- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Freiburg
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Kanzlei für Scheidungsrecht Alexander Schneider
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Alexander Schneider ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Freiburg und Singen. Er ist Fachanwalt für Familienrecht und Verkehrsrecht sowie Mediator und Autor. Seine Tätigkeit ist auf Scheidungsrecht und Familienrecht spezialisiert, insbesondere auf einvernehmliche Scheidungen. Er bietet bundesweite anwaltliche Beratung, Vertretung und Begleitung bei Scheidung, Unterhalt und Mediation an. Das Angebot richtet sich an Mandanten mit Fragen zu Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und weiteren Themen rund um das Scheidungsrecht. Dazu gehören auch einvernehmliche Scheidungen in der Schweiz und offene Unterhaltsfragen mit Bezug nach Deutschland. Neben persönlichen Beratungsgesprächen bietet die Kanzlei Online-Rechtsberatung und die Online-Berechnung von Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt an. Bei der Online-Scheidung werden die Unterlagen über das Internet übermittelt und das Verfahren online vorbereitet. Familienrechtliche Mediation bei Trennung und Scheidung gehört ebenfalls zum Angebot. Die Webseite stellt außerdem Vollmachten, Mustervereinbarungen und Informationen zu Scheidungsfolgen bereit.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: scheidungsanwalt-freiburg.de, scheidungsanwalt-freiburg.de
Beratung in Freiburg im Breisgau – Einordnung der Redaktion
Alexander Schneider ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie Mediator und Autor. Seine Kanzlei für Scheidungsrecht Alexander Schneider befindet sich in der Bertoldstr. 48 in 79098 Freiburg im Breisgau; ein weiterer Kanzleistandort liegt in Singen. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aufgeführt, daneben Familienrecht. Die vorliegende Kanzleibeschreibung konkretisiert vor allem die Spezialisierung auf Scheidungsrecht und Familienrecht, insbesondere auf einvernehmliche Scheidungen. Schneider gehört der Rechtsanwaltskammer Freiburg an. Im Arbeitsrecht suchen Ratsuchende typischerweise Orientierung zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeugnissen oder Aufhebungsverträgen. Dabei geht es häufig darum, Unterlagen einzuordnen, zeitliche Abläufe nachzuvollziehen und mögliche Konfliktpunkte zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern zu klären. Welche arbeitsrechtlichen Anliegen die Kanzlei im Einzelnen übernimmt, lässt sich aus der Beschreibung nicht entnehmen und sollte bei der Kontaktaufnahme erfragt werden. Die Fachanwaltsbezeichnung für Verkehrsrecht ist davon zu unterscheiden: Sie ist eine zusätzliche Qualifikation, während die hier genannten Profilgebiete Arbeitsrecht und Familienrecht sind. Im Familienrecht umfasst das beschriebene Angebot die anwaltliche Beratung, Vertretung und Begleitung bei Scheidung, Unterhalt und Mediation. Dazu zählen Fragen zum Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt sowie zur Gestaltung von Scheidungsfolgen. Auch einvernehmliche Scheidungen in der Schweiz und offene Unterhaltsfragen mit Bezug nach Deutschland werden genannt. Mandantinnen und Mandanten können persönliche Beratungsgespräche oder Online-Rechtsberatung nutzen. Angeboten werden außerdem Online-Berechnungen zum Kindes- und Ehegattenunterhalt. Bei der beschriebenen Online-Scheidung werden Unterlagen über das Internet übermittelt und das Verfahren digital vorbereitet; dies ersetzt nicht das gerichtliche Scheidungsverfahren. Familienrechtliche Mediation bietet einen Rahmen, um bei Trennung und Scheidung eigenverantwortliche Vereinbarungen zu erarbeiten. Die Freiburger Adresse liegt in der Altstadt und damit im innerstädtischen Umfeld. Auch für Ratsuchende aus der Wiehre oder Herdern ist sie ein örtlicher Anlaufpunkt. Für Scheidungen und viele weitere Familiensachen ist grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig; ob das Amtsgericht Freiburg örtlich zuständig ist, hängt vom jeweiligen Fall ab. Das Landgericht Freiburg ist dagegen nicht das reguläre Eingangsgericht für Scheidungs- oder arbeitsrechtliche Verfahren. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann zunächst der Klärung dienen, ob das konkrete Anliegen übernommen wird. Hilfreich sind eine kurze Schilderung, Hinweise auf laufende Fristen und der gewünschte Beratungsweg. Die Abstimmung über Termin, benötigte Unterlagen und eine mögliche Mandatierung erfolgt anschließend mit der Kanzlei.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Freiburg im Breisgau
