Veröffentlichtes Profil

Torsten Jannack

Torsten Jannack: Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dortmund

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht · Torsten Jannack | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kleppingstr. 20, 44135 Dortmund

Telefon: +49 231 7248524

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Hamm
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Torsten Jannack | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Torsten Jannack ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dortmund. Seine Tätigkeit konzentriert sich auf Arbeitsrecht, Inkasso, Vertragsrecht und Verkehrsrecht. Er berät und vertritt Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte sowie Privat- und Geschäftsmandanten außergerichtlich und vor Gericht. Im Arbeitsrecht bearbeitet er unter anderem Kündigungsschutz, Abfindungen, Aufhebungen und sonstige arbeitsrechtliche Ansprüche. Für Arbeitgeber entwirft er Arbeitsverträge und Vertragsänderungen, übernimmt arbeitsrechtliche Weiterbildungen der Führungsebene und fungiert als externe Rechtsabteilung. Betriebsräte unterstützt er bei Einigungsstellenverhandlungen, Betriebsvereinbarungen und der Wahrnehmung ihrer Mitwirkungsrechte. Im Inkasso reicht seine Tätigkeit vom außergerichtlichen Mahnschreiben über das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung. Im Vertragsrecht übernimmt er die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen sowie den Entwurf und die Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Im Verkehrsrecht bearbeitet er vorrangig die zivilrechtliche Schadenabwicklung. Seine Arbeitsweise beschreibt er mit verständlichen Erklärungen, strukturiertem Vorgehen und der Einhaltung abgestimmter Vorgaben. Zum Service gehören ein Online-Zugang zur Akte und Informationen zum Ablauf von Gerichtsverfahren.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-jannack.de, ra-jannack.de

Beratung in Dortmund – Einordnung der Redaktion

Torsten Jannack ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dortmund. Seine Kanzlei befindet sich in der Kleppingstr. 20, 44135 Dortmund. Das Arbeitsrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils; hinzu kommen Inkasso, Vertragsrecht und Verkehrsrecht. Er berät und vertritt Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte sowie Privat- und Geschäftsmandanten außergerichtlich und vor Gericht. Seine Tätigkeit umfasst damit sowohl Konflikte aus bestehenden Rechtsverhältnissen als auch die Gestaltung vertraglicher Grundlagen. Als zuständige Rechtsanwaltskammer ist die Rechtsanwaltskammer Hamm angegeben. Im Arbeitsrecht bearbeitet Torsten Jannack unter anderem Kündigungsschutz, Abfindungen, Aufhebungen und weitere arbeitsrechtliche Ansprüche. Für Arbeitnehmer können etwa Fragen zum Ende eines Arbeitsverhältnisses, zu offenen Vergütungsansprüchen oder zum Inhalt einer Aufhebungsvereinbarung im Mittelpunkt stehen. Arbeitgeber unterstützt er beim Entwurf von Arbeitsverträgen und Vertragsänderungen. Außerdem gehören arbeitsrechtliche Weiterbildungen der Führungsebene und die Tätigkeit als externe Rechtsabteilung zu seinem Angebot. Betriebsräte begleitet er bei Einigungsstellenverhandlungen, Betriebsvereinbarungen und der Wahrnehmung ihrer Mitwirkungsrechte. Je nach Anliegen geht es dabei um individuelle Ansprüche oder um die rechtlichen Rahmenbedingungen betrieblicher Zusammenarbeit. Im Inkasso reicht seine Tätigkeit vom außergerichtlichen Mahnschreiben über das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung. Typische Ausgangspunkte sind unbezahlte Rechnungen oder Auseinandersetzungen über die Berechtigung einer Forderung. Das Vertragsrecht umfasst die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen sowie den Entwurf und die Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Im Verkehrsrecht liegt der Schwerpunkt auf der zivilrechtlichen Schadenabwicklung, insbesondere den finanziellen Folgen eines Verkehrsunfalls. Seine Arbeitsweise beschreibt Jannack mit verständlichen Erklärungen, strukturiertem Vorgehen und der Einhaltung abgestimmter Vorgaben. Ein Online-Zugang zur Akte und Informationen zum Ablauf von Gerichtsverfahren ergänzen die Betreuung. Die Adresse in der Kleppingstraße liegt im Dortmunder Innenstadtbereich. Für Ratsuchende aus Innenstadt-West, Innenstadt-Ost, Hörde, Aplerbeck und Hombruch ist damit ein zentral gelegener Kanzleistandort benannt. Die Anfahrt kann grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden; konkrete Verbindungen und Zugangsmöglichkeiten sollten vor einem Termin geprüft werden. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Arbeitsgericht Dortmund in Betracht. Zivilrechtliche Vertrags- und Schadenersatzstreitigkeiten können dagegen vor dem Amtsgericht Dortmund oder dem Landgericht Dortmund geführt werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil angebotenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, die beteiligten Parteien und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Anschließend lassen sich die Möglichkeit einer Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und das weitere Vorgehen klären. Eine Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dortmund

