Veröffentlichtes Profil

Uwe Twent

Uwe Twent: Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Mietrecht und Arbeitsrecht in Osnabrück

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Uwe Twent

Schwenkestraße 35, 49090 Osnabrück

Telefon: +49 541 139 39 90

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Uwe Twent
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Uwe Twent ist Rechtsanwalt in Osnabrück. Das Verkehrsrecht ist der Schwerpunkt seiner Kanzlei, die Mandanten gerichtlich und außergerichtlich im Verkehrszivilrecht und im Verkehrsstrafrecht vertritt. Zum Tätigkeitsbereich gehören die Unfallschadenregulierung und die Durchsetzung von Ansprüchen aus Verkehrsunfällen bei Sach- und Personenschäden. Die Kanzlei vertritt Mandanten gegenüber gegnerischen Haftpflichtversicherungen sowie in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Vertragspartnern. Sie betreut außerdem rechtliche Fragen beim An- und Verkauf von Gebraucht- und Neuwagen. Weitere genannte Themen sind Trunkenheitsdelikte, Unfallflucht, Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsverstöße und weitere Ordnungswidrigkeiten. Auch die Prüfung von Bußgeldbescheiden gehört zum Angebot. Neben dem Verkehrsrecht betreut Uwe Twent Mandanten im Mietrecht und Arbeitsrecht. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Daniela Mayland leitet als ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte das Sekretariat und ist Ansprechpartnerin für administrative Fragen. Die Kanzlei befindet sich in Osnabrück-Eversburg an der Kreuzung Wersener Straße und Schwenkestraße.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-twent.de, ra-twent.de

Beratung in Osnabrück – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Uwe Twent ist in Osnabrück tätig. Sein Profil führt das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt auf; die vorliegende Kanzleibeschreibung bezeichnet dagegen das Verkehrsrecht als Schwerpunkt der Kanzlei. Daneben gehört das Mietrecht zu den genannten Tätigkeitsbereichen. Für Ratsuchende ergeben sich damit Anknüpfungspunkte bei Fragen zum Arbeitsverhältnis, bei verkehrsrechtlichen Auseinandersetzungen und bei mietrechtlichen Anliegen. Im Arbeitsrecht geht es allgemein beispielsweise um Arbeitsverträge, Kündigungen, Vergütungsfragen oder Arbeitszeugnisse. Welche Unterstützung im jeweiligen Fall übernommen werden kann, lässt sich bei einer ersten Anfrage klären. Im Verkehrsrecht vertritt Uwe Twent Mandantinnen und Mandanten gerichtlich und außergerichtlich im Verkehrszivilrecht und Verkehrsstrafrecht. Ein ausdrücklich genannter Bereich ist die Unfallschadenregulierung einschließlich der Durchsetzung von Ansprüchen wegen Sach- und Personenschäden. Dazu gehören Auseinandersetzungen mit gegnerischen Haftpflichtversicherungen. Auch Streitigkeiten mit Vertragspartnern sowie rechtliche Fragen beim Kauf und Verkauf von Gebraucht- und Neuwagen zählen zum Tätigkeitsbereich. Typische Anliegen betreffen hier die Verantwortlichkeit für einen Unfall, die Zuordnung einzelner Schadenpositionen oder Meinungsverschiedenheiten über den Zustand eines gekauften Fahrzeugs. Uwe Twent ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Weitere ausdrücklich aufgeführte Themen sind Trunkenheitsdelikte, Unfallflucht, Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstöße sowie sonstige Ordnungswidrigkeiten. Die Prüfung von Bußgeldbescheiden gehört ebenfalls zum Angebot. Dabei sind zivilrechtliche Schadenersatzfragen von strafrechtlichen Vorwürfen und Bußgeldverfahren zu unterscheiden: Anlass kann derselbe Verkehrsvorgang sein, die rechtlichen Fragestellungen und Verfahrenswege unterscheiden sich jedoch. Im zusätzlich genannten Mietrecht stehen allgemein etwa Fragen zum Mietvertrag, zu Betriebskosten, Wohnungsmängeln oder zur Beendigung eines Mietverhältnisses im Mittelpunkt. Die Kanzlei befindet sich in der Schwenkestraße 35, 49090 Osnabrück, im Stadtteil Eversburg an der Kreuzung Wersener Straße und Schwenkestraße. Sie ist damit nicht der Innenstadt, Schinkel oder Westerberg zuzuordnen, die ebenfalls zum genannten örtlichen Umfeld gehören. Für verkehrszivilrechtliche und mietrechtliche Streitigkeiten kommen je nach Sache das Amtsgericht Osnabrück oder das Landgericht Osnabrück in Betracht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist die konkrete Verbindung zur Kanzleiadresse individuell zu prüfen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben oder Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, des betroffenen Rechtsgebiets und bereits bekannter Termine oder Fristen erleichtert die erste Zuordnung. Anschließend lässt sich klären, welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme möglich ist. Daniela Mayland leitet als ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte das Sekretariat und ist Ansprechpartnerin für administrative Fragen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Osnabrück

