Veröffentlichtes Profil

Verkehrsrecht Osnabrück

GRÖNE Rechtsanwälte in Osnabrück: Verkehrsrecht und weitere Beratungsfelder

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwälte - Fachanwälte - Notare · GRÖNE Rechtsanwälte

Parkstraße 40 (Haus A), 49080 Osnabrück

Telefon: +49 541 94169-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
GRÖNE Rechtsanwälte
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

GRÖNE Rechtsanwälte ist eine Kanzlei in Osnabrück. Die Sozietät wurde 1934 durch Dr. Wilhelm Gröne gegründet und widmet sich seitdem dem Recht ihrer Mandanten. Zu den genannten Beratungsfeldern gehören Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht sowie Mietrecht und Pachtrecht. Weitere Felder sind unter anderem IT-Recht, Versicherungsrecht, Vertragsrecht und Schadensersatzrecht. Die Darstellung zum Verkehrsrecht nennt Autofahrer und Fußgänger als Menschen, für die dieses Rechtsgebiet im Alltag eine Rolle spielt. Im IT-Recht werden der Entwurf und die Prüfung von Verträgen, die Prüfung von Online-Auftritten und WebShops sowie der Entwurf von Vollmachten aufgeführt. Die Kanzlei hat sich für eine Größe entschieden, die Spezialisierung und Teamarbeit ermöglicht. Im Mittelpunkt steht die Beratung durch den Anwalt des Vertrauens. Als Maßstäbe nennt sie fachliche und persönliche Kompetenz, Flexibilität, Kreativität, Schnelligkeit und jederzeitige Verfügbarkeit. Der Standort befindet sich in der Parkstraße 40, Haus A. Der Zugang ist barrierefrei; ein Parkhaus ist vorhanden.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-groene.de, ra-groene.de

Beratung in Osnabrück – Einordnung der Redaktion

Das Profil „Verkehrsrecht Osnabrück“ gehört zu GRÖNE Rechtsanwälte in Osnabrück. Als Hauptschwerpunkt ist hier Arbeitsrecht angegeben; hinzu kommt Familienrecht. Der Profilname ist deshalb nicht mit der Auswahl der hier dargestellten Rechtsgebiete gleichzusetzen. Die Sozietät wurde 1934 durch Dr. Wilhelm Gröne gegründet. Ihre Kanzleibeschreibung nennt neben den beiden Profilschwerpunkten weitere Beratungsfelder, darunter Verkehrsrecht, Erbrecht, Mietrecht und Pachtrecht. Der Standort liegt in der Parkstraße 40, Haus A, 49080 Osnabrück. Die Kanzlei beschreibt ihre Organisation als Verbindung von Spezialisierung und Teamarbeit mit Beratung durch eine vertraute anwaltliche Ansprechperson. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen die Gestaltung oder Prüfung von Arbeitsverträgen, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Arbeitszeugnisse. Auch Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge können Anlass für eine Anfrage sein. Hinter diesem Schwerpunkt steht häufig die Aufgabe, vertragliche Regelungen und den bisherigen Verlauf eines Arbeitsverhältnisses einzuordnen. Für Ratsuchende ist dabei insbesondere relevant, welche Unterlagen vorliegen, wann wichtige Schreiben zugegangen sind und welches Ziel sie mit einer Beratung verfolgen. Bei manchen arbeitsrechtlichen Anliegen sind kurze gesetzliche Fristen zu beachten. Im Familienrecht geht es häufig um Trennung, Scheidung und die damit verbundenen persönlichen und wirtschaftlichen Fragen. Unterhalt, elterliche Sorge, Umgang und die Aufteilung bestimmter Vermögenspositionen können dabei eine Rolle spielen. Nicht jede dieser Fragen muss Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens werden. Eine anwaltliche Befassung kann zunächst dazu dienen, die verschiedenen Themen voneinander abzugrenzen und den Informationsbedarf zu klären. Je nach Anliegen sind beispielsweise Angaben zur familiären Situation, Einkommensunterlagen oder bereits bestehende Vereinbarungen für das erste Gespräch von Bedeutung. Der örtliche Bezug dieses Profils liegt in Osnabrück. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind regelmäßig die Arbeitsgerichte, für viele familienrechtliche Verfahren die Familiengerichte bei den Amtsgerichten zuständig; die konkrete örtliche Zuständigkeit hängt vom Einzelfall ab. Für den Kanzleistandort sind ein barrierefreier Zugang und ein vorhandenes Parkhaus angegeben. Zur Vorbereitung einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen dem Arbeitsrecht oder Familienrecht zuordnen, den Sachverhalt knapp zusammenfassen und bekannte Termine oder Fristen nennen. Anschließend lassen sich im direkten Austausch Zuständigkeit innerhalb der Kanzlei, benötigte Unterlagen und ein möglicher Gesprächstermin klären. Eine Anfrage allein ersetzt noch keine Abstimmung über die Übernahme eines Mandats.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Osnabrück

