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- Kanzlei
- Rechtsanwalt Jens-Peter Winkler
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Jens-Peter Winkler hat seinen Standort in der Johannisstraße 107-109 in Osnabrück. Die Webseite bezeichnet ihn als Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht. Im Familienrecht nennt sie Trennung und Scheidung, Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung sowie Sorge- und Umgangsrecht. Weitere aufgeführte Themen sind Wohnung, Hausrat, Gewaltschutz und Elternunterhalt. Im Arbeitsrecht werden Kündigung und Abfindung genannt; auch Erbrecht ist als Rechtsgebiet aufgeführt. Die Webseite spricht Mandantinnen und Mandanten an, ohne einen näher eingegrenzten Mandantenkreis zu benennen. Fragen und Terminwünsche können an die Kanzlei gerichtet werden; Termine erfolgen nach Vereinbarung. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist die Kanzlei nach eigener Angabe telefonisch erreichbar. Parkplätze befinden sich im Hof, mit Zufahrt über die Kommenderiestraße 61. Als Bushaltestelle wird Salzmarkt genannt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Osnabrück – Einordnung der Redaktion
Peter Winkler ist im Profil als Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht aufgeführt. Seine Kanzlei trägt die Bezeichnung Rechtsanwalt Jens-Peter Winkler und befindet sich in der Johannisstraße 107-109 in 49074 Osnabrück. Den Hauptschwerpunkt bildet das Arbeitsrecht; daneben steht das Familienrecht. Die Kanzleiwebseite nennt außerdem Erbrecht. Für Ratsuchende bedeutet diese Ausrichtung insbesondere eine Anlaufstelle für rechtliche Fragen rund um das Arbeitsverhältnis sowie für die persönlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Trennung. Ein auf bestimmte Berufsgruppen oder Lebenssituationen begrenzter Mandantenkreis ist nicht angegeben. Im Arbeitsrecht nennt die Kanzleibeschreibung ausdrücklich Kündigung und Abfindung. Typische Anliegen betreffen dabei die Wirksamkeit einer Kündigung, den Zeitpunkt der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder die Bedingungen einer einvernehmlichen Lösung. Eine Abfindung ist nicht automatisch mit jeder Kündigung verbunden, sondern hängt von den rechtlichen und tatsächlichen Umständen ab. Bei der anwaltlichen Prüfung spielen regelmäßig der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und der bisherige Schriftverkehr eine Rolle. Weil arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit kurzen Fristen verbunden sein können, ist der zeitliche Ablauf häufig bereits für die erste Anfrage bedeutsam. Im Familienrecht umfasst die beschriebene Tätigkeit Trennung und Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung sowie Sorge- und Umgangsrecht. Hinzu kommen Fragen zu Wohnung und Hausrat, Gewaltschutz und Elternunterhalt. Dahinter stehen unterschiedliche Bedürfnisse: die wirtschaftliche Neuordnung nach einer Trennung, die Aufteilung gemeinsamer Lebensbereiche oder verlässliche Regelungen für Kinder. Nicht jede dieser Fragen wird im selben Verfahren behandelt. Eine erste Bestandsaufnahme kann deshalb dazu dienen, die einzelnen Themen, vorhandene Vereinbarungen und mögliche gerichtliche Verfahren voneinander abzugrenzen. Der Standort an der Johannisstraße liegt im innerstädtischen Umfeld Osnabrücks und ist auch für Ratsuchende aus Schinkel oder Westerberg ein örtlicher Bezugspunkt. Für Familiensachen kommt insbesondere das Familiengericht beim Amtsgericht Osnabrück in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichtsbarkeit, nicht vor das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Osnabrück. Für die Anfahrt nennt die Kanzlei die Bushaltestelle Salzmarkt sowie Hofparkplätze mit Zufahrt über die Kommenderiestraße 61. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Hilfreich sind Angaben zum betroffenen Rechtsgebiet, zu bereits erhaltenen Schreiben und zu anstehenden Terminen. Fragen und Terminwünsche können an die Kanzlei gerichtet werden; Termine erfolgen nach Vereinbarung. Die angegebenen Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr. Nach eigener Angabe ist die Kanzlei auch außerhalb dieser Zeiten telefonisch erreichbar.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Osnabrück
Die Kanzlei Rechtsanwalt Jens-Peter Winkler befindet sich in der Johannisstraße 107-109 im innerstädtischen Umfeld von Osnabrück. Die Innenstadt bildet damit den unmittelbaren räumlichen Bezug; Schinkel und Westerberg gehören zu den weiteren genannten Stadtteilen am Standort. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die von der Kanzlei benannte Bushaltestelle Salzmarkt ein Orientierungspunkt. Wer mit dem Pkw kommt, findet nach den Kanzleiangaben Parkplätze im Hof; die Zufahrt erfolgt über die Kommenderiestraße 61. Konkrete Fahrzeiten hängen vom Ausgangspunkt und der Verkehrslage ab. Die Terminvergabe erfolgt nach Vereinbarung. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Osnabrück relevant. Dort werden beim Familiengericht insbesondere Scheidungsverfahren und weitere Familiensachen geführt, etwa zu Unterhalt, elterlicher Sorge, Umgang oder Ehewohnung und Haushalt. Auch familiengerichtliche Gewaltschutzverfahren gehören grundsätzlich in diesen Bereich. Ob im Einzelfall gerade das Amtsgericht Osnabrück örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach der Kanzleianschrift. Für Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen ist regelmäßig das Oberlandesgericht zuständig, nicht das Landgericht. Der arbeitsrechtliche Hauptschwerpunkt ist von dieser Gerichtsstruktur zu unterscheiden: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen oder Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Amtsgericht und Landgericht Osnabrück sind dafür typischerweise nicht zuständig. Das Landgericht behandelt insbesondere Zivilsachen innerhalb seiner gesetzlichen Zuständigkeit sowie Strafsachen. Seine Nennung als Gericht am Standort bedeutet daher nicht, dass es für die hier beschriebenen arbeits- und familienrechtlichen Kernanliegen das zuständige Eingangsgericht ist.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Publikationen
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- Düsseldorfer Tabelle 2026: Es bleibt (fast) alles beim Alten (2025)
- Düsseldorfer Tabelle 2025 führt zu weniger Unterhalt !!??
