortmund

Telefon: +49 231 96 78 77 77

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Jens Jeromin
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Jens Jeromin ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht mit eigener Kanzlei in der Gutenbergstraße 38 in Dortmund. Seine Tätigkeit konzentriert sich ausschließlich auf diese beiden Rechtsgebiete. Im Strafrecht gehören Verfahren zum Betäubungsmittelgesetz, Diebstahl, Körperverletzung, Raub und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zu den genannten Themen. Im Verkehrsrecht befasst sich die Kanzlei mit Bußgeldverfahren, Ordnungswidrigkeiten, dem Entzug der Fahrerlaubnis und Verkehrsunfällen. Jeromin vertritt Mandanten bundesweit vor Gericht und ist bei außergerichtlichen Einigungen im Verkehrsrecht im gesamten Ruhrgebiet sowie bundesweit tätig. Er unterstützt Mandanten, die sich gegen Anschuldigungen vor Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht verteidigen möchten, und übernimmt auch verkehrsrechtliche Delikte im Zusammenhang mit einer Straftat. Die Bearbeitung beginnt mit einer Beratung, bei der er sich einen Überblick über die Sachlage verschafft und eine Strategie entwickelt. Nach seiner Darstellung stehen die Bedürfnisse und Ansprüche der Mandanten im Mittelpunkt. Als Grundsätze seiner Arbeitsweise nennt er individuelle Beratung, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und Diskretion.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-jeromin.de, ra-jeromin.de

Beratung in Dortmund – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Jens Jeromin führt seine eigene Kanzlei in der Gutenbergstraße 38, 44139 Dortmund. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die vorliegende Kanzleibeschreibung nennt eine ausschließliche Tätigkeit in diesen beiden Rechtsgebieten. Davon abweichend ist im Profil Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt eingetragen. Diese Angaben sind nicht deckungsgleich; eine arbeitsrechtliche Tätigkeit lässt sich aus der Kanzleibeschreibung nicht bestätigen. Bei einer entsprechenden Anfrage sollte deshalb zunächst geklärt werden, ob das Anliegen übernommen werden kann. Inhaltlich beschreibt das Profil vor allem die Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe und die Bearbeitung verkehrsrechtlicher Angelegenheiten. Im Strafrecht nennt die Kanzlei Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz sowie Vorwürfe des Diebstahls, der Körperverletzung, des Raubes und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Ratsuchende können dabei mit Schreiben der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts konfrontiert sein. Je nach Verfahrensstand geht es allgemein darum, den konkreten Tatvorwurf, den bisherigen Ablauf und mögliche weitere Verfahrensschritte einzuordnen. Jeromin unterstützt Menschen, die sich gegen solche Anschuldigungen verteidigen möchten. Auch Verkehrsdelikte, die zugleich einen strafrechtlichen Vorwurf betreffen, gehören zu den beschriebenen Themen. Zum Verkehrsrecht zählen nach den vorliegenden Angaben Bußgeldverfahren, Ordnungswidrigkeiten, der Entzug der Fahrerlaubnis und Verkehrsunfälle. Typische Anliegen sind die Einordnung eines Bußgeldbescheids, Fragen zu den Folgen eines Verkehrsverstoßes oder die Abwicklung von Ansprüchen nach einem Unfall. Strafrechtliche, ordnungswidrigkeitenrechtliche und zivilrechtliche Fragen können dabei zusammentreffen. Die Bearbeitung beginnt laut Kanzleibeschreibung mit einer Beratung, in der Jeromin einen Überblick über die Sachlage gewinnt und eine Strategie entwickelt. Gerichtliche Vertretungen übernimmt er bundesweit; außergerichtliche Einigungen im Verkehrsrecht bearbeitet er im Ruhrgebiet und ebenfalls bundesweit. Der örtliche Bezug liegt in Dortmund mit der Kanzleianschrift in der Gutenbergstraße. Zu den genannten Stadtteilen im Umfeld zählen Innenstadt-West, Innenstadt-Ost, Hörde, Aplerbeck und Hombruch; eine genaue Stadtteilzuordnung der Anschrift ist in den Angaben nicht enthalten. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Dortmund, das Landgericht Dortmund und das Arbeitsgericht Dortmund. Welches Gericht zuständig ist, hängt vom jeweiligen Streitgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen, den Verfahrensstand und etwaige Fristen knapp schildern. Anschließend sind die Übernahme des Anliegens, benötigte Unterlagen und ein Beratungstermin unmittelbar mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dortmund

