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- Kanzlei für Arbeitsrecht – Christina Linke
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Christina Linke führt eine Kanzlei für Arbeitsrecht in Osnabrück. Die Kanzlei bearbeitet ausschließlich arbeitsrechtliche Mandate und nimmt nach eigener Darstellung keine Mandate aus anderen Rechtsgebieten an. Als Mandanten nennt sie Unternehmer, die ihre Mitarbeiter wertschätzend behandeln. Zu den beschriebenen Tätigkeiten gehören die Beratung, die Gestaltung arbeitsvertraglicher Grundlagen und die Verfahrensführung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Ein Angebot ist die kostenlose Arbeitsvertragsprüfung, für die Arbeitsverträge über die Webseite hochgeladen werden können. Dabei verweist die Kanzlei ausdrücklich auf die anwaltliche Schweigepflicht. Inhaltlich thematisiert sie insbesondere die arbeitgeberfreundliche Gestaltung von Arbeitsverträgen und wirksame Ausschlussfristen. Die Webseite nennt 30 Jahre Erfahrung und betont das persönliche Engagement bei der Bearbeitung der Mandate. Darüber hinaus werden Webinare und Seminare aufgeführt. Die Kanzlei befindet sich im Erdgeschoss am Senator-Wagner-Weg 4 in Osnabrück. Ihre Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8:30 bis 17 Uhr.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ralinke.de, ralinke.de
Beratung in Osnabrück – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Christina Linke führt die Kanzlei für Arbeitsrecht – Christina Linke in Osnabrück. Das Profil ist ausschließlich auf Arbeitsrecht ausgerichtet; Mandate aus anderen Rechtsgebieten nimmt die Kanzlei nach eigener Darstellung nicht an. Als Mandantschaft nennt sie Unternehmer, die ihre Mitarbeiter wertschätzend behandeln. Zum beschriebenen Tätigkeitsbereich gehören die Beratung, die Gestaltung arbeitsvertraglicher Grundlagen und die Verfahrensführung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Für eine Anfrage ist daher insbesondere entscheidend, ob das Anliegen aus der Arbeitgeberperspektive ein Arbeitsverhältnis oder betriebliche Personalfragen betrifft. Die klare fachliche Ausrichtung ermöglicht eine erste Einordnung vor der Kontaktaufnahme. Einen inhaltlichen Schwerpunkt bildet die arbeitgeberorientierte Gestaltung von Arbeitsverträgen. Dabei geht es allgemein darum, die Bedingungen der Zusammenarbeit nachvollziehbar festzuhalten und innerhalb der gesetzlichen Grenzen auszugestalten. Typische Themen sind Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Christina Linkes Kanzleibeschreibung hebt außerdem wirksame Ausschlussfristen hervor. Solche Vertragsbestimmungen betreffen die rechtzeitige Geltendmachung von Ansprüchen und unterliegen rechtlichen Anforderungen. Die Prüfung einer Klausel lässt sich deshalb nicht von ihrem Wortlaut und den übrigen Vertragsbedingungen trennen. Neben der Vertragsgestaltung können im Arbeitsrecht Fragen zu Abmahnungen, Kündigungen oder offenen Vergütungsansprüchen auftreten. Bei Streitigkeiten sind häufig der zeitliche Ablauf, die vorhandenen Unterlagen und das Ziel der Beteiligten wesentlich. Die Kanzlei beschreibt sowohl beratende Tätigkeit als auch die Führung arbeitsrechtlicher Verfahren. Ergänzend führt ihre Webseite Webinare und Seminare auf. Dort wird auch eine Arbeitsvertragsprüfung mit Uploadmöglichkeit angeboten; im Zusammenhang damit verweist die Kanzlei ausdrücklich auf die anwaltliche Schweigepflicht. Ob dieses Angebot zum jeweiligen Anliegen passt, ist anhand der dortigen Angaben zu klären. Der Kanzleisitz befindet sich am Senator-Wagner-Weg 4 im Erdgeschoss, 49088 Osnabrück. Die genannten Stadtteile Innenstadt, Schinkel und Westerberg bilden örtliche Bezugspunkte, ohne dass daraus eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile folgt. Auch Amtsgericht und Landgericht Osnabrück gehören zum örtlichen Gerichtsumfeld; typische Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten fallen jedoch in die Arbeitsgerichtsbarkeit. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil angegebenen Kontaktwege nutzen und zunächst das arbeitsrechtliche Thema, ihre Rolle und etwaige Fristen benennen. Die Kanzlei nennt Öffnungszeiten von montags bis freitags, 8:30 bis 17 Uhr. Terminabstimmung, Unterlagenübermittlung und eine mögliche Mandatsübernahme sind anschließend unmittelbar mit ihr zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Osnabrück