  • Amtsgericht Dortmund
  • Landgericht Dortmund
  • Arbeitsgericht Dortmund

Die Kanzlei von Torsten Jannack in der Kleppingstr. 20 befindet sich im Dortmunder Innenstadtbereich. Der Standort bietet einen innerstädtischen Bezug für Ratsuchende aus Innenstadt-West und Innenstadt-Ost ebenso wie aus Hörde, Aplerbeck und Hombruch. Welche Anfahrt zweckmäßig ist, hängt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Für einen Besuch kommen öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Konkrete Verbindungen, aktuelle Verkehrslagen und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Aus der Anschrift allein ergeben sich keine gesicherten Angaben zur Barrierefreiheit oder zu eigenen Stellplätzen der Kanzlei. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Dortmund relevant. Bei gegebener örtlicher Zuständigkeit werden dort beispielsweise Kündigungsschutzklagen sowie Streitigkeiten über Vergütung oder andere Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen verhandelt. Auch betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen, etwa über Beteiligungsrechte eines Betriebsrats, gehören grundsätzlich zur Arbeitsgerichtsbarkeit. Individuelle arbeitsrechtliche Ansprüche werden regelmäßig im Urteilsverfahren behandelt, während für viele betriebsverfassungsrechtliche Fragen das Beschlussverfahren vorgesehen ist. Einigungsstellenverhandlungen sind demgegenüber kein gerichtliches Verfahren. Für Vertragsstreitigkeiten, Zahlungsforderungen und die zivilrechtliche Abwicklung von Verkehrsunfällen kommen das Amtsgericht Dortmund oder das Landgericht Dortmund in Betracht. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich unter anderem nach Streitgegenstand, Streitwert und örtlichem Bezug. Ein gerichtliches Mahnverfahren kann aufgrund zentralisierter Zuständigkeiten bei einem anderen Amtsgericht geführt werden. Auch bei der Zwangsvollstreckung hängt die zuständige Stelle von der jeweiligen Maßnahme ab; die Kanzleianschrift allein bestimmt den Verfahrensort nicht.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Eine Erstberatung wird angeboten. Bei Kündigung bekommen Sie noch am selben oder nächsten Werktag einen Termin. Im Gespräch erklärt Torsten Jannack Ihre Rechte und wie Sie in Ihrer individuellen Situation reagieren sollten.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Eine Erstberatung wird angeboten. Bei Kündigung bekommen Sie noch am selben oder nächsten Werktag einen Termin. Im Gespräch erklärt Torsten Jannack Ihre Rechte und wie Sie in Ihrer individuellen Situation reagieren sollten.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag mit Ergänzungen, das Kündigungsschreiben oder der vorgeschlagene Aufhebungsvertrag sowie einschlägige Korrespondenz hilfreich. Je nach Streitpunkt können auch Gehaltsabrechnungen, Abmahnungen oder Angaben zum Betriebsrat relevant sein. Wichtig ist eine nachvollziehbare zeitliche Übersicht, etwa dazu, wann ein Schreiben zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen. Eine Kontaktanfrage wahrt solche Fristen nicht automatisch. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, lässt sich bei der Abstimmung über das Anliegen klären.
Ist bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses immer eine Abfindung vorgesehen?