  • Amtsgericht Dortmund
  • Landgericht Dortmund
  • Arbeitsgericht Dortmund

Für die beschriebenen strafrechtlichen und verkehrsrechtlichen Tätigkeiten von Jens Jeromin sind unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Dortmund und das Landgericht Dortmund relevant. Am Amtsgericht werden bei entsprechender Zuständigkeit zahlreiche Strafverfahren sowie gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid geführt. Auch zivilrechtliche Streitigkeiten um Ansprüche aus Verkehrsunfällen können dort verhandelt werden. Das Landgericht befasst sich unter anderem mit schwerwiegenderen Strafsachen, bestimmten Rechtsmitteln und zivilrechtlichen Streitigkeiten, die nach den gesetzlichen Regeln in seine Zuständigkeit fallen. Fragen der Fahrerlaubnis können dagegen auch Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte betreffen. Das Arbeitsgericht Dortmund ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig, etwa über Kündigungen oder Vergütung. Allerdings steht die Arbeitsrechtsangabe im Profil im Widerspruch zur beschriebenen ausschließlichen Ausrichtung auf Strafrecht und Verkehrsrecht. Die Kanzlei befindet sich in der Gutenbergstraße 38 im Dortmunder Stadtgebiet. Als Stadtteile am Standort werden Innenstadt-West, Innenstadt-Ost, Hörde, Aplerbeck und Hombruch genannt. Daraus ergibt sich weder eine belegte Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile noch eine Aussage über die Nähe zu den Gerichtsgebäuden. Für einen Besuch mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich daher eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Anschrift und des vereinbarten Termins. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Kanzleitermine und Gerichtstermine können unterschiedliche Zieladressen haben; maßgeblich ist jeweils die Terminbestätigung beziehungsweise die gerichtliche Ladung.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet darum, einen erhaltenen Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, eine polizeiliche Ladung oder Anklageschrift gerne per WhatsApp zu schicken. Sie meldet sich anschließend bei Ihnen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Bei einer Beauftragung im Strafrecht oder Verkehrsrecht beginnt Jens Jeromin mit einer Beratung, in der er sich einen Überblick über die Sachlage verschafft und eine Strategie entwickelt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Bei einer Beauftragung im Strafrecht oder Verkehrsrecht beginnt Jens Jeromin mit einer Beratung, in der er sich einen Überblick über die Sachlage verschafft und eine Strategie entwickelt.

Für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet darum, einen erhaltenen Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, eine polizeiliche Ladung oder Anklageschrift gerne per WhatsApp zu schicken. Sie meldet sich anschließend bei Ihnen.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Änderungen Bußgeldkatalog 2023
  • Strafrecht – Die Gefahr digitaler Straftaten
  • 100 Kilogramm Cannabis vom Markt genommen
  • Der Herner Voodoo-Prozess beschäftigt BGH
  • Milde Strafe trotz Mordvorwurfs

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
Für die erste Einordnung sind insbesondere der bezeichnete Tatvorwurf, die absendende Behörde und der aktuelle Verfahrensstand von Bedeutung. Hilfreich können vorhandene Schreiben der Polizei, Staatsanwaltschaft oder des Gerichts sein. Auch bereits festgelegte Termine und mitgeteilte Fristen gehören zu den wesentlichen Informationen. Eine kurze, sachliche Zusammenfassung erleichtert die Zuordnung des Anliegens. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden und auf welchem Weg sensible Dokumente übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Die konkrete Bewertung hängt anschließend vom Einzelfall und häufig auch vom Akteninhalt ab.
Worin unterscheiden sich Bußgeldverfahren, Strafverfahren und Fragen der Fahrerlaubnis?
Ein Bußgeldverfahren betrifft eine Ordnungswidrigkeit, beispielsweise bestimmte Verstöße gegen Verkehrsregeln. Ein Strafverfahren setzt dagegen den Verdacht einer Straftat voraus; dazu kann etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gehören. Daneben können Maßnahmen entstehen, die die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen. Ein Fahrverbot ist dabei nicht mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis gleichzusetzen. Derselbe Vorfall kann mehrere rechtliche Verfahren auslösen. Für die erste Orientierung sind deshalb die genaue Bezeichnung des Schreibens, die zuständige Stelle und der darin beschriebene Vorwurf besonders wichtig.
Welche Unterlagen spielen bei der Bearbeitung eines Verkehrsunfalls eine Rolle?
Bei einem Verkehrsunfall können Angaben zum Unfallhergang, zu den Beteiligten und zu den beteiligten Versicherungen relevant sein. Hinzu kommen je nach Sachlage Fotos, ein Unfallbericht, vorhandene Zeugenkontakte sowie bereits geführter Schriftverkehr. Für die Einordnung von Schäden können Gutachten, Kostenvoranschläge, Rechnungen oder medizinische Unterlagen Bedeutung haben. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, hängt von den streitigen Fragen ab. Die zivilrechtliche Regulierung von Schäden ist außerdem von einem möglichen Bußgeld- oder Strafverfahren zu unterscheiden, auch wenn beide denselben Unfall betreffen.
Wie lässt sich vor einer arbeitsrechtlichen Anfrage klären, ob das Anliegen zur Ausrichtung einer Kanzlei passt?
Einträge zu Rechtsgebieten und ausführliche Tätigkeitsbeschreibungen können voneinander abweichen. Vor einer Mandatsanfrage ist deshalb eine ausdrückliche Nachfrage sinnvoll, ob arbeitsrechtliche Angelegenheiten bearbeitet werden. Zur Zuordnung reichen zunächst meist die Art des Konflikts, etwa Kündigung, Vergütung oder Arbeitszeugnis, sowie Angaben zu vorhandenen Schreiben und zeitlichen Vorgaben. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Eine Kontaktanfrage allein bedeutet noch keine Mandatsübernahme und wahrt keine gerichtlichen Fristen. Ob eine Vertretung zustande kommt, muss gesondert geklärt werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Jens Jeromin

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-jeromin.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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