Veröffentlichtes Profil

Arbeitsrecht Osnabrück

Kanzlei BBR: Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Baurecht in Osnabrück

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwälte · Kanzlei BBR – Brinkschröder Braksiek

Nikolaiort 5A, 49074 Osnabrück

Telefon: +49 541 3303880

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei BBR – Brinkschröder Braksiek
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Kanzlei BBR – Brinkschröder Braksiek hat ihren Sitz am Nikolaiort 5A in Osnabrück. Sie nennt Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Baurecht als Tätigkeitsbereiche. Zum aufgeführten Angebot gehören außerdem Bau- und Architektenrecht, Insolvenzrecht, Mietrecht, Steuerrecht und Verkehrsrecht sowie sonstige Rechtsgebiete. Auf der Webseite werden Fachanwälte für Arbeitsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht sowie Bau- und Architektenrecht genannt. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Vertretung von Unternehmen und privaten Mandanten. Die Kanzlei vertritt deren Ziele und Ansprüche sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Nach ihrer Darstellung stehen die Interessen der Mandanten im Mittelpunkt ihres Handelns. Als Merkmale ihrer Arbeitsweise nennt sie Engagement, langjährige Erfahrung, Fairness und Zuverlässigkeit. Für Fragen und die Vereinbarung eines Beratungsgesprächs stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Über die Kontaktseite können Interessierte eine Nachricht mit Kontaktdaten hinterlassen oder eine Rückrufbitte vereinbaren.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-bbr.de, kanzlei-bbr.de

Beratung in Osnabrück – Einordnung der Redaktion

Das Profil „Arbeitsrecht Osnabrück“ stellt die Rechtsanwälte der Kanzlei BBR – Brinkschröder Braksiek am Nikolaiort 5A in 49074 Osnabrück vor. Als Hauptschwerpunkt ist Arbeitsrecht angegeben; daneben führt das Profil Familienrecht auf. Die Kanzlei beschreibt ihre Tätigkeit als gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Unternehmen und privaten Mandanten. Auf ihrer Webseite werden unter anderem Fachanwälte für Arbeitsrecht genannt. Für Ratsuchende verbindet sich damit ein fachlicher Bezug zu Fragen, die während eines Beschäftigungsverhältnisses, bei dessen Begründung oder anlässlich seiner Beendigung auftreten können. Im Arbeitsrecht geht es häufig um Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Arbeitszeugnisse. Auch Abmahnungen, Kündigungen oder angebotene Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Kontaktaufnahme sein. Auf Unternehmensseite stehen beispielsweise die Gestaltung von Beschäftigungsbedingungen oder Konflikte im laufenden Arbeitsverhältnis im Raum. Hinter diesem Schwerpunkt steht die Prüfung der jeweiligen vertraglichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen. Je nach Anliegen kommen außergerichtliche Gespräche oder eine gerichtliche Auseinandersetzung in Betracht. Welche Schritte überhaupt relevant sind, hängt von den Unterlagen, dem zeitlichen Ablauf und dem Ziel der anfragenden Person ab. Das im Profil ebenfalls genannte Familienrecht betrifft persönliche und wirtschaftliche Fragen innerhalb familiärer Beziehungen. Typische Anliegen sind Trennung, Scheidung, Unterhalt, Vermögensaufteilung sowie Sorge- und Umgangsrecht. Dabei können mehrere Themen zusammenhängen, etwa die Betreuung gemeinsamer Kinder und die finanziellen Folgen einer Trennung. Eine erste Bestandsaufnahme dient allgemein dazu, die offenen Fragen voneinander abzugrenzen und vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben einzuordnen. Die ausführlichere Kanzleibeschreibung nennt weitere Tätigkeitsfelder; für dieses Profil stehen jedoch Arbeitsrecht und Familienrecht im Vordergrund. Der Sitz am Nikolaiort liegt in der Osnabrücker Innenstadt. Damit besteht ein zentraler örtlicher Bezug auch für Ratsuchende aus Schinkel und Westerberg. Für familienrechtliche Verfahren ist regelmäßig das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig, bei entsprechendem Ortsbezug also das Amtsgericht Osnabrück. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen typischerweise vor die Arbeitsgerichtsbarkeit und nicht vor das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Osnabrück. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Kanzleianschrift planen. Eine Kontaktaufnahme kann mit dem Aufruf des Profils auf Anwalt-Seiten.de beginnen. Für die anschließende Anfrage nennt die Kanzlei Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Kontaktdaten und Hinweise auf bereits laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Über die Kontaktseite können Interessierte auch eine Rückrufbitte hinterlassen. Die Anfrage dient zunächst der Abstimmung eines Beratungsgesprächs und ist von der eigentlichen Mandatsübernahme zu unterscheiden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Osnabrück

