Veröffentlichtes Profil

Kanzlei für Arbeitsrecht Ingelore Stein

Ingelore Stein – Fachanwältin für Arbeitsrecht in Oer-Erkenschwick

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht · Kanzlei für Arbeitsrecht Ingelore Stein

August-Schmidt-Straße 74, 45739 Dortmund

Telefon: +49 231 39 63 01-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei für Arbeitsrecht Ingelore Stein
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Ingelore Stein ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Der Sitz ihrer Kanzlei befindet sich in Oer-Erkenschwick; Termine vor Ort finden dort nicht statt. Mit nahezu dreißigjähriger Erfahrung berät und vertritt sie Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen. Ihre Tätigkeit umfasst die außergerichtliche Vertretung und Verfahren vor allen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Als Sachverständige begleitet sie Kollegialorgane bei Verhandlungen zu Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Darüber hinaus ist sie als Einigungsstellenbeisitzerin tätig, führt Seminare durch und hält Vorträge zum Kollektivarbeitsrecht. Die Kanzlei ist arbeitnehmerorientiert ausgerichtet und arbeitet auch überregional. Ingelore Stein hebt die Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und arbeitnehmerorientierten Wirtschaftsprüfern hervor. Ihre Kanzlei gehört der bundesweiten Kooperation ArbeitnehmerAnwälte an, die eine effektive Vertretung von Arbeitnehmerinteressen in der gesamten Bundesrepublik organisiert. Außerdem unterstützt sie bei der Erstellung ordnungsgemäßer Beschlüsse für ihre Beauftragung. Das Büro ist montags bis freitags telefonisch sowie per E-Mail erreichbar.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ingelore-stein.de, ingelore-stein.de

Beratung in Dortmund – Einordnung der Redaktion

Ingelore Stein ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Ihre arbeitnehmerorientierte Kanzlei richtet sich insbesondere an Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen. Mit nahezu dreißigjähriger Erfahrung berät und vertritt sie diese Gremien außergerichtlich und in arbeitsgerichtlichen Verfahren bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Im Mittelpunkt steht damit vor allem das Kollektivarbeitsrecht: Es betrifft die gemeinsamen Interessen von Beschäftigten und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten ihrer gewählten Vertretungen. Zum Tätigkeitsprofil gehören außerdem Seminare und Vorträge, die sich mit diesem Rechtsgebiet befassen. Typische Anliegen von Betriebsräten betreffen etwa Mitbestimmungsrechte bei Arbeitszeitregelungen, den Einsatz technischer Einrichtungen oder betriebliche Veränderungen. Bei Personalräten stehen Beteiligungsrechte im öffentlichen Dienst im Vordergrund; für Mitarbeitervertretungen können kirchliche Regelungen maßgeblich sein. Welche Befugnisse ein Gremium hat und welches Verfahren infrage kommt, hängt von den jeweils geltenden Vorschriften ab. Ingelore Stein begleitet Kollegialorgane als Sachverständige bei Verhandlungen über Betriebs- und Dienstvereinbarungen und ist als Einigungsstellenbeisitzerin tätig. Solche Vereinbarungen können verbindliche Rahmenbedingungen für den Arbeitsalltag schaffen; Einigungsstellen dienen der Bearbeitung bestimmter Konflikte zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtenvertretung. Ein weiterer Bestandteil ihrer Tätigkeit ist die Unterstützung bei ordnungsgemäßen Beschlüssen zur Beauftragung. Für Gremien ist dies ein eigenständiges Thema, weil die Einschaltung anwaltlicher Unterstützung mit formalen Anforderungen verbunden sein kann. Ingelore Stein hebt zudem die Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und arbeitnehmerorientierten Wirtschaftsprüfern hervor. Ihre Kanzlei gehört der bundesweiten Kooperation ArbeitnehmerAnwälte an und arbeitet auch überregional. Für eine erste Anfrage ist deshalb vor allem eine nachvollziehbare Beschreibung des Gremiums, des Konflikts und des bisherigen Verlaufs hilfreich. Das Profil ist Dortmund zugeordnet und führt die August-Schmidt-Straße 74 mit der Ortsangabe „45739 Dortmund“ auf. Die belegte Kanzleibeschreibung nennt dagegen Oer-Erkenschwick als Kanzleisitz und stellt ausdrücklich klar, dass dort keine Vor-Ort-Termine stattfinden. Eine Lage in den genannten Dortmunder Stadtteilen Innenstadt-West, Innenstadt-Ost, Hörde, Aplerbeck oder Hombruch ist somit nicht belegt. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit entsprechendem örtlichem Bezug kommt insbesondere das Arbeitsgericht Dortmund in Betracht. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten für eine Anfrage nutzen. Das Büro ist montags bis freitags telefonisch und per E-Mail erreichbar. Dabei lassen sich Anliegen, mögliche Fristen, benötigte Unterlagen und die Form eines weiteren Austauschs zunächst klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dortmund

