- Qualifikation
- Zulassung seit 1996
- Sprachen
- Deutsch, Russisch
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Anwaltskanzlei Auding
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Jens Auding ist seit 1996 Rechtsanwalt und in der Anwaltskanzlei Auding in Osnabrück tätig. Er ist Diplom Finanzwirt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Im Arbeitsrecht nennt die Kanzlei Kündigungsschutz und Arbeitslohn. Zum Verkehrsrecht werden Verkehrsunfallschaden, Fahrerlaubnisrecht, Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten aufgeführt. Im Mietrecht gehört Räumung zu den genannten Themen. Weitere Schwerpunkte sind allgemeines Zivilrecht und Forderungseinzug. Die Kanzlei führt außerdem Versicherungsrecht, Schadenersatzrecht und Verkehrsstrafrecht auf. Ihre Interessenvertretung beschreibt sie als persönlich, transparent und effizient. Auding absolvierte ein Studium an der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege mit Abschluss als Diplom Finanzwirt sowie ein Jurastudium und die Referendarausbildung. Zum Team gehören die Rechtsanwaltsfachangestellten Maren Rauleff und Julia Büchler. Bei Maren Rauleff wird Deutsch, bei Julia Büchler werden Deutsch und Russisch als Sprachen genannt. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-auding.de, kanzlei-auding.de
Beratung in Osnabrück – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Jens Auding ist seit 1996 zugelassen und in der Anwaltskanzlei Auding an der Bremer Str. 54 in 49084 Osnabrück tätig. Sein Hauptschwerpunkt laut Profil ist das Arbeitsrecht. Er führt die Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Vor seinem Jurastudium und der Referendarausbildung absolvierte er ein Studium an der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege mit dem Abschluss als Diplom Finanzwirt. Für Ratsuchende verbindet das Profil damit arbeitsrechtliche Themen mit weiteren zivilrechtlichen und verkehrsrechtlichen Fragestellungen. Im Arbeitsrecht nennt die Kanzlei insbesondere Kündigungsschutz und Arbeitslohn. Dahinter stehen typische Anliegen wie die rechtliche Einordnung einer Kündigung, ausstehende Vergütung oder unterschiedliche Auffassungen über vertragliche Zahlungsansprüche. Bei solchen Fragen sind häufig Arbeitsvertrag, Abrechnungen und die Korrespondenz mit dem Arbeitgeber für die erste Einschätzung relevant. Auch der zeitliche Ablauf spielt eine Rolle, weil im Arbeitsrecht gesetzliche Fristen und vertragliche Ausschlussfristen Bedeutung haben können. Eine anwaltliche Prüfung dient dazu, die Ausgangslage, mögliche Vorgehensweisen und die damit verbundenen Unsicherheiten zu erläutern. Zu den weiteren genannten Themen gehören Verkehrsunfallschäden, Fahrerlaubnisrecht, Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten. Ratsuchende können dabei beispielsweise Fragen zur Schadenregulierung nach einem Unfall oder zur Einordnung behördlicher Schreiben haben. Im Mietrecht führt die Kanzlei Räumung als Thema auf. Ergänzend werden allgemeines Zivilrecht, Forderungseinzug, Versicherungsrecht und Schadenersatzrecht genannt. Je nach Anliegen stehen somit vertragliche Ansprüche, die Abwicklung eines Schadens oder die Durchsetzung beziehungsweise Abwehr einer Forderung im Mittelpunkt. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Der örtliche Bezug liegt in Osnabrück mit den im Standortumfeld genannten Stadtteilen Innenstadt, Schinkel und Westerberg. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht gesichert. Am Standort befinden sich Amtsgericht und Landgericht Osnabrück; arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de kann das Profil als Ausgangspunkt dienen. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Eine kurze Darstellung des Anliegens, Angaben zu beteiligten Personen und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Kontaktaufnahme. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Osnabrück