Die Kanzlei BBR – Brinkschröder Braksiek befindet sich am Nikolaiort 5A in der Innenstadt von Osnabrück. Die Anschrift in 49074 Osnabrück bildet den örtlichen Anlaufpunkt für das Profil mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und Familienrecht. Auch für Menschen aus den genannten Stadtteilen Schinkel und Westerberg ist die Innenstadt der Bezugspunkt für einen persönlichen Kanzleibesuch. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Welche Verbindung oder Zufahrt geeignet ist, sollte anhand der aktuellen Verkehrs- und Fahrplandaten geprüft werden; konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang sind nicht belegt. Von den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Osnabrück für familienrechtliche Anliegen besonders relevant. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht geführt, sofern die sachliche und örtliche Zuständigkeit vorliegt. Diese richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und ergibt sich nicht allein daraus, dass die beauftragte Kanzlei in Osnabrück sitzt. Das Landgericht Osnabrück ist demgegenüber für die typischen Familiensachen dieses Profils nicht das erstinstanzliche Gericht. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung zur ordentlichen Gerichtsbarkeit wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Amtsgericht und Landgericht Osnabrück sind dafür grundsätzlich nicht zuständig. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt vom jeweiligen Fall ab. Ein arbeitsgerichtliches Verfahren beginnt häufig mit einer Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die Kontaktaufnahme bittet die Kanzlei um eine Nachricht und Kontaktdaten. Das Kontaktformular enthält Felder für Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nachricht; Name und E-Mail-Adresse sind als Pflichtfelder gekennzeichnet.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Für die Kontaktaufnahme bittet die Kanzlei um eine Nachricht und Kontaktdaten. Das Kontaktformular enthält Felder für Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nachricht; Name und E-Mail-Adresse sind als Pflichtfelder gekennzeichnet.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben wichtig. Ergänzend können Entgeltabrechnungen, relevante Korrespondenz und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich sein. Bei einer Kündigung spielt insbesondere eine Rolle, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist, weil arbeitsrechtliche Fristen kurz sein können. In der Anfrage lässt sich zunächst benennen, welche Unterlagen vorhanden sind. Wie diese übermittelt werden sollen und welche weiteren Informationen benötigt werden, kann anschließend abgestimmt werden.
Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Zeugnis oder eine Abfindung geregelt werden; eine Abfindung ist jedoch kein zwingender Bestandteil. Beide Wege können unterschiedliche arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Folgen haben. Für eine anwaltliche Anfrage ist daher wichtig, ob bereits eine Erklärung zugegangen ist, nur ein Vertragsentwurf vorliegt oder schon etwas unterschrieben wurde. Daraus ergeben sich unterschiedliche Prüfungsfragen.
Welche Themen sollten bei einer ersten Anfrage wegen Trennung oder Scheidung angesprochen werden?
Hilfreich ist zunächst eine Übersicht darüber, welche Fragen offen sind: die Scheidung selbst, Unterhalt, die gemeinsame Wohnung, Vermögensfragen oder die Betreuung gemeinsamer Kinder. Auch der Zeitpunkt der Trennung, bestehende Vereinbarungen und bereits eingegangene gerichtliche Schreiben können für die Einordnung bedeutsam sein. Nicht jedes Thema muss in einem einzigen Verfahren geklärt werden. Eine erste Anfrage kann deshalb knapp die aktuelle Situation und das vorrangige Anliegen beschreiben. Welche Nachweise später erforderlich sind, hängt von den einzelnen familienrechtlichen Fragen ab.
Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht?
Das Sorgerecht umfasst die Verantwortung für wesentliche Angelegenheiten eines minderjährigen Kindes, etwa Entscheidungen zu Gesundheit, Bildung und Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und seinen Bezugspersonen, insbesondere den Eltern. Beide Bereiche hängen im Alltag zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Eine Trennung beendet gemeinsames Sorgerecht nicht automatisch. Bei Konflikten steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage sind bestehende Regelungen, bisherige Betreuungsabläufe und die konkret umstrittenen Entscheidungen oder Kontakte wichtige Ausgangspunkte.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Arbeitsrecht Osnabrück

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,6 von 5 · 25 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

Nikolaiort 5A, 49074 Osnabrück

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-bbr.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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