  • Amtsgericht Dortmund
  • Landgericht Dortmund
  • Arbeitsgericht Dortmund

Für den im Profil genannten Schwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den aufgeführten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Dortmund relevant. Arbeitsgerichte führen insbesondere Urteilsverfahren über Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise zu Kündigungen oder Vergütungsansprüchen. Für die hier besonders angesprochenen Betriebsräte sind außerdem Beschlussverfahren bedeutsam, in denen unter anderem betriebsverfassungsrechtliche Beteiligungsrechte geklärt werden. Ob das Arbeitsgericht Dortmund örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem konkreten Sachverhalt und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Streitigkeiten aus dem Personalvertretungsrecht werden regelmäßig vor Verwaltungsgerichten geführt; bei Mitarbeitervertretungen kann eine kirchliche Gerichtsbarkeit einschlägig sein. Amtsgericht Dortmund und Landgericht Dortmund gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und sind für die typischen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsrechtlichen Verfahren dieses Profils grundsätzlich nicht die zuständigen Gerichte. Bei der räumlichen Einordnung müssen die abweichenden Ortsangaben berücksichtigt werden: Während der Profileintrag eine Adresse mit Dortmund verbindet, befindet sich der Kanzleisitz laut Kanzleibeschreibung in Oer-Erkenschwick. Eine konkrete Zuordnung zu Innenstadt-West, Innenstadt-Ost, Hörde, Aplerbeck oder Hombruch lässt sich daraus nicht ableiten. Ebenso wenig ist eine Dortmunder Innenstadtlage belegt. Da am Kanzleisitz keine Termine vor Ort stattfinden, sollte vor einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw zunächst die Form des Austauschs abgestimmt werden. Verlässliche Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Anfahrtswegen liegen nicht vor. Für Ratsuchende aus Dortmund und dem weiteren Umfeld stehen die belegte telefonische Erreichbarkeit von Montag bis Freitag sowie die Kontaktaufnahme per E-Mail im Vordergrund.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • ArbeitnehmerAnwälte

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sollte ein Betriebsrat für eine erste arbeitsrechtliche Anfrage bereithalten?
Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Betriebs, die Funktion des anfragenden Gremiums und eine chronologische Darstellung des Anliegens. Dazu können Schreiben des Arbeitgebers, bestehende Betriebsvereinbarungen, Sitzungsunterlagen und Angaben zu bereits laufenden Verfahren gehören. Erkennbare Fristen oder angekündigte Maßnahmen sollten in der Anfrage deutlich benannt werden. Für die erste Kontaktaufnahme genügt häufig eine übersichtliche Zusammenfassung; welche Unterlagen anschließend benötigt werden, lässt sich im Austausch klären. Personenbezogene oder vertrauliche Informationen sollten nur im erforderlichen Umfang und über einen abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden.
Warum ist ein ordnungsgemäßer Beschluss zur anwaltlichen Beauftragung wichtig?
Ein Betriebsrat handelt als Kollegialorgan und trifft seine Entscheidungen grundsätzlich durch Beschlüsse. Die anwaltliche Beauftragung sollte deshalb nicht allein als persönliche Entscheidung eines einzelnen Mitglieds verstanden werden. Je nach Gremium und Rechtsgrundlage können ordnungsgemäße Einladung, Tagesordnung, Beschlussfähigkeit und Dokumentation bedeutsam sein. Auch Fragen zur Erforderlichkeit der Beauftragung und zur Kostentragung können damit zusammenhängen. Für Personalräte und Mitarbeitervertretungen gelten teilweise andere Regelungen. Vor einer Mandatsanfrage ist es daher hilfreich, den Stand der internen Beschlussfassung anzugeben, ohne eine allgemeine Vorlage ungeprüft auf den eigenen Fall zu übertragen.
Worin unterscheiden sich Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung und ein Einigungsstellenverfahren?
Eine Betriebsvereinbarung wird zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ausgehandelt und regelt betriebliche Angelegenheiten innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Verhandlungen dienen zunächst dazu, unterschiedliche Vorstellungen unmittelbar zusammenzuführen. Die Einigungsstelle ist dagegen ein gesetzlich vorgesehenes Gremium mit unparteiischem Vorsitz und Beisitzern beider Seiten. Sie kann bei bestimmten Meinungsverschiedenheiten eingeschaltet werden. Ob ihr Spruch eine Einigung ersetzen kann, hängt vom Regelungsgegenstand und der gesetzlichen Grundlage ab. Für eine erste Anfrage sind deshalb das Verhandlungsthema, vorhandene Entwürfe und die bisher strittigen Punkte besonders aussagekräftig.
Ist für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen immer das Arbeitsgericht zuständig?
Nein, die zuständige Gerichtsbarkeit richtet sich nach der Art des Gremiums und dem Gegenstand des Streits. Betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen werden regelmäßig im Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten geführt. Für personalvertretungsrechtliche Streitigkeiten sind grundsätzlich die Verwaltungsgerichte zuständig. Bei kirchlichen Mitarbeitervertretungen können kirchliche Gerichte einschlägig sein. Davon zu unterscheiden sind individuelle Ansprüche einzelner Beschäftigter, die häufig vor die Arbeitsgerichte gehören. Der Sitz des Gremiums allein beantwortet die Zuständigkeitsfrage daher nicht. Eine Anfrage sollte erkennen lassen, welche Einrichtung betroffen ist und welches Recht oder welche Maßnahme zur Diskussion steht.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Kanzlei für Arbeitsrecht Ingelore Stein

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Kanzlei für Arbeitsrecht Ingelore Stein liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,6 von 5 · 83 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei für Arbeitsrecht Ingelore Stein insgesamt und nicht auf Kanzlei für Arbeitsrecht Ingelore Stein persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 4,683

Google veröffentlicht zu diesen 83 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

August-Schmidt-Straße 74, 45739 Dortmund

Montag
08:30-12:00 und 13:00-16:00
Dienstag
08:30-12:00 und 13:00-16:00
Mittwoch
08:30-12:00 und 13:00-14:00
Donnerstag
08:30-12:00 und 13:00-16:00
Freitag
08:30-12:00 und 13:00-14:00

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Kanzlei für Arbeitsrecht Ingelore Stein. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Dortmund

Alle Profile in Dortmund vergleichen
Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ingelore-stein.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Fehler melden · Profil übernehmen