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Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs und der Arbeitsvertrag von Bedeutung. Auch Nachträge, einschlägige Vereinbarungen und vorausgegangener Schriftverkehr können relevant sein. Ratsuchende können außerdem schildern, seit wann das Arbeitsverhältnis besteht und ob bereits Gespräche über dessen Beendigung stattgefunden haben. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt solche Fristen grundsätzlich nicht. Welche Schritte im konkreten Fall in Betracht kommen, lässt sich erst anhand der tatsächlichen Umstände und Unterlagen beurteilen.
- Gehört zu einer Kündigung immer eine Abfindung?
- Eine Kündigung führt nicht automatisch zu einem Abfindungsanspruch. Eine Zahlung kann sich beispielsweise aus bestimmten gesetzlichen Regelungen, einem Sozialplan oder einer Vereinbarung zwischen den Beteiligten ergeben. Auch im Rahmen einer gerichtlichen Einigung kann eine Abfindung vereinbart werden. Für eine allgemeine Einordnung sind deshalb nicht nur die Kündigung, sondern auch mögliche Angebote und bestehende Vereinbarungen wichtig. Neben einer Zahlung können weitere Punkte bedeutsam sein, etwa der Beendigungszeitpunkt, eine Freistellung oder das Arbeitszeugnis. Die Folgen einer Vereinbarung hängen von ihrer konkreten Gestaltung ab.
- Welche Themen sollten vor einer Mandatsanfrage zu Trennung und Scheidung geordnet werden?
- Trennung und Scheidung betreffen häufig mehrere rechtlich eigenständige Fragen. Dazu zählen Unterhalt, Vermögen, gemeinsame Verbindlichkeiten sowie die Nutzung der Wohnung und die Verteilung des Hausrats. Wenn Kinder betroffen sind, kommen Sorge- und Umgangsfragen hinzu. Für eine erste Übersicht können Angaben zur familiären Situation, zum Trennungszeitpunkt und zu bereits getroffenen Absprachen hilfreich sein. Vorhandene Verträge oder gerichtliche Schreiben ermöglichen eine genauere Einordnung. Nicht sämtliche Trennungsfolgen werden automatisch zusammen mit der Scheidung entschieden; welche Themen gesondert behandelt werden, hängt vom jeweiligen Anliegen und Verfahrensstand ab.
- Wie unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für wesentliche Angelegenheiten eines Kindes, beispielsweise Entscheidungen über Gesundheit, Schule oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge grundsätzlich nicht automatisch. Auch sind Umgang und Unterhalt rechtlich voneinander zu unterscheiden. Im Mittelpunkt entsprechender Regelungen steht das Kindeswohl. Für eine Anfrage sind vorhandene Absprachen, gerichtliche Beschlüsse und eine sachliche Beschreibung der aktuellen Betreuungssituation hilfreiche Grundlagen.
- Welche Unterlagen können bei Fragen zu Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung relevant sein?
- Welche Unterlagen benötigt werden, hängt davon ab, ob es etwa um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt oder Elternunterhalt geht. Häufig spielen Einkommensnachweise, Angaben zu regelmäßigen Belastungen und bereits bestehende Unterhaltsregelungen eine Rolle. Bei einer Vermögensauseinandersetzung können zusätzlich Eigentumsnachweise, Darlehensunterlagen und ehevertragliche Vereinbarungen bedeutsam sein. Unterhalt und Vermögensausgleich sind unterschiedliche rechtliche Themen und werden nicht nach denselben Maßstäben beurteilt. Für die erste Anfrage genügt zunächst eine geordnete Beschreibung; welche Nachweise anschließend erforderlich sind, richtet sich nach der konkreten Fragestellung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Peter Winkler
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4,7 von 5 · 46 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Johannisstraße 107-109, 49074 Osnabrück
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: winklersliwka.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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