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Uwe Twent liegt in Osnabrück-Eversburg, Schwenkestraße 35, an der Kreuzung mit der Wersener Straße. Diese Lage ist von den ebenfalls genannten Stadtteilen Innenstadt, Schinkel und Westerberg zu unterscheiden. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Linien, Parkmöglichkeiten oder Fahrzeiten liegen nicht vor. Wer aus einem anderen Stadtteil oder dem Umland anreist, kann die Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Pkw-Anfahrt anhand der vollständigen Adresse planen. Ob besondere Anforderungen an den Zugang berücksichtigt werden können, sollte vor einem persönlichen Termin erfragt werden. Für die verkehrsrechtlichen Tätigkeiten sind unter den genannten Gerichten sowohl das Amtsgericht Osnabrück als auch das Landgericht Osnabrück von Bedeutung. Zivilrechtliche Streitigkeiten über Unfallfolgen, Schadenersatz oder Fahrzeugkäufe werden abhängig von der gesetzlichen Zuständigkeit insbesondere nach Streitwert zugeordnet; das Landgericht kann außerdem als Berufungsgericht tätig werden. Verkehrsstrafverfahren, etwa wegen des Vorwurfs einer Trunkenheitsfahrt oder Unfallflucht, werden häufig erstinstanzlich vor dem Amtsgericht geführt. Auch über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide entscheidet grundsätzlich ein Amtsgericht. Die örtliche Zuständigkeit folgt dabei nicht allein aus dem Kanzleisitz, sondern aus den Umständen des jeweiligen Verfahrens. Bei Streitigkeiten über Wohnraummiete ist grundsätzlich das Amtsgericht am Ort der Mieträume zuständig. Für andere mietrechtliche Streitigkeiten kann die Zuordnung abweichen. Das im Profil als Hauptschwerpunkt aufgeführte Arbeitsrecht fällt dagegen regelmäßig nicht in die Zuständigkeit von Amtsgericht oder Landgericht. Für typische Auseinandersetzungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen oder Vergütung, ist die Arbeitsgerichtsbarkeit vorgesehen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für ein erstes Gespräch sollen alle verfügbaren relevanten Unterlagen und Daten mitgebracht werden, insbesondere Verträge zum Streitgegenstand, Schriftverkehr mit der Gegenseite, eine Auflistung eventueller Zeugen inklusive Anschrift und gegebenenfalls Informationen zur Rechtsschutzversicherung. Bei Verkehrsunfällen kommen Informationen zur Kfz-Versicherung und die Unfallmitteilung der Polizei hinzu sowie, sofern vorhanden, Bilddokumente vom Unfallgeschehen und Unfallort, Gutachten beziehungsweise Kostenvoranschläge und schriftliche Mitteilungen der Polizei oder Bußgeldstelle. Im Falle einer V

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für Verbraucher beträgt die Erstberatungsgebühr bei einem Anwalt für Verkehrsrecht laut Quelle maximal 190,00 Euro.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Für Verbraucher beträgt die Erstberatungsgebühr bei einem Anwalt für Verkehrsrecht laut Quelle maximal 190,00 Euro.

Für den Erstkontakt: Für ein erstes Gespräch sollen alle verfügbaren relevanten Unterlagen und Daten mitgebracht werden, insbesondere Verträge zum Streitgegenstand, Schriftverkehr mit der Gegenseite, eine Auflistung eventueller Zeugen inklusive Anschrift und gegebenenfalls Informationen zur Rechtsschutzversicherung. Bei Verkehrsunfällen kommen Informationen zur Kfz-Versicherung und die Unfallmitteilung der Polizei hinzu sowie, sofern vorhanden, Bilddokumente vom Unfallgeschehen und Unfallort, Gutachten beziehungsweise Kostenvoranschläge und schriftliche Mitteilungen der Polizei oder Bußgeldstelle. Im Falle einer V

