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- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Reni Lindemann-Deffert Ronald Michalski, Stefan Ohaus
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Reni Lindemann-Deffert ist Rechtsanwältin und Notarin in der Osnabrücker Sozietät mit Ronald Michalski und Stefan Ohaus. Die Kanzlei berät insbesondere Privatpersonen und mittelständische Unternehmen und bietet persönliche und individuelle Rechtsberatung in allen juristischen Bereichen. Besonderer Wert wird auf die persönliche Betreuung der Mandanten gelegt. Zur Arbeitsweise gehören ständige Fortbildung, der Erfahrungsaustausch mit Kollegen und die Zusammenarbeit mit Experten anderer Fachgebiete. Als Notarin berät Reni Lindemann-Deffert unabhängig und unparteilich. Sie beglaubigt Unterschriften, entwirft Urkunden, beurkundet Verträge und Willenserklärungen und betreut deren Vollzug. Genannt werden Grundstücksangelegenheiten, die Gründung oder Veränderung von Gesellschaften, erbrechtliche und familienrechtliche Angelegenheiten sowie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Die Kanzlei wurde 1975 durch Rechtsanwalt und Notar Siegfried Erxleben gegründet. Sie befindet sich in der Niedersachsenstr. 15 A in der Nähe des Hauptbahnhofs Osnabrück. Auf dem gegenüberliegenden Gelände der PWC sind Besucherparkplätze vorhanden. Termine erfolgen nach Vereinbarung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-elmol.de, kanzlei-elmol.de
Beratung in Osnabrück – Einordnung der Redaktion
Reni Lindemann ist als Rechtsanwältin und Notarin in Osnabrück tätig und wird in der Kanzleibeschreibung als Reni Lindemann-Deffert geführt. Sie gehört der Sozietät mit Ronald Michalski und Stefan Ohaus in der Niedersachsenstr. 15 A an. Ihr Profil nennt das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Die Kanzlei richtet sich insbesondere an Privatpersonen und mittelständische Unternehmen. Für Ratsuchende stehen in diesem Rechtsgebiet häufig Fragen zum Beginn, zur Gestaltung oder zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt. Dazu können Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse gehören. Hinter dem Schwerpunkt Arbeitsrecht steht die rechtliche Einordnung der Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Mandantinnen und Mandanten können etwa Klärungsbedarf zu vertraglichen Regelungen, Veränderungen ihrer Aufgaben oder Konflikten im laufenden Arbeitsverhältnis haben. Unternehmen beschäftigen sich unter anderem mit der Gestaltung von Beschäftigungsbedingungen und personellen Maßnahmen. Welche Unterstützung im Einzelfall erforderlich ist, hängt vom Sachverhalt und den vorhandenen Unterlagen ab. Die Kanzleibeschreibung betont persönliche Betreuung und individuelle Beratung. Als Bestandteile der Arbeitsweise werden ständige Fortbildung, der Austausch mit Kollegen und die Zusammenarbeit mit Fachleuten anderer Disziplinen genannt. Von der anwaltlichen Tätigkeit ist das notarielle Amt zu unterscheiden: Als Notarin berät Reni Lindemann-Deffert unabhängig und unparteilich. Zu den beschriebenen Aufgaben zählen Unterschriftsbeglaubigungen, der Entwurf von Urkunden, die Beurkundung von Verträgen und Willenserklärungen sowie die Betreuung ihres Vollzugs. Als Themen werden Grundstücksangelegenheiten, Gründungen und Veränderungen von Gesellschaften, erbrechtliche und familienrechtliche Angelegenheiten sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen aufgeführt. Für die Anfrage ist deshalb eine klare Unterscheidung zwischen anwaltlicher Interessenvertretung und einer notariellen Angelegenheit hilfreich. Die Kanzlei liegt in der Nähe des Osnabrücker Hauptbahnhofs. Für Interessierte aus der Innenstadt, Schinkel oder Westerberg bietet diese Lage einen konkreten Orientierungspunkt; eine genaue Stadtteilzuordnung der Anschrift ist den Angaben nicht zu entnehmen. Besucherparkplätze befinden sich auf dem gegenüberliegenden Gelände der PWC. Am Standort sind das Amtsgericht und das Landgericht Osnabrück genannt; typische arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören allerdings vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de empfiehlt sich eine kurze Beschreibung des Anliegens mit Hinweisen auf vorhandene Schreiben und erkennbare Fristen. Anschließend lassen sich die Möglichkeit einer Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und ein Termin klären. Termine erfolgen nach Vereinbarung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Osnabrück