Eine Abfindung entsteht nicht automatisch bei jeder Kündigung oder sonstigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Sie kann beispielsweise auf einer Vereinbarung, einem gerichtlichen Vergleich, einem Sozialplan oder einer besonderen gesetzlichen Grundlage beruhen. Ob eine Zahlung in Betracht kommt, hängt daher vom konkreten Hintergrund ab. Bei Aufhebungsvereinbarungen sind neben einer möglichen Abfindung regelmäßig weitere Punkte bedeutsam, darunter Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Resturlaub und Zeugnis. Auch sozialversicherungsrechtliche Folgen können relevant werden. Eine allgemeine Aussage über die Höhe oder Zweckmäßigkeit einer Abfindung ersetzt deshalb keine Prüfung der jeweiligen Unterlagen.
Wie unterscheiden sich arbeitsrechtliche Anfragen von Arbeitgebern und Betriebsräten?
Arbeitgeber befassen sich häufig mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Änderungen von Arbeitsbedingungen oder dem Umgang mit individuellen Ansprüchen. Bei Betriebsräten stehen dagegen insbesondere Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte sowie Betriebsvereinbarungen im Vordergrund. Je nach Konflikt können Verhandlungen, eine Einigungsstelle oder ein arbeitsgerichtliches Verfahren eine Rolle spielen. Für eine Mandatsanfrage sollte erkennbar sein, wer Unterstützung sucht und welche anderen Beteiligten betroffen sind. Bei Betriebsratsangelegenheiten können außerdem Fragen der Beschlussfassung und Kostentragung wichtig sein. Die Vertretung widerstreitender Interessen in derselben Angelegenheit ist berufsrechtlich unzulässig.
Was sollte vor einer Anfrage zu offenen Rechnungen oder vertraglichen Ansprüchen zusammengestellt werden?
Hilfreich sind der zugrunde liegende Vertrag, gegebenenfalls einbezogene Allgemeine Geschäftsbedingungen, Rechnungen sowie Nachweise über Leistungen, Lieferungen oder Zahlungen. Hinzu kommen Mahnungen und die bisherige Korrespondenz, insbesondere Einwände der Gegenseite. Diese Unterlagen ermöglichen eine Einordnung, ob eine Forderung geltend gemacht oder abgewehrt werden soll. Ein gerichtliches Mahnverfahren dient der vereinfachten Verfolgung bestimmter Geldforderungen, klärt aber bei einem Widerspruch nicht abschließend deren Berechtigung. Für eine Zwangsvollstreckung ist grundsätzlich ein geeigneter Vollstreckungstitel erforderlich. Welcher Verfahrensweg passt, hängt unter anderem davon ab, ob der Anspruch bestritten wird.
Welche Informationen sind für die zivilrechtliche Schadenabwicklung nach einem Verkehrsunfall relevant?
Für die Einordnung eines Unfallschadens sind Angaben zum Unfallhergang, zu den Beteiligten und zu den Versicherungen wichtig. Fotos, vorhandene Unfallberichte, Zeugenkontakte sowie gegebenenfalls polizeiliche Vorgangsnummern können die Dokumentation ergänzen. Zur Bezifferung von Schäden kommen etwa Gutachten, Kostenvoranschläge, Reparaturrechnungen und weitere Belege in Betracht. Bei Verletzungen können medizinische Unterlagen relevant sein. Die zivilrechtliche Schadenabwicklung betrifft die Frage, wer für welche Unfallfolgen einzustehen hat. Sie ist von möglichen Bußgeld- oder Strafverfahren zu unterscheiden. Welche Ansprüche bestehen, hängt insbesondere von Haftung, Schadenumfang und Nachweisbarkeit ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Torsten Jannack

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-jannack.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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