Die Anwaltskanzlei Auding hat ihre Anschrift an der Bremer Str. 54 in 49084 Osnabrück. Im räumlichen Standortumfeld werden Innenstadt, Schinkel und Westerberg genannt; daraus ergibt sich jedoch keine belegte Stadtteilzuordnung der Kanzlei. Ebenso liegen keine gesicherten Angaben zu konkreten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit vor. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Adresse einen Ausgangspunkt für die individuelle Routenplanung. Wer einen persönlichen Termin vereinbaren möchte, kann Fragen zum Zugang und zur Anfahrt bei der telefonischen Kontaktaufnahme oder per E-Mail klären. Für die zivilrechtlichen Schwerpunkte sind die genannten Gerichte unterschiedlich einzuordnen. Das Amtsgericht Osnabrück kommt insbesondere für Wohnraummietsachen einschließlich Räumungsverfahren in Betracht, soweit die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Auch Streitigkeiten über Forderungen oder Schadenersatz nach Verkehrsunfällen können dort verhandelt werden. Das Landgericht Osnabrück ist unter anderem für Zivilsachen zuständig, die nach Streitwert oder gesetzlicher Zuweisung in seine Zuständigkeit fallen, und behandelt Berufungen gegen bestimmte amtsgerichtliche Entscheidungen. Verkehrsstrafsachen und gerichtliche Verfahren nach Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide werden häufig beim Amtsgericht geführt. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht gilt dagegen: Kündigungsschutz- und Arbeitslohnstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehören regelmäßig zur Arbeitsgerichtsbarkeit, nicht zum Amts- oder Landgericht. Fahrerlaubnisrechtliche Auseinandersetzungen mit Behörden fallen typischerweise in die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt vom konkreten Verfahren ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder ausstehendem Arbeitslohn hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag mit Ergänzungen, das Kündigungsschreiben, aktuelle Lohnabrechnungen und einschlägige Schreiben oder E-Mails hilfreich. Bei offenen Vergütungsansprüchen können außerdem Arbeitszeitaufzeichnungen und eine Übersicht der ausstehenden Beträge eine Rolle spielen. Wichtig ist eine nachvollziehbare zeitliche Darstellung, etwa zum Zugang einer Kündigung oder zur Fälligkeit von Zahlungen. Da gesetzliche Fristen und Ausschlussfristen relevant sein können, sollten erkennbare Termine bereits in der Anfrage genannt werden. Welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden, ergibt sich aus dem Einzelfall.
- Worin unterscheiden sich Schadenregulierung, Bußgeldverfahren und Fahrerlaubnisverfahren nach einem Verkehrsvorfall?
- Die Schadenregulierung betrifft zivilrechtliche Ansprüche, etwa wegen Fahrzeugschäden oder Verletzungen nach einem Unfall. Ein Bußgeldverfahren dient dagegen der Ahndung einer möglichen Verkehrsordnungswidrigkeit. Bei einem strafrechtlichen Vorwurf kommt ein gesondertes Ermittlungs- oder Strafverfahren in Betracht. Fahrerlaubnisverfahren betreffen insbesondere die Berechtigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und werden von der zuständigen Behörde geführt. Ein Ereignis kann mehrere dieser Bereiche berühren. Für eine erste Anfrage ist deshalb hilfreich, anzugeben, welche Schreiben von Versicherungen, Polizei, Bußgeldstelle oder Fahrerlaubnisbehörde bereits vorliegen.
- Welche Fragen werden bei einer mietrechtlichen Räumungsstreitigkeit typischerweise geprüft?
- Bei einer Räumungsstreitigkeit geht es regelmäßig darum, ob ein Mietverhältnis wirksam beendet wurde und ein Anspruch auf Herausgabe der Räume besteht. Bedeutung haben können der Mietvertrag, Kündigungsschreiben, Zahlungsübersichten und der bisherige Schriftwechsel. Die rechtliche Einordnung unterscheidet sich unter anderem danach, ob Wohnraum oder Gewerberaum betroffen ist. Bei Wohnraummietsachen ist grundsätzlich das Amtsgericht zuständig; die örtliche Zuständigkeit richtet sich regelmäßig nach der Lage der Räume. Ein Räumungsverlangen, ein gerichtliches Verfahren und eine spätere Zwangsvollstreckung sind dabei unterschiedliche Verfahrensabschnitte.
- Was ist bei einer Anfrage zu einer offenen Forderung oder einer abgelehnten Versicherungsleistung wichtig?
- Zunächst hilft eine klare Darstellung, wer von wem welche Leistung verlangt und worauf der Anspruch gestützt wird. Bei offenen Forderungen sind beispielsweise Verträge, Rechnungen, Fälligkeitsangaben und bisherige Zahlungsaufforderungen relevant. Bei Versicherungsfragen kommen der Versicherungsschein, die Bedingungen, die Schadenmeldung und eine mögliche Ablehnung hinzu. Auch bereits erfolgte Zahlungen oder Einwendungen der Gegenseite sollten erkennbar sein. Die anwaltliche Prüfung kann Anspruchsgrundlagen, Nachweise und mögliche Verfahrenswege betreffen. Ob ein Anspruch besteht und durchsetzbar ist, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Jens Auding
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-auding.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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