Die Anschrift Niedersachsenstr. 15 A in 49074 Osnabrück liegt nach der Kanzleibeschreibung in der Nähe des Hauptbahnhofs. Damit ist für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ein bekannter Orientierungspunkt vorhanden. Welche Verbindung geeignet ist, hängt vom Ausgangsort und dem aktuellen Fahrplan ab. Für die Anfahrt mit dem Pkw sind Besucherparkplätze auf dem gegenüberliegenden Gelände der PWC angegeben. Innenstadt, Schinkel und Westerberg werden als Stadtteile am Standort genannt, ohne dass die Kanzleiadresse ausdrücklich einem dieser Stadtteile zugeordnet wird. Die konkrete Anfahrt sollte daher anhand der Anschrift geplant werden; Besuche setzen eine Terminvereinbarung voraus. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten wichtig: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse, werden typischerweise vor den Arbeitsgerichten geführt. Das genannte Amtsgericht Osnabrück und das Landgericht Osnabrück sind hierfür regelmäßig nicht die zuständigen Gerichte. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und dem jeweiligen Sachverhalt. Berührungspunkte mit dem Amtsgericht ergeben sich dagegen bei den genannten notariellen Themen, etwa durch Grundbuch-, Nachlass- und Registersachen sowie familiengerichtliche Verfahren. Bei Grundstücksübertragungen oder Gesellschaftsgründungen können nach der Beurkundung gerichtliche Eintragungen erforderlich sein. Das Landgericht befasst sich insbesondere mit bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten und Rechtsmitteln. Ob gerade die Osnabrücker Gerichte zuständig sind, lässt sich nicht allein aus dem Kanzleisitz ableiten.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und die zum Anliegen gehörende Korrespondenz wichtig. Je nach Thema können Abrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Arbeitszeugnis hinzukommen. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert es, den Verlauf nachzuvollziehen. Bei Schreiben kann auch das Datum ihres Zugangs bedeutsam sein. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Für die erste Anfrage genügt zunächst eine sachliche Beschreibung des Problems.
- Warum sollte bei einer Kündigung oder Abmahnung der zeitliche Ablauf genannt werden?
- Im Arbeitsrecht können gesetzliche, tarifliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen. Bei Kündigungen bestehen insbesondere kurze Fristen für eine gerichtliche Überprüfung. Auch bei Zahlungsansprüchen können Ausschlussfristen relevant sein. Deshalb sind das Datum eines Schreibens und der tatsächliche Zugang nicht immer gleichbedeutend. Bei einer Abmahnung stehen häufig der beschriebene Vorwurf und die vorausgegangenen Ereignisse im Mittelpunkt. Für eine Anfrage ist eine chronologische Darstellung hilfreich. Welche Frist im konkreten Fall gilt und welche Schritte in Betracht kommen, erfordert eine individuelle Prüfung.
- Werden arbeitsrechtliche Streitigkeiten beim Amtsgericht oder Landgericht Osnabrück geführt?
- Typische Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis gehören zur Arbeitsgerichtsbarkeit, nicht zur ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit mit Amtsgericht und Landgericht. Dazu zählen beispielsweise Verfahren über die Wirksamkeit einer Kündigung, ausstehende Vergütung oder ein Arbeitszeugnis. Ein arbeitsgerichtliches Verfahren beginnt regelmäßig mit einer Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Kommt keine Einigung zustande, kann sich das weitere streitige Verfahren anschließen. Die sachliche und örtliche Zuständigkeit hängt von den Umständen ab; der Sitz der beauftragten Kanzlei entscheidet darüber nicht.
- Worauf kommt es bei Fragen zu einem Arbeitsvertrag oder Aufhebungsvertrag an?
- Bei einem Arbeitsvertrag stehen häufig die vereinbarte Tätigkeit, Vergütung, Arbeitszeit, Befristung und Kündigungsregelungen im Vordergrund. Ein Aufhebungsvertrag betrifft dagegen die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses und kann etwa den Beendigungszeitpunkt, eine Freistellung oder das Zeugnis regeln. Auch mögliche sozialrechtliche Auswirkungen können für die Einordnung wichtig sein. Für eine Anfrage ist hilfreich, den vollständigen Entwurf und bereits bestehende Vereinbarungen bereitzuhalten. Ob einzelne Klauseln wirksam sind und welche Folgen eine Unterschrift hätte, lässt sich nur anhand des konkreten Inhalts und der persönlichen Situation beurteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Reni Lindemann
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,5 von 5 · 43 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Niedersachsenstr. 15 A, 49074 Osnabrück
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-elmol.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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