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • „Geblitzt“ und dann? (2017)
  • Nutzungsausfallentschädigung bei Verkehrsunfällen (2016)
  • Kein Kavaliersdelikt: Fahrerflucht (2016)
  • Unfallreparatur trotz wirtschaftlichen Totalschadens (2016)
  • Schadensmanagement der Versicherungen bei Verkehrsunfall (2016)
  • Veränderungen in der StVO für 2016 (2016)

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist eine kurze Schilderung des Unfallhergangs, das Unfalldatum und Angaben zu den beteiligten Fahrzeugen und Versicherungen hilfreich. Hinzukommen können Fotos, ein Unfallbericht, vorhandene polizeiliche Angaben sowie Kostenvoranschläge, Gutachten oder Reparaturrechnungen. Bei Personenschäden können ärztliche Unterlagen relevant sein. Auch bereits geführter Schriftverkehr mit Versicherungen sollte bei der Darstellung des bisherigen Ablaufs berücksichtigt werden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
Worin unterscheiden sich ein Bußgeldverfahren und ein Verkehrsstrafverfahren?
Ein Bußgeldverfahren betrifft Ordnungswidrigkeiten, etwa bestimmte Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstöße. Ein Verkehrsstrafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, beispielsweise einer Trunkenheitsfahrt oder des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Die möglichen Folgen und die Verfahrensregeln unterscheiden sich. Bei einer Anfrage ist deshalb wichtig, ob ein Anhörungsbogen, ein Bußgeldbescheid, eine Vorladung oder ein anderes behördliches Schreiben vorliegt. Das Datum des Zugangs und darin genannte Termine oder Fristen können für die zeitliche Einordnung bedeutsam sein. Eine Kontaktanfrage allein wahrt keine Verfahrensfrist.
Welche Informationen werden bei einem Streit über einen Autokauf benötigt?
Bei Auseinandersetzungen über einen Gebraucht- oder Neuwagen sind insbesondere der Kaufvertrag, die Fahrzeugbeschreibung und der Schriftverkehr zwischen den Vertragsparteien relevant. Auch der Zeitpunkt der Übergabe, der Kilometerstand und eine nachvollziehbare Beschreibung beanstandeter Mängel können zur Einordnung beitragen. Rechtlich macht es unter anderem einen Unterschied, ob ein Fahrzeug von einem Unternehmen oder einer Privatperson gekauft wurde. Für eine erste Anfrage genügt eine sachliche Zusammenfassung des Ablaufs. Welche Ansprüche bestehen könnten und welche weiteren Nachweise erforderlich sind, muss anhand der konkreten Vertrags- und Sachlage geprüft werden.
Was sollte eine erste Anfrage wegen einer arbeitsrechtlichen Kündigung enthalten?
Hilfreich sind Angaben dazu, wann die Kündigung zugegangen ist, welchen Beendigungstermin sie nennt und seit wann das Arbeitsverhältnis besteht. Der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen bilden wichtige Grundlagen für die Einordnung. Auch Informationen zur Tätigkeit und zur betrieblichen Situation können relevant werden. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen, weshalb das Zugangsdatum besondere Bedeutung hat. Eine Anfrage über ein Portal ersetzt weder eine gerichtliche Handlung noch die ausdrückliche Klärung, ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird.
Welche Unterlagen helfen bei Fragen zu Betriebskosten oder Wohnungsmängeln?
Bei Betriebskostenfragen sind der Mietvertrag, die betreffende Abrechnung und vorhandener Schriftverkehr regelmäßig wichtige Ausgangspunkte. Bei Wohnungsmängeln helfen eine sachliche Beschreibung, Angaben zum zeitlichen Verlauf sowie vorhandene Fotos oder Mitteilungen an die andere Vertragspartei. Je nach Anliegen können auch Übergabeprotokolle und weitere Vereinbarungen relevant sein. Für die erste Anfrage sollte erkennbar werden, ob es um eine Wohnraum- oder Gewerberaummiete geht und wo die Mieträume liegen. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, hängt vom Vertrag, den tatsächlichen Umständen und gegebenenfalls einzuhaltenden Fristen ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Uwe Twent

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Uwe Twent liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,4 von 5 · 87 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Uwe Twent insgesamt und nicht auf Uwe Twent persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 4,487

Google veröffentlicht zu diesen 87 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Schwenkestraße 35, 49090 Osnabrück

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Uwe Twent. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Osnabrück

Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-twent.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Fehler melden · Profil übernehmen