GRÖNE Rechtsanwälte hat ihren Standort in der Parkstraße 40, Haus A, 49080 Osnabrück. Ein bestimmter Stadtteil oder eine Innenstadtlage ist in den vorliegenden Angaben nicht ausgewiesen. Für einen Besuch ist die Bezeichnung „Haus A“ Bestandteil der Anschrift und sollte bei der Planung berücksichtigt werden. Belegt sind ein barrierefreier Zugang und ein vorhandenes Parkhaus. Zur Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln liegen keine Angaben zu Linien oder Haltestellen vor. Eine aktuelle Verbindungsauskunft beziehungsweise Routenplanung kann deshalb die individuelle Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw vorbereiten; konkrete Wegezeiten lassen sich aus den Standortangaben nicht ableiten. Konkrete Gerichte werden im Profil nicht genannt. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich. Vor Arbeitsgerichten werden beispielsweise Streitigkeiten über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse geführt. Solche Verfahren beginnen regelmäßig mit einer Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Im Familienrecht sind für Scheidungen sowie zahlreiche Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren die Familiengerichte zuständig, die organisatorisch zu den Amtsgerichten gehören. Welche Stelle örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und nicht allein nach der Kanzleianschrift in Osnabrück. Im Arbeitsrecht können etwa der Arbeitsort oder der Sitz der beklagten Partei eine Rolle spielen; in Familiensachen hängt die Zuordnung unter anderem von der Verfahrensart und den Aufenthaltsverhältnissen der Beteiligten ab.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Name, E-Mail, Telefon und Nachricht als Pflichtangaben ab.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Name, E-Mail, Telefon und Nachricht als Pflichtangaben ab.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das betreffende Schreiben wichtig. Hinzukommen können einschlägige Korrespondenz, Entgeltabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Bei einer Kündigung ist insbesondere das Datum des Zugangs bedeutsam, weil gesetzliche Fristen eine Rolle spielen können. Eine Anfrage sollte daher erkennbare Fristen und anstehende Termine deutlich benennen. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom konkreten Streitpunkt ab und kann im ersten Austausch geklärt werden.
Worin unterscheiden sich eine Kündigung und ein Aufhebungsvertrag?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt etwa Freistellung, Zeugnis oder weitere Abwicklungsfragen geregelt werden. Beide Wege können unterschiedliche arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Folgen haben. Für eine allgemeine Einordnung sind daher nicht nur das Ende des Arbeitsverhältnisses, sondern auch der Wortlaut der Unterlagen und die Begleitumstände relevant. Eine Vereinbarung setzt die Zustimmung beider Seiten voraus.
Welche Themen können bei einer Trennung neben der Scheidung zu klären sein?
Eine Trennung kann mehrere rechtlich eigenständige Fragen aufwerfen. Dazu zählen die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die Verteilung von Haushaltsgegenständen, mögliche Unterhaltsansprüche und vermögensrechtliche Folgen. Bei gemeinsamen Kindern können zusätzlich Betreuung, Umgang und elterliche Sorge zu besprechen sein. Nicht alle Themen werden automatisch gemeinsam mit einer Scheidung entschieden. Für eine erste Anfrage ist deshalb eine geordnete Übersicht hilfreich: Welche Fragen sind bereits einvernehmlich geregelt, wo bestehen unterschiedliche Vorstellungen und gibt es schon Vereinbarungen oder gerichtliche Verfahren?
Welche Informationen sind bei Fragen zu Unterhalt, Sorge oder Umgang wichtig?
Bei Unterhaltsfragen sind häufig die familiären Beziehungen sowie Einkommens- und gegebenenfalls Vermögensverhältnisse der Beteiligten relevant. Bei Sorge- und Umgangsfragen stehen die Situation und das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Eine erste Darstellung kann die bisherige Betreuung, bestehende Absprachen und den konkreten Klärungsbedarf beschreiben. Bereits vorhandene Beschlüsse oder schriftliche Vereinbarungen können ebenfalls von Bedeutung sein. Welche Nachweise tatsächlich benötigt werden, unterscheidet sich nach dem Anliegen. Umfangreiche sensible Unterlagen sollten erst nach Abstimmung über den passenden Übermittlungsweg weitergegeben werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Verkehrsrecht Osnabrück

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Verkehrsrecht Osnabrück liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf GRÖNE Rechtsanwälte insgesamt und nicht auf Verkehrsrecht Osnabrück persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Parkstraße 40 (Haus A), 49080 Osnabrück

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-groene.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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