Die Kanzlei für Scheidungsrecht Alexander Schneider liegt in der Bertoldstraße 48 in der Freiburger Altstadt. Die Adresse ist damit dem innerstädtischen Bereich zuzuordnen. Wiehre und Herdern gehören ebenfalls zum genannten örtlichen Umfeld, sind jedoch keine belegten Kanzleistandorte. Für eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln bietet sich grundsätzlich die Orientierung an den Verbindungen in die Freiburger Innenstadt an. Bei der Anfahrt mit dem Pkw sollten die aktuellen Verkehrsregelungen und verfügbaren Parkmöglichkeiten im Zentrum geprüft werden. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Neben dem persönlichen Gespräch ermöglicht die angebotene Online-Rechtsberatung eine Kontaktgestaltung ohne Anfahrt. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Freiburg relevant. Dort werden durch das Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Diese richtet sich nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Gerade bei den beschriebenen Bezügen zur Schweiz kann zusätzlich die internationale Zuständigkeit zu klären sein. Das ebenfalls genannte Landgericht Freiburg entscheidet insbesondere über bestimmte allgemeine Zivilsachen und Strafsachen, ist aber kein reguläres Scheidungsgericht. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, ist grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig, nicht das Amtsgericht oder Landgericht. Familienrechtliche Mediation ist wiederum kein gerichtliches Entscheidungsverfahren, sondern dient der eigenverantwortlichen Konfliktklärung.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt nach Ihrem Anliegen, Ihrem Namen und Ihrer E-Mail-Adresse als Pflichtangaben. Die Angabe Ihrer Telefonnummer ist optional.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt nach Ihrem Anliegen, Ihrem Namen und Ihrer E-Mail-Adresse als Pflichtangaben. Die Angabe Ihrer Telefonnummer ist optional.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Wie erfolgt der Ausgleich der AHV bei einer Scheidung mit Bezug zur Schweiz? (2026)
- Welcher Betrag wird für die Kaufkraft abgezogen, wenn der Unterhaltsverpflichtete seinen Lebensmittelpunkt in der Schweiz hat? (2026)
- Was ist zu beachten, wenn ein Ehegatte Grenzgänger ist? (2026)
- Wird eine in der Schweiz erworbene berufliche Vorsorge in Deutschland ausgeglichen? (2026)
- Wie werden Schweizer Pensionskasse und AHV beim Versorgungsausgleich behandelt? (2026)
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Aufhebungsvertrag hilfreich?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Anfrage sind vor allem der Anlass, der zeitliche Ablauf und das gewünschte Ziel hilfreich. Zu den typischen Unterlagen gehören der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen, ein Kündigungsschreiben oder der Entwurf eines Aufhebungsvertrags sowie einschlägige Korrespondenz. Bei einer Kündigung ist insbesondere das Datum des Zugangs wichtig, weil kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen können. Eine knappe Zusammenfassung erleichtert die erste Einordnung. Ob das konkrete Anliegen übernommen wird und welche Dokumente übermittelt werden sollen, sollte vorab mit der angefragten Kanzlei geklärt werden.
- Was bedeutet eine einvernehmliche Scheidung, und was lässt sich online vorbereiten?
- Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht grundsätzlich Einigkeit über die Scheidung; wichtige Folgethemen können bereits geklärt sein oder gesondert geregelt werden. Dazu gehören beispielsweise Unterhalt, Vermögensfragen und Belange gemeinsamer Kinder. Auch eine einvernehmliche Scheidung erfolgt durch ein Gericht. Die Bezeichnung Online-Scheidung beschreibt üblicherweise die digitale Kommunikation und Vorbereitung, etwa die Übermittlung von Unterlagen über das Internet. Sie bedeutet nicht, dass sämtliche gerichtlichen Schritte entfallen. Ein Anwalt vertritt zudem nicht beide Ehegatten gleichzeitig, auch wenn nur eine Seite anwaltlich vertreten ist und die andere der Scheidung zustimmt.
- Welche Unterlagen spielen bei Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt eine Rolle?
- Für die Einordnung von Unterhaltsfragen sind regelmäßig Angaben zu Einkommen, familiärer Situation und bestehenden Verpflichtungen erforderlich. Je nach Ausgangslage können Gehaltsabrechnungen, Steuerunterlagen, Nachweise über weitere Einkünfte sowie bereits vorhandene Unterhaltsvereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen relevant sein. Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt folgen unterschiedlichen Voraussetzungen und müssen getrennt betrachtet werden. Eine Online-Berechnung kann eine erste Orientierung ermöglichen, bildet aber nicht zwangsläufig alle Besonderheiten ab. Bei einem Bezug zur Schweiz oder einem anderen Staat können zusätzlich Fragen zum anwendbaren Recht, zur Zuständigkeit und zur Durchsetzung hinzukommen.
- Worin unterscheidet sich Mediation bei Trennung von anwaltlicher Vertretung?
- Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, in dem die Beteiligten mit Unterstützung einer neutralen, allparteilichen Person eigene Lösungen entwickeln. Bei Trennung oder Scheidung können beispielsweise Kommunikation, Betreuung gemeinsamer Kinder oder finanzielle Regelungen besprochen werden. Anders als ein anwaltlicher Vertreter setzt ein Mediator nicht einseitig die Interessen einer Partei durch und entscheidet den Konflikt auch nicht wie ein Gericht. Voraussetzung ist die Bereitschaft zur freiwilligen Zusammenarbeit. Ob Mediation geeignet ist, hängt unter anderem von der Gesprächssituation und möglichen Machtungleichgewichten ab. Eine unabhängige rechtliche Prüfung geplanter Vereinbarungen kann daneben sinnvoll sein.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Alexander Schneider
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4,9 von 5 · 227 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: scheidungsanwalt-freiburg.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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