Die Kanzlei für Arbeitsrecht – Christina Linke liegt am Senator-Wagner-Weg 4, 49088 Osnabrück, und nutzt Räume im Erdgeschoss. Für die räumliche Orientierung sind außerdem die im Standortprofil genannten Stadtteile Innenstadt, Schinkel und Westerberg relevant. Eine belegte Zuordnung der Adresse zu einem dieser Stadtteile liegt in den Angaben jedoch nicht vor; ebenso wenig ist eine Innenstadtlage ausgewiesen. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte deshalb anhand der konkreten Anschrift geplant werden. Angaben zu einzelnen Verbindungen, Haltestellen oder Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Auch aus der Erdgeschosslage allein lässt sich keine vollständige Barrierefreiheit ableiten. Fragen zum Zugang und zu einem persönlichen Termin können vorab mit der Kanzlei abgestimmt werden. Am Standort werden das Amtsgericht Osnabrück und das Landgericht Osnabrück genannt. Beide gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und sind für die typischen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten dieses Profils grundsätzlich nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Dort finden auch Verfahren zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen statt, etwa zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Amtsgerichte bearbeiten hingegen unter anderem allgemeine Zivilsachen innerhalb ihrer gesetzlichen Zuständigkeit; Landgerichte verhandeln bestimmte erstinstanzliche Zivilsachen und Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Bei Streitigkeiten um die Tätigkeit von Geschäftsführern kann die Abgrenzung zwischen ordentlicher Gerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit besondere Bedeutung haben. Welches Gericht örtlich und sachlich zuständig ist, richtet sich nach dem konkreten Streitgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zur Gestaltung oder Prüfung eines Arbeitsvertrags hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der vollständige Arbeitsvertrag und vorhandene Nachträge hilfreich. Je nach Fragestellung können auch Stellenbeschreibungen, einschlägige Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen eine Rolle spielen. Arbeitgeber sollten außerdem erläutern können, ob ein Vertrag für eine einzelne Einstellung oder als Muster für mehrere Beschäftigte gedacht ist. Eine kurze Beschreibung der vorgesehenen Tätigkeit und der gewünschten Regelungen erleichtert die thematische Zuordnung. Auf welchem Weg vertrauliche Unterlagen übermittelt werden sollen, lässt sich vorab mit der angefragten Kanzlei abstimmen.
- Was versteht man im Arbeitsrecht unter Ausschlussfristen?
- Ausschlussfristen können vorsehen, dass Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis innerhalb bestimmter Zeiträume geltend gemacht werden müssen. Teilweise ist zusätzlich eine gerichtliche Geltendmachung innerhalb einer weiteren Frist vorgesehen. Solche Regelungen können beispielsweise in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen stehen und unterscheiden sich von gesetzlichen Verjährungsfristen. Ihre Wirksamkeit hängt unter anderem von Formulierung, Reichweite und rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Nicht jeder Anspruch darf von einer Ausschlussklausel erfasst werden. Bei einer Anfrage ist deshalb der vollständige Klauseltext einschließlich des Vertragszusammenhangs wichtig; eine isolierte Fristangabe ermöglicht noch keine verlässliche Einordnung.
- Welche Informationen werden bei einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit über eine Kündigung benötigt?
- Für die Einordnung eines Kündigungskonflikts sind insbesondere das Kündigungsschreiben, Angaben zu dessen Zugang und der Arbeitsvertrag von Bedeutung. Häufig spielen auch Beschäftigungsdauer, Betriebsgröße, vorherige Korrespondenz und eine mögliche Beteiligung des Betriebsrats eine Rolle. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom Hintergrund der Kündigung ab. Da bei Kündigungsstreitigkeiten kurze gesetzliche Fristen relevant sein können, sollte eine Mandatsanfrage erkennbare Termine und bereits zugestellte gerichtliche Schreiben ausdrücklich benennen. Eine Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde oder die Fristenkontrolle bereits erfolgt.
- Wie läuft ein arbeitsgerichtliches Verfahren zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich ab?
- Bei typischen arbeitsrechtlichen Klageverfahren findet zunächst eine Güteverhandlung statt. Dabei wird unter Leitung des Gerichts erörtert, ob sich der Streit einvernehmlich beilegen lässt. Kommt keine Einigung zustande, kann das Verfahren mit weiterem schriftlichem Vortrag und einem Kammertermin fortgesetzt werden. Abhängig von den streitigen Tatsachen kann auch eine Beweisaufnahme erforderlich sein. Ein Verfahren kann etwa durch Vergleich oder Urteil enden. Welche Vorbereitung sinnvoll ist, richtet sich nach dem Streitgegenstand; regelmäßig sind eine nachvollziehbare Chronologie und die zugehörigen Vertrags- und Kommunikationsunterlagen wichtig.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Christina Linke
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,5 von 5 · 66 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Senator-Wagner-Weg 4 (EG), 49088 Osnabrück
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ralinke.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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